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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umfrage: Dachaufsetzter für den PKW - ALBERN oder SINNVOLL?



Lenard
14.09.2003, 16:01
Ich habe gerade in einem Thread über (un)glückliche Momente des Mederauslösens gestöbert.
In einem Statement schreibt ein Kamerad von einem der bekannten Dachaufsetzter, den er bei einer "Alarmfahrt" zur Wache verwendet hat. Ich hab mir auch schon überlegt, ob ich so ein Teil nicht auch gut gebrauchen könnte, bin aber immer bei der Frage, ob ich es Sinnvoll oder einfach nur Albern halten soll steckengeblieben. Zumal ich nicht die reaktion meiner Kameraden sehen möchte, wenn ich als einziger aus meinem Löschzug als VIP à la Kreisbrandmeister Oberwichtig auf den Hof gefahren komme ;-)

Was haltet ihr davon? Benutzt ihr sowas? Wie reagieren eure Kameraden darauf?

FDNY911
14.09.2003, 16:06
Hallo,

bei uns in HH sind die Dinger von der Leitung der FF verboten worden . Es wird ja meistens auch die Berufsfeuerwehr zeitgleich alarmiert - es kommt also auf alle Fälle jemand.
Sonderrechte hat man damit sowieso nicht.

Gruss, FDNY911

Alex22
14.09.2003, 16:19
Original geschrieben von FDNY911


Sonderrechte hat man damit sowieso nicht.

Gruss, FDNY911

Stimmt, sonderrechte hast du aufgrund des dachaufsetzer nicht, denn die sonderrechte hast du unabhängig von dem dachaufsetzer.
ich glaub bei uns hat jeder sowas, hat gewisse vorteile, wenn du ne rote ampel überfährst wissen die leute wenigstens warum du es gemacht hast und wenn sie den dachaufsetzer sehen gewähren sie dir oft vorfahrt, also ich hab nur positive erfahrungen mit dem dachaufsetzer gemacht, abgesehen von den kleinen häßlichen kratzern die das ding auf dem dach macht *g*

Quietschphone
14.09.2003, 17:18
Ca. 75% unserer FME-Träger besitzen einen unbeleuchteten, gelben Dachaufsetzer mit der Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz" und nutzen diesen auch bei Fahrten zum Gerätehaus nach einer Alarmierung. Da dies bei uns in der Bevölkerung ziemlich bekannt ist wird man auch dann als Feuerwehrmann, der sich auf Einsatzfahrt befindet, erkannt. Zudem haben wir im Gerätehaus auch noch drei Schilder, wenn mal Kameraden zur Einsatzstelle mit Privat-PKW nachrücken, die kein solches Schild ihr Eigen nennen.

@Bogg: Was sagst Du denn zu diesem Thema??

Ebi
14.09.2003, 20:54
Ich persönlich halte es nicht für sinnvoll.

Es verschafft demjenigen, der Sonderrechte in Anspruch nimmt und einen Dachaufsetzer auf dem Dach hat eine "falsche Sicherheit"

Er vertraut auf sein "Schild" aber wehe, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer dieses Schild nicht wahrnimmt. Ich möchte dann nicht in der Haut desjenigen stecken, der sich dann vor einem Richter verantworten muss.


Ebi

gaffer112
14.09.2003, 22:06
Hallo,
ich hab auch einen Dachaufsetzer, gelb->Feuerwehr im Einsatz, ich habe ihn allerdings mit einem roten Strobo versehen über den Z-Anzünder. GUT IST NICHT ERLAUBT, um irgendwelchen Dikussionen gleich vorzubeugen.
Mir ist bis jetzt immer "Platz" gemacht worden, der eine hat´s früher gesehen der andere Später.
Man hat kein Blaulicht auf dem Dach sondern lediglich einen DA der hoffentlich von den anderen gesehen wird. Was jedem klar sein sollte!! Also nich aufführen wie "King Käs!"

Alex22
14.09.2003, 22:29
Original geschrieben von gaffer112
Hallo,
ich hab auch einen Dachaufsetzer, gelb->Feuerwehr im Einsatz, ich habe ihn allerdings mit einem roten Strobo versehen über den Z-Anzünder. GUT IST NICHT ERLAUBT, um irgendwelchen Dikussionen gleich vorzubeugen.


sorry aber ich muß doch damit anfangen
der ausdruck nicht erlaubt könnte irreführend sein und andere könnten denken, daß kostet nur 20 €
es ist nur nicht erlaubt sondern du machst dich strafbar und bewegst dich nach dem versicherungsgesetz im strafrahmen von bis zu einem jahr.

gaffer112
14.09.2003, 22:37
@Alex22
OK, da hast Du schon recht, im prinzip muß das jeder für sich entscheiden.
Bin Dir trotzdem dankbar das wir das gleich klargestellt haben.
Aber warum kannst Du die beleuchteten legal kaufen???
Ich hab ihn selbst umgebaut.

Alex22
14.09.2003, 22:41
kaufen darf man viel ...
du darfst dir auch ein blaulicht kaufen, nur benutzen darfst dus nicht.
kannst dir auch mit 16 ein motorrad kaufen, benutzen darfst aber auch dieses nicht.
frühers gabs auch mal so waffenbausätze die einer waffe täuschend ähnlich sind, nur zusammenbauen durftest du auch diesen nicht.
also wie gesagt, kaufen darf man viel, benutzen ist wieder was anderes.

Cr@sh
14.09.2003, 23:25
man darf auch einen funk scanner kaufen und eigentlich nicht benutzen!
ok zum dachschild ich bin nicht bei der FF sondern beim RD und bei der SEG also im SEG Einsatz Fall wäre so ein schild sicher nicht schlecht den gerade wenn die SEG alarmiert wird handelt es sich ja schon um eine etwas größere Katastrophe! also schlecht fände ich das nicht!

Und dafür gibts wirklich ne HAFTSTRAFE??? was ist den so schlimm dran ich meine wir helfen doch damit den leuten eventuell sogar dem richter oder dem seiner familie :-) also ich finde das doof!

weiß jmd wie hoch die strafe ist wenn man erwischt wird beim scannen vom RD funk? aber mal erhlich interessiert das jmd wenn ich zufällig den funk gehört hätte und wüßte in meiner nähe hat jmd ne Reanimation nötig oder ist Bewustlos oder hat sich sonst verletzt und ich rette dem vieleicht das leben bis der RTW kommt, meint ihr wirklich das mir dann jmd ne strafe aufdrückt???

Alex22
14.09.2003, 23:34
Original geschrieben von Cr@sh
[B]

Und dafür gibts wirklich ne HAFTSTRAFE??? was ist den so schlimm dran ich meine wir helfen doch damit den leuten eventuell sogar dem richter oder dem seiner familie :-) also ich finde das doof!



zwangsläufig gibts dafür keine haftstrafe, es heißt immer so schön wird bestraft mit einer haftstrafe bis zu einem jahr oder mit geldstrafe, hast du eine weiße weste wirst du sicher nicht gleich ins gefängniß gehen.
das problem liegt nicht an dem dachaufsetzer selbst, sondern daran weil du damit deine lichttechnische einrichtung am auto veränderst und dies ist nicht erlaubt. somit erlischt die betriebserlaubniß an deinem fahrzeug und somit wiederum auch dein versicherungsschutz.

Cr@sh
15.09.2003, 00:12
aber der dachaufsetzer ist doch nicht beleuchtet??

Alex22
15.09.2003, 08:52
doch
der von gaffer112 schon

erdnuss3000
15.09.2003, 13:30
Das ding ist wenn mans vorne drinn hatgut aber aufm Dach hmm.. kann man ja nur 80km/h fahren sonst hauts das teil vom dach

Florian kommen
15.09.2003, 14:30
Original geschrieben von erdnuss3000
Das ding ist wenn mans vorne drinn hatgut aber aufm Dach hmm.. kann man ja nur 80km/h fahren sonst hauts das teil vom dach

Stimmt nicht ich kann bis zu 160km/h fahren, aber ich komm höchstens auf 120km/h!

