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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wegerecht mit Privatwagen



Backdraft007
13.12.2001, 14:18
Hallo,


ich habe mal gehört, daß ich mit einem Privatwagen auch gewisses Wegerecht habe, wenn ich bei einem Alarm zum Gerätehaus fahre!

Weiß da jemand etwas genaueres? Wenn es das gibt, steht das irgendwo schriftlich?

Quietschphone
13.12.2001, 14:49
Wegerecht hast Du definitiv nicht, denn das hast Du nur, wenn Du Einsatzhorn in Verbindung mit blauem Blinklicht hättest!
Das wirst Du aber schätzungsweise an Deinem Privatwagen nicht haben. Du kannst höchstens Sonderrechte in Anspruch nehmen, die Dir (ist von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt) bei der Fahrt zum Gerätehaus bzw. zur Einsatzstelle zustehen können. Da musst Du aber besonders drauf achten, dass Du ja mit Deinem Privatwagen schlecht für andere Verkehrsteilnehmer als gerade auf dem Weg zum Gerätehaus befindlicher Feuerwehrmann erkennbar bist. Deswegen würde ich Dir allgemein dazu raten Dich bei der Fahrt zum Gerätehaus so zu verhalten als würdest Du zum Übungsdienst ins Gerätehaus fahren. Denn wenn bei der Einsatzfahrt etwas passiert wirst Du mit allen Folgen zur Rechenschaft gezogen (so wie wenn Du die Sonderrechte gar nicht hättest). Also lieber eine Minute später am Gerätehaus sein als mit kaputtem Auto oder schlimmstenfalls noch grösseren Schäden (Personenschaden......) dort (wenn überhaupt, dann später) ankommen.

Gruss

Alex

Backdraft007
13.12.2001, 14:55
@Alex,

das ist mir schon klar, aber es gibt so eine Regelung, habe ich doch richtig verstanden. Soweit ich weiß darf ich eben keinen anderen Teilnehmer aus dem Straßenverkehr behindern oder gefährden. Wo kann ich das denn evtl. nachlesen?

Quietschphone
13.12.2001, 15:06
Hi, also da hab' ich mal ein paar Links für Dich von unserem Landes-Feuerwehr-Verband (Bayern):

http://lfv-bayern.de/sonderrecht-wegerecht.htm

http://lfv-bayern.de/images/blaulichtberechtigung.pdf

Auch andere interessante Sachen gibt's hier (allgemein Feuerwehr):
http://lfv-bayern.de/index-themenseite.htm

Gruss

Alex

Tobias
13.12.2001, 15:17
Hallo,

schau mal im alten Forum, da gab es einen ziemlich umfangreichen Thread zum Thema "Anfahrt zum Gerätehaus". Auf der Homepage der Feuerwehr Fulda unter http://www.feuerwehr-fulda.de gibts außerdem eine rechtliche Definition Wegerecht <-> Sonderrecht.

Dennis
13.12.2001, 15:24
moin,

Also ich bin eh ein Gegner des Blaulichtes am Privat Wagen .. der Wagen ist sonst nicht als Einsatzfahrzeug kenntlich ..

Gruß

Buebchen
13.12.2001, 16:53
Hallo zusammen,

also entscheidend für solche Fragen ist immer § 35 STVO (Sonderrechte) und § 38 STVO (Wegerechte).

Wegerechte (also andere Verkehrsteilnehmer auffordern Platz zu schaffen hat man niemals ohne entsprechende Einrichtungen -> Martinshorn). Fällt für private PKW's also weg.

Im §35 werden Sonderrechte geregelt: Das ist dann je nach Einsatzart zu unterscheiden:

a) Pol, FW; KatS -> Dann sind auch private Kfz eingeschlossen

b) RettD -> NUR Fahrzeuge des Rettungsdienstes haben Sonderrechte zur Abwehr schwerer gesundheitlicher Schäden und Rettung von Menschenleben

Im Fall a) ist die Definition weiter als die Rettung von Menschenleben. Da reicht es auch, wenn man die Vorrechte andere übergeht um die "Hoheitliche Aufgabe" zu erfüllen.

