Ab 16 Jahren bis 0.00 Uhr mit zum Einsatz fahren?
Ich habe gehört, das es nur ein Gerücht sei, das Jugendliche ab 16 Jahren nur bis 24Uhr raus dürfen und ab 5Uhr wieder in die öffentlichkeit raus dürfen. Ich habe grad mal im JuSchG nachgeschaut, da steht aber nur was von Gaststätten, Kneipen und Kino was drin, das Jugendliche ab 16 Jahren bis 24 Uhr eine Gaststätte besuchen darf und erst wieder ab um 5Uhr. Also darf man eigentlich die ganze Nacht als 16jähriger draußen bleiben.
So das die erste Frage, ob das so richtig sei (was oben geschrieben ist)?
Dann das nächste. Da laut unsere Feuerwehrsatzung darf man ab 16Jahren mit erfolgreichen Grundlehrgang und Funklehrgang an bestimmten Einsätze mitteilnehmen. Jetzt meine Frage:
Darf ein 16 / 17 Jähriger an einem Einsatz mit teilnehmen, wenn es z.B. mitten in der Nacht um 3Uhr ist?
Das würde mich mal Interresieren ?
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Das Problem liegt weniger im JSchG, sondern vielmehr im JArbSchG!
Wir haben in Schleswig-Holstein gerade diese Sache durchexerziert und das Innenministerium hat einen entsprechenden Erlass herausgegeben (hängt dran).
Ich bin der Meinung, dass das auch vollkommen in Ordnung ist so. Ich verstehe ja, dass so mancher 16Jährige den Einsätzen entgegenfiebert und es "in den Fingern kribbelt". Aber dass bei Einsätzen, die nunmal alles andere als Spielerei oder Abenteuer sind, auch Dinge geschehen können, mit denen so manch Erwachsener nur schwer fertig wird, ist wohl unbestritten.
Mein Tipp: 2 Jahre gedulden, in der Zeit schonmal ganz in Ruhe die Ausbildungen durchlaufen (schon allein die Truppmannausbildung gem. FwDV2 mit 150 Stunden braucht so ihre Zeit, bis sie durchlaufen ist) und ruckzuck ist man dann auch schon 18 und darf als gut ausgebildeter FM(SB) mit raus.
Gruß,
Funkwart