Hallo, ich wurde am Samstag von der Polizei mit einem Scanner erwischt. Das ding lag auf dem Boden im Berich des Beifahrersitzes. Ich hatte keine Zeit mehr das Ding untern Sitz zu schmeißen. Die Polizei hat das Ding beschlagnahmt.
Hat einer schon Erfahrungen gemacht???
Gruß Arne
14.11.2005, 17:38
Glubschi
Oh,weh.
Das ist aber eigene Dummheit so ein Teil mit draußen rum zu nehmen...
Waren da irgendwelche Frequenzen von BOS drauf gespeichert? Wenn ja,dann gibts Probleme...
14.11.2005, 18:17
Carloz
@Arne: Kannst mal genau erklären wie das ablief ?
Hier hab ich was gefunden. Vielleicht hilft´s dir ja. Jedenfalls im letzteren Teil ;)
Hallo CarloZ, ich habe jetzt auf die schnelle nichts gefunden. Ich schaue aber nochmal nach.
danke
14.11.2005, 18:55
Andreas 53/01
Hallo !
Grundsätzlich zum Vorwurf keinerlei Angaben machen !
Gegen die Beschlagnahmung Widerspruch einlegen .
Wurde das Fahrzeug beschlagnahmt!?
Wahrscheinlich erfolgte auch eine Durchsuchung der Wohnung !? Auch hier grundsätzlich widersprich einlegen.
Abwarten, bis die Anhörung als Beschuldigter erfolgt, ggf. Rechtsanwalt hinzuziehen.
Wahrscheinliche Konsequenzen je nach genauem Sachverhalt; Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße z.b. 40 Tagessätze á 60 Eur. Nachteil, Scanner eventuell weg, es sei denn er verfügt über ein CE-Zeichen, dann müsste der STA das Gerät wieder rausrücken.
Vorteil; Einstellung des Verfahrens ohne Vorbestrafung ( das blaueste Auge welches Du bekommst ).
MfG
14.11.2005, 18:58
Alex22
Zitat:
Original geschrieben von Carloz @Arne: Kannst mal genau erklären wie das ablief ?
Hier hab ich was gefunden. Vielleicht hilft´s dir ja. Jedenfalls im letzteren Teil ;)
Also mein Auto wurde nicht beschlagnahmt und auch meine Wohnung wurde nicht durchsucht.
Leider habe ich den Fehler gemacht das ich nichts gegen die beschlagnahme hatte. Die haben auch gesagt das die das Ding trotzdem mitnehmen wenn ich was dagegen hätte. Aber das ist mir egal. Hauptsache ich komme da ohne Probleme wieder raus.
Gruß Arne
14.11.2005, 20:38
Alex22
wenn du es freiwillig rausgerückt hast wars keine beschlagnahme sondern eine sicherstellung.
14.11.2005, 20:44
arne
hallo alex, auf der niederschrift der pol steht beschlagnahmt und der polizist sagte auch das das gerät beschlagnahmt wird.
gruß arne
14.11.2005, 20:45
Alex22
naja normalerweise wollen sie sowas erstmal sicherstellen ... hast du was dagegen nehmen sie es zwar trotzdem mit, wird aber dann beschlagnahmt .. dies hat zur Folge das die Beschlagnahme binnen 3 Tage von einem Richter geprüft werden muß, hieraus entscheidet sich dann ob du das Teil wieder bekommst oder nicht
15.11.2005, 08:15
ron
morsche
war das gerät eingeschaltet als die polizisten es vorfanden?
wenn es aus war, würde ich mich dumm stellen,denn die beweispflicht liegt bei den polizisten, die dir nachweisen müssen, das du das gerät in betrieb hattest.
mfg ronny
15.11.2005, 12:39
Etienne
Hey ron!
Soweit ich weiß ist mittlerweile bereits eine eingespeicherte BOS-Frequenz strafbar und nicht nur der Betrieb. Ich meine da gab es eine Änderung hierzu.
15.11.2005, 12:53
ron
hey etienne
sorry, das hab ich nicht gewusst.
aber wenn man sagt man weis nicht wie die Frequenzen dort rein kommen oder wer sie eingespeichert hat, weil man den scanner vielleicht gebraucht auf nem flohmarkt gekauft hat (ich weis klingt lustig) muss die polizei die beweise bringen, oder?
15.11.2005, 13:49
DG3YCS
Hallo,
Also das bloße einspeichern einer (BOS) Frequenz an sich ist an sich "eigendlich" nicht strafbar! ABER:
In der letzten Zeit gab es vermehrt Urteile in denen Richter dieses als "vorbereitende Maßnahme" zur begehung einer Straftat/OWI gesehen haben. Ausserdem nahmen die Richter wohl an, dass wer sich schon die Mühe macht diese Frequenzen einzuspeicher auch abhören wird.
Das Einspeichern der Frequenzen wurde also als Indiz (nicht als BEweis) angesehen und der Betroffene aufgrund dieses Indizes verurteilt!
Wie es nun IN DEINEN FALL weitergeht kann dir keiner so genau sagen. Vieleicht hast du großes Glück und es beschäftigen sich nur Leute mit deinen Fall die von der Materie wenig Ahnung haben. Vieleicht sind die selber irgenwann so über die Rechtslage verunsichert bzw. bekommen bei NAchforschungen die falschen Infos. Mit dem Ergebniss, dass das Verfahren einfach eingestellt wird und dir das Gerät wieder ausgehändigt wird! (unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich!)
Vieleicht gerätst du auch an einen Haufen "Scharfer Hunde" mit viel Sachverstand, dann kommt es wohl zur Verhandlung!
Und in der Verhandlung ist es nun eine reine Frage der Glaubwürdigkeit: Wenn du nun in dem Scanner alle BOS-Kanäle der Umgebung hast, womöglich noch mit Namen und dazu sonst nichts legales, dann sieht es eher Mau aus. Ohne gute Erklärung ist da kaum noch was zu machen. Ein Funkflohmarkt o.ä. als erklärung währe denkbar, allerdings sind die Richter auch nicht Blöd. Bei einem aufwendig programmierten Gerät das auch noch exakt für deine Region passt weil zb. der 2m Stadtkanal der Pol auch drin ist, wird dir das keiner abnehmen...
Solltest du aber viele legale Frequenzen (Betriebsfunk ist übrigends GENAUSO ILLEGAL wie BOS, es gibt da KEINE Unterschiede) und vieleicht nur eine oder zwei BOS-Frequenzen eingespeichert haben, könnte man sich vieleicht noch rausreden!
Hier spielt natürlich auch dein Auftreten vor Gericht, eine evtl. vorhandene (Polizeibekannte) Vergangenheit und deine augenblickliche Situation eine Rolle. Wie halt immer wen jemand vorm Kadi steht.
Auf jeden Fall solltest du dir einen Anwalt nehmen, sinvollerweise auch einen der auch etwas Sachverstand im Bereich FUNK hat, und mit diesem das weitere Vorgehen erläutern.
Da du allerdings der Sicherstellung/Beschlagnahme des Gerätes nicht wiedersprochen hast, ist allerdings eine (kleine) Chance der schnellen Lösung vertan. (Beschlagnahmung eines LEGALEN Gegenstandes ohne den geringsten Anfangsverdacht, denn der bloße Besitz eines Scanners sollte keinen Anfangsverdacht darstellen, erst wenn andere Sachen dazukommen...)