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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rettungssanitäter, San A,B,C ???



Firefighter_159
21.09.2003, 16:42
Hallo Forum,
ich wollte jetzt mal wissen, was man als in einem Rettungssanitäter Kurs (ich nehme mal an a + b) lernt, und wieviele Stunden der beeinhaltet! Darf man danach auch auf dem RTW mitfahren?

MFG Andreas

haehnle
21.09.2003, 17:48
Hallo,

bis zum Rettungssanitäter brauchst du glaube ich so knapp
520 Stunden....
Davon sind 4 Wochen Klinik und 4 Wochen RTW Praktikum...
Laut Gesetz darfst du schon als fähige Person als zwotter aufem
RTW mitfahren.. denke das wolltest du wissen! Wird aber
sicherlich größtenteils noch anderst durchgeführt... also mind.
RS fürn RTW!

Gruß,
Jochen

djdumbo
21.09.2003, 20:22
Irgendwie kann ich deiner Frage nicht entnehmen, was du wissen willst ?!?!?

delphi2000
21.09.2003, 22:29
also die ausbildung zum rettungssanitäter gliedert sich in mehrere teile. Laut RettSanAPO ( Ausbildungs und Prüfungsordnung für Rettungssanitäter) umfasst sie aber mindestens 520 Stunden.
Diese gliedern sich wie folgt:
160 Stunden theoretischer Unterricht.
160 Stunden Klinikpraktikum
160 Stunden Rettungswachenpraktikum (mit einer Pflichtzahl von Einsätzen)
und einem Abschlusslehrgang von 40 Stunden inklusive Prüfung.
Lernen tut man in so einer Ausbildung alles was man für die Notfallrettung braucht.
Zunächst die Grundlagen in Anatomie, Physiologie und Biochemie, verschiedene Krankheiten, ihre Erkennungsmerkmale und geeigntete Massnahmen zur Behandlung. Und natürlich noch vieles mehr....

Wenn du Rettungssanitäter bist darfst du als Fahrer von RTW (wenn du den mit deinem Führerschein fahren darfst) und als Beifahrer/Transportführer von KTW eingesetzt werden. Zumindest ist das in NRW so geregelt.

Zu den von dir angesprochenen SAN Kursen:

Wenn du den SAN A und SAN B hast kannst du dich Sanitätshelfer nennen, die Ausbildung dazu dauert glaub ich knapp 60 Stunden und du lernst erweiterte Erste Hilfe, Blutdruckmessen etc.


Es gibt auch die Möglichkeit die Ausbildung zum Rettungssanitäter in kleinen Schritten zu absolvieren:

1. Erste Hilfe
2.SAN A + SAN B + SAN C
3. Prüfung zum Rettungshelfer
4. 80 Stunden theoretischer Unterricht
5. 160 Stunden Krankenhauspraktikum
6. 160 STunden Rettungswachenpraktikum (wie oben)
7. 40 Stunden Abschlusslehrgang zum Rettungssanitäter


Falls du noch Fragen hast, nur zu!


Mfg, delphi

Etienne
22.09.2003, 09:03
Hey Leute!

Original geschrieben von haehnle
Laut Gesetz darfst du schon als fähige Person als zwotter aufem
RTW mitfahren.. denke das wolltest du wissen! Wird aber
sicherlich größtenteils noch anderst durchgeführt... also mind.
RS fürn RTW!

@Jochen

Das ist nicht ganz richtig! Das ist bundelandabhängig! In Niedersachsen darf laut Gesetz eine "geeignete"* Person auch als erster (verantwortlicher) auf´m RTW fahren! In anderen Bundesländern wiederum dürfen nur 2 RA´s auf´m RTW fahren!

Ein zweiter Punkt ist, was der jeweilige Träger des Rettungsdienstes vorschreibt! Bei uns ist es so, dass als erster ein RA fahren muss und als Zweiter kann man fahren ab RH und aufwärts!

* = geeignete Personen sind alle ab Erste Hilfe Lehrgang

haehnle
22.09.2003, 12:22
Hallo Etienne,

in welchem Bundesland müssen zwei RA aufem RTW sitzen??
Dat ist mir absolut neu.... interessiert misch aber!

Gruß,
Jochen

Etienne
22.09.2003, 17:11
Hey haehnle!

In Schleswig-Holstein fahren nur 2 Rettungsassistenten auf´m RTW! Ausnahme ein der RS200!

Beim RS200 handelt es sich um einen Rettungssanitäter, der 200 Notfalleinsätze als Dritter auf´m RTW abgearbeitet haben muss!

Soweit ich weiß ist es nicht vom Gesetz gefordert, dass 2 RA´s auf´m RTW fahren, sondern irgendwie vom Land so festgelegt! Mein Kollege hat eine ganze Zeit lang in Schleswig-Holstein gefahren!

djdumbo
22.09.2003, 18:23
@Etienne

... und was ist wenn der RS die 200 Notfälle als zweiter abgearbeitet hat (z.B. in Niedersachsen) ???

Schon ne merkwürdige Regelung. Bis man 200 Notfälle als dritter gefahren hat, hätte man in der gleichen Zeit wahrscheinlich den RA machen können (zumindest wenn man davon ausgeht, daß es sich um einen Ehrenamtlichen handelt, der nur am Wochenende fährt).