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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug – Feuerwehrwechsel nun erforderlich?



VanDyk
24.10.2003, 22:50
Moin moin Rettungsdienst’ler ;-)

Wie ist das eigentlich wenn ich aktiv in der Feuerwehr bin, und nun umziehe (in die Nachbarsamtgemeinde) dann muß ich doch als aktives Mitglied in DER Feuerwehr aufhören oder? Gibt es eine Möglichkeit trotz neuem Wohnsitz dort „Aktives-Mitglied“ zu bleiben?


Viele Grüße

VanDyk

Alex22
24.10.2003, 22:53
dazu müßtest du erstmal dein bundesland nennen, da das FwG in jedem Bundesland anders ist.

PeleMC
24.10.2003, 23:09
Hallo VanDyk !

Hier ein kurzer Auszug aus unserer Satzung ( NDS.LK OS St.04.06.98)

Die Zugehörihkeit zu einer Ortsfeuerwehr richtet sich bei aktiven Mitgliedern nach ihrem Wohnsitz.In Einzelfällen kann das Gemeindekommando hiervon abweichende Regelungen treffen.

-Also , es wäre möglich ( jedenfalls bei uns )

Am besten fragste ma deinen Ortsbrandmeister wie das aussieht! Andere frage ist natürlich , wie weit ziehst du von deinem alten Wohnsitz weg und für wie lange ? ( Beruflich bedingt für ein gewissen zeitraum ? )

Anders wäre vielleicht die möglichkeit wenn du kein aktives mitglied bleiben kannst , das du vielleicht als Ehrenmitglied deiner FF weiter aggierst , also sprich , erstma passives mitglied! Dafür kann es aber bestimmte vorraussetzungen geben , wie z.b Dienstzeit !Wie gesagt , sprech deinen Ortsbrandmeister an , der wird dir bestimmt was dazu sagen können!

MiThoTyN
24.10.2003, 23:47
Also bei uns in Hessen ist das auch möglich.

Und bei uns sind auch einige Leute in der FF, die aus einem anderen Ortsteil kommen, und sogar einer, der aus nem ganz anderen Kreis kommt ....

Warum auch nicht .. Jeder kann ja wohl selbst entscheiden in welche FF er will. Ob das jetzt soviel Sinn macht, jemanden aufzunehmen, der 10km weit weg wohnt muss dann die Führung entscheiden ....

Also wenn deine jetzige FF einverstanden ist, das du bleibst, kann dich sonst keiner zwingen die FF zu wechseln.

Gruß Joachim

Backdraft007
25.10.2003, 13:47
Hier bei uns ist das auch möglich, muss aber im die FW-Führung entscheiden.

Es ist auch folgendes möglich:

Person wohnt in Ort A.
Person arbeitet in Ort B.

Tagsüber ist er dem Kommando der Feuerwehr Ort B unterstellt. Und Abends, Nachts der FW Ort A.

Man kann da jetzt drüber streiten ob es sinnvoll ist, aber es ist möglich, laut dem neuem FSHG in NRW.

MiThoTyN
25.10.2003, 15:26
@Backdraft

Dazu mal ne Frage .. Wie wird das mit der VErsicherung gehandhabt .. Oder wie wird das im Allgemeinen gehandhabt wenn beide Feuerwehren zusammen alarmiert werden. Oder bei welcher FF nimmt der Kamerad dann am Übungsdienst teil usw ....


Das sind so die Knackpunkte bei uns, weswegen wir
so eine Duallösung nicht akzeptieren ..

Gruß Joachim

PeterOs
26.10.2003, 18:55
Hallo,

soweit ich informiert bin kann man nach dem Nds. Brandschutzgesetzt
a) nur in einer einzigen Feuerwehr tätig sein
und b) nur in der Gemeindefeuerwehr in deren Einsatzgebiet man seinen ersten Wohnsitz gemeldet hat.

Soweit mein Kenntnisstand...

@Pele_MC

Der Auszug aus der Satzung regelt nur den Wohnsitz innerhalb der Gemeinde und nicht wenn du außerhalb der Gemeinde wohnst.

VanDyk
26.10.2003, 19:53
ich bin "Niedersachse" und ich werde ca. 20 km weit weg ziehen. Das wäre aber eine andere Samtgemeinde und dann ist da die Frage, wenn ich in der Wehr bleiben könnte, und ich bekomme über meinen Melder einen Einsatz - bin ich dann wirklich noch versichert - bei der Anfahrt?


Als Hintergrund noch nebenbei:
Bei uns der der Wehr sieht es a) mit Nachwuchs nun auch nicht so rosig aus, b) wer geht von seiner alten Wehr schon gern wech ;-) c) die dortige Wehr ist so ... naja ....

Viele Grüße

-+[VanDyk]+-

Backdraft007
27.10.2003, 08:26
@MiThoTyN,

Versicherung ist kein Ding.

Wenn beide FW´s gleichzeitig alarmiert werden, wird es schon schwieriger. Ist das aber alles im Vorfeld geklärt worden, ist das kein Prob. Übungsdienst macht er natürlich dort mit, wo er auch wohnt.

