Sonderrechte im Hausnotruf
Guten Abend zusammen,
wir haben an unserem Sandort ein Hausnotruf-System, dass unabhängig vom Rettungsdienst läuft. Sprich wir haben eine eigene Bereitschaft, die die Einsätze abwickelt.
Ich würde gerne von euch wissen (sollte es ein vergleichbares System geben), ob es eine Regelung zum benutzen von Sonderrechten gibt oder ob die Hausnotrufbereitschaft überhaupt welche besitzt/benötigt.
Fraglicher Fall 1: Ein Einsatz, der als Notfall hereinkommt. Darf der Dienst einen Schlüssel mit Einsatz von Blaulicht und Horn zubringen?
Fraglicher Fall 2: Ein Einsatz, der als Notfall hereinkommt. Darf der Dienst einen Schlüssel von weiter entfernt mit Einsatz von Blaulicht und Horn zubringen, den RD aber erst kurz vor Eintreffen am Einsatzort alarmieren, um vor dem RD am Einsatzort zu sein?
Fraglicher Fall 3: Ein Einsatz, der als eventueller Notfall ("gestürzt") hereinkommt. Darf der Dienst mit Einsatz von Blaulicht und Horn zum Patienten fahren, um eine Versorgung durchzuführen und erst vor Ort über eine Nachalarmierung des RD entscheiden?
Danke für eure Auskünfte, gerne auch aus rechtlicher Sicht (Bayern).