[Besserwissermode]
Aber Ihr wisst ja was die StVZO dazu sagt, gelle?
[/Besserwissermode]
So long!
Schubsi
Druckbare Version
[Besserwissermode]
Aber Ihr wisst ja was die StVZO dazu sagt, gelle?
[/Besserwissermode]
So long!
Schubsi
Zitat:
Original geschrieben von Schubsi
[Besserwissermode]
Aber Ihr wisst ja was die StVZO dazu sagt, gelle?
[/Besserwissermode]
So long!
Schubsi
Ei na klar!
[ironie an]
.. soll ja auch als Ergänzung zu meinem Strobo-Blaulicht aufm Dach meines Privat-PKW sein..
[ironie aus]
nee, jetzt mal im Ernst, ich bin mir der Rechte durchaus bewusst und nach wie vor weiter auf der SUCHE nach solche einem feinen Teil :-)
Gruß
Hallo!Zitat:
Original geschrieben von Schubsi
[Besserwissermode]
Aber Ihr wisst ja was die StVZO dazu sagt, gelle?
[/Besserwissermode]
So long!
Schubsi
So? Was sagt den die StVZO?
MfG
muss das in diesem Thread diskutiert werden?
Er sucht so ein Teil und gut. Was er damit macht ist auch seine Sache.
So, das musste raus.
Simma alle wieder Freunde und gut. ;-)
Hallo!
Ich hab da nix gegen. Kann sich jeder soviel Blaulichter und Dachaufsetzer kaufen wie er möchte.
Ich meine nur wenn man schon auf die StVZO verweist, dann auch bitte ganz oder gar nicht, also den entsprechenden § als Rechtshinweis beifügt.
MfG
Ok Andreas, war ja nicht böse gemeint.
du bist der Mod nicht ich.
was ich lächerlich finde ...
warum benutzen leute die beleuchtete Dachaufsetzer haben nicht gleich ein Blaulicht?
rein rechtlich kommt es auf das gleiche raus ...
wobei beim blaulicht wenigstens die anderen Verkehrsteilnehmer noch reagieren und sie dir die vorfahrt gewähren.
Naja, wenn die Polizei das Blaulicht sieht wird sie dir nachfahren, bei einem beleuchteten Dachaufsetzer wär ich mir nicht so sicher, ob sie was unternehmen.
schau mal unter www.feuerwehrladen.de
en blaulicht ist amtsanmaßung en bel. dachaudsetzer nich
amtanmaßung kann bist zu 3 jahren haft oder 3500€ strafen geben...
Haben wir es bald???
Jedes Mal das Selbe bei einer Suchanfrage im Kleinanzeigen-Forum
***closed***