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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Durchsagen Frage !



Buchloe 1/10/1
02.09.2003, 19:50
Hallo,

Danke für die vorherigen Infos, aber jetzt die Frage für unsere Homepage Wie sehe es denn aus wenn es sich um eine Original Durchsahe handelt die so (wortwörtlich) lautet:

ALARMTON (SCHLEIFE 1, SCHLEIFE 2, NaSt, KBM)

"Hier spricht die Polizei Buchloe mit Alarm für die Feuerwehr Buchloe. Verkehrsunfall auf der B12 Höhe Ketterschwang mit äh einer eingeklemmten Person. Ich wiederhole
Hier spricht die Polizei Buchloe mit Alarm für die Feuerwehr Buchloe. Eine eingeklemmte Person nach Verkehrsunfall auf der B12 Höhe Ketterschwang. Ende der Durchsage.

Darf man das etwa auch nicht rinntun ?

fwp
02.09.2003, 19:54
Ich würde zumindest die Ortsangaben rausschneiden, dann kann man mit der Durchsage nichtmehr ganz soviel anfangen.

Ich sehe das so ähnlich wie mit Einsatzphotographien, auf denen man auch die Kennzeichen der Unfallbeteiligten Fahrzeuge wegoptimieren sollte.

Etienne
02.09.2003, 20:00
Hey Leute!


Sprich doch einfach die Durchsage wie folgt nach:


"Hier Leitstelle mit Hilfeleistungseinsatz für die Feuerwehr Buchloe. Verkehrsunfall auf der B12. Person klemmt. Ich wiederhole Hilfeleistungseinsatz für die Feuerwehr Buchloe. Verkehrsunfall auf der B12. Person klemmt. Hier Leitstelle - Ende der Durchsage."


So lässt du die die BOS Polizei raus! Die Ortsangabe ist allgemein gehalten (B12 ist groß)!

alarma
02.09.2003, 20:29
Oder frag doch mal direkt bei der Pol nach
Denn:

1. Der Lst.Dispo der die Durchsage gemacht hat, hat Rechte an der aufnahme

2. einer seiner Vorgesetzten hat was mitzureden weils 'ne diestliche sache ist.

3. Darfst du die durchsage eigendlich aufgenommen haben? oder ist sie vom Scanner?
Wenn ja, dann frag' doch ganz allgemein ob die was dagegen hätten wenn du eine Durchsage online stellen würdest!
Lautet die Antwort: Nein allgemein hätten wir nichts dagegen!
dann spiel denen das einmal mit nem Walkman o.ä. vor um das definitiv zu machen :-)

ob einzelheiten herausge->piiiiep<-t werden könnt ihr dann ja vor ort absprechen

fwp
02.09.2003, 20:35
Original geschrieben von alarma
3. Darfst du die durchsage eigendlich aufgenommen haben? oder ist sie vom Scanner?


Du meintest statt Scanner sicher FME, oder? Wenn sie vom Scanner stammt, darf man sie eigentlich gar nicht gehört haben, aber beim FME mit Sprachspeicher ist man ja zumindest legal in den Besitz der Aufzeichnung gekommen (bis zum nächsten Alarm).

alarma
02.09.2003, 20:50
Original geschrieben von alarma
...
3. Darfst du die durchsage eigendlich aufgenommen haben? oder ist sie vom Scanner?
Wenn ja, dann frag' doch ganz allgemein ob die was dagegen hätten wenn du eine Durchsage online stellen würdest!...

gut hab' ich doof geschrieben.
Wollte einfach darauf hinaus ob er die überhaut haben darf.
Bin halt schon etwas müde. Aber ich denke das zumindest der inhalt (ob Legal oder illegal) irgendwie rübergekommen ist ;-)

Alex22
02.09.2003, 22:15
die nächste Frage ist, darf man offiziell zugeben das es BOS Funk gibt?
Mein Onkel is Amateur Funker und er meinte mal streng genommen wenn ihn jemand fragt muß er verneinen das es BOS Funk gibt.

fwp
02.09.2003, 22:37
Original geschrieben von Alex22
die nächste Frage ist, darf man offiziell zugeben das es BOS Funk gibt?
Mein Onkel is Amateur Funker und er meinte mal streng genommen wenn ihn jemand fragt muß er verneinen das es BOS Funk gibt.

Wieso muß man das verleugnen? Ist mir nicht bekannt. Was man nicht darf, ist das Mithören von Funkgesprächen, die nicht für einen bestimmt sind. Und was man noch weniger darf ist das Mitteilen von Inhalten von Funkgesprächen an Personen, die nicht berechtigt sind BOS-Meldungen zu "hören", weder von solchen, deren Inhalt man hören durfte (weil für einen bestimmt) noch von solchen die man nicht hören durfte.

Die Polizei verwendet dieserhalb ja auch für bestimmte Zwecke die Sprachverschleierung. und in den anderen Hilfsorganisationen werden Meldungen die nicht für jedermann bestimmt sind mittlerweile auch fast ausnahmslos über Draht (Handy) abgewickelt.

Blinky
02.09.2003, 23:04
@Buchloe 1/10/1 :

Sprech doch den Text nach, dann kann Dir keiner unterstellen Du hast ein Mitschnitt verwendet.

Blinky

Lars Zerpich
03.09.2003, 10:46
Original geschrieben von Alex22
die nächste Frage ist, darf man offiziell zugeben das es BOS Funk gibt?
Mein Onkel is Amateur Funker und er meinte mal streng genommen wenn ihn jemand fragt muß er verneinen das es BOS Funk gibt.

Na der hat ja 'ne Ahnung ... Die Existenz des BOS-Funkes verleugnen? So ein Schwachsinn.

mfg lars

SHB
03.09.2003, 15:23
Ich denke, man darf die Durchsage gar nicht weitergeben. Auch nicht nachgesprochen. Denn lt. TkG ist das Mitteilen von Infos aus dem BOS-Funk an andere verboten (Wenn man es schon verbotener/zufälliger Weise mitgehört hat). Dienstlich gesehen hat man ja was unterschrieben, nichts weiter zu erzählen.
Demnach würde ich keine Durchsagen auf die Webseite stellen, sondern wie in den Nachrichten davon berichten.
Zum Beispiel: 14.45 Uhr: Einsatz für FW soundso zum VKU B12.
Das geht doch auch und ist nicht auf den BOS-Funk-Bereich zurückzuführen.

MfG Steffen

MiThoTyN
03.09.2003, 15:34
Wenn ich mir ne Einsatzmeldung ausdenke und die selbst spreche und als WAV Datei auf meine HP stelle hat das ganze ja wohl absolut nix mit BOS Funk zu tun.

Das ist nicht verboten. Natürlich aber auch nur dan, wenn das ganze so entschärft ist, das man keine genauen Orts/Zeit/ und Personendaten erfährt. Also das was Etienne gesagt hat ist absolut kein Thema.

Gruß Joachim

SHB
03.09.2003, 15:47
Reden wir hier von ausgedachten Sachen, oder stattgefundenen Ereignissen?

Ausgedacht ist klar, dass das klar geht. Wenn absolut entschärft, sicher auch. Aber eben nicht wortwörtlich. So meinte ich das.

MfG Steffen

PS: Und trotzdem darfst du das, was du auf dem Funk hörst, nicht weitererzählen. Wenn dus dennoch machst, dann pass wenigstens auf, wem und nicht den Falschen...