Ich finde den DA nicht schlecht, bei uns machen viele andere Verkehrsteilnehmer platz wenn sie dich mit dem Schild sehen! Oder wie jemand schon hier im Forum geschrieben hat, wissen sie dann warum du über eine rote Ampel überfahren hast!

Gruß Stefan!

Johnnie
17.09.2003, 11:42
Also ich finde die Teile völlig überflüssig !
Aber wie auch schon FDNY911 erwähnt hat, sind die Teile in Hamburg eh strikt verboten. Und ich denke auch, dass doch die meisten Angehörigen der FF oder sonstiger HiOrgs immer rechtzeitig am Feuerwehrhaus sind, um das Fahrzeug noch zu bekommen.

Bei uns kam auch mal einer mit so einem Teil an und er war es genauso schnell wieder los, wie er es sich beschafft hatte, weil er sich nicht informiert hatte, ob die Dinger zulässig sind. Also musster er es wieder verkaufen...

florian_marktredwitz
26.09.2003, 14:34
Also ich persönlich finde die DA's sinnvoll. Bei uns wohnen einige Kammeraden auf der anderen Seite des ortes. Diese fahren dann bei größeren einsätzen immer mit Warnblinkanlage und Dachaufsetzer an. Das hillft ihnen zeit zu sparen. Was die Geschwindigkeit betrfft: Alle Dachaufetzer, die ich kenne, sind bis 150 km/h zugelassen. Alledings ist es letze woche einem Kammeraden von mir passiert das ihm der Dachaufsetzer schon bei 80 km/h (es war nicht innerorts!) weggeflogen ist, ich habe ihn bei der anfahrt etwas später am straßenrand demoliert gefunden. Und was das Sonderrecht betrifft: Ob jetzt jemand mit Dachaufetzer oder ohne rast ist eingentlich egal, das giebt der Dachaufsetzer wenigstens ein kleines bisschen mehr sicherheit, finde ich. Es giebt unbelehrbare die immer rasen mit oder ohne Dachaufsetzer, das muss euch klar sein.

rtw96-84
05.10.2003, 21:04
Hallo,

Leute, da gab es doch schon mal eine Diskusion darüber, ob es denn sinvoll ist oder nicht ein Dachaufsetzer zu haben.
Also ich persönlich habe auch einen, mit dem Schriftzug "DRK im Einsatz", ich finde diese dachaufsetzer sehr hilfreich zum beispiel auf langen anfahrten zur Unterkunft, oder in Zeiten mit Zahlreichem Verkehr. Viele unser Orts kennen dieses Schild die machen dann schon mal platz. Also ich kann solche Schilder nur empfehlen.


!!!!!ABER IMMER DARAN DENKEN DIESE DINGER SIND KEIN BLAUCHLICHT UND KÖNNEN AUCH ÜBERSEHEN WERDEN!!!!!

Alex22
06.10.2003, 12:47
ich hoffe du weißt das du als DRK angehöriger wenn du in deine rettungswache KEINERLEI Sonderrechte im sinne der StVo im gegensatz zu feuerwehr hast.

haehnle
06.10.2003, 14:03
Hallo,

Absolut oberalbern finde ich das (Pizzawagen*lol*)!!! Denke
heutzutage, dass Leute die sowas aufm Auto haben nur
übermotiviert (hypertroph) sind und der Sache eher schaden als
nützen... zb wenns knallt usw.!

Gruß,
Jochen

rtw96-84
06.10.2003, 14:16
Hallo Alex 22,

das ist mir schon klar nur da sieht man mal wieder unsere Gestze. Ich denke meine Hilfsorg. hat die selbe Aufgabe zuerfüllen als deine Hilfsorg. aus diesem Grund verstehe ich nicht wieso die Feuerwehr Sonderechte bekommt und das DRK, JUH, ASB und Malteser das nicht bekommen. Ich finde da sollte man mal schleunigst darüber nachdenken.

WIR WOLLEN DOCH ALLE NUR HELFEN!!!

Quietschphone
06.10.2003, 15:11
Absolut oberalbern finde ich das (Pizzawagen*lol*)!!! Denke
heutzutage, dass Leute die sowas aufm Auto haben nur
übermotiviert (hypertroph) sind und der Sache eher schaden als
nützen... zb wenns knallt usw.!
Jochen, könntest Du Deine Aussagen auch evtl. begründen?
Denn als übermotiviert lasse ich mich hier nicht gerne abstempeln, nur weil ich einen, aus meiner Sicht hilfreichen, Dachaufsetzer verwende. So richtig sachlich hast Du m.M. nach nicht geantwortet.

Übrigens:

Hypertrophie
Hypertrophie ist die Vergrößerung eines Körperorgans (z. B. das Leistungsherz) durch Vergrößerung der einzelnen Zellen in Anpassung an eine Mehrbelastung (s. a. Hyperplasie).
Quelle: Ratiopharm Lexikon Fachbegriffe
Motivation hat aber m.E. primär nichts mit Organen zu tun, so kann also übermotiviert auf keinen Fall hypertroph sein!

haehnle
06.10.2003, 16:30
Hallo Quietschphone,

da hast du mich ja mal richtig erwischt :-)))

Nein, mal im Ernst! Ich denke dass die Sache mit den
Dachaufsetzern von vielen Leuten als Freifahrtsschein gedeutet
wird...
In meinem Ort, wo ich wohne hat die FW im Jahr cirka 300
Einsätze und jedesmal wenn bei denen der Melder geht, müssen
sich die Leute auf unseren Straßen in Acht nehmen....

Ich denke, dass das Aufsetzen eines Dachschildes genauso
lange dauert (und nichts bringt!), als normal (ohne Schild) und sicher für alle zum Gerätehaus zu gondeln....

Aber das sieht eben jeder anderst!

Gruß und nicht angegriffen fühlen, denn getroffene Hunde bellen :-)
Jochen

Quietschphone
06.10.2003, 17:35
Hallo Jochen,

ich belle deshalb, weil ich es nicht mag, dass jemand einen Kommentar loslässt, ohne diesen zu begründen. Jetzt kann ich ja wieder aufhören zu bellen :-)

Wie ich schon weiter oben geschrieben habe habe ich bisher nur gute Erfahrungen mit dem Dachaufsetzer gemacht. Diese Erfahrungen sind aber wohl auch nur deshalb so positiv, weil die Bevölkerung weiss, warum jemand grad mit so einem Dachaufsetzer durch die Gegend fährt.
Zum Aufsetzen des Schildes brauche ich max. 5 Sekunden, ist also nicht wirklich viel.

Eines muss man aber beim Dachaufsetzer beachten (leider tun das immer noch zu wenige): Der Dachaufsetzer soll mich als Mitglied einer HiOrg, welches sich im Moment auf der Anfahrt zum Stützpunkt bzw. Einsatz befindet, kenntlich machen, nicht mehr und nicht weniger. Ich darf daran keinen Anspruch auf Sonderrechte binden und noch weniger einen Freifahrtschein für Raserei und fehlende Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer drin sehen.

Alex22
06.10.2003, 20:10
Original geschrieben von Quietschphone
Ich darf daran keinen Anspruch auf Sonderrechte binden und noch weniger einen Freifahrtschein für Raserei und fehlende Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer drin sehen. [/B]

Stimmt, die Sonderrechte stehen dir sowohl mit als auch ohne Aufsetzer zu (Feuerwehr).
Der Dachaufsetzer zeigt aber den anderen Verkehrsteilnehmer an warum dieser Sonderrechte in Anspruch nimmt.
Sprich die rote Ampel überfährt etc.

