Abschlußgespräch f. RA Sonderlehrgang
Liebe Kollegen
Ich bräuchte mal eure Hilfe:
Einer Kollegin wurde heute von der zuständigen Behörde mittgeteilt, dass ihr Antrag auf Führung der Berufsbezeichnung Rettungsassistent(in) erst bearbeitet werden würde, wenn Sie ihr Abschlußgespräch nachweisen könne...
Sie hat einen Sonderlehrgang gem. § 8 Abs. 2 (verkürzter Sonderlehrgang für RS) besucht.
Ich bin mir aber sehr sicher, dass die "Rettungsbravo" (also Rettungsmagazin) am Ende letzten Jahres (ich meine im Okt.) im Nachrichtenteil von einem ein Urteil berichtet hat, in dem steht, dass dieses Abschlußgespräch nicht mehr geführt werden muß (wenn ein verk. Lehrgang besucht wurde)!
Falls noch jemand die Rettungsbravo aus dem letzten Jahr hat, so würde ich mich sehr über das Aktenzeichen freuen. Ich möchte nämlich gleich morgen früh die Boden-Boden-Beschleunigungsraketen zünden...
Vielen Dank im Voraus
Gruß Nero