Zitat:
Original geschrieben von KugelFish
Wobei man wohl dazusagen muss, dass es in Niedersachen so ist (so habe ich mich von einem Disponenten aus Göttingen aufklären lassen), dass die Fahrzeuge dann einfach durchnummeriert werden.
Bsp.
zwischen 10 und 19 als Fahrzeugkennung kann vom TLF 8/18 zum TroTLF alles mögliche sein.
Also die Gemeinde nummeriert einfach durch
TLF A-Dorf: 10
TLF B-Dorf: 11
TroTLF C-Dorf: 12 usw.
So dass man garnich genau weiss (wenn man das Fzg. nicht kennt) um welches Fzg.-Art es sich genau handelt.
Während hier in Hessen ein "11" immer ein ELW1 ist.
Hab ich mir zumindest so sagen lassen und für den Kreis Göttingen trifft das wohl auch so zu.
Ist das in anderen LK's in Nds auch so?
Etwas verwundert,
Fish
Moin!