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spacekeks
06.11.2003, 14:23
Hi, habe folgenden Artikel gefunden.
Recherchen beim Amtsgericht laufen jetzt, aber was sagt ihr dazu:

<b>In der März(98) Ausgabe der Fachzeitschrift " Radio hören und Scannen" aus dem VTH-Verlag wird folgendes berichtet:
Der verantwortliche Redakteur der Zeitschrift hat ende 1997 vor dem Amtsgericht Burgdorf / Hannover ein erstes Urteil gewonnen. In der aufsehenerregenden Begründung wurde zum ersten Mal klar definiert, was man mit einem Radio-Scanner hören darf! Nämlich ALLES, was NICHT verschlüsselt ist! Also auch: Polizeifunk, Flugfunk, Mobiltelefone, etc. (Aktenzeichen Az 4DS / 16JS 7932/97) In der Urteilsbegründung heisst es:
Nach der derzeitigen Rechtslage ist es die Aufgabe des Herstellers einer Funkanlage, dafür zu sorgen, daß Nachrichten, die für die Funklage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden, indem das Gerät so hergestellt wird, daß der Empfang dieser Nachrichten technisch nicht möglich ist. Damit ist im Sinne des Abhörverbotes des Telekommunikationsgesetzes ALLES ÖFFENTLICH UND FREI HÖRBAR, was mit einem ganz normalen Radio-Scanner empfangen werden kann. Wer NICHT ABGEHÖRT WERDEN WILL MUß HINGEGEN SELBST FÜR SCHUTZ SORGEN. Beispielsweise durch eine Verschlüsselung. Und die muß sogar laufend dem Stand der Abhörtechnik angepasst werden! </b>

Sebastian24
06.11.2003, 14:32
Na das Urteil passt ja hervorragend, um die Einführung des Tetra-Funkes heranzutreiben.
Ein prima politisches Instrument, so ein Gerichtsurteil.

viele Grüße

Sebastian

Ebi
06.11.2003, 14:41
Hi spacekeks,

langsam........

dieses Urteil stammt aus dem Jahre 1998 !!
Dieses Urteil wurde von einem Amtsgericht (königlich -bayrisch ?? :-)) gefällt.

Es gibt inzwischen (2003) jede menge anderslautende Urteile.
Also nicht darauf verlassen, es kommt auf den jeweiligen Richter an !!

Außerdem hat sich inzwischen der § 86 des TKG geändert. (Abhörparagraph)

Also nicht darauf verlassen, das dieses sogenannte "Burgdorf-Urteil" heute rechtlichen Bestand hat.

siehe auch mal hier:

http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?s=&threadid=9303

Ebi

spacekeks
06.11.2003, 14:43
Hmmm... Ich warte auf die Antwort des Gerichtes.

crazyossi
07.11.2003, 11:45
@ ebi

Meines wissens kann ein AG kann ein urteil eines AG nicht aufheben.
Ebendsowenig muss sich ein AG an das Urteil eines anderen AG halten. Ist ja die selbe ebene.

Ein Urteil kann doch nur durch die nächst höhere instanz (hier Landgericht) aufgehoben werden. oder irre ich da total?


Und was hat sich nun wirklich durch die Änderung des § 87 TKG geändert??

Der Namenlose
07.11.2003, 11:54
Original geschrieben von crazyossi
Meines wissens kann ein AG kann ein urteil eines AG nicht aufheben.
Ebendsowenig muss sich ein AG an das Urteil eines anderen AG halten. Ist ja die selbe ebene.

Richtig, aber jedes AG kann anders entscheiden als jedes andere, zumal es wohl zu der Scanner-Problematik noch keine BGH-Rechtsprechung gibt, wie es mit Entscheidungen der OLGe aussieht, ist mir ebenfalls nicht bekannt.

Merke: Ein Amtsgericht wird zumeist so entscheiden, wie die obersten Gerichte (OLG, BGH) bzw. die nächstehöheren Gerichte (LG) es zuvor getan haben.




Ein Urteil kann doch nur durch die nächst höhere instanz (hier Landgericht) aufgehoben werden. oder irre ich da total?

Tust du nicht, allerdings kann die nächsthöhere Instanz auch zu dem selben Schluß kommen, wie der Richter der Eingangsgerichtsbarkeit, und dann ist nichts gewonnen, sondern nur noch mehr Kosten entstanden.


Zum Urteil des Amtsgerichts Burgdorf müßte sich bei Google eigentlich auch einiges finden lassen mit den Suchworten Burgdorfer Scannerurteil.

Boris F
11.11.2003, 16:37
Original geschrieben von Sebastian24
Na das Urteil passt ja hervorragend, um die Einführung des Tetra-Funkes heranzutreiben.
Ein prima politisches Instrument, so ein Gerichtsurteil.

Haha, na klar...


Gruß,
Boris