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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AGT Einsätze auch für nicht AGT-Träger



Etienne
10.02.2002, 01:37
Hey Leute!


Ich habe zu Ohren bekommen, dass auch Feuerwehrleute ohne Atemschutz-Lehrgang und/oder fehlender/unvollständiger G26 Untersuchung an Atemschutz-Einstätzen sowie Übungen teilnehmen!

Es kann doch nicht sein, dass ein Feuerwehrmann, der keinen gültigen Lehrgang hat, unter Atemschutz in einem Haus Innenangriff macht!

Sollte hierbei etwas passieren, wo man auf die Feuerwehr-Unfallkasse angewiesen ist, ist man ziemlich am Ar...!

Es werden sich dann der Ortsbrandmeister, der Atemschutzgerätewart, der Einsatzleiter sowie der Sicherheitsbeautragte dafür verantworten müssen! Es ist wohl klar, dass in diesem Fall keine Versicherung dafür zahlt!

Also würde auf keinem Fall ohne AGT Lehrgang mit Atemschutzgerät in einem Innenangriff gehen!

Dann kommt es wahrscheinlich so blöd und es passiert was und man trägt bleibende Schäden davon und das nur, weil man meinte, man müsse den anderen unbedingt was beweisen!

Ich bin froh, dass ich den AGT Lehrgang habe und somit bei AGT Einsätzen versichert bin!


Wie denkt ihr darüber?


Gruß

Etienne

PeterOs
10.02.2002, 01:44
Also ich denke genau so darüber, da ich der Meinung bin, dass es total unverantwortlich ist, wenn man einen Kameraden ohne AGT-Lehrgang in ein Gebäude schickt!!

Naja schönes Wochenende noch

Gruß Peter

1HFM
10.02.2002, 01:58
Ich bin AGW und Sicherheitsbe.in unserer Wehr und würde tunlichst vermeiden das mir solche Kameraden für den Atemschutzeinsatz eingesetzt werden.
Allerdings wenn Menschenrettung vorgenommen werden müßte würde ich auch solche Kameraden einsetzen wenn ich noch keine weiteren Trupps hätte und die AGT schon eingesetzt sind.
Denn zur Menschenrettung dürfen ja die UVV´s außer Kraft gesetzt werden.

Gruß
1HFM

Andreas 53/01
10.02.2002, 09:57
Hallo!

Also Sachen gibts ..!

112Fighter
10.02.2002, 12:14
Also so was gibts bei uns absolut nicht. Jemand ohne G 26 und Atemschutzlehrgang hat bei uns nicht mal bei Übungen ein Atemschutzgerät anzulegen. Und im Einsatz kann bei uns keiner der eine abgelaufene G26, oder keinen AGTLehrgang hat gar nicht zum Einsatz kommen, da ihnen die Plakette zur Atemschutzregistrierung fehlt bzw. abgenommen wurde. So wird verhindert, das keiner der nicht alle Voraussetzungen erfüllt in den Atemschutzeinsatz geht.
Bei uns stellt sich o. g. Situation fast nie, das keine AGT zur Verfügung stehen und evtl. auf NichtAGT bei Menschenrettung zurückgegriffen wird (möchte in solchen Situationen nie Einsatzleiter oder GF sein), da 75 % unserer Aktiven einen AGTlehrgang haben.

JoergS
10.02.2002, 14:10
Hallo,

da kommt wieder das Argument, dass bei Menschenleben in Gefahr von der UVV abgewichen werden darf. Im Prinzip richtig aber (jetzt kommt das grosse ABER) nur wenn a) absolut keine andere Möglichkeit besteht und b) es darf nur so weit von der UVV abgewichen werden wie gerade nötig.
Vorstellbar wäre es z.B. beim Ersteinatzfahrzeug auf den Reservetrupp zu verzichten und dadurch mit zwei Trupps zur Menschenrettung vorzugehen.
Aber Nicht-AGT's im Innenangriff unter PA vorzuschicken dürfte schon grob fahrlässig sein. Wenn da etwas passiert dann wird der Gruppenführer vom Kadi vor Gericht auseinander genommen.
Mal ganz davon abgesehen, dass u.U. bei dem nächsten Dienst zwei Kameraden weniger am Tisch sitzen.

