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schonmal was vom TKG gehört?
...weitergeben von Nachrichten ist strafbar. an nicht berechtigte Personen
Naja wenn wir so kleinlich sidn,dann darf auch gar kein POCSAG ausgewretetet werden. Du darfst das was du weitergebn möchtest also gar nicht wissenn,weil es nicht für dich bestimmt ist...
@ Chr881986
An deiner Stelle würde ich den Ball mal etwas flacher halten was das TKG betrifft
wenn man sich deine bisherigen Beiträge so betrachtet...........
Beispiel vom 14.5.06 :
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Uniden ubc60-xlt2
wenn du den mit einem Disk nachrüstest, dann kannst du alle relevanten Dinge die in der BOS verwendung finden empfamgen, brauchst zusätzlich noch einen PC und die passemde Soaftware. Software musst du gucken wofür du die brauchst und was du dafür ausgeben willst.
Mfg ´Christian
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Gruß Nobbi