SMS-Alarmierung RECHTLICH
Hallo Leute!
Hier im Forum gibt es ja so allerhand technische Details zur Umsetzung einer SMS-Alarmierung.
Aber wie ist das ganze rechtlich?
Dürfen Feuerwehren sowas offiziell einsetzen (Scanner am Computer, Daten dekodieren - SMS schicken)?
Wessen Zustimmung braucht man für so etwas?
Gruß
pocfreak
SMS-Alarmierung rechtlich?
Ich will das jetzt schon ein bisschen genauer wissen. Dass SMS-Alarmierung nicht als primäre Alarmierungsart zugelassen ist, steht ja zweifelsohne fest. Aber als Ergänzung sehe ich da keine Probleme. Und dass man mit einem Scanner keinen Feuerwehrfunk hören darf, halte ich spätestens dann, wenn man selber bei der Feuerwehr ist, für ein Gerücht. Genauso ist es mit dem Gebrauch und der Weitergabe der enthaltenen Informationen. Probleme wird es wohl geben, wenn Leute eine SMS für FFW 1 bekommen, obwohl sie nur z.B. FFW 3 angehören oder gar keiner HiOrg!
Im Telekommunikationsgesetz konnte ich auch nichts finden, das irgendeinen Bestandteil der SMS-Alarmierung verbieten würde.
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren!
mfg Christoph
Re: SMS-Alarmierung rechtlich?
Zitat:
Original geschrieben von FFW Pietling 2
Im Telekommunikationsgesetz konnte ich auch nichts finden, das irgendeinen Bestandteil der SMS-Alarmierung verbieten würde.
Nunja, das geht ja auch schlecht. Sowas wurde damals garnicht berücksichtigt. Daher kann da auch nix drin stehen. Wer hat denn damals daran gedacht dass man außer über Melder mal per SMS alarmieren will/kann/möchte...?
Re: SMS-Alarmierung rechtlich?
Zitat:
Original geschrieben von FFW Pietling 2
Und dass man mit einem Scanner keinen Feuerwehrfunk hören darf, halte ich spätestens dann, wenn man selber bei der Feuerwehr ist, für ein Gerücht.
Der einzige, der mithören darf, ist der KFI, und selbst der darf das nicht mit nem Scanner sondern nur mit nem BOS-Funkgerät.