Das ganze wurde eingeführt, weil in den meisten Gemeinden oder Städten, die Bereitschaft tagsüber sehr schlecht ist. Somit hat man zumindest tagsüber weitere Kameraden die helfen.

Paul Florian
06.02.2005, 21:01
gelöscht

Bugs B
06.02.2005, 22:14
tschuldigung,wenn des ein bisschen OT geht.
aber ein bekannter aus einer nachbar ff will bei uns als "ein" gastlöscher einsätze mitfahren, da er öfters in der gemeinde zu tun hat (und im vergangenen jahr auch einige einsätze hätte mitfahren können,wenn er in unserer ff gewesen wäre). dazu muss er ja dem verein bei uns beitreten. so...gibt es eine stelle im Bay.FW-Gesetz, die einem dies verbietet, wenn er nicht in unsere Gemeinde zieht? Also quasi im ort A wohnt und dort in der FF ist und dann bei uns bei gelegenheit auf einsätze kommt...
klar muss er dann ja auch zu den übungen kommen...
kann mir da jemand helfen?

-äh- also quasi des ganze von oben eben auf bayerische vehältnisse angepasst... :-)

feuerteufellars
06.02.2005, 22:55
Ist nicht die Frage, aber in RLP sind eigentlich alle der genannten Situationen möglich. Ich selber z.B. wohen in Ort A, arbeite in Ort B und bin auch in B in der FW. Wir haben auch andere Leute die woanders wohnen aber in B arbeiten und auch in B in der FW sind.

Es geht sogar in A wohnen und in der städtischen FW, in B hauptamtlich in einer WF und in der städtischen FW.

Unser LBKG machts möglich, man muss nur abklären wo man zur Übung geht.

In diesem Sinne

dani k.
07.02.2005, 17:23
Original geschrieben von VanDyk
ich bin "Niedersachse" und ich werde ca. 20 km weit weg ziehen. Das wäre aber eine andere Samtgemeinde und dann ist da die Frage, wenn ich in der Wehr bleiben könnte, und ich bekomme über meinen Melder einen Einsatz - bin ich dann wirklich noch versichert - bei der Anfahrt?


-+[VanDyk]+-


Hallo,

ich würde mir die Frage stellen, ob sich eine Anfahrt aus 20 KM überhaupt lohnt. Wenn du nach 20 min ankommst, dürfte sich das mit dem Ausrücken wohl auch erledigt haben, oder?

Grüße
dani k.

Allmächtiger
07.02.2005, 18:28
Also bei uns (Rheinland-Pfalz) in der Feuerwehr haben wir einen, der ist auch während seiner Arbeitszeit bei der FW B und wenn er daheim ist bei der FW A (Entfernung so ca. 20 Km). Da sich die Übungszeiten unterscheiden, nimmt er in beiden Wehren an den Übungen teil.

fireboy
08.02.2005, 19:53
Hallo,

also ich weiss von uns das erstmal empfohlen wird in die FF zu gehen in welcher ihrem EInsatzgebiet man wohnt.

Aber es ist auch möglich wenn ich in Ort A wohne und dort bei der FW bin, auch in Ort B bei der FW zu sein. Vorraussetzung die Freundin wohnt dort oder man arbeitet dort!! Desweiteren sollte man schauen bei beiden Feuerwehren hin und wieder bei den Übungen teilzunehmen.

Nimmt man nun aber eine Führungsposition ein, also hat man in seiner Heimatfeuerwehr den GF, dann hat man den in Ort B zwar auch, muss aber den dort heimischen GF den Vorrang lassen. Sollte dort dann kein GF kommen, dann darf auch der Feuerwehrler aus Ort A in Ort B GF machen. Für den ZF gilt natürlich das gleiche!!

Also diese Art finde ich durchaus gut.

PeterOs
10.02.2005, 14:14
So zu dem Beitrag von Paul, der nun mittlerweile hier (http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?s=&threadid=17532) steht, steht im § 11 Absatz 2 folgendes geschrieben:


(2) Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Gemeindeeinwohner sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 16., aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben.
Quelle: http://www.feuerwehr-lindern.de/niedersaechsischesbrandschutzgesetz.htm


Jetzt ist natürlich die Frage, ob man Gemeindeeinwohner auch ist, wenn man den zweiten Wohnsitz dort gemeldet hat. Dabei würde ich sagen nicht, da sich dort wo der zweite Wohnsitz gemeldet ist, sich nicht dauerhaft aufhält. Darum ja auch zweiter Wohnsitz. Aber ich denke das sollte/muss man vorher klären. Würd mich auch mal intressieren, ob das der Fall ist.

Bugs B
10.02.2005, 20:43
kann einer sowas auch für bayern "rauskramen"? Wäre echt dankbar dafür. Also zumindest für einen § der das nicht ausdrücklich verbietet, so wie der vorige eben.

EDIT: Ich hab mir zwar des BayFWG angeschaut aber nichts gefunden so wie es im Niedersächsichen FWGesetz steht... aber ich will sicher gehen.

