Ist Dein Melder korrekt programmiert ?
Hallo Leute,
Thema "Eigenprogrammierereien" von Meldern: Von einigen Gemeinden und Stadtverwaltungen habe ich schon die Anweisung, programmierbare Geräte wie die Quattros e.t.c. durch eine Hardwaremodifikation programmierunfähig zu machen. Grund: Kaum wurde duch den zuständigen Funkwart oder eine Werkstatt die Mithörfunktion oder nicht für den Nutzer bestimmte Schleifen entfernt, programmiert oder lässt dieser das Gerät innerhalb kurzer Zeit wieder nach seinen Wünschen programmieren. Mithörfunktion , fremde Schleifen e t.c, dagegen werden die Geräte sozusagen "gesichert". Nun interessiert es mich , ob Ihr Euren ständigen Begleiter "konform" betreibt oder nicht.
Nehmen wir mal folgendes an:
- Es gilt das Bundeseinheitliche TKG, das heisst : Mithören ist genehmigungspflichtig. Sei es so - denn wenn es deswegen mal Ärger gibt wird man verdonnert.
- Fremde Schleifen sind auch nicht zulässig, denn dadurch werden gezielt Informationen ausgewertet, die nicht für denjenigen bestimmt sind.
Der Übersichtlichkeit halber lasse ich die Mehrkanalmelder mal weg.
Ich freue mich auf Eure Antworten !
Grüße Dich,
~Joe~