AndreasP
06.10.2003, 20:20
Hallo,

kurz und knapp: Albern

Mit freundlichen Grüßen

AndreasP

the_7th_doctor
06.10.2003, 21:13
...eigentlich wollte ich mich raushalten. ;-)

Also, sei es drum... hier mein Senf zum Thema:

1. Auf Beiträge a lá "Dachaufsetzer sind albern." *Ende des Beitrages* können wir gut verzichten, oder? Entweder ergänzt man eine solche Aussage auch mit entsprechenden Argumenten, oder man läßt es besser ganz. Schließlich handelt es sich hier ja um keine Umfrage (im Sinne von PRO oder CONTRA), sondern um eine DISKUSSION.

2. Man kann den Einsatz dieser Schilder weder pauschal verteufeln, noch hochloben. Wenn die jeweilige Organisation nichts gegen den Einsatz hat und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, kommt es doch nur noch auf den Nutzer und sein Verantwortungsbewusstsein an. Als Kennzeichnung, die GERINGFÜGIGE Verkehrsübertretungen den anderen V-Teilnehmern "erklärt", ist es meiner Meinung nach nicht albern, sondern absolut legitim und sinnvoll. HelferInnen, die ein solches Schild als "Freifahrtschein" nutzen und eine lebensverneinende Fahrweise an den Tag legen, haben in der HiOrg sowieso nichts zu suchen und sollten auch umgehend in voller Härte abgemahnt werden. Kurzum: Was soll das ganze Theater? Wir sprechen von einem Schild (ähnlich dem Innenschild mit Saugnäpfen), dass eben nur an anderer Stelle angebracht wird.

3. Ich nutze ebenfalls ein Schild "DRK im Einsatz". Allerdings höchst selten, z.B. auf der Anfahrt zum Evakuierungsraum während einer Bombenentschärfung, um die Strassensperren möglichst ohne viel Diskussion zu passieren. Übrigens mit Erfolg und ohne jegliche Schwierigkeiten. Ich käme doch aber nicht auf den Klops, zu einem solchen Einsatz mit 80 km/h zu fahren und/ oder Rotlicht zu missachten.

4. Interessante Info am Rande: Die unbeleuchteten Dachaufsetzer enthalten häufig doch Lampen, es fehlt einfach nur das Anschlusskabel. ;-) Das Eintragen aber nicht vergessen!

Gruss

Christian

the_7th_doctor
06.10.2003, 21:18
...mich darauf hinweisen, dass der Beitrag doch mit "UMFRAGE" eröffnet wurde:

Es wurde eine INHALTLICHE Diskussion zu diesem Thema eröffnet, keine klassische Umfrage mit den entsprechenden prozentualen Ergebnissen (z. B. 30 % NEIN, 70 % JA).

Viel Spass noch...


haben wir eigentlich nichts besseres zu tun... ;-)

Alex22
06.10.2003, 21:22
Original geschrieben von the_7th_doctor

4. Interessante Info am Rande: Die unbeleuchteten Dachaufsetzer enthalten häufig doch Lampen, es fehlt einfach nur das Anschlusskabel. ;-) Das Eintragen aber nicht vergessen!

Gruss

Christian [/B]

Ob be- oder unbeleuchtet ab Werk...die beleuchteten Dachaufsetzer sind allgmein verboten, wie jede andere zusätzliche beleuchtung im und am fahrzeug.

@ AndreasP

was ist albern?

the_7th_doctor
06.10.2003, 21:54
...wer es schafft, den beleuchteten Dachaufsetzer in seine Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen, darf ihn auch so nutzen. Soweit die Theorie. Mir ist allerdings kein solcher Fall bekannt. Gegensätzliches weise bitte nach...

Was soll Deine Frage "was ist albern?" bedeuten?

Du hast schon noch verstanden, dass ein Mini-Beitrag OHNE Argumente sinnfrei ist, oder?!

Gruss

Christian

AndreasP
06.10.2003, 22:21
@Alex22

Hallo,

ich beziehe mich nur auf die Überschrift des Themas, was von Lenard geschrieben wurde.

Mit freundlichen Grüßen

AndreasP

the_7th_doctor
06.10.2003, 22:29
Hallo Andreas,

tja, NUR auf die Überschrift bezogen, reicht eine Aussage wie "albern", oder "nicht albern" natürlich aus. Aber wie bereits geschrieben: Hier läuft ja eigentlich eine inhaltliche Diskussion. Magst Du uns nicht vielleicht auch mitteilen, WARUM Du diese Schilder (und es ist nicht mehr, als ein einfaches Plastikschild) albern findest?

Gruss

Christian

AndreasP
07.10.2003, 20:26
the_7th_doctor

Hallo,

Ja Menno, dann sag das doch das Du auch Gründe hören willst, ich bin auch nicht mehr der jüngste ;-)

nun aus meiner Erfahrung her bringen die Dinger nichts, da diese Schilder nur eine bedingte Warnwirkung haben. Ich hatte mehrere Schilder mal getestet. Das gelbe standart Dachschild(beleuchtet, Blinklicht, und ohne Beleuchtung) dann das rote(beleuchtet, Blinklicht, und ohne Beleuchtung). Bei allen sechs Varianten habe ich gemerkt das 1. kaum ein Fahrzeug Platz gemacht hat, und 2. die "Zeitersparnis" ist nicht gerade groß war, 10 bis 15sek. und das würde mich auch nicht rechtfertigen auf biegen und brechen zur Wache zu fahren, nur um 15sek. zu sparen. Die Schilder(gelb) unterscheiden sich kaum von anderen Schildern(Taxi, Stadtwerke etc.) die hier rumgurken. Und mein Hauptgrund warum ich die Teile nicht mehr draufpappe sind einfach die Kratzer die die scheiß Teile auf dem Dach verursachen. Ich habe schon viele "Mittelchen" probiert; auch die Sache einfach eine Folie unterzulegen. Das hilft auch nur bedingt, da man erstmal eine Folie finden muß, diese dann auf das Dach legen muß, und dann erst den Aufsetzer drauf. Ebenfalls die Sache das diese Schilder(beleuchtet) nicht erlaubt sind. Und die Unbeleuchteten kann man ja eigentlich knicken.

Mit freundlichen Grüßen

AndreasP

the_7th_doctor
14.10.2003, 19:37
Hey, danke für die Argumente.... genau die habe ich vermisst...

Meine Meinung ist nach wie vor:

Eine unbeleuchtete Kennzeichnung (egal, ob innen oder aussen) kann durchaus sinnvoll sein; allerdings sollte jeder Nutzer, der auch nur ein einziges Mal diese Kennzeichnung als "Freibrief" für eine völlig überzogene Fahrweise etc. nutzt mit aller Härte bestraft werden (z. B. mindestens Einzug des Schildes durch den Vorgesetzten).

Ich halte aber den Grossteil der HiOrg-Angehörigen für mündig und vernünftig genug, ein Kennzeichnungsschild nicht völlig zu "mißbrauchen".

Die pauschale Verteufelung solcher Schilder ("gefährlich", "albern") halte ich für falsch und habe auch noch kein überzeugendes Argument dazu gelesen.

Gruss

Christian

BigBoss
19.10.2003, 21:14
Bei uns hier auf dem Lande haben sich die Dinger bei HVO-Einsätzen insofern bewährt, als daß eine nachfolgende eventuell etwas ortsunkundigere RTW-Besatzung relativ fix weiß wo's hingeht... Ansonsten bleiben sie im Kofferraum, da es sonst doch (leider) zu viele gibt, die der Meinung sind, daß sie dadurch Sonderrechte hätten.
Gruß Kai

AkkonHaLand
20.10.2003, 17:56
Original geschrieben von Alex22
zitat:Original geschrieben von gaffer112
Hallo,
ich hab auch einen Dachaufsetzer, gelb->Feuerwehr im Einsatz, ich habe ihn allerdings mit einem roten Strobo versehen über den Z-Anzünder. GUT IST NICHT ERLAUBT, um irgendwelchen Dikussionen gleich vorzubeugen.


sorry aber ich muß doch damit anfangen
der ausdruck nicht erlaubt könnte irreführend sein und andere könnten denken, daß kostet nur 20 €
es ist nur nicht erlaubt sondern du machst dich strafbar und bewegst dich nach dem versicherungsgesetz im strafrahmen von bis zu einem jahr.

