KatS-Kolonne <30KFZ von der Anmeldepflicht befreit ???
Tach !!!
Es geht um "Fahren im geschlossenen Verband" ("Kolonne") gemäß §27 StVO:
Solche "übermäßigen Straßenbenutzungen" sind nach §29 StVO bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und der Polizei vorher anzumelden.
In der Verwaltungsvorschrift zu §35 (Sonderrechte) steht:
"Ein Verkehr mit mehr als 50 Kraftfahrzeugen in geschlossenem Verband (§ 27) ist möglichst frühzeitig - spätestens fünf Tage vor Marschbeginn - der zuständigen Verwaltungsbehörde anzuzeigen, in deren Bezirk der Marsch beginnt...."
In Diskussionen zum Thema "Kolonne" wird aber auch immer wieder behauptet:
"...daß KatS-Fahrzeuge bis zu einer Anzahl von 30 Fahrzeugen von der Anmeldepflicht im geschlossenen Verband befreit sind..."
Leider konnte ich dazu bisher (auch in diesem Forum) nichts dazu finden !!!
In der praxis macht so eine Regelung Sinn!!!
Wo gibt es aber etwas Definitves, Schriftliches darüber ???
Schon mal vielen Dank für eure Unterstützung !!!
Gruß
Bastel