Rechtliches zur SMS-Alarmierung
Hallo,
ich hätte mal ein paar rechtliche Fragen zur SMS-Alarmierung.
Vor wenigen Tagen habe ich mich mit unserem Kommandant darüber unterhalten. Er hat gemeint, dass er ein Schreiben vom Landratsamt bekommen hat, dass die SMS-Alarmierung keine offizielle Alarmierung ist. Wenn etwas passiert, sind wir selbst schuld. Das bedeutet - wenn ein Fehlalarm per SMS ausgelöst wird, und die Kammeraden wie blöde zum Gerätehaus fahren und dabei einen Unfall verursachen, dann kommt natürlich keine Versicherung für den Schaden auf. Es soll der belangt werden, der den Alarm ausgelöst hat.
Derjenige, der unsere Wehr per SMS alarmiert bin ich. Ich kann mir aber nicht vorstellen, wegen einem Fehlalarm für den Schaden anderer aufkommen zu müssen. Wie ist das bei euch gehandhabt?
Ich habe mir dazu schon ein paar Gedanken gemacht:
1. Wäre es möglich, eine Art Einverständniserklärung von jedem Alarmierten unterschreiben zu lassen? So in der Art, ich bin nicht schuld wenn was passiert und er ist davon belehrt worden, dass es sich bei der SMS um keine offizielle Alarmierung hält.
2. Wenn man dabei nicht von einer Alarmierung spricht, sondern vielleicht von einer Benachrichtigung? Der Text bei einer SMS fängt bei uns mit "!!! ALARM !!!" an. Man könnte natürlich den gesamten Text überarbeiten und nicht mehr von einer Alarmierung sprechen. Würde das rechtlich einen Unterschied machen?
Ich meine - die Alarmierten Personen sind bis jetzt nur mündlich darüber informiert worden, dass es sich dabei um keine offizielle Alarmierung handelt und dass Fehlalarme nicht ausgeschlossen werden können. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass trotzdem immer wieder welche dabei sind, die dann "losrasen", wenn sie nur eine SMS erhalten, in der "Alarm" oder "Einsatz" steht.
Im Zweifelsfall müsste ich mir Informationen von einem Rechtsanwalt holen. Dafür habe ich aber leider auch kein Geld. Deshalb wollte ich erst mal hier nachfragen. Im Forum gibt es garantiert mehrere, die eine SMS-Alarmierung am Laufen haben, oder?
Danke für eure Auskünfte und einen guten Rutsch ;-)
Cyberfuzzy
Re: Rechtliches zur SMS-Alarmierung
Zitat:
Original geschrieben von Cyberfuzzy
Hallo,
ich hätte mal ein paar rechtliche Fragen zur SMS-Alarmierung.
Vor wenigen Tagen habe ich mich mit unserem Kommandant darüber unterhalten. Er hat gemeint, dass er ein Schreiben vom Landratsamt bekommen hat, dass die SMS-Alarmierung keine offizielle Alarmierung ist. Wenn etwas passiert, sind wir selbst schuld. Das bedeutet - wenn ein Fehlalarm per SMS ausgelöst wird, und die Kammeraden wie blöde zum Gerätehaus fahren und dabei einen Unfall verursachen, dann kommt natürlich keine Versicherung für den Schaden auf. Es soll der belangt werden, der den Alarm ausgelöst hat.
Derjenige, der unsere Wehr per SMS alarmiert bin ich. Ich kann mir aber nicht vorstellen, wegen einem Fehlalarm für den Schaden anderer aufkommen zu müssen. Wie ist das bei euch gehandhabt?
Ich habe mir dazu schon ein paar Gedanken gemacht:
1. Wäre es möglich, eine Art Einverständniserklärung von jedem Alarmierten unterschreiben zu lassen? So in der Art, ich bin nicht schuld wenn was passiert und er ist davon belehrt worden, dass es sich bei der SMS um keine offizielle Alarmierung hält.
2. Wenn man dabei nicht von einer Alarmierung spricht, sondern vielleicht von einer Benachrichtigung? Der Text bei einer SMS fängt bei uns mit "!!! ALARM !!!" an. Man könnte natürlich den gesamten Text überarbeiten und nicht mehr von einer Alarmierung sprechen. Würde das rechtlich einen Unterschied machen?
Ich meine - die Alarmierten Personen sind bis jetzt nur mündlich darüber informiert worden, dass es sich dabei um keine offizielle Alarmierung handelt und dass Fehlalarme nicht ausgeschlossen werden können. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass trotzdem immer wieder welche dabei sind, die dann "losrasen", wenn sie nur eine SMS erhalten, in der "Alarm" oder "Einsatz" steht.
