Rechtliches zum Dekodieren in der Wache
Oft wird hier davon erzählt, dass in der Wache mehrere Schaltungen / Tore / Lichter / Alarmbildschirme über ein FMS-Dekodierungsprogramm wie zB FMS32 o.ä. gesteuert wird.
So eine Feuerwache / ein Gerätehaus ist ja nun ein öffentliches Gebäude und Scannen ist ja nicht wirklich legal.
Oder tritt in so einem Fall eine Sonderregelung in Kraft?
Dass zB die Feuerwehr sowas benutzen darf, weil ja die Einsatzmäßigen Vorteile überwiegen?
Oder muss soetwas von Führungskräften genehmigt werde und dann ist es legal?
Oder wird das Benutzen eines Rechners mit FMS-Dekodierungssoftware in Verbindung mit einem BOS-Zugelassenen Gerät legal? zB ein umgebautes FuG., das am PC hängt?
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Re: Rechtliches zum Dekodieren in der Wache
Zitat:
Original geschrieben von HvO_einseinszwo
Oft wird hier davon erzählt, dass in der Wache mehrere Schaltungen / Tore / Lichter / Alarmbildschirme über ein FMS-Dekodierungsprogramm wie zB FMS32 o.ä. gesteuert wird.
So eine Feuerwache / ein Gerätehaus ist ja nun ein öffentliches Gebäude und Scannen ist ja nicht wirklich legal.
Oder tritt in so einem Fall eine Sonderregelung in Kraft?
Dass zB die Feuerwehr sowas benutzen darf, weil ja die Einsatzmäßigen Vorteile überwiegen?
Oder muss soetwas von Führungskräften genehmigt werde und dann ist es legal?
Oder wird das Benutzen eines Rechners mit FMS-Dekodierungssoftware in Verbindung mit einem BOS-Zugelassenen Gerät legal? zB ein umgebautes FuG., das am PC hängt?
wobei ich sagen muss, das der ursprüngliche beitrag eher in richtung technik geht und somit nicht unter die geheimhaltung zählt, weil ja der anwender sowieso schon zur geheimhaltung verpflichtet ist - ganz egal, welches gerät (bauart ob scanner/dme oder fug) da drann hängt ! geheimhaltung und technik muss man ja noch mal trennen ...
ich würde jetzt mal ganz pauschal sagen, das hier die "VornöFa" ziehen... (vorschriften zum Errichten und Betreiben von Funkanlagen nichtöffentlicher Funkanwendungen )
beispiel ist angehängt als zip/pdf
weil hier ist der begriff funkanlage etc. klar geregelt und meines wissens erlischt die genehmingung zum betrieben, wenn sie nicht den TR. entspricht bzw. bzw. verändert oder erweitert wird.
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2. Anhang
hier noch mal für die, wo das PDF net lesen können
und hier sind die genehmigten empfangsanlagen klar geregelt
alles andere steht schon oben
Nachtrag:
also ich habe eben mit dem zuständigem gesprochen und danach sieht es wie folgt aus
man darf mit entsprechender software und einem zugelassenem fug natürlich auf seinem kanal die sachen auswerten und entsprechend verarbeiten. vorausetzung sind die zulassung der funkanlange
als denkhinweis: ein fme/dme wertet ja auch ALLE infos aus, welche er bekommt und schlägt nur dann an, wenn sie für ihn bestimmt sind. zuständig wäre im behördendschungel deutschland
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Referat B 7 - Technisches Prüfzentrum
St. Augustiner Straße 86
53225 Bonn
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*nachschieb*
hier noch mal die Liste der zugelassenen Fugs als Rar... sollte es jemand als PDF oder WINZIP haben wollen bitte mailen