Hallöchen...
wisst Ihr was darüber das in Brüssel aktuell wieder über die Bereitschaftszeiten SPEZIELL im Rettungsdienst gesprochen wird??
CU
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Hallöchen...
wisst Ihr was darüber das in Brüssel aktuell wieder über die Bereitschaftszeiten SPEZIELL im Rettungsdienst gesprochen wird??
CU
Ja war aber ein deutsches Gericht und ein RS der geklagt hat. Ging aber um Dinge die eh schon bekannt sind (Arbeitszeitgesetz) aber leider nicht immer eingehalten werden.
z.B. zulässige Wochenhöchstarbeitszeit, höchstens 11 Stunden Arbeitszeit am Stück, mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Schichten, in soundsoviel Tagen mindestens einmal 24 Stunden am Stück frei. Wie gesagt alles dinge, die eh schon lang gesetzlich geregelt sind.
Das angesprochene Brüsseler Urteil, das für Furore gesorgt hat ging nur darum das Bereitschaftszeit auch als Arbeitszeit gilt, wobei die Bundesgesetzgebung hier noch ein dementsprechendes Gesetz nachschieben muß daß das dann hier auch gilt.
Ansonsten gilt das Arbeitszeitgesetz nach wie vor.
Tach !!!
Geht's evtl. hierum :
http://www.marburger-bund.de/bundesv...2004/3104.html
Gruß
Bastel