Im Zweifelsfall müsste ich mir Informationen von einem Rechtsanwalt holen. Dafür habe ich aber leider auch kein Geld. Deshalb wollte ich erst mal hier nachfragen. Im Forum gibt es garantiert mehrere, die eine SMS-Alarmierung am Laufen haben, oder?
Danke für eure Auskünfte und einen guten Rutsch ;-)
Cyberfuzzy
Hi!
1. Egal welches Alarmsystem, man rast nicht "wie blöde" zum Gerätehaus. Wer das nicht lernt, ist selber schuld und hat IMO nix bei der FFW zu suchen.
2. SMS-Alarmierung ist keine zulässige Alarmierung nach TR-BOS, sondern eine Zusatz-Alarmierung oder ein Benachrichtigungssystem. Ein Erstalarmierungssystem darf und sollte dadurch nicht ersetzt werden.
3. Wenn die Wehrleitung mit der Zusatzalarmierung einverstanden ist, wirds wohl kaum Probleme mit der Versicherung geben. Soviel ich weiss sind ja auch Fahrten zur Übung etc. versichert: Derjenige wurde benachrichtigt, zum Gerätehaus zu kommen, dabei isses dann eben passiert. Auf Sonderrechte wird man sich dabei vermutlich nicht berufen können.
IMO ganz wichtig: Beim Alarm nicht das Hirn ausschalten, egal ob telefonisch, per SMS oder per Melder alarmiert wurde.
Auch nen guten Rutsch und ne ruhige Nacht!
Re: Re: Rechtliches zur SMS-Alarmierung
Zitat:
Original geschrieben von Duffy73
Hi!
1. Egal welches Alarmsystem, man rast nicht "wie blöde" zum Gerätehaus. Wer das nicht lernt, ist selber schuld und hat IMO nix bei der FFW zu suchen.
2. SMS-Alarmierung ist keine zulässige Alarmierung nach TR-BOS, sondern eine Zusatz-Alarmierung oder ein Benachrichtigungssystem. Ein Erstalarmierungssystem darf und sollte dadurch nicht ersetzt werden.
3. Wenn die Wehrleitung mit der Zusatzalarmierung einverstanden ist, wirds wohl kaum Probleme mit der Versicherung geben. Soviel ich weiss sind ja auch Fahrten zur Übung etc. versichert: Derjenige wurde benachrichtigt, zum Gerätehaus zu kommen, dabei isses dann eben passiert. Auf Sonderrechte wird man sich dabei vermutlich nicht berufen können.
1.) Das SAGST DU jetzt so. Das die Realität anders aussieht, ist wohl jedem klar. Und die Frage ist durchaus berechtigt : Was passiert, wenn bei einer Fahrt ins GH was passiert, und das auf Grund einer falschen SMS ausgelöst wird. Die Versicherung wird sicher nicht zahlen. Immerhin war es keine offizielle Übung/Veranstaltung und auch kein echter Alarm. Du bist ja auch nicht über die Feuerwehr versichert, wenn du privat ins FW-Haus fährst um irgendwas zu holen oder so. Das ist genauso, als ob dir dein Nachbar einfach zu "Einsatz !!!" ins Haus brüllen würde. Wenn du dann ins GH fährst und nen Unfall verursachst, dann zahlt die Versicherung nicht. Die zeigen dir nen Vogel. A) Hat dich kein "offizielles", zuverlässiges Alarmmittel alarmiert, und B) kann man in so einem Fall ja jemanden anrufen wenn man sich unsicher ist, ob es einen Alarm gab oder nicht. Wer einfach losrast ist selbst dran schuld, bzw kann den Absender der SMS verantwortlichen machen, wenn der nicht klar erklärt hat, dass die SMS KEIN zulässiges Alarmmittel ist. Man kann also sicher ne Mitschuld an dem Unfall bekommen.
2.) Hallo? Das ist Cyberfuzzy klar. Erst lesen, dann posten. Es geht nur darum ob man den "schwarzen Peter" auf den Empfänger schieben kann. Wenn Anstatt "Alarm" nur "Benachrichtigung" steht, und es passiert was, kann keiner sagen es stand in der SMS "Alarm" = dringend oder so. Der Gedanke ist schon nicht verkehrt. Das kann aber sicher nur ein Rechtsanwalt klären.
3.) Wenn die Wehrleitung das System akzeptiert, muss das die Versicherung deshalb noch lange nicht. Siehe auch Punkt1.
Da ich selbst ein SMS-Alarmsystem betreibe interessieren mich die Punkte auch brennend. Bitte also beim Thema bleiben und GENAU diese Fragen beantworten. Sinn und Zweck einer SMS-Alarmierung gibt es schon genug Beiträge zu.
Gruß Joachim