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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Feuerwehrmann zum Einsatz fahren



Firebird
04.02.2002, 00:52
Hallo zusammen,

ich weiß ihr hasst das thema aber wir hatten bei uns der letzt wieder eine heiße Diskusion darüber:

Ich und zwei meiner Freunde mit dennen ich häufiger weg bin machen häufiger den EvD bei der JUH bei uns in der Stadt. Deswegen hat meist einer von uns ein Fahrzeug mit SoSi-Anlage.

Nun ist ein Freund von mir ebenfalls bei der FF hier im Ort und meinte der letzt abends in einer Kneipe:" Wenn mein Melder jetzt los geht kannst du mich ja mit Sondersignal runterfahren". Und da begann die heiße Diskusion ob das legal sei... nun ja wir hätten es jetzt erstmal nicht gemacht trotzdem sind wir uns nicht sicher. Tlw. gibt es auch Polizisten die wenn sie die Feuerwehrleute mit ihrem Feuerwehr im Einsatz Schild (ja die hat das Ordnungsamt hier "erlaubt") hinter ihnen sehen dennen mit Blaulicht und Sirene den Weg frei fahren.

Was denkt ihr? Könnte ich ihn ohne in Schwierigkeiten zu geraten mit SoSi zum Gerätehaus fahren oder nicht?

1HFM
04.02.2002, 01:25
In der Tat ein heißes Thema.Ich denke mal das es nicht rechtens ist weil ja der alarm dir gilt und nicht deinem Kumpel.Aber da wäre ja noch die Sache mit Menschenleben in Gefahr und diesem nicht genau definierbarem paragraphen.Dann die Geschichte mit der Versicherung bei einem Unfall.Ich würde mich da erstmal genau schlau machen.

Gruß
1HFM

Andreas
04.02.2002, 13:24
Das ist doch in §38 StVO klar geregelt. Dort stehen u. a. der Feuerwehr Sonderrechte zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, bei denen Eile geboten ist, zu. Dies gilt allerdings nicht nur für die Feuerwehr als Organisation, sondern für jeden einzelnen Feuerwehrangehörigen der zur Erfüllung der oben genannten Aufgaben zur Wache oder zum Einsatzort fährt. Es stehen ihm also auch mit dem Fahrzeug, mit dem er zum Einsatzort oder zur Wache fährt, Sonderrechte zu. Demnach darf die Sondersignalanlage an einem damit ausgestatteten Fahrzeug für diesen Zweck benutzt werden.

76440
04.02.2002, 15:46
... voraussetzung natürlich, ihr gebt der leitstelle bescheid ... bei uns will sie das zumindest immer wissen, wenn irgendwo jemand mit alarm durch die gegend eiert ... ich kam auch schon mal mit 'nem rtw von 'nem tag der offenen tür zurück, und hatte den WeFü einer BetrFw neben mir sitzen, der dann einen einsatz bekam ... ich hab der leitstelle bescheid gegeben, und dann war das kein thema, das ich den mit SoSi zu seinem einsatz gebracht habe ...

Andreas 53/01
04.02.2002, 18:40
Hallo!

Ja...in den Landkreisen, draussen außerhalb der Großstädte...sind solche Aktionen noch denkbar und möglich!
Da wird das über den " kleinen " Amtsweg erledigt!

Aber, in einer Großstadt z.b. Frankfurt...würde das nicht funktionieren bzw. die Betreffende Stelle einer solchen Fahrt nicht zustimmen!

Weil, es gibt dann immer wieder ein paar die Weinen dann : "...warum der, und ich nicht...?"

Wobei, das möglich ist, das ein anderes Fahrzeug jemanden zum Einsatz bringt...wenn die Leitstelle bescheid weiß!

Ich hatte es ein einziges mal erlebt, das war vor ca. 10 Jahren...da bin ich mit meinen Kumpel zu Fuß vom HBF mit Einsatzkleidung Richtung Gerätehaus maschiert...und plötzlich hielt ein Streifenwagen neben uns, und die fragten " wo wir denn hin müssen ?".....und die haben uns dann mit SoSi...zum Gerätehaus gefahren...war echt cool...!
Aber, war nur ein einziges mal...!