Das heißt ein solcher DA ist teurer als ein Blaulicht? Wer damit nämlich erwischt wird ohne die erforderliche Eintragung, der zahlt 25€, gibt das Blaulicht ab und fährt weiter. OHNE Strafanzeige!

AkkonHaLand
20.10.2003, 17:58
Original geschrieben von Alex22
zitat:Original geschrieben von gaffer112
Hallo,
ich hab auch einen Dachaufsetzer, gelb->Feuerwehr im Einsatz, ich habe ihn allerdings mit einem roten Strobo versehen über den Z-Anzünder. GUT IST NICHT ERLAUBT, um irgendwelchen Dikussionen gleich vorzubeugen.


sorry aber ich muß doch damit anfangen
der ausdruck nicht erlaubt könnte irreführend sein und andere könnten denken, daß kostet nur 20 €
es ist nur nicht erlaubt sondern du machst dich strafbar und bewegst dich nach dem versicherungsgesetz im strafrahmen von bis zu einem jahr.

Das heißt ein solcher DA ist teurer als ein Blaulicht? Wer damit nämlich erwischt wird ohne die erforderliche Eintragung, der zahlt 25€, gibt das Blaulicht ab und fährt weiter. OHNE Strafanzeige! MIT Versicherungsschutz!

Alex22
20.10.2003, 22:33
dann hast du aber ein sehr humane polizisten erwischt

PeleMC
21.10.2003, 06:27
Ich persönlich finde die dinger nich sehr sinnvoll!Was AndreasP schon sagte und vorallem ist das irgendwo nicht unsere aufgabe das wir eventuell schneller am Gerätehaus sind! Erstmal heile ankommen, und dann können wir helfen! Die Dachaufsetzer ermutigen ja mehr oder weniger zum "rasen" , so seh ich das!

LF 16/12
31.01.2005, 16:54
ich hab ein werbegeschenk bekommen - ein Schild von der fahrschule!! Also mal schnell die Buchstaben weggekratzt und "Feuerwehr im Einsatz" draufdrucken lassen, dass schild ist zwar ein bisschen schwerer wenn mans unter der fahrt aufs dach stellt aber es hält über 200 km/h

FDNY911
31.01.2005, 17:16
Hallo,

schade, dass unserer Verkehrsrechtler sich auf Ihren Treffen so viel Gedanken über so vieles machen, was auf den Strassen vorgeht, aber nicht über solche Dinge, die dem ehrenamtlich Tätigen durchaus helfen könnten.

Ich halte es z.B. für überlegenswert, diese Schilder zu leagilisieren wie z.B. die "Arzt im Notfalleinsatz-Schilder" der kassenärtlichen Dienste, die mit dem Taxi anfahren.

Gruss, FDNY911

P.S.: In den USA gesteht man in vielen Bundesstaaten den FF-Angehörigen Lichtsignalanlagen im Fzg.-Innenraum zu (z.B. Whelen Dashmiser o.ä.) zu. Die Bevölkerung bzw. der Gesetzgeber hat dort ein ganz anderes Verhältnis zum Thema Freiwilligkeit, Ehrenamt oder Feuerwehr.

Anmerkung - gehört nicht hierher: Warum müssen in D z.B. FF für Video- u. TV's in den Feuerwehrhäusern, die ausschl. für Schulungszwecke ein paarmal im Jahr dort sind, auch noch dicke GEZ-Gebühren abdrücken??? Und die Regierung lobt immer das ehrenamtliche Engagement... > sorry, musste mal raus - haben gerade schlechte Erfahrungen gemacht.

Florian Feuerbaer
31.01.2005, 17:57
Also ich habs selber gemerkt, in der Großstadt bringen die gar nix! Keinen Vorteil! Außer- man schmeißt Geld raus! Für die Pol reicht auch ein kleines innenschild- weil wenn die das wollen halten die dich eh an- mit oder ohne Dachschild!
Und hier im Dorf die gleiche Erfahrung, es bringt nix! Ob ich mit oder ohne Schild nun normal oder schnell fahre.... die anderen KFZ reagieren darauf net.

Und zum Thema USA: Nicht alles was die machen ist gleich gut!
Ich wäre dagegen Whelen Dashmiser o.ä. zu legalisieren- weil viele diese Missbrauchen würden!

Ich benötige nur für den Parkplatz am GH ein kleines Innenschild... und fahren sollte eh jeder so das er auch noch am GH ankommt- eben um dann noch anderen zu helfen ;)

Grüße

Florian

Mr. Blaulicht
31.01.2005, 18:12
Moin moin,

Original geschrieben von FDNY911
Warum müssen in D z.B. FF für Video- u. TV's in den Feuerwehrhäusern, die ausschl. für Schulungszwecke ein paarmal im Jahr dort sind, auch noch dicke GEZ-Gebühren abdrücken???
Andersrum gefragt: Wenn Ihr das Equipment nur zum Abspielen braucht, warum besorgt Ihr Euch nicht Geräte ohne Empfangsmöglichkeit? Die sind nämlich nicht GEZ-pflichtig.

Gruß, Mr. Blaulicht

FDNY911
31.01.2005, 18:20
Hallo, da GEZ hier nicht das Thema ist:

Die Geräte wurden gespendet; sag mal einem Spender, der dem Förderverein ein gerät übergibt, er soll das TV ausweiden - der hält einen doch für blöd.

Gruss, FDNY - und damit soll es das sein

P.S.: Die GEZ geht jetzt übrigens allerorten herum, und prüft Gerätehäuser und Unterkünfte in unserer Gemeinde.

031
04.02.2005, 16:51
Mal eine andere Frage an die unter Euch, die sich ein wenig mit Strassenverkehrsrecht auskennen.

Beleuchtete Schilder sind lt. StVZO nur für Ärzte ....... und nach Eintragung erlaubt.
An keiner Stelle aber habe ich etwas über die Vorschriften erfhren bezüglich:

- beleuchteten Taxischildern
- beleuchteten Transparenten wie z.B. "Entstördienst"
- beleuchteten Zielschildern von Bussen
- blinkende Schrift im Blaulichtbalken (Notarzt, Halt - Polizei)
- usw.

Wo ist das eigentlich geregelt, falls überhaupt. Und wenn mein Verdacht stimmt, warum darf dann ein Taxi ein beleuchtetes Schild habe und ein FF Angehöriger nicht?

Alex22
04.02.2005, 17:05
das mit den Taxis ist in der BoKraft festgehalten
hier mal ein Link
http://www.wedebruch.de/gesetze/persbef/bokraft.htm#para18

unter § 26 Kenntlichmachung.

Was die Polizei angeht steht ebenfalls in der StVZO unter Zeichen zum Anhalten von Fahrzeugen.

Bugs B
04.02.2005, 18:26
auch wenn die Diskussion scho etwas länger her ist...
aber ich bin mal durch die Stadt gefahren und hab über mithörfunktion gehört, dass die stadtfeuerwehr einen einsatz hat (hab mit denen nix zu tun). jedenfalls fahr ich in die richtung von deren gerätehaus und irgendwann taucht hinter mir einer auf, der scho etwas flotter gefahren is und auch etwas näher an mir dran war (etz net so krass!) irgendwann hat die Verkehrslage es zu gelassen und er hat überholt...
Lange Rede kurzer Sinn: Wenn der Kamerad einen Dachaufsetzer gehabt hätte,hätte ich gecheckt was er will und wäre auf jeden Fall an die Seite gefahren, um ihn vorbei zu lassen! Gut...die chance,dass man Leute vor einem hat, die wissen was das zu bedeuten hat is relativ gering, aber in diesem Fall hätte es wirklich was gebracht...

firebuster-t
12.02.2005, 23:27
ich geb zu passt nicht ganz aber was ist mit einer LED-Leuchtrift blinkend/leuchtend
das wird auch gut gesehen und in LKW's sieht man das ja auch oft also nicht verboten oder????