Ein Beispiel:

Der Mitarbeiter eines RD Unternehmens (nicht KatS - HiOrg!) kann nicht mit seinem PKW Sonderrechte in Anspruch nehmen um einen RTW für einen Großunfall nachzubesetzen. Es heisst im §35 Abs.5 ausdrücklich Fahrzeuge des RettD". Nicht Mitarbeiter des RettD !

Ein HiOrg Mitlglied darf aber Sonderrechte in Anspruch nehmen, um eine KatS Einheit (z.B. Fernmelder) zu unterstützen. Im § 35 werden in solchen Fällen nämlich die Institutionnen genannt. Egal mit welchem Auto die fahren.
Aber eigentlich sollte auch jeder, der in einer HiOrg ist und dort Fahrzeuge führen darf jährlich eine Unterweisung machen in Sonder- und Wegerechte. Das wird durch Bund und Länder für deren KatS Einrichtungen sogar explizit gefordert. Bei der FW soweit ich weiss auch. Als nicht FF'ler weiss ich das aber nicht genau.

Abschliessend kann ich nur jeden raten mit seinem Privat-PKW äussert vorsichtig zu sein. Steht man bei nem RTW, der ja inzwischen blinkt wie ne Litfassäule schon immer mit einem Bein im Knast, kann man sich vorstellen, was bei einem PKW, der gar nicht zu erkennen ist, los ist, wenn da was passiert.
Viele FF's haben ihren Mitgliedern z.B. untersagt bei Rot in eine Kreuzung einzufahren.

Ach ja: Ein Blaulicht am Privat-PKW ist sowieso nicht zulässig. Da käme auch noch die STVZO ins Spiel. Das gilt auch für alle Steckblaulichter, die man im Einsatzfall aufsetzen möchte.

Quietschphone
13.12.2001, 17:21
Zulässig ist Blaulicht am Privat-PKW schon (siehe Link weiter oben). So haben z.B. bei uns der Kreisbrandrat und die Kreisbrandinspektoren (Bayern) eine SoSi-Anlage im Privat-PKW installiert. Einzige Forderung: Der Privat-PKW MUSS entweder reinweiss oder feuerwehrrot (RAL 3000) lackiert und das Blaulicht muss abnehmbar sein.

Tobias
13.12.2001, 17:36
Moin,

@Dennis: Also ich bin auch ein Gegner von solchen "Spielereien". Denn natürlich: Jede Sekunde zählt, aber ob Wege- oder Sonderrechte, die verleiten sicherlich dazu, mehr zu riskieren, als wenn man ohne unterwegs wäre.

Natürlich ist es schwierig, zur Rush-Hour durch den Verkehr zu kommen, aber lieber 2 Minuten später da, als 25 Minuten später in der Notaufnahme des Krankenhauses.

@Quietschphone: Ich würde sagen, die Genehmigung für das Blaulicht ist nicht das Problem. Bei uns im Landkreis hat ein niedergelassener Arzt die Qualifikation "Notarzt" (nimmt diese Aufgabe im Rahmen des Rettungsdienstes und der SEG wahr), der bei medizinischen Notfällen in der Umgebung seiner Praxis/Wohnung über FME alarmiert wird, einen Blaulichtbalken, Frontblitzer UND ein Heckblaulicht an seinem Passat Variant. Der Landkreis hat die genehmigt, da der "normale" Norarzt mind. 10 (je nach Einsatzort) auch mal 15 oder 20 Minuten unterwegs ist (wenn der Rettungshubschrauber nicht frei ist).

