Re: Fragen zur Hella FWL-LED
Zitat:
Original geschrieben von rspitz
irgendeinen Trick beim Verstellen, oder hilft nur rohe Gewalt?
Äh, Gewalt und Plastikhalter scheint die falsche Kombi zu sein (Erfahrungen...) Da ich die Dinger noch nie verbaut habe kann ich nur mit der Service-Nummer von Hella weiterhelfen:
01805-250002 Die sind nett und helfen weiter!
Gruß Nero
Re: Fragen zur Hella FWL-LED
Zitat:
Original geschrieben von rspitz
Hallo,
jaja, ich weiß schon, hat nicht direkt was mit BOS-Funk zu tun, aber hier sitzen ja die Experten für Alles was mit Blaulicht fährt ;-)
Ich habe hier eine funkelnagelneue Hella FWL-LED, die zur Anbringung hinter der Windschutzscheibe vorgesehen ist. Leider gelingt es mir ums Verrecken nicht, den Winkel der Saugnäpfe einzustellen. Bei dem Muster, das ich vorher in der Hand hatte, konnte man mit geringem Kraftaufwand die Halterungen wie erforderlich drehen, aber bei dem neuen Teil sitzen die bombenfest. Gibt es irgendeinen Trick beim Verstellen, oder hilft nur rohe Gewalt? Die Bedienungsanleitung schweigt sich aus.
Das Teil hat eine E1-Zulassung. Trotzdem steht in der Bedienungsanleitung, dass zum Betrieb in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sei. Welche Behörde ist (in Bayern) dafür zuständig?
Gruß, Richard
Hallo!
Also irgendwie hab ich wohl einen anderen Beitrag gelesen !? Wo steht da was von Privat-PKW, und Sondersignalanlage?
Und alleine die Frage; Wozu brauchst du eine Sondersignanlage ?
Ja, wozu wohl....
Zum FWL; der TÜV, in Zusammenarbeit mit der Zulassungstelle stellt keine Sondergenehmigung im eigentlichen Sinne aus, sondern trägt den FWL wegen fehlender Vorschriften der StVZO nachträglich im Brief und im Fz-Schein unter der Schlüsselnummer unter der das Fahrzeug geführt wird ein!
Ein Fahrzeug welches nach §52 Abs.3 StVZO Blaues Blinklicht führen darf hat ja in der Regel keine Eintragung im Schein.
MfG