Ich habe schon AGT's gesehen, die schon öfters zu Übungsdiensten PA getragen haben, und dann beim ersten richtig heissen Einsatz nicht klargekommen sind und schnell raus mussten.

Also bei einer Situation wo ich keine qualifizierten Kräfte zur Verfügung habe, würde ich lieber auf die nächsten Kräfte warten, als den Verlust von Kameraden zu verantworten So schlimm es auch klingt.

Gruss

JS.

112Fighter
10.02.2002, 14:27
Klingt sehr vernüfntig. Wie gesagt ich will so etwas nie entscheiden, einen NichtAGT in den Innenangriff zu schicken.

1HFM
10.02.2002, 17:52
Ja ist schon ein zwiespältiges Thema!
Noch mal was anderes:

Angenommene Situation
1.Menschenrettung
2.Keine AGT mehr vor Ort
3.Evtl. Hilfeschreie
4.Immer noch keine AGT vor Ort

Frage: Sagt hier der Kadi evtl. unterlassene Hilfeleistung !!!!!!

5.Feuerwehr in der Zwickmühle!?

Was meint ihr dazu ?

Gruß
1HFM

JoergS
10.02.2002, 18:04
Hallo,

die Frage kann man nicht so einfach beantworten. Steht das Haus im Vollbrand so ist der Feuerwehr sicherlich keine unterlassene Hilfeleistung anzuhängen.
Auch nicht, wenn man dem Kadi klarmachen kann, dass man nicht die Ausrüsstung (keine PA's mehr ) oder nicht das Personal dazu hat.
Es gibt den Grundsatz "Eigensicherung geht vor" und daher würde ich nie jemanden ohne AGT-Lehrgang als AGT einsetzen.

Was meinen die anderen zu der Situation?

Gruss

JS

Roman
10.02.2002, 19:45
Hi Leute,

hier sollte die Entscheidung schon früher getroffen werden. Und zwar schon bei der Ankunft im Gerätehaus vom zuständigen Gruppenführer. Der hat die Pflicht, die Zahl der verfügbaren AGT's fest zustellen. Sind nicht genügend Geräteträger vorhanden, ist unverzüglich die Nachbar oder Stützpunktwehr zu alamieren.
Tut er das nicht, handelt der GF grob fahrlässig.

Ein GF, der einen Kameraden ohne Ausbildung in einen PA Einsatz schickt, der kann anschließend seinen Helm an den Nagel hängen.
Da bin ich mir ziemlich sicher. Den Schuh zieht sich so schnell kein Einsatzleiter an. Schließlich steht der meistens mit einem Bein im Gefängnis. Die Verantwortung ist ungeheuer hoch.

Auch ein abweichen von der UVV zur Menschenrettung ist hier nicht gerechtfertigt.
Niemals wird das als unterlassene Hilfeleistung gewertet. Schließlich wird korrekt nach UVV und FWDV vorgegangen.

Für mich eine eindeutige Sache!

Gruß

Roman

Otto
11.02.2002, 11:19
So ich seh schon wieder dass es Zeit für einen destruktiven Beitrag ist:
Wenn ich sehe wer in unserer Wehr den G26 hat (Raucher, Säufer, unsportlich bis an die Sohle) und wer den AGT besteht dann frage ich mich ob es nicht allgemein zu locker gehandhabt wird. Wenn ich sehe dass jemandem bei einer AS-Übung der Lungenautomat aus der Maske fällt, weil er nicht anständig festgeschraubt war (der Kamerad hat natürlich darauf bestanden den Lungenautomat höchstpersönlich zu befestigen), dann hätte dieser die Prüfung auf keinen Fall bestehen dürfen. Auch die Tatsache, dass jemand beim Lehrgang eigentlich durch die Theorie fallen hätte müssen, man aber da ein Auge zugedrückt hat, zeigt wie ernst das alles genommen wird.
Ich hoffe dass solche Probleme nur bei uns auf dem Lande auftreten (genauso wie das Problem irgendwem klarzumachen, dass für einen evtl. Innenangriff die Baumwoll-Kleidung denkbar ungeeignet ist).

