Hi Leute
ich hab da mal eine Frage und zwar gibts auf www.feuerwehrdisplay.de dieses Display Feuerwehr Einsatz. Meine Frage darf ich mit diesem Display dann auch fahren. oder ist das unzulässig ??
Mfg
ffwler
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Hi Leute
ich hab da mal eine Frage und zwar gibts auf www.feuerwehrdisplay.de dieses Display Feuerwehr Einsatz. Meine Frage darf ich mit diesem Display dann auch fahren. oder ist das unzulässig ??
Mfg
ffwler
Es ist genauso unzulässig wie beleutete/blinkende Dachaufsetzer.
Hallo!
Alle anderen als die im §52 genannten zusätzlichen Scheinwerfer und Leuchten dürfen an Kraftfahrzeugen im öffentl. Straßenverkehr nicht angebracht sein!
Selbst wenn, dann würde eh nur die Spiegelschriftvariante sinn machen. Aber die wird nicht angeboten!
MfG