Quietschphone
11.02.2005, 07:43
Guten Morgen,

BayFwG Art. 6 Abs. 2, Art. 8 Abs. 3, Art. 19 Abs. 5.
Nachlesen kannst Du es Dir aber selber: http://www.kfv-landshut.de/gesetze/bayfwgh.htm

Gruß
Alex

Bugs B
11.02.2005, 18:05
dankeschön!
Aber Art. 8 bzw Art. 19 haben ja nichts mehr mit den "normalen" Dienstleistenden zu tun

Quietschphone
11.02.2005, 22:55
Bitte schön!

Du hast ja auch nicht genau geschrieben, für wen Du die Antwort genau brauchst. Du wolltest ja nur "sowas" haben...

Gruß und schönes WE
Alex

Bugs B
11.02.2005, 23:05
alles klar.
ich hatte zwar mir auch des BayFwG runtergeladen und gelesen,allerdings das net so sorgfältig. Hab wohl den Absatz dann überlesen ;-)

Micha86xxx
22.08.2009, 12:22
Hallo,

ich werde am 1.9 umziehen und dort nur innerhalb der Woche Wohnen, will aber in die örtliche FFW eintreten. Jetzt meine Frage:
Muss ich, um in die dortige FF einzutreten meinen 1.Wohnsitz dort anmelden oder geht das auch über den 2.Wohnsitz?

Hintergrund: Bin als SAZ zur BW gegangen und war voher hier bei uns im Dorf in der FF. Ausgetreten bin ich schon weil es da gewisse Probleme gab, nun möchte ich aber net mein Hobby aufgeben....Bundesland ist NDS.

Danke für die Antworten!

überhose
22.08.2009, 12:31
Das Niedersächsische Brandschutzgesetz spricht von Gemeindeeinwohnern. Die Gemeindeordnung wiederum sagt, das als Einwohner gilt, wer seinen "Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt" dort hat. Darunter sollte dann auch der Zweitwohnsitz fallen.

Shinzon
22.08.2009, 13:18
Moin..

Als SaZ wirst du dich ja in den ersten Tagen (ab dem Zeitpunkt, an dem du SaZ bist)
als Erstwohnsitz "Kaserne" ummelden müssen. Nur wenn du "Heimschläfer" bist, und
das ist logistisch in den ersten 2-3 Jahren aufgrund AGA und Lehrgängen einfach unklug,
würde u.U. ein Zweitwohnsitz "reichen". Genauere rechtliche Grundlagen solltest du
in deinem GeZi erfahren.

Da du auch recht schnell deinen Lehrgangsplan erhälst, die einzelnen Lehrgänge zwischen
4 Wochen und 6 Monaten dauern und nicht gerade "Kasernennah" stattfinden müssen,
UND du während dieser Abschnitte zum Teil einfach keine Zeit haben wirst, einem Alarm
folge zu leisten, wird das "Hobby Feuerwehr" -zumindest die Lehrgangszeit- äusserst
schwierig.

Grundsätzlich (aus eigener Erfahrung) ist es schwer, während der Dienstzeit einem
Alarm zu folgen, wegen einem Alarm "zu spät" zum Dienst zu erscheinen oder wegen
der "durchgemachten Nacht im Feuer" nicht diensttauglich (Erschöpfung) zu sein,
wird sicher nur durch einen sehr grosszügigen Kompaniechef nicht zu dienstrechtlichen
Konsequenzen führen.

Grundwehrdienstzeit und Spezialgrundausbildung - keine Chance .. Einsatzklar bist
du dann nur in sehr geringem Umfang - klar, auch wenige Stunden sind besser als
nichts, was die Ausrückstärke angeht..

Im Endeffekt kommt es auf die Tätigkeit an, die du nach deinen Ausbildungen
durchführen wirst - es gibt auch bei der Bundeswehr quasi "Bürojobs", auch Schichtdienst,
wo man dann mehrere Tage am Stück frei hat, und mit einem grosszügigen Chef
wirst du sicher eher mal zu spät kommen dürfen als mit einem dienstbezogenerem.

Gruss,
Tim

jumbo
22.08.2009, 13:38
Sicherlich ist es ratsam, die Vorschriften zu studieren.Aber manchmal ist es einfacher, mal den Löschgruppenführer, oder den Leiter der Wehr einfach so zu fragen. Denn wenn es mir bei der Wehr im Ort nicht gefällt, und ich die Wehr im Nachbarort attraktiver finde, kann mich doch niemand dazu zwingen, dort tätig zu werden! Und dann lässt sich bestimmt ne Lösung finden!
Wir haben 40 Aktive, und von denen wohnen 6 in den Nachbarorten, bis se halt am GH sind dauert es 2-3 Minuten länger, aber die schaffen es immer unseren ELW zu erwischen.
Von Einsatzkräften, die als Gäste bei uns mitfahren wollen, halten wir eigentlich nicht sehr viel,bzw., verlangen schon, dass se vorher 3-4 mal zum Dienstabend kommen, um Sie ein wenig kennen zu lernen.