MfG

Daniel Wladow
04.02.2002, 19:15
Hallo Freunde,

selbstverständlich ist eine solche Vorgehensweise NICHT gestattet! Ich weiß gar nicht wie ihr darauf kommt, dass so etwas zulässig wäre. Wenn sich jeder popelige Feuerwehrmann mit SoSi zum Gerätehaus fahren lassen würde, könnten wir die SoSi-Anlagen aufgrund von "Prägung" der Bevölkerung (ich denke ihr wisst was ich meine) auch weglassen.
Ein rechtlicher Kommentar der keine Fragen offen lässt findet ihr hier:
http://www.dr-fehn-net.de/Verkehrssonderrechte.htm
Viele Grüße,
Daniel

Etienne
04.02.2002, 21:56
@ALL


Hey Leute!



>>> SONDERRECHTE - BITTE NICHT SCHON WIEDER <<<



Ich möchte euch ja nicht den Gesprächsstoff nehmen, aber alle 4 Wochen kommt das gleiche Thema!


Es ist doch so einfach das klarzustellen!


Schreibt einen Brief ans zuständige Innenministerium und schiltert denen eure Situation und fertig!


Ihr könnt nicht bei einem Unfall nicht sagen...


...aber Etienne hat im Funkmeldesystem-Forum gesagt, das ist erlaubt!


Holt euch das ganz einfach schritlich vom Innenministerium und fertig!



PS: Das sollte jetzt kein persönlicher Angriff sein!


Gruß

Etienne

JoergS
04.02.2002, 22:32
Hallo

@Daniel: Es geht ja nicht darum ,dass jeder Feuerwehrmann eine SoSi bekommt. In dem Posting ging es doch ursprünglich darum, dass der EvD mit seinem Fahrzeug da war, bei dem eine SoSi Anlage eingebaut ( und zugelassen ) ist.
Also weshalb soll er die Kameraden nicht notfalls mit Sonderrechten (mit Licht- und Soundeffekten) zum Gerätehaus fahren? Einfach die Fahrt im Einsatzfall bei der Leitstelle anmelden und gut ist.
Ich habe auf der angegebenen HP nichts gefunden was die Sache begründet oder wiederlegt. Ist vieleicht etwas umfangreich die Seite . Wo genau steht der Text denn?

Ich persönlich bin ein Gegner der Sonderrechte im Privat PKW da das einge als Freifahrtschein sehen würden und die übrigen Verkehrsteilnehmer können nicht ahnen , dass der ehrenamtlich Helfer der BOS Sonderrechte in Anspruch nimmt und eventuell etwas zügiger unterwegs ist. (So und nun Thema "Sonderechte im Privat PKW " aus ;-) ist ein anderes Thema )


Gruss

JS

Firebird
05.02.2002, 02:26
Also, erstmal muss ich bestätigen was Jörg sagt. Es geht hier nicht darum Privat-PKWs mit SoSi-Anlage auszurüsten was ich nicht für sinnvoll halte. Sondern wie gesgt um ein Johanniter EvD Dienstfahrzeug mit genehmigter SoSi-Anlage und die Situation das man sowieso Fahrer ist, also im Alamierungsfall den Kameraden fahren müsste, da dieser kein eigenes Auto dabei hat!

Frage and Etienne: kennst du jemand der das gemacht hat und eine rechtlich bindliche Antwort vom Innenministerium bekommen hat?? Ich bezweifle das.

Tobias
05.02.2002, 08:20
Hallo,

ob es ein Privat-PKW ist oder nicht, spielt doch gar keine Rolle. Du darfst die Sonderrechte nur auf Anweisung der LST benutzen, bzw. wenn Du meinst, dass es nötig wäre (...einen Patienten mit sosi ins KH zu fahren).

Du kannst auch keine Fahrt bei der Leitstelle anmelden! Du kannst nur sagen, dass Du unterwegs zum Gerätehaus bist, um einen Feuerwehrmann abzusetzen, wenn Dir die LST dann sagt "na, machen sie mal die Lichter an", dann ist das was anderes. Die Einsatzkräfte bestimmen nicht, wann Sosi an oder wann nicht an, nur im Rettungsdienst darf die Besatzung anhand des Zustandes des Patienten an der Est entscheiden, ob mit Sosi ins KH gefahren wird, weil man das dann besser einschätzen kann.

