2m Handfunkgeräte an ortsfesten Antennen
@ alle rechtlich sattelfesten unter euch:
es geht um das ID2-0265.11-21 des bay.StMi, vom 20.03.2001.
dort heisst es unter 3. Festfunkstellen im 2m-Wellenbereich u.a.:
" der Anschluß von Handfunkgeräten an ortsfesten Antennen ist nur dann zulässig, wenn sie für solche Anwendungen von den Zulassungsstellen (RegTP, BAPT, FTZ, BZT, ...) zugelassen sind."
Kann mir nun jemand sagen, welche Geräte zugelassen sind, bzw. wo dies nachgelesen oder -gefragt werden kann.
Danke!
EDB