SEG-Betreuung
13.02.2005, 10:12
auch diese schriften im LKW oder diese kitschigen christbäume die man ab und zu sieht, all das sind beleuchtungseinrichtungen und sind in dieser art ganz einfach nicht zugelassen.

Alex22
13.02.2005, 10:44
einfacher tipp ...
bevor du dir nen beleuchteten Dachaufsetzer kaufst oder selbst baust ...
besorg dir lieber ein Blaulicht ...
Bußgeld technisch gesehen ist das nämlich bei Feuerwehrangehörigen das gleiche und das Blaulicht hat wenigstens Vorteile gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern weil sie denken sie müssen freie Bahn machen.

rotkreuz
13.02.2005, 11:18
was wär das für ne welt wenn jeder einfache Helfer oder FFler mit dem Blaulicht durchs Dorf heizt???
Sämtliche Leute würden gegenüber Blaulicht abstumpfen und Blaulicht hätte nicht mehr dieselbe Wirkung ( siehe Großstädte, wo Blaulicht alltag ist! )
Muss den jeder wirklich so schnell an Gerätehaus? Ausserdem sind Blaulichtfahrten einem erhöten Risiko ausgesetzt. Also was soll das?

Alex22
13.02.2005, 12:43
hallo?
hast du überhaupt mein Beitrag richtig gelesen?
Ich hab weder pro noch kontro Blaulichtfahrten etwas geschrieben, ich habe hier nur die rechtliche Situation dargstellt...

rotkreuz
13.02.2005, 12:47
eine aufforderung wars Blaulicht zu benutzen.
das reicht doch schon nicht jeder ist so verantwortungsbewußt und tut es nicht.

firebuster-t
13.02.2005, 14:37
Original geschrieben von SEG-Betreuung
auch diese schriften im LKW oder diese kitschigen christbäume die man ab und zu sieht, all das sind beleuchtungseinrichtungen und sind in dieser art ganz einfach nicht zugelassen.

und wenn es eigene batterien etz. hat ...
zählt das dann auch zum Auto????
ich muss ne Taschenlampe doch auch nicht eintragen lassen?????

Alex22
13.02.2005, 14:56
Original geschrieben von firebuster-t
und wenn es eigene batterien etz. hat ...
zählt das dann auch zum Auto????
ich muss ne Taschenlampe doch auch nicht eintragen lassen?????

Werfe einfach mal ein Blick in die StVZO 49 a
da steht genau geschrieben was du benutzen darfst, alles andere ist verboten, egal ob Autobatterie, eigene Batterie oder du das Teil mit Solarzellen betreiben willst.

telemanne
14.02.2005, 12:18
Du darfst in deinem Fahrzeuginneren Christbäume, Blaulichter, beleuchtete Schilder und alles was sonst irgendwie blinkt, leuchtet, ect. haben, aber nur unter einer Bedingung:
Das ganze Lichterfest darf nicht nach aussen wirken.

Das heißt konkret alles was ein anderer VT sieht oder indirekt sehen kann (zb durch Reflektion in der Scheibe) hat im Auto nichts zu suchen, ausser es ist ausgeschaltet.

Wenn du sowas trotzdem eingeschaltet hast und es kommt zum Unfall und dein Gegner sagt, dass er wegen deinem Christbaum irritiert (oder wie auch immer) war, bist du ruckzuck der Depp dabei...

telemanne
14.02.2005, 12:22
Ach ja und für den ders genau wissen will:

Einen eigenen Tatbestand, der sowas in der StVZO ausdrücklich verbietet gibt es nicht.

Das ganze kommt ausm Aufangtatbestand § 30 (1) Nr.1 StVZO

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_30.php

Das ganze nennt sich abstrakte Gefährdung und ist bei solchen nicht geprüften Sachen fast immer konstruierbar.

ahk
06.03.2005, 11:43
Und das seltsame an der ganzen Thematik Dachaufsetzer/Sonderrechte/MöglichstSchnellzumGerätehauskommen ist doch, das die Meisten FFler nicht zum Gerätehaus rasen, um möglichst schnell zu helfen.
Der einzige Grund, warum man möglichst schnell zum Gerätehaus muß ist, daß man einen möglichst guten Platz im Auto bekommen möchte. Nichts ist doch blöder, als wenn man das TLF gerade noch aus der Fahrzeughalle fahren sieht...

ahk

Andreas 53/01
06.03.2005, 12:59
Original geschrieben von ahk
Und das seltsame an der ganzen Thematik Dachaufsetzer/Sonderrechte/MöglichstSchnellzumGerätehauskommen ist doch, das die Meisten FFler nicht zum Gerätehaus rasen, um möglichst schnell zu helfen.
Der einzige Grund, warum man möglichst schnell zum Gerätehaus muß ist, daß man einen möglichst guten Platz im Auto bekommen möchte. Nichts ist doch blöder, als wenn man das TLF gerade noch aus der Fahrzeughalle fahren sieht...

ahk

Hallo !

Das scheint dann bei euch so zu sein ... Oder wo hast Du das erlebt?

Ich kann diese Auffassung nicht bestätigen bzw. ist sie mir bisher nicht bekannt .

Zu den Texten;
Anhaltesignalgeber z.b. für die Polizei
§ 52 StVZO (3a) Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes der Polizei dürfen nach vorn und hinten wirkende Signalgeber für rote und gelbe Lichtschrift haben. Anstelle der Signalgeber dürfen auch fluoreszierende oder retroreflektierende Folien verwendet werden.

Dachaufsetzer für Ärzte :
(6) An Kraftfahrzeugen, in denen ein Arzt zur Hilfeleistung in Notfällen unterwegs ist, darf während des Einsatzes ein nach vorn und nach hinten wirkendes Schild mit der in schwarzer Farbe auf gelbem Grund versehenen Aufschrift "Arzt Notfalleinsatz" auf dem Dach angebracht sein, das gelbes Blinklicht ausstrahlt; dies gilt nur, wenn der Arzt zum Führen des Schildes berechtigt ist. Die Berechtigung zum Führen des Schildes erteilt auf Antrag die Zulassungsstelle; sie entscheidet nach Anhörung der zuständigen Ärztekammer. Der Berechtigte erhält hierüber eine Bescheinigung, die während der Einsatzfahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen ist.

MfG

feuerteufellars
06.03.2005, 16:22
Nun ja, es ist allews ein für und wieder und kommt immer aud sie individuelle Situation an, in der man sich befindet. Meiner Meinung nach kann man keine Pauschale antwort geben. Manchmal aber denke ich, ist es ganz gut.

Bei uns zum Beispiel wurde wegen der Lärmbeläsrtigung in der Ortsdurchfahrt Tempo 30 eingerichtet. Wenn man will kann man da auch locker 80 fahren, aber is ja zu laut :-/

oder:
Rund um das Gerätehaus meiner FW sind Einbahnstrassen, teilweise nur 10 Meter lang, wenn man da durch fährt spart das 400 Meter, oder eine Strecke von 10 Metern die von einer Hauptstrasse direkt neben dem Gerätehaus raus kommt ist Fußgängerzone (links Häuser und rechts nur nackte Wand)!!! Wenn man da durch fährt kann man sich auch mqal locker 400 Meter sparen und kommt unseren Einsatzfahrzeugen nicht in die Quere.

