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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anschlussbelegung FuG 7b SE von SEL



Tritschinet
17.08.2003, 19:12
Hallo,
ich Suche die Anschlussbelegung des Gruppensteckers auf der Rückseite des SEL FuG 7b SE, da ich das Gerät in ein Fahrzeug einbauen will und aber keinerlei Unterlagen habe.
Bitte schreibt mir die Antwort wenn ihr sie habt. Die Pins für Plus und Minus reichen mir schon völlig aus...
Vielen Dank
Gruß

Der Namenlose
17.08.2003, 19:31
Helfen kann ich Dir dabei leider nicht, allerdings meine ich gehört zu haben, daß die FuG 7b gar nicht mehr neu zugelassen werden und die bestehenden Genehmigungen auslaufen sollen.

Vor diesem Hintergrund wäre der Einbau in ein Kfz doch eher fragwürdig, denn schließlich wird sicherlich irgendwann einmal die RegTP zur Überprüfung der Geräte vor der Tür stehen.

Grisuchris
17.08.2003, 19:50
Einzelne FuGs müssen nichtmehr zugelassen werden. Nur in neuere Fahrzeuge dürfen keine FuG ohne E-Kennzeichnung eingebaut werden.
Zur Steckerleist: Verwende mal die Suchfunktion, das Thema gabs schon öffters.

Edit:
Juhu, die Fingergymnastik wirkt...

Edit2:
Schau mal unter
http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?threadid=1748&highlight=sel
Die Belegung der Steckerleiste vom FuG7b und vom Fug9 sollten eigentlich gleich sein, da das Zubehör austauschbar ist.

Andreas
17.08.2003, 19:52
Viel interessanter wäre in welches Fahrzeug dies eingebaut werden soll, da ein 7b den Vorschriften der EMV (Elektromagnetischen Verträglichkeit) nicht entspricht und daher keine E-Kennzeichnung besitzt. Wird dieses Gerät also in ein neueres Fahrzeug eingebaut (hier dürfte es glaube ich einen Stichtag was das Baujahr angeht geben), erlischt die Betriebserlaubnis des KFZ und darf im Straßenverkehr nicht mehr betrieben werden!

Hier war wohl jemand schneller... :-)

Der Namenlose
18.08.2003, 01:01
Es geht nicht um das Baujahr, sondern um den Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeugs. Bei Fahrzeugen, die vor Dezember 1999 (?) zugelassen sind, darf ein Einbau auch von Geräten ohne e1-Kennzeichnung erfolgen, bei danach zugelassenen Fahrzeugen ist die e1-Kennzeichnung Pflicht, weil ansonsten die ABE des Fahrzeugs erlöschen kann.