Moin moin,
mal ne Frage am Rande...
Bei einer Hypoglykämie keinen Notarzt???????
Natürlich ist das für den RA in den meisten Fällen kein Problem aber ich gebe zu bedenken das die rechtliche Sitution im Moment solche Massnahmen nur im Rahmen der Notkompetenz zuläßt und nur dann wenn ein Not-Arzt verständigt wurde. Ich denke gerade junge RA sollten sich da auch nicht anders verhalten, man bedenke auch die Gefahren (Para, Venenreizung etc.) bei so einer Maßnahme. Und einen 100% sicheren Zugang können wohl die wenigsten "frischen" RA ohne Probleme garantieren. Vorallem wer kann das bei einer Anklage garantieren?? Denn die Herren rechtsverdreher haben alle Zeit der Welt uns im RD irgendeinen Fehler nachzuweisen.
Bevor jetzt alle meckern, bei uns wird das auch oft anders gehandhabt aber man sollte das immer für sich entscheiden und die Folgen immer im Hinterkopf behalten.