Micha86xxx
22.08.2009, 13:40
Danke für die Antworten. Ich bin schon seit 2Monaten SAZ;) Umgemeldet habe ich mich nicht, das wollte ich aufschienben bis ich die Wohnung habe. Aga musste ich nicht machen da ich Wiedereinsteller bin.
Bin nur Mannschafter, also Lehrgänge wird es nicht ganz so oft geben, mache übrigens einen Bürojob/Waffenkammer. Mir ist klar das in der Dienstzeit kein Einsatz von mir angenommen wird, das soll alles immer erst nach Dienst passieren.
Werde mal mit dem Spieß drüber reden wie das nach ner Einsatznacht aussieht, ob ich da später kommen darf oder ob ich Stunden nehmen müsste.
Erstmal ist wichtig das ich den 2.Wohnsitz anmelde und dann auch in die FFW eintrete.Dann bin ich schonmal sehr sehr glücklich. Alles weitere kläre ich dann.

PS: Das wird eine Umstellung für mich sein da ich nun von einer Dorfwehr in eine große Schwerpunktwehr wechsle. Ich freue mich schon:)

Shinzon
22.08.2009, 13:56
Salut nochmal..

Also in RLP muss man sich innerhalb 7 Tage "ummelden", sonst drohen böse
Geldstrafen, wenns auffällt.. "warten" wäre also blöd, falls ähnliche Fristen in
deinem (Kasernen-)Bundesland gelten ;)

In meiner Kaserne habe ich es durchaus erlebt, das zwar die "Abrechnung" stimmen
musste, was deine Dienstzeit und Urlaubszeit angeht, aber gerade was sowas wie
Feuerwehr angeht, sollte ähnlich wenige Probleme geben wie bei "Stunden wegen
Sportverein" :)

Vielleicht haste Glück und der Spiess ist auch in der Feuerwehr *G*

Gruss,
Tim

Snipero
22.08.2009, 21:17
Also die Sache mit Bundeswehr und Freiwilliger Feuerwehr ist immer ein kleiner Drahtseilakt.

Ich meine mal etwas gehört zu haben das du als Soldat vom Feuerwehrdienst freigestellt bist. OK wenn dies stimmt wird das heutzutage nicht mehr so genau genommen.

Zudem kann ich als auch SaZ sagen es kommt sehr auf den Chef an. Meiner zum Beispiel erlaubte mir vom Dienst fernzubleiben wenn ich mich im Einsatz befand bzw auch ne Zeit danach (lieber später kommen als auf der Fahrt eine Gefahr darzustellen). Die Kameraden die in der Feuerwehr in Standortnähe sind dürfen bei uns auch während der Dienstzeit zum Einsatz.

Ein anderer Chef (den ich auf einem Lehrgang hatte) sagte auch recht wenig dagegen wenn man deswegen später kam. Als Führungskraft im BRK hätte dieser mir auch gewährt mehrere Tage vom Dienst zu Einsatzzwecken fern zu bleiben.

Also es sind recht viele unklarheiten offen.

Von daher Frage einfach deinen Kp-Chef in einen Gespräch wie er das hält und das bist du auf der sichersten Seite.


MFG
Sipero

WAF-18-83-1
23.08.2009, 19:37
ich war 4 Jahre lang SaZ und nie in der kaserne angemeldet.
Nach der AGA (3 Monate) war ich immer Heimschläfer, was sollte daran unklug sein ???

Shinzon
23.08.2009, 19:39
Das es ein Verstoss gegen das Meldegesetz war, sogar mit Vorsatz, da
du eine passende Belehrung unterschrieben hast :)

Naja ..

*EDIT* Als Heimschläfer warste dann ja an jenem "Schlafwohnsitz" gemeldet..

WAF-18-83-1
23.08.2009, 19:58
Ich musste mich niht in der Kaserne anmelden,
das hat in der AGA aus aalen 3 AGA Kompanien (7 Züge) niemand getan....

Shinzon
23.08.2009, 20:03
Ein SaZ hat (wenn nicht Heimschläfer) seinen festen Wohnsitz in der Kaserne
anzumelden. Wenn du schon in der AGA SaZ warst, war das ein Verstoss, aber
hey, wenn andere 7 Leute das nicht machen, musst du's auch nicht.. du springst
dann auch nicht von der Brücke, wenn andere springen.. oh, Mist, nicht das du
Uffklatscher warst *lach*

*EDIT* Und ja, GEZ wird für die Kaserne u.U. auch fällig ^^

hannibal
24.08.2009, 00:41
@shinzon..

und wen interessiert das in der Praxis?

Ich war auch 3 Jahre nirgends gemeldet und gut war..

WAF-18-83-1
24.08.2009, 08:41
:-D Nein, war kein Uffklatscher.
Wo steht das denn eigentlich, das ich mich für meine AGA da anmelden muss ??

