es war 1997, in NRW, Autobahnpolizei Köln, das weiss ich von eimem Nachbarn der bei diesem Verein arbeitet. Schwerer VU auf der Autobahn, mehrere schwerverletzte, ein Pat eingeklemmt, und die Leitstelle Edwin hat es so erfahren:
"Edwin für [Amateurfunkrufzeichen]....."
" hier Edwin, wer ruft?"
"Edwin für [Amateurfunkrufzeichen]....."
" [Amateurfunkrufzeichen] kommen Sie"
" hier [Amateurfunkrufzeichen] schwerer Verkehrsunfall mit XYZ bei KM xx verständigen Sie sofort Rettungsdienst und Feuerwehr"
Es kam dann nur noch ein "Edwin - verstanden!" und gut ist. Der Amateurfunker wurde mit sicherheit NICHT bestraft, da er in dieser Notsituation mutmasslich leben gerettet hat. Es zählt meines wissens zu den ursprünglichen Aufgaben eines Amateurfunkers, in Notlagen und Katastrophengebieten den Funkverkehr aufrecht zu erhalten, auf welcher Frequenz ich dabei z.B. die Rettungskräfte alarmiere ist absolut unwichtig.
Fazit: abhören nicht, aber senden um (WIRKLICH) zu retten - das würde nie jemand untersagen!
groetjes uit Holland!