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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Illegal Polizeifunk abgehört - Geldstrafe



Johnnie
29.09.2003, 14:36
Aus dem Ticker vom Hamburger Abendblatt.

Meldung von Heute 11:06 Uhr:

Itzehoe (dpa/lno) - Wegen illegalen Abhörens des Polizeifunks muss eine 37 Jahre alte Hausfrau eine Geldstrafe bezahlen. Die dreifache Mutter hatte im April dieses Jahres heimlich abgehörte Details über eine Schlägerei in der Nachbarschaft weiter erzählt. Das Amtsgericht Itzehoe verurteilte die Angeklagte am Montag zu 15 Tagessätzen von je 5 Euro. Die fünfköpfige Familie lebt von der Arbeitslosenhilfe des Mannes. Die Frau nahm das Urteil an.
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Das ist meiner Meinung nach aber ein mildes Urteil... aber ich beschwer mich ja nicht ;-)

Aeskulap
29.09.2003, 16:14
Das mag vielleicht für dich milde sein, doch wenn eine Familie mit Arbeitslosenhilfe auskommen muss, können auch 5 Euro weh tun... Das ist für diese Familie viel Geld...

feuerwehr-neuling
29.09.2003, 21:30
moin

also ich hätte gedacht das man viel mehr bezahlen muss! aber ich würde gerne wissen ob einer genau so viel bezahlen müsste wenn der nicht von sozialhilfe sein geld bekommt!?!
Also dann ist das wohl bei FW-Funk nicht so schlimm!

naja mit freindlichen grüßen

Scannerfreak
29.09.2003, 21:50
Original geschrieben von feuerwehr-neuling

Also dann ist das wohl bei FW-Funk nicht so schlimm!


Ich glaub da wird kein so großer Unterschied gemacht, was die Höhe der Strafe angeht.

FLORIAN 14
29.09.2003, 21:56
Oooohhh doch !!!

wir "Großverdiener" würden zwar auch zu 15 Tagessätzen verurteilt werden. Was dann jedoch der Tagessatz ist, wird von Deinen Einkünften bemessen. 5 Euro ist für einen Sozialhilfeempfänger angemessen.

Hab mal im StGB geblättert und folgendes gefunden:

§ 40
[Verhängung von Tagessätzen
(1) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.

(2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Ein Tagessatz wird auf mindestens zwei und höchstens zehntausend Deutsche Mark festgesetzt.


Also Zusammenfassung: Es gibt mindestens 5 und höchstens 360 Tagessätze. Ein Tagessatz richtet sich nach dem Einkommen. Ein Tagessatz kann zwischen 2 und 10.000 DM (!) liegen.

Gruß
Florian 14

feuerwehr-neuling
30.09.2003, 11:51
moin!

jo hab ich mir doch gedacht!aber es heißt ja auch das mit zu 2 jahren haft zu rechnen ist! also ist die person ja noch ganz gut davon gekomemn! :-)

Ebi
30.09.2003, 12:11
Hier mal 2 Beispiele von Urteilen wegen Abhörens aus den Jahren 98 und 99. Da galt schon das jetzige TKG.

1.) Raum Pirmasens:
Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 40.- DM. Insgesamt also 8000.- DM + Gebühren
Bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe tritt anstelle eines Tagessatzes 1 Tag Freiheitsstrafe. (Also 200 Tg. Knast)

Alle Geräte (mehrere scanner wurden eingezogen.

2.) Raum Kassel:
6 Monate Freiheitsstrafe für Taxifahrer.
Alle Geräte, Scanner, Computer und Programme wurden eingezogen.

Dies nur mal so als Beispiele, was noch so möglich ist.

Ebi

Johnnie
30.09.2003, 13:08
Na dann sollten alle ein wenig aufpassen, die illegal den Funk abhören. Nicht das denen das gleiche passiert *g*

Horchposten
01.10.2003, 18:08
Also, daß abhören des Funkes (auch BOS) und der Besitz von Geräten, welche das Abhören ermöglichen, ist grundsätzlich NICHT verboten.
Sonst könnten die Geräte ja auch nicht frei verkauft werden.
Was allerdings verboten ist, und ich gehe davon aus, daß in den genannten Fällen eben das der Punkt war, ist, daß weitergeben von Meldungen an dritte Personen.
--> Will sagen, wenn ich was am Funk höre, einen Kumpel anrufe und dem das erzähle, DANN mach ich mich strafbar.

Quietschphone
01.10.2003, 18:16
@Horchposten:
Weit gefehlt, aber damit haben wir uns im Forum schon zur Genüge befasst!

Andreas 53/01
01.10.2003, 20:00
Hallo!

Ja nun ganz so einfach isses dann doch nicht!

In einem anderen Fall gab es 3500.-DM + Gebührenkosten + Abschleppkosten durch die Sicherstellung des Fahrzeuges + Abstellkosten während der Ermittlungen. Es wurde allerdings ein Eingriff in den Funkverkehr bestraft.
Alles in allem ein etwas " dickeres Blaues Auge "!
Geräte und sonstiges Zubehör wurden eingezogen!

MfG

alarma
01.10.2003, 21:17
Original geschrieben von Horchposten
Also, daß abhören des Funkes (auch BOS) und der Besitz von Geräten, welche das Abhören ermöglichen, ist grundsätzlich NICHT verboten.
Sonst könnten die Geräte ja auch nicht frei verkauft werden.
...


FALSCH !!! Jedwedes abhören von Sendungen die nicht für dich bestimmt sind, dürfen nicht GEZIELT abgehört werden. Sollte man beim durchsuchen des Äthers (WIRKLICH) ausversehen eine derartige Sendung empfangen, so tritt die Klausel der "verschwiegenheit" in Kraft.



Was allerdings verboten ist, und ich gehe davon aus, daß in den genannten Fällen eben das der Punkt war, ist, daß weitergeben von Meldungen an dritte Personen.
--> Will sagen, wenn ich was am Funk höre, einen Kumpel anrufe und dem das erzähle, DANN mach ich mich strafbar.

s.o.