Fazit: JEDER sollte die Sache AS ernst nehmen, und daran denken, dass es nichts bringt auf Personensuche zu gehen wenn es gut sein kann, dass man auf einer Trage oder sogar Bare wieder rauskommt - so viel Egoismus MUSS sein. Alle Ausbilder und Prüfer, Kameraden müssen in dieser Sache konsequent vorgehen!!

Gruß Otto

112Fighter
11.02.2002, 18:48
aber den alten Dickköpfen kann man eh nichts klarmachen.......! Im Ernst, es müßte viel härter gehandhabt werden, aber dann bleibt nur die Elite übrig und wenns wirklich hart auf hart kommt, müssen auch die in den Atemschutzeinsatz, die untrainiert oder wenig Erfahrung haben. Alternativen??????

AkkonHaLand
12.02.2002, 19:51
Dann will ich doch mal widersprechen.....

1. setzt die Menschenrettung die UVV fast komplett außer Kraft!
2. wird kein EL ZWEI unerfahrene zusammen einsetzen, somdern nur einen mit einem ERFAHRENEN AGT zusammen!
3. reicht zum Einsatz eines Kameraden unter AG zur Menschenrettung die G26/3 aus! (Laut UVV der FUK!)
Es ist KEIN Lehrgang erforderlich -->siehe 2.
4. Alles vorstehende bite NUR zur Menschenrettung
5. Zu guter Letzt: Es geht sowieso keiner rein, der es sich nicht zutraut! Egal ob mit oder ohne Lehrgang!!!

112Fighter
13.02.2002, 16:23
@AkkonHaLand

natürlich hast du Recht. Ich habe nur schon die Erfahrung gemacht, wie zwei unerfahrene AGT in den Brandeinsatz (Einsatz war unter der Arbeitszeit und keine anderen AGT in Kürze verfügbar, außerdem waren die Kameraden jung und heiß auf den Einsatz) gehen. Und du sie dann als Rettungstrupp wieder rausholst. Wollte nur mal ein Beispiel nennen. Sicher Einzelfall, aber naja.

1HFM
13.02.2002, 18:09
Man muß halt versuchen die Sache in einem richtigen Maß abzuwägen.Wie man es macht, macht man es vermulich sowieso verkehrt, wenn nicht genug Personal vor Ort ist.

AkkonHaLand
14.02.2002, 11:11
Klar muss man genau abwägen! Ich mache mir die Entscheidung auch nie leicht! Und nur wenn mir der erfahrene AGT sagt er macht es, dann geht es los! Ansonsten:.... Tja wie soll ich sagen.....
Eigensicherung geht vor! Und damit Verstärkung/AGT anfordern, warten und.... später zusammenfegen...... :-((
(Schei... Gefühl in der Magengegend! Aber immer noch (etwas) besser als die eigenen Kameraden umzubringen!)

Ich wünsche niemanden diese schwere Entscheidung einmal treffen zu müssen!!!!

JoergS
15.02.2002, 18:13
Hallo,

@AkkonHALand:
>>1. setzt die Menschenrettung die UVV fast komplett außer Kraft! <<
Bist du dir da ganz sicher? Es heisst ganz klar "es kann von der UVV abgewichen werden, aber nur wenn absolut keine andere Möglichkeit besteht, und nur soviel abweichen wie unbedingt nötig!" (Ich weiss , habe ich weiter oben schon mal geschrieben.) Des weiteren heisst es auch ganz klar "es KANN" nicht "muss" . Wenn ich als GF meine, dass ist zu gefährlich, dann lass ich es bleiben und niemand kann mich dafür zur Verantwortung ziehen.
(Als GF habe ich die Verantwortung für meine Manschaft. Und wenn ich mit 1:8 losfahre, sehe ich zu, dass auch 1:8 wieder einrücken.)

