Ich habe da eine Frage! Bei einer Kolonnenfahrt mit 15 Fahrzeugen , welches Fahrzeug darf Blaulicht anhaben?? Das erste und das letzte Fahrzeug? Oder alle? Und wenn gibt es irgendwo einen Gesetzestext??
Gruß Q`96
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Ich habe da eine Frage! Bei einer Kolonnenfahrt mit 15 Fahrzeugen , welches Fahrzeug darf Blaulicht anhaben?? Das erste und das letzte Fahrzeug? Oder alle? Und wenn gibt es irgendwo einen Gesetzestext??
Gruß Q`96
Prinzipiell heißt es nur alle Fahrzeuge müssen erkennbar zu dem Verband gehören...
Wie ihr das Kenntlich macht ist euch in erster Linie selbst überlassen ...
Aber ... Kraftfahrzeuge im geschlossen Verband = Kolonne beanspruchen die Strasse übermäßig und sind somit erlaubnispflichtig.
Moin,
also, wenn ihr die einzelnen Fahrzeuge mit der entsprechenden Beflaggung ausgerüstet habt, dann können das erste und das letzte Fahrzeug zur Absicherung das Blaulicht einschalten. So wird es zumindest auf unserem Maschinisten-Lehrgang gelehrt!
Es ist, wie Alex22 richtig sagte, nur wichtig, dass die Fahrzeuge erkennbar (!) zu einem Verband gehören.
§27 StVO:
[...]
(3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muß dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.[...]
@Alex22: Wie ist das mit der Elaubnis? Wie läuft das ab? Wer erteilt diese Erlaubnis?
Gruß LDS
Beflaggung müssen alle haben, ich glaube das letzte Fzg ne grüne und sonst blau.
Innerhalb Ortschaften alle Blaulicht an (falls rote ampel damit rücken alle fzg nach, mit alarm, da es als ein fzg gilt)
ausserhalb nur erste und letzte fzg mit blaulicht
Auf der letzten Mot-Marschübung bei der ich mitgefahren bin ist der ganze Verband mit Blaulicht gefahren. War schon ein nicht ganz alltäglicher Anblick bei ca 40 Fahrzeugen.
Hallo,
wenn ich das richtig in Erinnerung habe ist eine Genehmigung ab 30 Fahrzeuge erforderlich.
Die Genehmigung ist bei der für den Startpunkt zuständigen (Straßenverkehrs-)Behörde zu beantragen.
ich kann mir auch nicht vorstellen das man für 10 bis 15 fahrzeuge so ne genehmigung braucht. sonst haben wir das immer illegal gemacht *gg
Hallo!
Man braucht eine Genehmigung! Der entsprechende Kreis muss über die Verwaltung sprich Strassenverkehrsamt und je nach Zugehörigkeit Ordnungsamt/KatS eine Genehmigung für den Mot-Marsch mit zu erwartender Strecke und ungefährer Zeit erteilen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Motmarsch
Wichtig ist, dass kein Martinhorn eingesetzt wird! Auch nicht bei Überfahren einer Kreuzung, während in der Mitte (oder wo auch immer) die Ampel Rot wird. Der Konvoi ist ein Fahrzeug, da es unter einer Führung steht. Also fährt der Rest des Fahrzeuges auch noch über die Kreuzung/Ampel.
und weitere infos die ich im netz fand:
http://www.fmdi.org/fmdi/download/be...kfz-marsch.pdf
so long
auf der KatS Schule wird gelehrt, erstes und letztes fahrzeug blaulicht. auf auffahrten oder an kreuzungen kann der spitzenführer blaulicht für alle anordnen.
Hallo,
Eine Kolonne ist erstmal grundsätzlich! Erlaubnispflichtig, allerdings sind bestimmte Gattungen bis zu einer gewissen Grenze von dieser Erlaubnispflicht befreit.
Hier habe ich auch die schon genannte Zahl von 30 Fzg. im Kopf.
In einer Kolonne MUSS kein Fzg. Blaulicht anhaben, aber es darf jedes. Dies entscheidet der Kolonnenführer. Das Blaulicht warnt ja nur vor einer besonderen Verkehrs/Gefahrensituation!
Es dient ja nicht zur Kentlichmachung von §35 STVO bzw. zur inanspruchnahme von §38 STVO.
Eine sinvolle und oft geübte Praxis ist es, das jeweils das erste und das letzte Fahrzeug Blau Fahren, bei langen Kolonnen auch Fzge in der Mitte. Je nach Verkehrssituation ist aber auch ganz ohne und alle mit Möglich.
