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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fw-Jacke privat tragen ???



Florian Gotha
11.07.2003, 22:22
Hallo,

darf man , wenn man privat zu einem VKU kommt, seine eigene Einsatzjacke mit Aufschrift "Feuerwehr" zur eigenen Absicherung tragen???

Wie sieht´s mit Versicherungsproblemen aus??

...oder ist es besser dann die Aufschrift vorher zu entfernen?

bitte um viele Antworten...

MfG Marco

Wasserwachtler
12.07.2003, 09:59
Also bei uns ist es ja so, dass wie bei allen die eigene Sicherheit vorgeht!!! Und deshalb, dürfen wir die Jacke tragen, da es ja eine Unfallabsicherung ist und ob jetzt da was drauf steht oder nicht das ist eigentlich in diesem Fall egal denn man will ja helfen.

Aber noch was leg dir doch in dein Auto eine Wahnweste die sind nicht teuer aber sehr gut und da hast du dann auch keinen Probleme mit der Versicherung oder so. Und bei einer Wahnweste ist der Vorteil die kann man am Tag und in der Nacht anhaben denn die hat Orange Farbe (für den Tag) und Leuchtstreifen (für die Nacht). Dies ist auch oft ein Thema, dies missachtet wird da jeder immer die gleiche Kleidung an hat. Bei uns ist es so wer in der Nacht einen Overall in nur Orange ohne Leuchtstreifen an hat muss sich eine Weste überziehen und am Tag genau andersrum da müssen sich die bei uns die einen Roten Overall mit Leuchtstreifen anhaben ne weste überziehen.

Maik H.
12.07.2003, 13:21
Hi,

also eigentlich ist das egal was auf der Jacke draufsteht, naja ausser vielleicht Polizei oder der name einer Org. wo du nicht tätig bist.

Ich habe auch meine HA RD Jacke im Kofferaum und ziehe diese auch an wenn ich auf einen VU draufzukomme. Vor allem auf der Autobahn, schliesslich ist es auch mein A**** der nicht von einem LKW platt gemacht werden will. Also Sicherheit geht vor.

Andreas 53/01
12.07.2003, 16:08
Hallo!

Da magst Du schon recht haben, aber die Jacke alleine schützt auch nicht wenn ganze Sicherungsanhänger der AM platt gewalzt werden!

MfG

Maik H.
12.07.2003, 16:38
Das stimmt allerdings, also auch mit absicherung doppelte Vorsicht.
Aber eine auffällige Jacke wird eher gesehen als irgend nen schwarzer Pulli oder ähnliches und ich denek da wird keiner einen aufstand machen wenn man eine dienstliche oder private Jacke bei so einem Fall anzieht.
Aber Achtung, wenn bei dir z.B. DRK SEG oder so draufsteht, erwarten die Leute auch eine fachkompetente Hife von dir. Die Unterscheiden nicht zwischen Rettungsdienst und Ehrenamt für die ist das alles das gleiche.

Florian Gotha
13.07.2003, 13:45
...aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus falls man angefahren wurde und eben eine solche einsatzjacke getragen hat?

Kann da die dafür zuständige Versicherung Leistungen verweigern?

Maik H.
13.07.2003, 13:54
Hi,

nein verweigern zu zahlen wird die Versicherung nicht. Schliesslich hast du dich ja besonders kenntlich mit deiner Jacke gemacht und somit auch die Auflagen der Versicherung gerecht zu werden.
Weil merke: Jeder Ersthelfer, der bei seiner helfenden Tat verletzt wird und oder seine persönlichen Sachen beschädigt oder zerstört worden sind, bekommt von der Versicherung des Unfallverursachers alles ersetzt oder eine gleichwertige entschädigung.

Florian Gotha
13.07.2003, 14:01
genau das war mir wichtig zu wissen!

Hast du denn einen § oder Gesetzestext zur Hand?

Maik H.
13.07.2003, 14:04
Ja irgendwo habe ich den auch, muss mal nen bisschen suchen...
Ich stelle ihn dann hier rein.

Andreas
13.07.2003, 16:36
Hallo Maik,

das hat dann aber weniger mit der Versicherung des Unfallverursachers zu tun. Jeder Ersthelfer ist über die Gesetzliche Unfallversicherung versichert.

STORM
15.07.2003, 18:48
Richtig und zur not Gibt es einen Kommunalen schadensausgleich der Einsatzkräfte (bist du ja als ersthelfer) versichert. z.B. für MAterielle sachen wenn deine Jacke beim Helfen kaputt geht oder so.

Ich hab auch z.Zt meine Einsatzkleidung im PKW und wenn ich auf einen VU zu kommen sollte würde ich sie auch anziehen, das ist auch für die anrückenden Einsatzkräfte gut weil sie einen Qualifizierten Ansprechpartner haben der ggf schon ERkundet hat.

Es gibt immer wieder so tolle Leite die sagen "wenn du dies und das nicht tust bist du nicht versichert" (z.B. direkter weg zum dienst) IST ABER BLÖDSINN du bist halt nicht mehr über die Fw versichert aber du bist genauso versichert, wie wenn du privat spatzieren gehst!

Florian Gotha
17.07.2003, 14:48
ja genau das wollte ich nur hören...

Ein paar ganz "Schlaue" haben wieder mehr erzählt als sie gewusst haben !

LF16/12
28.07.2003, 16:08
Hi!

so...dann will ich mich mal an meinem ersten Beitrag versuchen:

Durch die Gesetzliche Unfallversicherung sind nach § 2 Abs.1 Nr.11 und 13a SGB VII Kraft gesetzes versichert "Personen, die von einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts zur Unterstützung einer Diensthandlung herangezogen werden und Personen die bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten, ....Blut spenden....etc."

§ 13 SGB VII Sachschäden bei Hilfeleistungen:

Die nach § 2 Abs.1 Nr.11 Buchst.a und Nr. 13 Buchst. a und c Versicherten sind auf Antrag Schäden, die infolge einer der dort genannten Tätigkeiten an in ihrem Besitz befindlichen Sachen entstanden sind, sowie die Aufwendungen zu ersetzen, die sie den Umständen nach für erforderlich halten durften.

Hoffe ein wenig geholfen zu haben,

Gruß

Marcel