Dort wäre meiner Meinung nach eine Kennzeichnung nicht schlecht, vor allem wenn ich in eine Einbahnstrasse einfahre. Dann würdenm die Leute bestimmt platz machen weil sie ja auch an der Wache vorbei kommen und das Geschehen mitbekommen und bemerken dass wir beim Ausrücken sind.

schönen sonntag

snurf
06.03.2005, 23:15
ich hab bei mir im auto einfach nen kleines schild das sich unter dem spiegel "festsaugt". Das kann ich einfach umdrehen und dann hab ich da "feuerwehr im einsatz" stehen - auf der anderen seite einfach nen feuerwehr logo. ist meiner ansicht nach ausreichend. Durch einen dachaufsetzer verliert man meiner meinung nach nur zeit und ob es sonderlich viel bringt mag ich auch bezweifeln - zumindest nicht viel mehr als das schild was ich im innenraum hab :)

von daher würd ich sagen das es jeder selbst machen muss wie er es für nötig hält. und man sollte nie vergessen das die anderen verkehrsteilnehmer nicht wissen können das man zum einsatz muss - und dementsprechend vorrausschauend fahren! sonderrechte ok aber sich selbst zu verheizen ist es nicht wert!

noch einen schönen abend!

MfG snurf

feuerteufellars
07.03.2005, 01:19
Original geschrieben von snurf


.....zumindest nicht viel mehr als das schild was ich im innenraum hab :)
.....



Hallo Snurf und willkommen im Forum!

Da muss ich dir leider wiedersprechen, auch wenn ich die Aufsetzer nur selten befürworte. Sie sind weitaus besser zu erkennen als Dieses Schild vom DFV.

Da fällt mir ein:

Vor dem Haus meiner Großeltern stand mal ein Fiat Panda (wenn ich nicht irre) mit Kennzeichen MTK (Main Taunus Kreis?) in dem Lagen:

- KFZ Kennzeichen mit roter Schrift Feuerwehr
- Die Nomex lag auf dem Rücksitz
- Gelbes Magnetlicht von der Tanke
- Dachaufsetzer, beleuchtet, Gelb, FW im Einsatz

DAS SOLLTE VERBOTEN WERDEN!!!

Auf die Gefahr hin das dieser in diesem Forum ist:

Solchen hirnam******* ****** sollte man den Führerschein wegnehmen. Ich möchte nicht wissen was der schon alles platt "gewalzt" hat mit seiner Rennsemmel. Der hat Glück gehabt das er mir nicht über den Weg gelaufen ist!!!

PS: Es gab mal eine Seite "www.der-wichtigste-Feuerwehrmann-der-Welt.de", dort wurden solche "OberwichtigDeutschlandsOberBrandmeisterseinwoller" durch den Dreck gezogen und richtig aufs Korn genommen. Weiß jemand was aus der Seite wurde???

Alex22
07.03.2005, 08:07
Original geschrieben von feuerteufellars
DAS SOLLTE VERBOTEN WERDEN!!!
[/B]

Das ist verboten

Quietschphone
07.03.2005, 08:31
Servus!

Langsam reiten - Pferde kosten Geld...

Ich will hier niemanden beschützen, aber seit wann ist es verboten, wenn jemand in seinem Auto ein Schild mit roter "FEUERWEHR"-Aufschrift, eine NOMEX-Jacke, ein gelbes Magnetlicht und einen beleuchteten Dachaufsetzer liegen hat?
Wenn jemand sowas im Auto hat ist es seine Sache, deshalb muss man aber niemanden so übel beschimpfen und auch niemandem drohen!

Gruß
Alex

Zentrale Leitstelle
07.03.2005, 09:01
Hi!

... Sehe ich genauso..

Ich kenne auch viele, die die NOMEX-Kleidung im Auto herumfahren und nen beleuchtenden Dachaufsetzer haben, aber ob sie es auch tatsächlich benutzen ist ne andere Geschichte.

In Einzelfällen kommt es auch vor, das die jenigen eine ''Leitenden Funktion'' ausführen und von einer Behörde die Berechtigung zur Nutzung haben.

Zum Thema gelbe Magnetleuchte. Daran ist gar nichts verboten, solange man sie einsetzt wo für sie gedacht ist, nämlich zum Sichern. Ich denke mal das keiner einen Aufstand macht, wenn du bei Dunkelheit oder einer anderen gefährlichen Stelle, eine Unfallstelle oder einen Pannen-PKW sicherst....

Gruß

-Z L-

DaRake
07.03.2005, 09:13
Hallo,

die Dachaufsetzer sind mehr als sinnvoll, weil durch diese den anderen Verkehrsteilnehmern deutlich wird, warum sie gerade in der 30er-Zone überholt wurden.

Zum Thema Blaulicht:
Ein Blaulicht würde ich mir ebenfalls wünschen, da für uns EK die Anfahrt zur Wache sicherer werden würde. Denn Sonderrechte besitzen wir, nur können wir diese keinem VT erkenntlích machen.

Um gleich die Wogen zu glätten, schwarze Schafe gibt es immer.

Gruß
Sebastian

Ebi
07.03.2005, 09:19
Original geschrieben von DaRake
Hallo,

Zum Thema Blaulicht:
Ein Blaulicht würde ich mir ebenfalls wünschen, da für uns EK die Anfahrt zur Wache sicherer werden würde.
Denn Sonderrechte besitzen wir, nur können wir diese keinem VT erkenntlích machen.
Gruß
Sebastian
Sonderrecht -ja-
Wegerecht -NEIN
mfg Ebi

DaRake
07.03.2005, 09:23
Original geschrieben von Ebi
Sonderrecht -ja-
Wegerecht -NEIN-

Deshalb sprach ich ja auch nur von Blaulicht und nicht von Signalhorn.

Gruß
Sebastian

Zentrale Leitstelle
07.03.2005, 09:47
Morgen zusammen :-)

Ich sag' mal so, wünschen würd' ich mir auch sowas, womit man sich in der Richtung erkenntlich machn kann, rechtlich gesehen.

Blaulicht halte ich dann doch für ein wenig übertrieben.
Stell dir mal vor du alarmierst ne Wehr und dann brausen 15-20 Autos im Stadtgebiet mit nem Blaulicht herum.

Das Blaulicht sollte man dann doch etwas ''Wahren''.

Aber wenigstens ein beleuchteter Dachaufsetzer sollte drin sein, denn ich kann es nicht ganz nachvollziehn, wenn ich mir das in userem Stadtgebiet anschaue. Da fährt die örtliche Diakoniestation den ganzen Tag mit nem Dachaufsetzter Diakonie im Einsatz herum. Soll jetzt nicht adwertend klingen, aber ich halte es fü übertrieben und im Vergleich mit einem Feuerwehr-Einsatz, wo fast immer Not geboten ist, nicht Ok.

Meine Meinung...

Gruß

-Z L-

DaRake
07.03.2005, 09:53
Da bin ich eben anderer Meinung.

Ob der Dachaufsetzer nun beleuchtet ist oder nicht ist schon ziemlich wurscht. Denn tagsüber ist auch die Beleuchtung nicht gut zu erkennen.

Das mehrere Fahrzeuge dann mit Blaulicht durch die Straßen fahren, finde ich nicht schlimm, denn es geht ja um was.

Die These, dass die Verkehrsteilnehmer durch mehr Blaulicht abstumpfen, würde ich nicht unterschreiben, da gerade "zivile" PKW meist POL-Fzge sind und vor denen haben die Menschen offensichtlich mehr Achtung als vor großen roten, so ist zumindest mein Eindruck hier in Berlin.

Gruß
Sebastian

Zentrale Leitstelle
07.03.2005, 10:04
Original geschrieben von DaRake
Da bin ich eben anderer Meinung.


Ist ja nicht schlimm :-)


Original geschrieben von DaRake

Das mehrere Fahrzeuge dann mit Blaulicht durch die Straßen fahren, finde ich nicht schlimm, denn es geht ja um was.

Die These, dass die Verkehrsteilnehmer durch mehr Blaulicht abstumpfen, würde ich nicht unterschreiben, da gerade "zivile" PKW meist POL-Fzge sind und vor denen haben die Menschen offensichtlich mehr Achtung als vor großen roten, so ist zumindest mein Eindruck hier in Berlin.