>>wird kein EL ZWEI unerfahrene zusammen einsetzen, somdern nur einen mit einem ERFAHRENEN AGT zusammen! <<

Und was machst du wenn du keine erfahrende AGT zur Verfügung hast? (Stichwort Tagesalarmstärke) Ich würde die unerfahrenen AGT trotzdem einsetzen, wenn die Lage nicht zu gefährlich ist . Vorher noch einmal impfen, vorsichtig zu sein, aber trotzdem einsetzen. (Natürlich würde ich parallel Nachalamieren lassen)


>>3. reicht zum Einsatz eines Kameraden unter AG zur Menschenrettung die G26/3 aus! (Laut UVV der FUK!) <<<

Das ist mir jetzt aber neu und wiederspricht allem was ich bis jetzt gehört habe. Kannst du mir mal ein Link zukommen lassen wo ich das nachlesesen kann?

>>5. Zu guter Letzt: Es geht sowieso keiner rein, der es sich nicht zutraut! Egal ob mit oder ohne Lehrgang!!!<<

absolute Zustimmung.

>>Eigensicherung geht vor! Und damit Verstärkung/AGT anfordern, warten und.... später zusammenfegen...... :-((
(Schei... Gefühl in der Magengegend! Aber immer noch (etwas) besser als die eigenen Kameraden umzubringen!) <<

Recht hast du.

Gruss

JS

Otto
16.02.2002, 21:06
Noch was zu obiger Eigeneinschätzung:
Dass nur der "reingeht" der sich der Sache gewappnet fühlt ist zwar oft richtig, aber muss nicht immer sein. Denn wenn jeder sich richtig einschätzen würde, gäbe es keine VUs, keine abstürzenden Kletterer und auch keine toten oder verletzten FW-Männer!!! Deswegen denke ich muss man auch v. a. als GF die Sache kritisch betrachten...

Aber ansonsten kann ich euch nur zustimmen.

Gruß Otto

Selvren
04.10.2008, 23:24
Auch wenn das Thema 6 Jahre zurückliegt, so hätte ich doch noch eine Frage zu dem Thema:

Mit G26, aber ohne Lehrgang an Übungen teilnehmen? (Vollangeschlossen)
Begründung: Vorm Lehrgang Erfahrung sammeln.

möglich? sinnvoll?


mfg

Elster
05.10.2008, 00:20
Jemanden ohne AGT-Lehrgang würde ich in keine Brand reinlassen.
Im Außnahmefall würde ich aber jemanden mit einer vor kurzem abgefaufenen G26 unter PA gehen lassen, wenn die betroffene Person allem Anschein nach fit ist.

Aber auch hier muss man halt die Situation abwägen.
Bei einem Brand, bei dem kein IA durchgeführt werden muss, PA aber trotzdem notwendig ist, ist es wohl nicht so schlimm, wenn jemand seit 2 Monaten keine G26 mehr hat.

Selvren
05.10.2008, 00:23
Danke für die Antwort, allerdings bezog sich meine Frage lediglich auf eine ÜBUNG unter den oben genannten Vorraussetzungen (Nur G26).

bastelheini
05.10.2008, 01:48
ich denke nein....wenn da was passiert macht es keinen unterschied...du hast darunter nix zu suchen;)

jumbo
05.10.2008, 03:20
-hat im Einsatz, ohne bestandener AGT-Tauglichkeitsuntersuchung, unter AGT, nix zu suchen, und da gibt es kein wenn, und kein aber! Was soll denn einer, der keine AGT-ausbildung hat ausrichten können? Mit einem Erfahrenen zusammen den Trupp in Gefahr bringen?

-was bei uns mit sehr kritischen Blick beobachtet/geduldet wird, das man bei einer Übung sich eine Maske aufsetzt,das Gerät anlegt, aber den Lungenautomat nicht anschließt! Und selbst da hat sich schon manches mal gezeigt, das jemand ohne Ausbildung, sich um viele andere Sachen gedanken macht. In Richtung Stress, Panik, Angst, und wenn er dann ein Gerät bediehnen soll, ist man sehr schnell überlastet.

Mr. Blaulicht
05.10.2008, 04:12
Mal eine zugegebenermaßen provokante Gegenfrage:

Lasst Ihr jemanden ohne Führerschein und auch ohne Fahrausbildung Eure Autos fahren? Vielleicht auch nur bei Übungen?

Gruß, Mr. Blaulicht

nederrijner
05.10.2008, 04:51
Die FwDV 7 sagt ganz klar, dass Einsatzkräfte, die als AGT eingesetzt werden, eine entsprechende Ausbildung durchlaufen haben müssen. Damit ist das Thema durch.