Am meisten Probleme gibt es mit den Versicherungen. Ein Fahrzeug mit Sondersignal hat natürlich ein viel höheres Unfallrisiko als ein normales Fahrzeug. Da wirds oft schwierig, wer die Kosten übernimmt. Ein Arzt kann sowas sicherlich zahlen, aber ein "normaler" Feuerwehrmann, der nicht so viel Geld besitzt...

Ich dachte immer RAL3000-Lackierungen kriegt man garnicht, wie das Elfenbein im Rettungsdienst RAL-irgendwas.

Quietschphone
13.12.2001, 17:44
@Tobias:

Wie gesagt, bei uns im Landkreis ist's gefordrt, dass der PKW in RAL3000 oder reinweiss lackiert wird, also muss man das Auto dementsprechend bestellen. Meist sind es sowieso ELW's, die unsere KBR/KBI fahren, die sind dann ab Werk schon so ausgerüstet (sind dann auch entsprechend DIN als ELW ausgerüstet mit feuerwehrtechnischem Gerät). Wir haben im LK auch den Landesfeuerwehrarzt Bayern, Dr. Duschner. Dieser wohnt im Randbezirk des Landkreises an der tschechischen Grenze und fährt, sofern über FME alarmiert, auch ganz normalen Notarztdienst mit Privat-PKW. Auch dieser hat die SoSi-Anlage genehmigt, der PKW ist ausgestattet wie ein "normales" NEF.

Gruss

Alex

Andreas 53/01
13.12.2001, 20:43
Hallo!

Sondersignalanlagen, sind grundsätzlich nicht verboten im PrivatPKW....!

Wie wir schon weiter oben lesen konnten,
gibt es durchaus Praktische Beispiele : Niedergelassene Ärzte, die auf dem Land auch " NOTARZT " sind,
KBI, SBI u.ä.!

Auch bei KBL oder andere Funktionsträger von HiOrg´s ist sowas möglich,
hier müsste nur als Halter die HiOrg eingetragen werden,
und die Finanzierung und Unterhaltung erfolgt intern mit dem Eigentümer des Kfz.!

Und schwupps,
schon hat man eine andere Schlüsselnummer und könnte Blaulicht und Einsatzhorn führen..!

MfG

Etienne
13.12.2001, 23:52
@ALL


Ich interessiere mich auch sehr für dieses Thema, ...

...aber langsam wird es echt langweilig!

Das ist doch nur ein gegenseitiges Hochschaukeln!


Wenn ihr was richtig/genau wissen wollt, dann wendet euch an´s zuständige Innenministerium, und nicht an´s Forum!

Das klappt sowieso nicht, der Eine sagt "Ja", der Andere sagt "Nein"! Der Nächste sagt dann wieder "Ja, aber..."! Das führt zu nichts!

Das haben wir schon im alten Forum gesehen!

PS: Fühlt euch bitte nicht persönlich angegriffen, ist nicht böse gemeint! :-)


Gruß

Etienne

Backdraft007
14.12.2001, 11:33
@Etienne,

sehe ich auch so, wollte eigentlich nur wissen wo isch das schriftlich her kriegen kann.

Backdraft007
14.12.2001, 12:09
@Quitschphone

Hi, die Links haben mir sehr geholfen. Danke.

Quietschphone
14.12.2001, 12:19
@Backdraft:

Gern geschehen. Dafür sind wir ja hier: um unser Wissen zu verbreiten und anderen damit zu helfen.

Gruss und schönes WE

Alex

Buebchen
17.12.2001, 16:04
Diese Rechtsfragen sind immer sehr verworren. Da stimme ich allen zu.

Und ich stelle überrascht fest, daß es Bereiche gibt, wo grundsätzlich anders verfahren wird. Mir ist noch kein Wehrführer bei uns im Kreis oder auch in Nachbarkreisen begegnet, der an seinem Privaten Kfz ein Steckblaulicht hätte. Dort werden PKW's durch die Stadt oder die Gemeinde gestellt. Gleiches gilt für die Notärzte.