Gruß
Sebastian

Ich vertrete die Meinung, dass wenn die anderen VT es erstmal spitz bekommen haben, dass es ansatt eines OPE PKW's auch ein FW'ler sein könnte, die VT's dann eher irgendwann mal mehr sich dran gewöhnt haben und dann eben genau nicht mehr solch eine Achtung vor solchen Fahrzeugen haben.

Ich gebe mal zum Beispiel die blauen Neon-Stäbe, die einige Fahrzeuge als ''Schmuck/Aufmerksamkeit'' in ihrem PKW eingebaut hatten. Diese sind ja mittlerweile Verboten worden.

Eben genau mit der Begründung, das diese Licht sehr stark dem Blaulicht ähnelt und mal ehrlich: Ich habe es selbst schon erlebt, du erschreckst einfach im ersten Moment, wenn du in den Rückspiegel schaust und etwas blaues siehst, da denkste als ''engagierte FW'ler natürlich sofort platz zu machen.

Gruß

-Z L-

feuerteufellars
07.03.2005, 10:27
Original geschrieben von Quietschphone
Servus!

Langsam reiten - Pferde kosten Geld...

Ich will hier niemanden beschützen, aber seit wann ist es verboten, wenn jemand in seinem Auto ein Schild mit roter "FEUERWEHR"-Aufschrift, eine NOMEX-Jacke, ein gelbes Magnetlicht und einen beleuchteten Dachaufsetzer liegen hat?
Wenn jemand sowas im Auto hat ist es seine Sache, deshalb muss man aber niemanden so übel beschimpfen und auch niemandem drohen!

Gruß
Alex


Hallo Alex,

ich meine ja nicht dass man es verbieten sollte, diese Dinge mit sich im Auto herum zu kutschieren, aber es liegt sehr nahe das dieses zusammen auch in der Kombination eingesetzt wird! Und das denke ich gehört sich nicht, egal ob Wehrleiter oder KFI/KBM oder sonstiges. Wenn man wirklich sooooooo wichtig is, wird es wohl kein Problem sein ein dienstfahrzeug oder eine SoSi-Anlage für sein Privatfahrzeug zu bekommen. Unser KFI und sein stellvertreter haben Privat SoSi in ihrem Fahrzeug und Die meisten WL und VG-WF haben ein Dienstfahrzeug.

Okay,vll habe ich auch übertrieben und mich etwas im Ton vergriffen, aber so etwas regt mich auf. Wenn er diese Sachen so in dieser Kombination einsetzt und entsprechend fährt, riskiert mit dem einsetzen dieser Kombination nicht nur sein Leben sondern vor allem auch anderer Verkehrsteilnehmer! DAS IST DAS SCHLIMME!!! Denn die körperliche Unversehrtheit ist meiner Meinung nach, eines der wertvollsten Güter die wir haben.


Original geschrieben von Zentrale Leitstelle


... Sehe ich genauso..

Ich kenne auch viele, die die NOMEX-Kleidung im Auto herumfahren und nen beleuchtenden Dachaufsetzer haben, aber ob sie es auch tatsächlich benutzen ist ne andere Geschichte.

In Einzelfällen kommt es auch vor, das die jenigen eine ''Leitenden Funktion'' ausführen und von einer Behörde die Berechtigung zur Nutzung haben.

Zum Thema gelbe Magnetleuchte. Daran ist gar nichts verboten, solange man sie einsetzt wo für sie gedacht ist, nämlich zum Sichern. Ich denke mal das keiner einen Aufstand macht, wenn du bei Dunkelheit oder einer anderen gefährlichen Stelle, eine Unfallstelle oder einen Pannen-PKW sicherst....

Gruß

-Z L-



Wie gesagt, ich denke er wird es so einsetzen wie es im Auto liegt, oder nicht? Ich finde allgemein, Dachaufsetzer, wegen mikr auch mit Blinklicht, ist ganz nützlich und sollte ruhig erlaubt werden, damit man seine SoRe kenntlich machen kann. DAS reicht meiner Meinung aber auch.

Wie heisst es immer so schön: "Weniger ist oft mehr" Und auf meine SoRe kann ich auch gut verzichten, weil meine Sicherheit geht mir nämlich vor.

Ich denke es ist alles gesagt was gesagt werden muss.

Mr. Blaulicht
07.03.2005, 11:05
Moin moin,

gut, gehen wir mal davon aus, dass die Dachaufsetzer erlaubt wären.
Dann darf also ein Feuerwehrler, der zu einem Ölspur-Einsatz rast, beruhigt noch schneller fahren, weil die Fahrt zum Gerätehaus ja noch sicherer wird.
Der Arzt, der zu einem Herzinfarkt fährt, muss schön an der Ampel halten. Die Hebamme, die zu einer Sturzgeburt fährt, muss sich erstmal ewig damit abmühen, einen Parkplatz zu finden, der NICHT im Halteverbot liegt. Der Anästhesie-Rufdienst, der einen Schockraumpatienten versorgen muss, muss mitten in der Nacht mit Schrittgeschwindigkeit durch die Spielstrassen fahren.

Irgendwie stimmt da was am Verhältnis nicht.

Ich verstehe die Unterscheidung der Menschheit in Feuerwehrler auf der einen Seite und Normalbürger auf der anderen Seite aber sowieso nicht.
Besonders wenn man bedenkt, wie oft Polizei und Feuerwehr im Einsatz sind, und im Vergleich dazu RTW und Notarzt.

Gruß, Mr.Blaulicht

DaRake
07.03.2005, 13:40
Hallo Mr. Blaulicht,

ich weiß ja nicht wie es bei dir ist.

Aber hier in Berlin wird zwischen Einsätzen und Alarmen unterschieden und dementsprechend verhält man sich auch, wenn ich zu ÖL LAND oder VH (Verkehrshindernis) fahre, dann habe ich auch meinen Dachaufsetzer drauf, werde aber sicherlich nicht über eine rote Ampel fahren, was ich bei einem Feuer sicherlich mache.

Das Problem ist nämlich nicht das Haben oder Nicht-Haben von SoRe oder SoSi oder gar Wegerecht, sondern der gerechtfertigte Umgang damit.

Gruß
Sebastian

feuerteufellars
07.03.2005, 18:22
Original geschrieben von Mr. Blaulicht

....Der Arzt, der zu einem Herzinfarkt fährt, muss schön an der Ampel halten....

....Der Anästhesie-Rufdienst, der einen Schockraumpatienten versorgen muss, muss mitten in der Nacht mit Schrittgeschwindigkeit durch die Spielstrassen fahren....



Hallo Mr Blaulicht,

da gebe ich dir voll kommen recht. Ich bin auch der Meinung das Ärzte im Notfalleinsatz ebenfalls SoRe bekommen sollten. Ebenso wir HvO oder FirstResp. die ja ebenfalls nur gerufen werden wenn es um leben oder tod geht, kein RTW verügbar oder in reichweite ist.




Original geschrieben von Mr. Blaulicht


....Ich verstehe die Unterscheidung der Menschheit in Feuerwehrler auf der einen Seite und Normalbürger auf der anderen Seite aber sowieso nicht....



Nun ja, bei der FW bist du im Dienst deiner Gemeinde und trägst zur Rettung von Menschen und der erhaltung von Sachwerten bei. Machst du ja als Normalbürger nicht so wie im Dienst.




Original geschrieben von Mr. Blaulicht


....Besonders wenn man bedenkt, wie oft Polizei und Feuerwehr im Einsatz sind, und im Vergleich dazu RTW und Notarzt....



nun ja, es hält sich die Waage. Aber ich sehe da den Unterschied zwischen freiwillig und Beruf. Du musst ja als Rett.Assis. ja nicht erst von zu Hause ausrücken, abgesehen von First Resp. und HvO.


Schönen Abend

LF 16/12
07.03.2005, 20:06
Hab mir heute das Feuerwehrmagazin gekauft.

Darin steht dass es zurzeit überlegt wird ob die beleuchteten Dachaufsetzer erlaubt werden sollten oder noch zusätzlich aufsetzbare Warnleuchten erlaubt werden sollen (dass sollen solche rot-blau Leuchten werden)

feuerteufellars
07.03.2005, 20:51
Original geschrieben von LF 16/12
Hab mir heute das Feuerwehrmagazin gekauft.