(ganz ohne bzw. nur das letzte Fzg. zb. nachts auf der Autobahn, denn seit ihr schon einmal nachts zwei Stunden oder mehr hinter einem Fahrzeug hergefahren das Blaulich anhatte, das ermüdet die Augen extrem, wenn man dann noch in der Kolonne fährt...)
Der Kolonnenführer hat demzufolge immer eine Kosten-Nutzen überlegung anzustellen!
DAs MArtinshorn hat bei Kolonnenfahrten überhaupt nichts zu suchen, entweder man fährt Kolonne oder man fährt ein Einzelfahrzeug mit Sonder und Wegerechten. Dieses kann sich natürlich aber auch zwischen lauter anderen Einzelfahrzeugen mit Sonder und Wegerechten befinden. Dies ist aber dann keine Kolonne im sinne des Gesetzes.
Allerdings dürfte es IMHO nur eine missbräuchliche Verwendung von Sondersignalen sein, die mit 20Eur. geandet wird, wenn man als NACHFOLGENDES Fahrzeug an einer innerörtlich Kreuzung das Horn anmacht sobald die Ampel umspringt.
Denn man nimmt die Sonderrechte ja nicht in Anspruch indem man in die rote Kreuzung einfährt. Denn dies darf man ja sowieso!
Im Gegenteil, falls ein Verkehrsteilnehmer in die Kreuzung einfährt und so einen VU verursacht, wird er sich nicht nur vorhalten lassen müssen, das er die Kolonnenregeln nicht kennt, er wird sich auch noch dafür rechtfertigen müssen warum er das HORN nicht gehört hat. Das das Horn nicht hätte an sein dürfen spielt dafür keine Rolle, denn es währe für den VU nicht ursächlich sondern hat eher eine vermeidende Wirkung!
(Wie ein zu unrecht aufgestelltes Verkehrschild halt auch, das gilt erstmal, man kann es nur durch Einspruch entfernen lassen, solange gilt es aber)
Ganz anders sieht es natürlich beim ERSTEN Fzg. aus. Dies hat ganz einfach keine roten Ampeln, Stoppschilder oder was auch immer zu überfahren!!! Für dieses Fzg. gilt die STVO im vollen Umfang!
Gruß
Carsten
Dem ist nicht mehr viel hinzuzufügen.
Wir handhaben es immer so: In der Stadt alle mit Blaulicht (wegen der Ampeln etc.), auf der Autobahn min. das letzte zur Absicherung.
Sehr sinnvoll ist es auch wenn das letzte Fahrzeug ein Schild "Kolonne" am heck hat, dann sehen es auch die dümmsten Normalos sofort.
Gruß
Robert
P.S.: In der STVO steht auch irgendwo was davon, daß zum Zwecke von kurzfristig angesetzten Ausbildungsfahrten Kolonnen bis 30 Fahrzeuge auch ohne Genehmigung fahren dürfen. Ist ne reine Auslegungssache also.
Mal nochmal sone Frage:
Wie ist das wenn man gerade mit mit der Kolonne über eine
grüne Ampel fährt und diese kurz dannach umschaltet auf rot.
Und jetzt kommt eine Auto und fährt in die Kolonne rein!
Wer hat Schuld?
Bei einer normalen Sonderechtefahrt wär ja der Fall, das der Maschinist die "besondere Sorgfaltspflicht"(§ 1 STVO) nicht beachtet hat und demnach wäre er ja Schuld.
Schuld wäre der, der in ein Kolonnenfahrzeug reinfährt...
Denn rechtlich gesehen ist eine Kolonne wie ein Fahrzeug zu bewerten.
HAllo,
das sehe ich ähnlich, eine "gesteigerte" Sorgfaltspflicht wie bei der Innanspruchnahme von Sonderrechten gibt es nicht.
Währe auch schwer umzusetzen, denn schließlich gilt eine angeordnete Marschgeschwindigkeit (zb. 60KM/h auf Landstraße und 30KM/h innerorts.) Da kann nicht jeder Fahreugführer mit Schrittgeschwindigkeit in die Kreuzung herreinfahren.
Natürlich ist das dann wieder ansichtssache und im Falle eines Falles wird ein Richter das entscheiden!
Bei starkenVerkehr ist es ja auchkein Problem, die Leute die an der Ampel stehen werden schon merken, das wir einfach weiterfahren.
Problematischer ist es in der verkehrsarmen Zeit, wenn an der Schlecht einsehbaren Ampelkreuzung niemand steht und gerade in dem Moment wenn die Ampel auf Grün springt jemand um die Kurve kommt!
Gruß
Carsten