ELW darf keine Rettungsdienst-Fahrzeuge disponieren
Würde gern euere Meinungen zu folgender Problematik hören: Seit ca 13 Jahren wird unser ELW im gesamten DRK-Kreisverband Lörrach bei allen grösseren SAN- Einsätzen und Veranstaltungen (z.B. Open Air, Narrentreffen, Motocross) und bei zahlreichen grösseren Rettungsdienst-Einsätzen (Busunglück, SEG-Einsätze) eingesetzt. Bis ins Jahr 2004 wurden dabei die dem Einsatz zugeordneten Rettungsmittel von unserer ELW-Besatzung disponiert und die Leitstelle darüber informiert. Seit 2005 dürfen wir per Dienstanweisung nur noch SAN-Kräfte und Fahrzeuge des Katastrophenschutz selbaständig einsetzen/beauftragen. KTW und RTW dürfen nur noch über die integrierte Leitstelle eingesetzt werden. Lt. Rettungsdienstleiter schreibt das Rettungsdienstgesetz dies so vor, unter anderem mit dem Hinweis auf eine lückenlose Dokumentation, die bei einer direkten Beauftragung der Fahrzeuge durch das ELW nicht gegeben wäre. (Hinweis: wir arbeiten mit der Software ELS in der Basisversion von M. Müller). Dies führt dann zu der merkwürdigen Situation, daß uns ein Streckenposten eine hilflose Person meldet. Der direkt neben dem ELW stationierte RTW der Schnelleinsatzgruppe (SEG) darf jetzt nicht mehr von uns direkt eingesetzt werden, sondern wir melden der Leitstelle über Funk, das ein Rettungswagen benötigt wird. Die Leitstelle wiederum alarmiert nun ihrerseits über Funk oder FME einen RTW des "regulären" Rettungsdienstes, oder disponiert den neben uns stehenden SEG-RTW. Was haltet ihr von dieser Regelung? Gibts bei euch ähnliche Anordnungen?
Gruß aus dem Dreiländereck. Armin
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Ich kenn das auch von unseren sanitätsdiensten der EL darf nur seine eigenen Kräfte ( ehrenamtlich) disponieren. Muss ein rettungsmittel alarmiert werden macht das die RLST. Im Einsatz ( siehe Organigramm) disponiert der ORGL zwar Fahrzeuge am Einsatzort oder vom Bereitstellungsraum aber nachführung von einsatzkräften die nicht im einsatzgeschehen drin sind sind über die Leitstelle zu alarmieren.
Euer SEG RTW ist bestimmt ein arztwagen, oder?Wenn ja gehört der auch zum Katschutz, wird nur vom RD Personal besetzt, im gegensatz zum arzttruppwagen der rein ehrenamtlich gefahren werden kann.