Aber man lernt halt nie aus.

SebastianSt
17.12.2001, 17:42
jo, ein Steckblaulich würde sich an meinem Corsa auch gut machen *ggg*

Ne, mal ehrlich, so wirklich ist es doch nicht, wenn wir alle mit Blaulicht auf dem Auto rumfahren, dann wirds irgendwann mal was nicht mehr besonderes und das ist auch nicht das Wahre

In meiner Signatur findet Ihr einen Link zu meinem Forum, wo wir im Feuerwehr-Unterforum auch grad ne Diskussion drüber laufen haben

MHD-Funker
19.12.2001, 00:12
@all

Diese Diskutiererei und Antragstellerei bei Straßenverkehrsämtern führt zu riesigen Problemen, wenn mal wirklich ein echtes Einsatzfahrzeug mit SoSi-Analge zugelassen werden soll. Vor allem, wenn es eine Ersatzbeschaffung für ein altes Führungsfahrzeug ist und die Analge erst noch nachgerüstet werden muss!

Buebchen
19.12.2001, 00:25
Jetzt sag nicht, daß es wirklich Fälle gibt, wo jemand versucht, einfach so für seinen privaten PKW eine SoSi-Anlage zu bekommen ?

Ich habe ja schon Versuche gesehen, FuG's in Private Kfz einzubauen - Scheinheilig als "Führungsfahrzeug" deklariert. Aber SoSi-Anlagen ?

Der Wehr- oder Zugführer sollte da ja wohl ein ernstes Wort mit seinen Mannen reden.

Ts Ts Ts ... Was es nicht alles gibt !

Wir haben zumindest keine Probleme für unsere Fahrzeuge eine entsprechende Genehmigung bei der Kreisverwaltung zu bekommen. Erst beim Amt 32 das Fahrzeug "registrieren" lassen. Dann gibt's auf dem Strassenverkehrsamt nie Probleme.

MHD-Funker
19.12.2001, 00:31
Es handelte sich bei dem Fahrzeug um das offizielle Führungsfahrzeug unserer Einheit!
Angeblich hätten sogar private ambulante Krankenpflegedienste Anträge gestellt!

Etienne
19.12.2001, 19:17
Hey Leute!


Ich kann es einfach nicht verstehen! Wieso wollt ihr unbedingt SoSi haben?!?

Das werdet ihr normalen Feuerwehr´ler niemals bekommen! Das würde zu einem riesiegen Verkehrschaos führen und zu einer großer Verwirrung innerhalb der anderen Verkehrteilnehmer führen!

Einfach nur: SCHWACHSINNIG!!!

Bis dann,

Gruß

Etienne

Backdraft007
19.12.2001, 19:20
Ihr solltet auch noch wissen, das das eine Veränderung des Kfz´s ist. Das muß eingetragen werden, sonst fahrt Ihr ohne gültige Betriebserlaubnis. Und das eingetragen zu bekommen ist glaube ich nicht sehr einfach!!!!!

Andreas 53/01
19.12.2001, 21:05
Hallo!

Wenn ich mal kurz berichten darf, welche möglichkeiten es gibt ( offizielle ) Dienstfahrzeuge mit Wegerechtssignal ausstatten zu dürfen :

1. Vorführung beim TÜV,
dort wird die Schlüsselnummer Ziff 1 umgeschrieben auf " Einsatzfahrzeug für den Zivil und Katastrophenschutz "
oder so ähnlich, genauer Text weiß ich nicht mehr...

2. bei Fahrzeugen mit dieser Schlüsselnummer ist automatisch laut StVZO §52, Blaues Blinklicht und Einsatzhorn erlaubt,
muss daher nicht gesondert eingetragen werden!

3. Ausnahme : Eine fest installierte Anlage auf dem Dach, dann erfolgt lediglich die Umänderung der Fahrzeughöhe Ziff 13 !

