dumme Frage aber welchem Kanal ist die DLRG im 2 und 4m Band zugeordnet ? der Rettungsleitstelle oder haben die nen eigenen ? Und hat einer zufällig Teilkennzahlen auf Lager, insbesondere der der Handgeräte ...
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dumme Frage aber welchem Kanal ist die DLRG im 2 und 4m Band zugeordnet ? der Rettungsleitstelle oder haben die nen eigenen ? Und hat einer zufällig Teilkennzahlen auf Lager, insbesondere der der Handgeräte ...
Im 2m-Band hat die DLRG 3 Betriebsfunk-Frequenzen: 155,89MHz, 155,91MHz und 155,93MHz. Diese Frequenzen liegen nicht im 2m-BOS Band und sind somit keiner Leitstelle o.Ä. zugeordnet. Die DLRG handelt hier eigenverantwortlich. Im 4m-Band ist eine DLRG-Station der jeweiligen Leitstelle zugeordnet und agiert dementsprechend auch auf deren Kanal.
Prinzipiell baut sich z.B. der Rufname eines nicht direkt einem Fahrzeug zugeordneten Handfunkgerätes im 2m-Band bei der DLRG wie folgt auf: "Adler" "Ort" "Kennziffer (73-76)" "Nummer des HFGs (1,2,...)". Funkgerät Nr.1 einer bestimmten Ortsgruppe in X-Stadt heisst demnach z.B.: Adler X-Stadt 74-1. Nicht zu verwechseln mit Adler X-Stadt 74-01, das ist der Einsatzleiter! Im 4m-Band ist analog zu obigem Beispiel "Adler" durch "Pelikan" zu ersetzen.
All das gilt zumindest für Hessen. Ob es im restlichen Bundesgebiet die DLRG betreffend ebenso geregelt ist ist mir nicht bekannt.
Einen vollständigen Rufnummernkatalog gibt es übrigens hier im Download- bzw. BOS-Bereich!
Die Rufnahmen ADLER und PELIKAN sind Bundesweit so geregelt.Zitat:
Zitat von Kerni
Nur die Vergabe der speziellen Erweiterungen zum Rufnahmen Adler obliegen der Funkreferenten des jeweiligen Bundeslandes oder Bezirks.
Einige DLRG-Bezirke in Deutschland haben ihren eigenen 4m-Kanal (z.B. Berlin).
Nicht zu vergessen: auch im 2m BOS ist die DLRG vertreten....
Auch hier ist man in den meisten Fällen dem jeweiligem Rettungsdienstkanal zugeteilt. Kennwort ist wieder Pelikan.
wenigstens im Saarland evtl auch Bundesweit die 2m Kanal 76 wu
dasheißt also, es gibt keine bundesweit einheitlichen kennzahlen für den vereinZitat:
Zitat von Doc
Die hessische Variante sieht so aus:
Organisations Kennung
C PELIKAN Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Landeskennung
7 Hessen
Standortkennzahl
XX Ort
Organisationskennzahl
73...76 Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Fahrzeugkennzahl
78 Löschboot/Rettungsboot (DLRG) LB/RB
79 Mehrzwechboot/Mehrzweckrettungsboot (DLRG) MZB/MZRTB
---------
Und das ist im Rufnamenkatalog so geregelt.
mfg
Ebi
und was ist dann mit den landfahrzeugen und handgeräten ? haben die dann die normale kennung also zum beispiel rtw 83-01 aber eben statt rettung oder rk nen adler oder pelikan davor ?
Zitat:
Zitat von Bendix 4123
Auch das ist in Hessen geregelt:
Man verwendet einfach die Kennzahlen die den allgemeinen Hilfsorganisationen zur Verfügung stehen:
Hilfsorganisationen:
50 .... 59
Beispiel 58 = GW-W (Wasserrettung)
... und Funkrufname über 4m PELIKAN..
Gruß
-Z L-
gut, dan ich aber net aus hessen komme =) ist das unschön... oder gilt die reglung für´s gesamte land ?
Die Frage mag vielleicht blöd klingen, aber warum funzt die DLRG auf der 155er Frequenz und nicht im BOS-bereich?
Unter anderem stehen dort die 3 Frequenzen bundesweit zur Verfügung. Im BOS-Bereich ist das anders, da wären sie nur Mitnutzer der örtlich zugewiesenen Kanäle. Ich könnte mir noch vorstellen, dass die DLRG zu Zeiten der Einführung dieser Frequenzen noch nicht als BOS-Funk berechtigt anerkannt war. Wer kennt sich in diesem Beriech besser aus?
Hallo,
Die DLRG ist nur über die Mitwirkung im erweiterten KatS BOS berechtigt!!!
Nun wirkt allerdings nicht die gesamte DLRG im erweiterten KatS mit sondern nur örtlich einige Einheiten. Es ist also rein von den örtlichen Gegebenheiten abhängig ob- und in welchen Umfang die DLRG BOS-Funk überhaupt nutzen darf und kann!
Da für die Aufgaben wie die DLRG sie wahrnimmt eine sichere Kommunikation ohne Zweifel eine wichtige Vorraussetzung ist, hat man sich wohl irgendwann von seiten der DLRG darauf besonnen Betriebsfunk einzuführen.
(Die genauen historischen Vorgänge kenne ich nicht im einzelnen)
Da die DLRG annerkannt gemeinnützig ist, ist sie von den anfallenden Gebühren befreit. Ausserdem konnte erreicht werden, das die Frequenzen bundesweit einheitlich und mittlerweile auch quasi exklusiv sind.
In wie fern es noch Altzuteilungen an andere Bedarfsträger gibt ist mir nicht bekannt, da den neuen Vorschriften über die Zuteilungen von Frequenzen an die einzelnen Bedarfsträgergruppen für diese drei Frequenzen explizit nur die DLRG genannt ist, scheidet eine neuzuteilung an andere Bedarfsträger (fast) aus. Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung, die besagt wenn nicht genug Frequenzen frei sind, dann könnte auch aus Kontigenten anderer Bedarfsträger... Wobei ich eine Anwendung dieser Regelung auf die DLRG Frequenzen für unwahrscheinlich halte.
Bis auf diese "Exklusivität" der Frequenzen gibt es für die DLRG aber keine eigene Sonderregelung! Es ist normaler Betriebsfunk mit allen Rechten und Pflichten wie sie auch für die Privatwirtschaft gelten!
Im Übrigen ist die DLRG nicht die Einzige BOS-Organisation die (auch) Betriebsfunk nutzt. Es gibt da noch einige mehr, sowohl "Organisationen" als auch "Behörden"...
Gruß
Carsten
In Berlin teilen sich z.B. die DLRG und die JUH einen eigenen 4m-Kanal. Im 2m-Band wird eine eigene Unterbandfrequenz benutzt.
Ist das zufällig 25 oder 54 UW?