Wizard112
24.08.2009, 11:07
Danke für die Antworten. Ich bin schon seit 2Monaten SAZ;) Umgemeldet habe ich mich nicht, das wollte ich aufschienben bis ich die Wohnung habe. Aga musste ich nicht machen da ich Wiedereinsteller bin.
Bin nur Mannschafter, also Lehrgänge wird es nicht ganz so oft geben, mache übrigens einen Bürojob/Waffenkammer. Mir ist klar das in der Dienstzeit kein Einsatz von mir angenommen wird, das soll alles immer erst nach Dienst passieren.
Werde mal mit dem Spieß drüber reden wie das nach ner Einsatznacht aussieht, ob ich da später kommen darf oder ob ich Stunden nehmen müsste.
Erstmal ist wichtig das ich den 2.Wohnsitz anmelde und dann auch in die FFW eintrete.Dann bin ich schonmal sehr sehr glücklich. Alles weitere kläre ich dann.

PS: Das wird eine Umstellung für mich sein da ich nun von einer Dorfwehr in eine große Schwerpunktwehr wechsle. Ich freue mich schon:)

In der ZDv 14/5 ist eindeutig geregelt das du während dem Dienst zu Einsätzen der Feuerwehr fahren darfst, es sei denn es spricht nichts dienstliches dagegen. Wenn mein Melder läuft, sage ich meinem Chef ich bin weg und dann ist das gut.

Snipero
24.08.2009, 11:59
:-D Nein, war kein Uffklatscher.
Wo steht das denn eigentlich, das ich mich für meine AGA da anmelden muss ??

Für die Grundausbildung mußt du dich nicht ummelden.
Das kommt dann in der Stammeinheit. Bzw der Wohnsitz ist der Sitz der Stammeinheit.

Jedoch wüßte ich jetzt auf Anhieb niemanden wirklich der sich umgemeldet hat...

Ich vermute mal das wird heutzutage nicht mehr so eng gehandhabt.

Mr. Blaulicht
24.08.2009, 16:31
So, nach diesem kleinen Ausflug in die An-, Um- oder überhaupt Meldegesetze können wir uns bestimmt wieder der Ursprungsfrage widmen, oder?


Muss ich, um in die dortige FF einzutreten meinen 1.Wohnsitz dort anmelden oder geht das auch über den 2.Wohnsitz?

Gruß, Mr. Blaulicht - Mod

Firsty
25.08.2015, 15:28
Hallo zusammen ,

ich bin neu hier und hätte da mal eine frage zum Thema Umzug !

Ich komme aus Bawü und bin dort in einer FF ziehe aber in den Nächsten wochen um Nach Niedersachsen und würde gern dort dan auch in die FF eintreten was ist zu tun Bzw zu beachten ?
Geht mir den da meine Dienstzeit die ich schon geleistet habe verloren und meine ganzen ausbildungen die ich gemacht habe oder gelten die immer noch ??
Muss mich die dortige FF aufnehmen?

ich bedanke mich schonmal im vorfeld für eure hilfe,

MfG

Firsty

MeisterH
25.08.2015, 17:20
Dienstzeit sowie Lehrgänge werden natürlich anerkannt. Bei Dienstgraden gibt es teilweise mal Diskussionen, aber wer auf Dienstgrade etwas gibt...

Aufnehmen "muss" dich natürlich niemand, aber wenn du selbst keinen Grund nennen kannst, warum man dich nicht nehmen sollte, wüsste ich nicht was dagegen spricht. Einfach auf einem Dienstabend hingehen, fertig.

AkkonHaLand
25.08.2015, 17:35
Hallo,

die Dienstzeit wird in der Regel anerkannt, genaueres sagen kann der:

Landesfeuerwehrverband Niedersachsen
Bertastraße 5
30159 Hannover
Telefon 0511 – 888 112
Telefax 0511 – 886 112
Internet www.lfv-nds.de

Zu den Lehrgängen: auch diese werden meist, auf Antrag, anerkannt. Der Antrag wird durch die:

Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz
- Standort Celle -
Bremer Weg 164
29223 Celle
Telefon: +49 51 41 9 79-0
Fax: +49 51 41 9 79-217
E-Mail: kontakt@nabk.niedersachsen.de

bearbeitet. Die entscheiden, nach Prüfung der Ausbildungsinhalte, welcher Lehrgang anerkannt wird.

In die jeweilige kommunale Feuer (um welche Kommune geht es denn?) aufnehmen muss Dich natürlich niemand. Allerdings werden ausgebildete Kräfte sehr gerne genommen, da sie schon sehr kurzfristig (nach einer kurzen Ausbildung / eher "Einweisung") in die örtlichen und bundesländerspezifischen Besonderheiten voll einsatzfähig sind. Am Besten in der zukünftigen Ortswehr beim Ortsbrandmeister vorstellig werden und sich dort erkundigen, wie der Stand ist. Es soll in NDS tatsächlich (ein paar wenige) Ortswehren geben, die alle Plätze im Gerätehaus besetzt haben und daher einen Aufnahmestop verhängen müssen... ;-)

Firsty
26.08.2015, 07:43
Guten morgen,

vielen Dank für diese info´s das Hilft mir schon sehr weiter,mir ging es halt darum weil ein kamerrad zu mir meinte wen ich nicht austrete bei meiner Feuerwehr und mich oben prakitsch Vorstelle müsste die mich eben über nehmen !Dem ist wohl nicht so Bzw gibt es auch keine gestzliche regelungen oder richtlinen !?

