Umsetzung der neuen Stellungnahme zur Notkompetenz der BÄK
Hallo Forum.
Wie in einem anderen Thread schon kurz angesprochen, wird ja in einigen Landkreisen schon die "neue Art" der Notkompetenz angewendet.
Nachdem die BÄK eine neue Stellungnahme herausgegeben hat, bleibt die Entscheidung über Maßnahmen ja beim ärztlichen Leiter Rettungsdienst.
Mich würde jetzt dazu interessieren, welche Maßnahmen bei Euch einem Rettungsassistenten zugesprochen werden.
Analgesie?? Wenn ja, womit??
Welche anderen Medikamente??