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netzguru
14.09.2003, 23:52
Hallo,
hier der Link, für den Antrag zur Befreiung von der Autobahnmaut.
netzguru

Antrag auf Mautbefreiung
http://www.toll-collect.de/pdf/de/formular_mautbefreiung.pdf

Quietschphone
15.09.2003, 10:51
Einführung einer streckenbezogenen LKW-Maut
Information zur Registrierung mautbefreiter Fahrzeuge
Nach § 1 Abs. 1 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) ist für diese Fahrzeuge vom 31.08.2003 an, eine streckenbezogene Mautgebühr zu entrichten. Mautpflichtige Fahrzeuge sind alle Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 12.000 kg, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind.

Bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen sind gem. § 1 Abs. 2 ABMG von dieser Maut befreit. So ist die Maut gern. § 1 Abs. 2 S.1 Nr. 2 ABMG u. a. für Fahrzeuge der Feuerwehren nicht zu entrichten. Kraft Gesetzes sind diese damit von der Mautpflicht befreit. Allerdings werden die Fahrzeuge der Feuerwehren nicht automatisch als befreit erkannt. Das von der Firma Toll Collect im Auftrag des Bundesamtes für Güterverkehr betriebene Mautsystem kann lediglich das Nummernschild, die Achszahl und die jeweilige Fahrzeugmasse, nicht aber das individuelle Aussehen feststellen.

Um trotzdem zu einer automatischen Mautbefreiung zu gelangen und um Mautbescheide an die Träger der Feuerwehren (Städte, Gemeinden und Betriebe - bei anerk. Werkfeuerwehren) möglichst zu vermeiden, bietet Toll Collect eine freiwillige Registrierung auch für die Fahrzeuge der Feuerwehren an. Nur registrierte Feuerwehrfahrzeuge können vom Mautsystem als mautfrei erkannt werden.

Um den späteren Aufwand, der durch eine fehlende Erkennung der Fahrzeuge entstehen würde, zu vermeiden, wird empfohlen, Feuerwehrfahrzeuge mit einer zulässigen Fahrzeugmasse von mindestens 12.000 kg (Eintragung in den Fahrzeugpapieren beachten) bei der Betreiberfirma Tüll Collect registrieren zu lassen. Ein Registriervordruck kann im Internet unter www.toll-collect.de abgerufen werden.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern

Anmerkung:
Die ersten Feuerwehren haben bereits versucht Ihre Fahrzeuge befreien zulassen. Leider ist es dabei zu folgenden unerfreulichen Ergebnissen gekommen:

- Für jedes zu befreiende Fahrzeug muss ein eigener Antrag gestellt werden!
- die Mautbefreiung gilt nur für ein Jahr und muss dann erneut beantragt werden!

Das kann doch nicht sein!
Wie viel Verwaltungsarbeit wollen die staatlichen Stellen bzw. der beauftragte Betreiber den überwiegend freiwillig und ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleuten noch aufbürden?


Quelle: Landesfeuerwehrverband Bayern
http://lfv-bayern.de/aktuell%20topp%20aktuell.htm