Hallo allerseits,
wir hatten in der letzten Vorstandschaftssitzung eine ausführliche Diskussion bez. der Regelung, ab welchem Alter Angehörige der Feuerwehr bzw. wie lange diese bei Gründungsfesten von Feuerwehren (samstagabends) anwesend sein dürfen.
Nun wollte ich einfach mal fragen, wie ihr das in eurer Wehr handhabt und ob jemand vielleicht eine korrekte (im Einklang mit dem Jugendschutzgesetz) Regelung nennen kann.
Vielen Dank!
Gruß
Christoph