Nehmen wir mal folgendes an:

Du fährst - nachdem Du deinen Freund mit Sosi zum Gerätehaus gefahren hast - ganz leicht mit dem Einsatzfahrzeug gegen die Stoßstange eines geparkten Autos.

Dann erklär mal Deinem Dienststellenleiter und dem Rettungsdienstträger, was Du mit Sonderrechten (die ja vom Fahrtenschreiber aufgezeichnet werden) am Feuerwehr-Gerätehaus verloren hast.

Was heißt eigentlich EvD? Beim San-Dienst oder was?? Also wenn man im Bereich RD oder Kats Führungsaufgaben wahrnimmt, sollte man sich schon über die rechtlichen Dinge im Klaren sein. Und in den Ausbildungs-Richtlinien stehen die notwendigen Dinge auch drin.

Tobias

JoergS
05.02.2002, 10:44
Hallo,
wer entscheidet denn bei euch , ob Sonderrechte/Wegerechte in anspruch genommen werden dürfen?

Wenn ich bei meinen Lehrgängen icht ganz geschlafen habe entscheidet das bei der Feuerwehr der jeweilige Gruppenführer/Einsatzleiter (bei den RettOrg weiss ich nicht). Natürlich kann der mit der Leitstelle rücksprache halten. Schliesslich hat diese ja mit dem Anrufer gesprochen. Die Leitstelle kann Hinweise "Katze auf Baum, eilt nicht so" und Empfehlungen geben.Mehr aber auch nicht.

Gruss

JS

Daniel Wladow
05.02.2002, 12:17
Hallo JoergS,

hierbei geht es nicht darum mit welchem Einsatzfahrzeug (EvD-Fahrzeug) zum Gerätehaus gefahren wird, sondern wieso der Transport eines "einfachen" Feuerwehrmannes ohne Führungsfunktion mit SoSi gerechtfertigt sein sollte.
Gerade Feuerwehren verfügen über eine teils enorme Anzahl an aktiven Mitgliedern, es macht daher keinen Sinn und wird rechtlich äußerst bedenklich sein sich mit SoSi zum Gerätehaus fahren zu lassen. Dazu noch ein Beispiel welches sich auf mich bezieht: ich bin einer der sechs Mitarbeiter der Technischen Einsatzleitung Rettungsdienst (TEL-RD) unseres Landkreises. Da ich mich oftmals in Hamburg aufhalte (mein eigentlicher Landkreis ist ca. 50 km von Hamburg entfernt), lasse ich mich im Einsatzfall neben der obligatorischen Funkmelderalarmierung noch via SMS aufs Mobiltelefon alarmieren. Dies ist nötig, da die Alarmierung aufgrund der Entfernung zum Heimatlandkreis oftmals nicht klappt, insbesondere wenn ich mich im Uniklikum aufhalte. Ich kläre dann ab bzw. höre in den Funkverkehr rein, ob mein Einsatz dort dringend erforderlich ist oder nicht. Wenn dem so ist (der Einsatz absehbar lange dauern wird, Personalmangel herrscht, viele Betroffene vorhanden sind, ...), mache ich mich mit meinem Privat-PKW unter Beachtung der StVO auf den Weg zum Einsatzort. Dies kann je nach Tages- oder Nachtzeit zwischen 30 und 90 Minuten dauern.
Nun die Frage dazu: könnte ich die Hamburger Polizei um Amtshilfe bitten? Schließlich wäre es durchaus möglich ein Pol-Fahrzeug abzustellen, um mich an den EO zu fahren. Ich denke so etwas wäre theoretisch möglich, sprengt aber meiner Meinung nach den Rahmen! Beim LNA wäre das etwas anderes und ist auch bereits vorgekommen. Ich möchte hierbei nur noch einmal klarmachen, dass selbst Führungskräfte abwägen sollten, was nötig ist und was nicht, wie soll es denn erst bei, man verzeihe mir diese Bezeichnung, den "einfachen Helfern" laufen?
Viele Grüße,
Daniel

