Selbstständige Melderalarmierung in Niedersachsen
Hallo Zusammen!
Ich bin auf der Suche nach einem Gesetzesauszug über die selbstständige FME-Auslösung in Niedersachsen. Wer kann mir da helfen?
Wir verfügen in unserer HiOrg über 11 Schleifen (5-Ton-Folge) und würden diese gerne von unserem Standort bei bedarf selbst auslösen ohne dabei über die FLS/RLst zu gehen. Für die erforderliche technische Umsetzung steht und ein P200 mit HAMCOM-Modem an einem FuG 8b-1 und einem entsprechenden Programm zur Verfügung. D.H. technisch würde das ganze funktionieren. Die Frage ist nur noch die rechtliche Sache. Ich würde mich dahin gerne vorher absichern, bevor ich unsere Leitstelle damit konfrontiere...
MfG
metocloparmid
Re: Selbstständige Melderalarmierung in Niedersachsen
Zitat:
Original geschrieben von mcp
Hallo Zusammen!
Für die erforderliche technische Umsetzung steht und ein P200 mit HAMCOM-Modem an einem FuG 8b-1 und einem entsprechenden Programm zur Verfügung. D.H. technisch würde das ganze funktionieren.
Technisch mag das funktionieren, wie es gesetzlich aussieht bei euch selbst zu alamieren, weiß ich nicht.
Aber wenn ich jetzt richtig versteh das du mit P200 nen Pentium rechner meinst und du dir deine Alarmierungsmaschine selber bauen willst kann ich dir zu 99% sagen, daß du dafür keine Genehmigung bekommst, weil deine Alamierungsmaschine nicht TR-Bos konform ist.
Re: Selbstständige Melderalarmierung in Niedersachsen
Zitat:
Original geschrieben von mcp
Hallo Zusammen!
..............und würden diese gerne von unserem Standort bei bedarf selbst auslösen ohne dabei über die FLS/RLst zu gehen.
Für die erforderliche technische Umsetzung steht und ein P200 mit HAMCOM-Modem an einem FuG 8b-1 und einem entsprechenden Programm zur Verfügung.
MfG
metocloparmid
Also,
Melderauslösung mit einem HAMCOM-Modem.
Dies wird niemals genehmigt !!
wobei ich auch den Sinn nicht einsehe, aber das hat Ettenhofer ja schon treffend geschrieben.
Ebi