Hallo zusammen!
Ich habe bezüglich des MPG eine Frage. Nachdem ein Gerät morgens, beim Überprüfen der Funktion, mit einem technischen Defekt außer Betrieb genommen wurde, wurde dieses dem Hersteller zur Reparatur zugesendet.
Jetzt meine Frage:
Wer darf das Gerät, nachdem es aus der Reparatur zurück ist, wieder in Betrieb nehmen?
Ich würde sagen, dass das außschließlich der zuständige MPG-Beauftragte darf. Habe aber leider nichts schriftliches im MPG und der MPBetreibV dazu gefunden. Wäre lieb, wenn ich darauf eine Antwort bekommen würde.
Lieben Gruß
20.12.2011, 07:06
Tus-bw
Die Weiterverwendung nach einer Instandsetzung (oder auch STK/MTK) stellt keine "Inbetriebnahme" im Sinne der MPBetreibVO bzw. des MPG dar.
Es reicht somit der vorgegebene Gerätecheck durch den Anwender, wenn das Gerät retour ist.
Es ist euch aber nicht verboten, im Rahmen der individuellen Gefährdungsbeurteilung andere Regelungen zu treffen ... :)
21.12.2011, 01:45
Mr. Blaulicht
Genau so ist es. Der Gerätebeauftragte hat außer der Dokumentation, EInweisung etc. keine (weitergehenden) Befugnisse, Geräte aus dem Verkehr zu nehmen bzw. es wieder in Verkehr zu bringen.
Gruß, Mr. Blaulicht
22.12.2011, 00:33
warch1ck3n
Mal so aus Neugier: Kann vielleicht jemand erklären, was ein MPG ist?
Natürlich, das habe ich mit googlen auch gefunden, hatte dann aber Zweifel ob das denn das ist, was auch gemeint wurde. Danke für die schnelle Hilfe ;)
23.12.2011, 23:09
00cheatman
Hallo zusammen!
Vielen vielen Dank für eure schnelle Antwort! Ihr habt mir sehr weiter geholfen!