HILFE !! Abmahnung wegen First Responder !!
Hallo,
Vielleicht kennt sich jemand aus und kann helfen :
Eine Firma aus Leipzig hat sich das Namensrecht an dem Namen "First Responder" beim Patentamt schützten lassen und mahnt jetzt alle Inhaber einer Seite mit dem Domainnamen firstresponder / first-responder .... ab und will die Übertragung der Domain.
First Responder ist unserer Meinung nach ein Begriff des allgemeinen Sprachgebrauchs (§8 MarkG).
Hat irgendjemand schon mal einen ähnlcihen Fall gehabt oder weiß hier Tips ??
Man kann sich ja auch nicht "Feuerwehr" oder "Sanitäter" schützen lassen und dann allen anderen verbieten, diesen Namen zu verwenden ?
Hilfe bitte unter die auf der Seite www.firstresponder.tk angegebene Email-Adresse oder hier !!!!!!
Vielen Dank schon jetzt !!!!
Habe es in diese Rubrik gestellt, da hier die meisten Leute unterwegs sind, die sich auch rechtsmäßig teilweise gut auskennen !!
Infos zu den Vorgängen rund um firstresponder.de
hi Leute
hier mal einige Infos:
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Markenschutz von First Responder
Das bayer. Staatsministerium des Innern veröffentlichte am 17.08.2004
unter ID3-2247-81 nachfolgendes Schreiben mit folgendem Inhalt:
"Eine Freiwillige Feuerwehr hat uns mitgeteilt, dass im Markenregister
des Deutschen Patent- und Markenamts am 04.03.2004 unter der
Register-Nr. 30359663.5 der Markentext First Responder als
Wort-/Bildmarke eingetragen wurde. Der Markeninhaber behauptet nun
unter Berufung auf die Eintragung, dass damit auch der Begriff First
Responder für ihn geschützt sei und verlangt durch seinen Anwalt von
Feuerwehren, die First Responder Dienste anbieten, die Unterlassung
der Verwendung dieses Begriffs und die Freigabe entsprechend benannter
Internet-Domains.
Auf Anfrage teilt uns das Deutsche Patent- und Markenamt jedoch mit,
dass es sich bei der betreffenden Eintragung allein um eine
kombinierte Wort-/Bildmarke handelt. Dies bedeutet, dass der
Markeninhaber nur das Recht hat, die Unterlassung der Verwendung des
Begriffs First Responder im Zusammenhang mit einer bestimmten
geschützten grafischen Darstellung zu verlangen, nicht hingegen die
Verwendung allein des Begriffs First Responder. Etwaige Unterlassungs-
oder Freigabeansprüche allein hinsichtlich des Begriffs sind daher
nicht begründet."
Quelle: Kreisfeuerwehrverband Main-Spessart
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und hier mal der Beitrag der laut einer einstweiligen Verfügung aus dem Feuerwehr-Forum auf www.feuerwehr.de gelöscht werden musste:
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Thema Homepage: http://www.firstresponder.de
Von XXXXXXXXXX
Datum 14.09.2004 16:43
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Hallo zusammen!
Meiner Wissens nach kann man ganz einfach dagegen vorgehen:
Jeder hier im Forum gepostete Beitrag unterliegt dem Urheberrecht des
jeweiligen Verfassers vorausgesetzt dieser verwendet seine eigenen
Worte und nicht irgendwelche Zitate!
Will heißen:
Wenn ein von mir geposteter Beitrag hier aus dem Forum auf
firstresponder.de erscheint, wird der "gute" Herr Assmann mit
garantierter Sicherheit keine sonderlich nette Email erhalten, worin
ich ihn auffordern werde, diesen Beitrag innerhalb von wenigen Minuten
zu löschen. Sollte er dieser Aufforderung nicht nach kommen, wird er
sich ggf. wegen einer Urheberrechtsverletzung verantworten müssen!
Jetzt bleibt es Euch überlassen, zu reagieren. Entweder schreibt ihm
jeder einzelne Betroffene eine Email, oder Jürgen übernimmt das für
alle in einer zusammengefassten Email im Namen der Betroffenen und als
Betreiber dieses Forums (da bin ich mir der Rechtslage allerdings
nicht 100% sicher.)
Ich persönlich plädiere ja für einzelne Emails. Ist doch ne prima
Beschäftigungs-Therapie! :-)
Soweit mir bekannt ist, muß auch ein EINDEUTIGER Quellennachweis
vorhanden sein. Ein: (aus den Foren der Freiwilligen Feuerwehren)
reicht da nicht aus. Mal davon ab würde ich dies allein schon aus
Eigenabsicherung tun. Wenn Ihn so jemand ansch...t, aus welchen
Gründen auch immer, kann er sich nämlich nicht auf die Quellenangabe
berufen.
Weiterhin habe ich mich mal mit der guten Frau Baitinger auseinander
gesetzt. Sie ist die Betreiberin und Geschäftsführerin der Fa.
Artmedic Webdesign. Eine Internetdienstleistungs-Firma welche sich auf
das Gesundheits-, Sozial- und Hilfeleistungsgewerbe spezialisiert hat.
Da Sie mir bekannt ist ließ ich Ihr die URL sowie eine kurze
Beschreibung der Seite zukommen. Grund: Sie entwickelt und
programmiert freie, downloadbare PHP-Scripte - Also ehrenamtlich und
ohne kommerzielle Hintergedanken!
Das Newsscript auf der Startseite von firstresponder.de wurde von Ihr
entwickelt.
Sie wird nicht sehr begeistert sein wenn da jemand zum einen gegen das
Ehrenamt "wettert", und zum anderen damit noch obendrauf Ihre
potentielle Kundschaft verpönt!
Derzeit warte ich noch auf Antwort von Ihr, aber ich gehe davon aus
das es nur eine Frage der Zeit ist, bis das Newsscript verschwinden
muß! [ich halte Euch auf dem laufenden]
Eine weitere Möglichkeit, dem Betreiber "an den Karren zu fahren",
wäre es indem man nicht ihn auf sein unvollständiges und fehlerhaftes
Impressum hinzuweisen versucht, sondern entsprechende andere Stellen.
In dringlichen Fällen kann dies meines Wissens mit Geldstrafen bis zu
25.000,- Euro geahndet werden! Dies dürfte Wohl oder Übel das aus
dieser dubiosen Webseite bedeuten!
Gruß
XXXXXXXXXXXXX
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Jetzt kommt´s noch dicker:
"Geschäftsführung erstattet gegen den Betreiber von www.feuerwehr.de bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige."
Zitat aus www.firstresponder.de
Gruss
Rainer