Ich werd mich einfach mit den beiden Brandmeistern hinsetzen und das besprechen :)

nochmals danke für die schnelle und guten Antworten

MfG

Firsty

AkkonHaLand
26.08.2015, 10:06
..ein Kamerad zu mir meinte, wenn ich nicht austrete bei meiner Feuerwehr und mich oben (in NDS) praktisch vorstelle müsste die mich eben übernehmen!Das klappt nur, wenn ein "Wechsel" innerhalb einer Kommune erfolgt. "Wechsel" in Anführungszeichen, da es ja keine eigenständigen Ortsfeuerwehren gibt sondern nur EINE Feuerwehr je Stadt/Gemeinde (halt mir mehreren Wachen). Da entscheidet der Stadt-/Gemeindebrandmeister (StBM/GemBM) in "seiner" Stadt wo er wen einsetzt. (Man muss ja nicht unbeding in dem Stadtteil in dem man wohnt in der Ortswehr sein, Stilblüte ist ja der Vorschlag einer Ortswehr wer OrtsBM werden sollte. Kann sich die Hauptversammlung der Ortswehr nicht einigen, wen sie dem Stadtrat zur Wahl vorschlägt, wird der StBM eine Person seines Vertrauens - meist aus einem anderen Stadtteil - vorschlagen, den der Stadtrat in der Regel dann einstimmig als OrtsBM wählt und für sechs Jahre beruft). Rein rechtlich hat also immer der StBM das letzte Wort, ob Du in die Feuerwehr der Stadt aufgenommen wirst und welcher Wache er Dich zuteilt, das "Ortskommando" spricht nur eine Empfehlung aus.

Dem ist wohl nicht so, bzw gibt es auch keine gesetzliche Regelungen oder Richtlinien !? Feuerwehr ist Ländersache. Jedes Bundesland hat sein eigenes "Brandschutzgesetz" oder "Brand- und Katastrophenschutzgesetz", oder wie das auch immer in dem jeweiligen Bundesland heisst (hier halt: "Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG) Vom 18. Juli 2012"). Schon daher ist es immens schwer, dass sich mal zwei Bundesländer einigen. Natürlich gibt es Vereinbarungen, die genau den Fall des Wechseln betreffen. Diese sind aber nicht aufgeschrieben sondern nur "wenn wer kommt könnten wir das ja so und so machen"-besprochen (idR. von den jeweiligen Landesfeuerwehrschulen).


Ich werd mich einfach mit den beiden Brandmeistern hinsetzen und das besprechen :)...Beiden Brandmeistern? Welche beiden Brandmeister? Du gehst zum Ortsbrandmeister der niedersächsischen Ortswehr und sprichst mit dem. Der läd Dich dann erstmal zu einem (oder mehreren) Dienstabenden ein. Anschließend kommt der Aufnahmeantrag auf die Tagesordnung des Ortskommandos, die dann eine Empfehlung an den StBM/GemBM geben, der prüft den Antrag, ordnet die Aufnahme in die Stadt-/Gemeindefeuerwehr an und teilt dich der Ortswehr zu, in der Du an Besten aufgehoben bist. (oder praktisch: das Ortskommando sagt ja, teilt das dem StBM mit und der nickt still...)

Firsty
26.08.2015, 15:04
Hallo Akkonhaland,

Vielen dank für deine ausführlichen Antworten dazu hätte ich noch ein paar Fragen .

Muss ich den vorher bei meiner alten Feuerwehr austreten oder wird das anderweitig geregelt?Und von wem ??

MfG

Firsty

MeisterH
26.08.2015, 17:06
Ich verstehe deine Problematik nicht ganz. Es gehört doch schon zum guten Ton, sich bei der Wehr die man verlässt abzumelden, sowohl bei der Führung, als auch bei den Kameraden!?

Sicherlich hast du doch auch noch Klamotten und Melder abzugeben!?

Firsty
27.08.2015, 09:11
Hallo meisterH,

Klar werde ich mich von meinen Kammeraden und der Führung noch verabschieden das ist ganz selbstverständlich , vilt hab ich mich nur Falsch ausgedrückt .

Ich meinte ob ich die schritliche Kündigung und somit das ausscheiden von meiner alten FF machen soll Bevor ich in die neue FF Eintreten kann?

ich hoffe ich hab es etwas verständlicher schreiben können diesmal !