Darin steht dass es zurzeit überlegt wird ob die beleuchteten Dachaufsetzer erlaubt werden sollten oder noch zusätzlich aufsetzbare Warnleuchten erlaubt werden sollen (dass sollen solche rot-blau Leuchten werden)

Da muss ich dich leider korrigieren.

Das mit dem Rot-Blauen war:




Feuerwehrleute machten diesbezüglichEingaben bei Behörden und richteten auch Bitten an Abgeordnete. so Beispielsweise auch Dr. Joachim Brink´mann, Angehöriger einer freiwilligen Feuerwehr in Bayern (Anm. v. mir: Jaja, die Bayern ;-)) Er wandte sich mit dem Vorschlag eines rot-blauen Blinklichtes für die Privatfahrzeuge an Abgeordnete im Deutschen Bundestag und auch im Bayrischen Landtag. Sein Vorstoß wurde abgelehnt.

Quelle: FW-Magazin 03/05, S.48



Schönen Abend noch

Alex22
07.03.2005, 22:40
ich bin von der Benutzung ausgegangen und nicht vom Besitz.

feuerteufellars
07.03.2005, 23:21
Original geschrieben von Alex22
ich bin von der Benutzung ausgegangen und nicht vom Besitz.

Ich gehe auch von der benutzung aus.

Schönen abend und gn8

Andreas 53/01
08.03.2005, 13:40
Hallo!

In den USA bzw. in einigen Bundesstaaten dort ist es auf Antrag möglich das die Volunteers ( Freiwillige ) Sirene und Blinklicht an ihren privat Fahrzeugen verwenden dürfen, sofern sie zum Einsatz gerufen werden.
Dabei sind den techn. möglichkeiten kaum Grenzen gesetzt, das fängt bei Scheinwerferblitzern an und endet bei Blitzern für die Sonnenblende oder auch Magnetlichter...

In wie weit das sich nach deutschland übertragen läßt, kann man zunächst nur vermuten. Klarheit würde ein Feldversuch bringen ...

MfG

Mr. Blaulicht
08.03.2005, 13:59
Moin moin,

Original geschrieben von feuerteufellars
Nun ja, bei der FW bist du im Dienst deiner Gemeinde und trägst zur Rettung von Menschen und der Erhaltung von Sachwerten bei.
Das heißt, dass dann ja auch die Gemeinde für die Anschaffung solcher Dachaufsetzer zuständig wäre, zumindest finanziell.

Original geschrieben von feuerteufellars
Machst du ja als Normalbürger nicht so wie im Dienst.
Ich meinte mit Normalbürger ja auch den Nicht-Feuerwehrmann, also auch Ärzte, Hebammen, OP-Pflege-Rufdienste, SEG-Mitglieder, Rettungsdienstverstärkungen, HvO oder First Responder, mobile Pflegedienste, Bluttransporte, (wirklich) eilige Arzneimittel etc.

Ausserdem sehe ich noch ein anderes Risiko: Jeder ion BOS wiess genau,was der Unterschied zwischen Sonderrechten und Wegerechten ist. Der PKW-Fahrer vor Euch weiss das aber vielleicht nicht und denkt vielleicht, dass er unbedingt Platz machen MUSS (Gleichsetzung mit Blaulicht). Wenn er dann einen Plattfuss hat,weil er auf einen hohen Bordstein auffährt, heisst es dann: "er hätte ja nicht müssen..."
Und wieviel Zeit gewinnt man wirklich. Überlegt Euch dass einmal. Ich bin der Meinung, dass es wesentlich mehr Sinn macht,ab und zu mal die Strässchen seiner Gemeinde abzufahren und Flaschparker auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen, wenn sie Rettungswege versperren. Das kostet nämlich wesentlich mehr Zeit.

Gruß, Mr. Blaulicht

HAIXMAN
26.06.2007, 23:49
Blinkende oder mit Dauerlicht ausgestattete Aufsetzer sind hier grundsätzlich nicht gestattet, werden aber oft von der Polizei geduldet. In einigen Landkreisen können Sondergenehmigungen für beleuchtete Dachaufsetzer erteilt werden. (Meist für First-Responder oder Helfer vor Ort-Gruppen)

Auszug aus StVZO (Bau- und Betriebsvorschriften § 49a Absatz 51)

Nach § 49a Abs. 1 dürfen an Kfz und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen, wozu auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel zählen, angebracht sein. Die Gruppe der Leuchtstoffe umfasst fluoreszierende, phosphoreszierende und selbstleuchtende Stoffe. Welche Sicherungsmittel für liegengebliebene Kfz mitgeführt werden müssen, ist in § 53a festgelegt. Aufgrund der geltenden Vorschriften dürfen andere lichttechnische Einrichtungen nur im Falle des rechtfertigenden Notstandes (§16 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) am Kfz angebracht sein. Dabei muss in jedem Einzelfall geprüft und beurteilt werden, ob die Voraussetzungen von § 16 OWiG erfüllt sind.

Diese Vorschrift lautet wie folgt: Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist die Gefahr abzuwenden.

Folien und Schilder, die nicht lichttechnische Einrichtungen sind, sind in jedem Fall zulässig.

Mr. Blaulicht
27.06.2007, 02:57
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist die Gefahr abzuwenden.
Nun stellt sich mir aber die Frage: Wie kann man durch das Anbringen eines Dachaufsetzters die unmittelbare also nicht nur rein potentielle Gefahr von sich oder einem Anderen abwenden?

Übrigens: Mit der Begründung wäre auch das Aufesetzen eine Blaulichtes erlaubt.

Gruß, Mr. Blaulicht

Walmsburger
27.06.2007, 12:49
Mich würde eher die Begründung für Haixman's SPATEN interessieren...

Wat die hier alle wieder für uralte Threads ausbuddeln...
Wenn sich da nun wenigstens eine Frage zu diesem Thema anschließen würde, die noch nicht geklärt ist, aber für einen selbst von Belang ist...

Pille112
27.06.2007, 13:01
Wat die hier alle wieder für uralte Threads ausbuddeln...
Wenn sich da nun wenigstens eine Frage zu diesem Thema anschließen würde, die noch nicht geklärt ist, aber für einen selbst von Belang ist...
...das kommt aber dann dabei heraus wenn man die, hier sooft zitierte Sufu, nutzt!

Walmsburger
27.06.2007, 13:27
Nein - wir empfehlen die Suchfunktion nur denjenigen, die etwas wissen möchten oder eine Info suchen!

Aber nicht denjenigen, die einfach nur mal ein Thema suchen, um mal einen Beitrag zu schreiben...

Pille112
27.06.2007, 14:26
@Walmsburger:
...wie man hier ja sieht ist es nicht so...

Gruß Carsten

überhose
27.06.2007, 18:42
Vielleicht sollte man jetzt auch noch die Datumsangaben der Beiträge blinkend und in Schriftgröße 50 darstellen, damit manche Leute hier nicht überfordert sind...

HAIXMAN
27.06.2007, 18:49
Vielleicht sollte man jetzt auch noch die Datumsangaben der Beiträge blinkend und in Schriftgröße 50 darstellen, damit manche Leute hier nicht überfordert sind...

Ja, das wär für mache wirklich nicht schlecht!

abc-truppe
27.06.2007, 19:29
Ownst du dich grade selber? WTF!

Alex22
27.06.2007, 19:43
Es würde dir also helfen?

Ich glaub der hat nicht verstanden auf was du mit deinem Post hinauswolltest.

Pille112
27.06.2007, 20:03
...ich glaub das nicht - ich bin mir da sogar sicher!

Gruß Carsten

überhose
28.06.2007, 08:22
...ich glaub das nicht - ich bin mir da sogar sicher!
Da bist du uns also mal wieder weit voraus ;-)