Volvofan854
05.10.2008, 09:41
Also in meinen Augen ist eine Führungskraft (GF, ZF,...), die so etwas zulässt, vollkommen verantwortungslos und fahrlässig dabei!!!
Es geht hier nicht einfach um irgendwelchen Papierkram oder sowas in der Richtung. So nach dem Motto: "Pah... Behördenkram - kann ich viel besser!"
Nein, es geht darum, ob man für solche Einsätze gesundheitlich und vorallem PSYCHISCH tauglich ist.
Was ist denn, wenn einer dabei durchdreht, oder einen Fehler macht?
Und zum Führerschein:
Eigentlich doch das selbe in grün...

Selvren
05.10.2008, 11:12
Vielen Dank für die vielen Antworten.

Ich möchte allerdings nochmals betonen das mir hierbei nur um eine Frage ohne direkten Hintergrund ging.
Eine ähnliche Frage, wo es nur um das Tragen des Gerätes ging, wurde letztens bei einer Übung gestellt.
Und aus eigener Interesse bin ich dann hier einen Schritt weiter gegangen.

Wünsche noch einen schönen Sonntag.

Max K.
05.10.2008, 12:19
Öh, doofe Frage:

Warum hat Kamerad XY, Atemschutztauglich mit gültiger G26.3, dann noch keinen Atemschutzlehrgang, wenn er in "Ausnahmefällen" auch ohne AGT-Lehrgang mit rein soll?

Möglichkeit 1: Er ist noch nicht lange genug in der Wehr und war dementsprechend noch nicht auf Lehrgang: Nicht einsetzbar, da vermutlich wichtige Kenntnisse über den sicheren AGT-Einsatz fehlen..

Möglichkeit 2: Kamerad hat "keine Lust" den AGT-Lehrgang zu machen - Da sollte dann evtl. vorher das Gespräch gesucht werden..

Bei uns würde NIE jemand ohne AGT-Lehrgang und das Wissen um einen sicheren Atemschutzeinsatz in einen solchen geschickt werden!


Mit G26, aber ohne Lehrgang an Übungen teilnehmen? (Vollangeschlossen)
Begründung: Vorm Lehrgang Erfahrung sammeln.


Weiß nicht wie das rechtlich aussieht, aber ich kann mir gut vorstellen, dass das möglich ist, weil ja die körperliche Fähigkeit, einen PA zu tragen, gegeben ist.. Wenn man dann während der Ausbildung ne umfassende Einweisung kriegt sollte das ja eigentlich ausreichen, aufem AGT-Lehrgang ist es ja auch nichts anderes.. (Aber genau weiß ich es nicht..)

Mfg.

bastelheini
05.10.2008, 12:24
ähm hab ich das falsch verstanden? ich dachte das mit dem notfalls war so gemeint wenn jmd agt lehrgang hat aber seine g26.3 zb seit nr woche abgelaufen ist oder halt ein monat....

das is zwar dann nich korrekt....aber eher vertretbar?! finde ich

Max K.
05.10.2008, 12:31
ähm hab ich das falsch verstanden? ich dachte das mit dem notfalls war so gemeint wenn jmd agt lehrgang hat aber seine g26.3 zb seit nr woche abgelaufen ist oder halt ein monat....

Naja, im Originalposting (von 2002, oops) steht:


Ich habe zu Ohren bekommen, dass auch Feuerwehrleute ohne Atemschutz-Lehrgang [...] an Atemschutz-Einstätzen sowie Übungen teilnehmen!


das is zwar dann nich korrekt....aber eher vertretbar?! finde ich

Naja, rechtlich ist die Sache wohl klar.. Evtl. spielts auch noch ne Rolle, ob die G26 "nur" abgelaufen ist, weil sie nicht aufgefrischt wurde, oder ob man sie aus körperlichen Gründen nicht mehr schafft.. Aber generell eher ein klares nein, oder?

Warum läuft sone Untersuchung eigtl. ab? Man weiß doch 3 Jahre lang, wie lange die gültig ist, oder? Das ist genau wie das Geschenkekaufen an Heiligabend, weil der Termin ja "so plötzlich" kam :-)

Mfg.