MfG

Firsty

MiThoTyN
27.08.2015, 14:07
Hi Firsty,

in der Zeit, in der du hier im Forum die Fragen gestellt hast, hättest du das in deiner Feuerwehr bzw. in beiden schon längst selbst klären können. Mach doch einfach!
Sicherlich musst du dich in der alten Feuerwehr ordentlich abmelden (wer soll das sonst machen??), damit auch deine Mitgliedschaft zum Stichtag ordentlich beendet werden kann. Wie das am besten passiert, kann dir doch dein bisheriger Brandmeister oder gar deine Kameraden am besten beantworten. Woher sollen wir das wissen?? Und ja, wenn du es richtig machen willst, machst du es schriftlich und schreibst auch rein ab wann du nicht mehr zur Verfügung stehst. Damit ersparst du dir Rückfragen. Die Antwort hättest du dir auch selber geben können bzw. die Frage ersparen können.

Und ja, du kannst auch bei der neuen Feuerwehr schon Mitglied werden, wenn du "offiziell" in der alten noch nicht abgemeldet bist. Da musst du dich aber auch selbst drum kümmern. Du hast ja offiziell deinen Wohnsitz gewechselt und wirst in der alten Wehr nicht mehr zu Einsätzen/Übungen erscheinen. Aber auch hier kannst du doch mit allen reden und sagen zum 31.08. trittst du in der alten Feuerwehr aus und zum 01.09. in der neuen ein.

Gruß Joachim

Dominic
27.08.2015, 14:26
Hallo,
wenn ich das Feuerwehrgesetz in BaWü richtig verstehe, kannst Du entweder auf direkten Antrag beim Bürgermeister oder auf Antrag beim Feuerwehrausschuß aus dem Dienst bei Deiner jetzigen Kommune entlassen werden (§13 Abs. 2 Nr. 3).
Welche Form Du hierbei wählst ist wohl von den örtlichen Gepflogenheiten evtl. auch der örtlichen Satzung abhängig. Da die Gründe für den Austritt ja wohl jedem einleuchtend sein sollten, würde ich hier einfach mal formlos bei der Abteilungs- oder Gemeindeführung Deiner jetzigen Wehr den gewünschten Ablauf erfragen.

Dies ist aber auch aus Deiner Sicht eher Höflichkeit gegenüber der scheidenden Feuerwehr. Denn im Endeffekt stehst man als einfacher Feuerwehrangehöriger in den seltensten Fällen (gibt evtl. Unterschiede zwischen den Bundesländern, kenne jetzt nicht alle betreffenden Gesetze auswendig) in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zu seiner Gemeinde. Damit sind auch die disziplinarischen Möglichkeiten eher begrenzt. Was wollen sie auch machen - dich entlassen? ;-)

Bis dann

Dominic

abc-truppe
27.08.2015, 20:38
Und ja, du kannst auch bei der neuen Feuerwehr schon Mitglied werden, wenn du "offiziell" in der alten noch nicht abgemeldet bist. Da musst du dich aber auch selbst drum kümmern. Du hast ja offiziell deinen Wohnsitz gewechselt und wirst in der alten Wehr nicht mehr zu Einsätzen/Übungen erscheinen. Aber auch hier kannst du doch mit allen reden und sagen zum 31.08. trittst du in der alten Feuerwehr aus und zum 01.09. in der neuen ein.

Gruß Joachim

Im Endeffekt ist eine Feuerwehr ein eingetragener Verein. Bei wievielen Feuerwehren man im e.V. Mitglied ist, ist völlig nebensächlich. Ich bin auch, obwohl ich 70km weit weg gezogen bin nach wie vor Mitglied in der Feuerwehr und könnte jederzeit zu einer anderen FF dazugehen. Wir haben in meiner Feuerwehr sogar Zweit- und Drittmitglieder: Heimatfeuerwehr, Feuerwehr nah an der Arbeit und förderndes Mitglied.

MeisterH
27.08.2015, 20:44
Im Endeffekt ist eine Feuerwehr ein eingetragener Verein. Bei wievielen Feuerwehren man im e.V. Mitglied ist, ist völlig nebensächlich. Ich bin auch, obwohl ich 70km weit weg gezogen bin nach wie vor Mitglied in der Feuerwehr und könnte jederzeit zu einer anderen FF dazugehen. Wir haben in meiner Feuerwehr sogar Zweit- und Drittmitglieder: Heimatfeuerwehr, Feuerwehr nah an der Arbeit und förderndes Mitglied.

Wie bitte?

Eine Feuerwehr ist noch lange kein eingetragener Verein.

Ich kann auch nicht lustig in jeder Feuerwehr eintreten.

WernerG
27.08.2015, 21:28
In Bayern kommen die Mitglieder schon aus nem e.V. ;-)

Dominic
27.08.2015, 22:06
Hallo,
in Bayern rekrutieren sich die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren aus den Feuerwehrvereinen. Die kommunale Feuerwehr als solches bleibt aber auch dort, wie in den übrigen Bundesländern, eine Einrichtung der Kommune. Das Bayerische Feuerwehrgesetz sagt übrigens ganz klar aus, dass der Feuerwehrdienst nur in max. zwei Feuerwehren (Wohn- und Arbeitsort oder als Ausnahme in direkter Nachbarschaft) möglich ist.