Dabei spielt es keine Rolle, was oder wie die Anlage ausgestattet ist,
die Techn. Richtlinien gemäß §20 StVZO. sind zubeachten!
Desweiteren sind natürlich nur Teile mit Allg. Zulassung zuverwenden! Selbst gebastelte Sachen natürlich nicht! ;-)

So, zumindest funktionierte es bei uns, ohne Probleme oder beanstandungen!
Anschließend geht man mit dem KFZ - Brief und der TÜV - Umschreibung zur Zulassungstelle, und dort wird dann der neue KFZ - Schein ausgestellt!
Kosten pro KFZ und Umschreibung : DM68.-

DEKRA und / oder andere KFZ - Prüfstellen, führen i.d. Regel diese Eintragungen nicht durch!

Ausnahme könnte sein: Es wird eine Allg. Betriebserlaubnis der zuverwendeten Teile oder Anlagen, sowie eine Bescheinigung des RP oder Landkreisverwaltung etc. über richtigkeit des Fahrzeuges vorgelegt!

Danach erfolgt dennoch der Gang zur Zulassungstelle! ( Wegen der Umschreibung im Brief und Ausstellung eines neuen KFZ - Scheins )
Die Neueinstufung für Steuer und Versicherung erfolgt dann i.d. Regel durch Mitteilung der Zulassungstelle an die entsprechenden Stellen!

MfG

1HFM
28.12.2001, 01:41
Also in Niedersachsen sind laut Bezirksregierung
Sonderrechte mit dem Privat-PKW NICHT ZULÄSSIG.
Und ein Wegerecht schon gleich garnicht.
Es gibt aber eine Ausnahme die fast nie angewendet werden kann das ist der gerechtfertigte Notstand, oder so ähnlich heißt das im Gesetzestext.

Andreas 53/01
28.12.2001, 12:09
Hallo!

Ja....der " Rechtfertigende Notstand " ist auch nur ein Gummiparagraph...

Der lässt sich kaum richtig definieren...
den, im Zweifelsfall die Rechtsbehörden sich zurechtbiegen können,
und es dann beim Anwalt liegt, wie er das beste daraus macht, also möglichst die Fahrt zum Gerätehaus dringend und dramatisch schön reden kann, wenn es mal vor das Verkehrsgericht kommen sollte..!

Mfg

Etienne
28.12.2001, 18:07
Hey Leute!


Ich kann das ja verstehen, wenn man so schnell wie möglich am Einsatzort bzw. Feuerwehrhaus sein will, aber so wichtig ist man nicht!


Jeder, der keine Sondersignalanlage gestellt bekommt, ist auch nicht wichtig und ist somit austauschbar!



Also warum etwas erzwingen, wofür man später vielleicht vor´s Gericht muss?!?

Denn, ich möchte nicht auf der Anklagebank sitzen, weil ich auf dem Weg zum Feuerwehrhaus eine Person auf Grund von überhöhter Geschwindigkeit angefahren habe!


Gruß

Etienne

Pascal
29.12.2001, 16:32
Hallo,

zu dem Thema habe ich einen Buchtip:

"Straßenverkehrsrecht für Rettungsdienst und Katastrophenschutz"

ISBN 393318310-3
Rucker Verlag

Die Broschüre behandelt die Themen "Wegerecht" und "Sonderrechte" auch für Nicht-Juristen verständlich und zeigt auch Entscheidungen aus Gerichtsurteilen auf.
Es ist zwar nicht so ausführlich, aber dafür (wie gesagt) verständlich.
Deutlich hinweisen möchte ich noch darauf, daß sämtliche zusärtlichen Lichtquellen auch am Privatfahrzeug vom TÜV genehmigt werden müssen. Also ist nichts mit leuchtendem/blinkendem Dachaufsetzer, der sowieso nicht zum Rasen berechtigen würde.

Alle, die das Schneechaos auf der A 3 überstanden haben, grüße ich hiermit :-)

Pascal