In den meisten (vielleicht sogar in allen) anderen Bundesländern wird dies vergleichbar durch die Feuerwehr-/Brandschutzgesetze und die zugehörigen Laufbahnverordnungen (z.B. NRW) geregelt.

Eine Doppelmitgliedschaft kommt hier aber wohl nicht in Frage, da er ja den Wohn- und Geschäftsort wechselt.
Auch wird die Geschichte vermutlich schwierig, da bei Länderübergreifendem Feuerwehrdienst auch noch die Komplikation mit Dienstgrad und Dienstzeitberechnung hinzu kommen würde.
Sofern der Wechsel nur temporär (z.B. zwecks Studium oder Vergleichbarem) stattfindet, gebe es evtl. noch die Möglichkeit der Beurlaubung. Allerdings hab ich im Gesetz von BaWü dazu keine klare Aussage gefunden.

Bis dann

Dominic

AkkonHaLand
28.08.2015, 12:25
In Bayern kommen die Mitglieder schon aus nem e.V. ;-)
Bayern ist ja auch nicht Deutschland (sagen sie zumindest immer...) ;-)
Das man versucht die Mitglieder der Feuerwehr auch in den e. V. zu bekommen ist völlig nachvollziehbar. Schließlich geht es um Geld, das die Feuerwehr nicht haben darf, da sie eine Behörde ist. NUR durch einen privaten Verein "Freunde der Feuerwehr" kann ich den Kunstgriff machen Gelder steuerlich legal zur Seite zulegen ohne, dass der Stadtkämmerer sofort die Hand aufhält - wie gesagt Feuerwehr ist ein Teil des Ordnungsamtes der Stadt/Gemeinde.

Klar kann ich Mitglied in so vielen Vereinen werden, wie ich will. Solange die Satzung eines dieser Vereine nichts anderes festlegt. Ich kenne da ein paar Vereine mit drei Buchstaben, die verbieten ihren Mitgliedern die Mitgliedschaft in anderen Vereinen die ebenfalls Tagestühle haben und Erste-Hilfe-Ausbildungen anbieten....

Zurück zum Thema:
Ich kann in keinen Verein eintreten ohne Zustimmung der Mitglieder (meist vertreten durch den Vorstand). Wenn also der "Feuerwehrförderkuschelstreichelundgrillfestdurchfü hrverein" sagt "Nein, wir nehmen Dich nicht in unseren Verein auf!" dann ist das halt so. Bei der Einsatzabteilung der Feuerwehr heisst der Entscheidungsträger dann halt nicht "Vereinsvorsitzender" sondern "Stadt- oder Gemeindebrandmeister" der im Namen des Stadt-/Gemeindebürgermeisters die Prüfung durchführt, ob jemand für die Einsatzabteilung geeignet ist.

abc-truppe
28.08.2015, 20:26
Ja aber bitte: Einen Stichtag zum zeitgleichen Aus- und Eintritt muss ich doch nicht wirklich festlegen. Man kann unverbindlich zur neuen Feuerwehr gehen und an Wachabenden teilnehmen, dann sich langsam von der alten Feuerwehr verabschieden und dann zu einem beliebigen Tag wechseln. Es wird mir doch niemand erzählen wollen, dass ein fließender Übergang nicht möglich ist?

AkkonHaLand
29.08.2015, 08:20
Ja aber bitte: Einen Stichtag zum zeitgleichen Aus- und Eintritt muss ich doch nicht wirklich festlegen. Man kann unverbindlich zur neuen Feuerwehr gehen und an Wachabenden teilnehmen, dann sich langsam von der alten Feuerwehr verabschieden und dann zu einem beliebigen Tag wechseln. Es wird mir doch niemand erzählen wollen, dass ein fließender Übergang nicht möglich ist?
Selbstverständlich kann und darf ich gleichzeitig Mitglied mehrerer Einsatzabteilungen sein. Die Formulierung in den Gesetzen lautet sinngemäß dass:"... man nicht Mitglied in mehreren Einsatzformationen sein kann, die gleichzeitig nebeneinander eingesetzt werden könnten." Dass jetzt die Ortswehren aus BaWü und Nds gleichzeitig in den selben Einsatz eingebunden werden halte ich für etwas unwahrscheinlich.... Ausserdem müsste ich ja beide Alarme gleichzeitig auf meinem Melder erhalten und mich genau in der Mitte von beiden Gerätehäusern befinden und beide Gerätehäuser in akzeptabler Zeit erreichen können. Ok, alles möglich,wenn die Enterprise über mir schwebt ;-)

abc-truppe
29.08.2015, 11:33
Die Ausgangsfrage war, ob man vorher ausgetreten sein muss, um in der neuen Feuerwehr überhaupt aufgenommen werden zu können. Und die Antwort ist: Nein, weil bei einer Entfernung zwischen BaWü und NDS wird kein Kommandant / Brandmeister oder was auch immer irgendein Problem damit haben, wenn man nicht seine Austrittsbestätigung vorlegt, um in die neue Feuerwehr einzutreten.

Also: Nett mit den Leuten sprechen, dann geht das.