Firebird
05.02.2002, 15:50
so, da hab ich doch alle antworten die ich wollte :) Danke. Desweiteren hab ich gestern noch einen Zeitungsartikel von vor zwei Wochen gefunden. Dabei ging es darum das im Moment zwei Feuerwehrleute vor Gericht stehen da sie Sonderrechte in Anspruch genommen haben auf der Fahrt zum Gerätehaus (OHNE Fremdgefährdung!) und dabei geblitzt worden sind. Da sie die Bußgelder nicht zahlen wollen wird gerade verhandelt in wie weit Feuerwehrleute auf der Anfahrt Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen. Wenn ich mich richtig erinnere stand noch was drinnen davon das es um ein Grundsatzurteil geht um Rechtsklarheit zu schaffen - wenn ich das als Nicht-Jurist richtig verstehe heißt das soviel wie bisher gibt es gar keine rechtlich Verbindliche Auslegung des Gesetzestextes. Mal davon abgesehen das jedes Innenminsisterium wieder was anderes sagt. Falls nochmal was darüber kommt kann ich es euch ja wissen lassen.


@tobias:
Also, zur Abklärung welche "Art" von EvD: Nicht KatS oder RD (macht bei uns das Kreuz). Sondern JUH Intern. Muss es bei jedem KV, LV, etc. geben als Ansprechpartner am WE und wärend der Nacht. SoSi Anlage haben wir für den sehr unwahrscheinlichen Fall eines Katastropheneinsatzes, für Organtransporte sowie für Hausnotrufeinsätze bei dennen der dringende Verdacht herscht es bestehe Lebensgefahr (blutender Macumarpatient, Atemnot, etc.). In dem Fall erteilt die Hausnotrufeinsatzleitstelle die Sonderrechte und wir melden die Fahrt selbständig nochmals auf der Leitstelle an.

Carsten Gösch
15.02.2002, 14:41
@Daniel:
Ich glaube nicht, daß Du die Polizei um Amtshilfe bitten kannst. Sollte Dein Landesrettungsdienstgesetz die Möglichkeit der Hilfeverpflichtung von dritten enthalten, würde dies gehen, aber so wie ich Deinen Beitrag verstanden habe, hast Du mit der Fahrt nach Hamburg Dein Bundesland verlassen. Daher gilt das Gesetz dort nicht. Außerdem darf die Polizei als Landesbehörde nicht ohne zwingenden Grund ihr Bundesland verlassen.

@Firebird:
Enthält Euer Feuerwehrgesetz einen Paragraphen über die Hilfeverpfllichtung von Passanten? Bei uns (NRW) gibt es einen solchen Abschnitt. Der Gesetzgeber räumt dieses Recht aber ausschließlich den Einheitsführern ein, nicht dem Helfer. (So sollen Schadenersatzforderungen von Passanten geringehalten werden.)

Jeder sollte sich vor dem Einsatz von SoSi überlegen ob die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Es geht um den eigenen Führerschein. Nicht um den des Truppführers oder Disponenten. Die straßenverkehrsrechtliche Verantwortung für ein KFZ trägt immer der Fahrer und kein anderer.

Quietschphone
15.02.2002, 15:09
@JoergS:

Wenn ich bei meinen Lehrgängen icht ganz geschlafen habe entscheidet das bei der Feuerwehr der jeweilige Gruppenführer/Einsatzleiter (bei den RettOrg weiss ich nicht).
Bei der Feuerwehr entscheidet das der Maschinist, denn er ist in dem Fall verantwortlich für Mannschaft und Gerät. Der Gruppenführer kann ihn mal freundlich drum bitten SoSi ein-/auszuschalten. Wenn der Maschinist stur ist dann macht er was er will...

Gruss
Alex

flo112
15.02.2002, 15:54
sooo um auch mal wieder ein bissl mitzureden....

Die Entscheidung OB mit Signal oder ohne gefahren wird trifft generell der Gruppenführer, die Entscheidung ob man nachts in nem Dorf auch mal ohne Signal und nur mit Blaulicht fährt (was eigentlich gar net erlaubt ist) der Maschinist. D.h. wenn der GF im Gerätehaus sagt, wir fahren ohne Signal nen Keller auspumpen kann sich der Maschinist auf den Kopf stellen....... dann darf allerdings auch nur nach StvO gefahren werden; trifft der GF die Entscheidung Signalfahrt, liegt alles andre im ermessen des Fahrers.

So jedenfalls bei uns.....

JoergS
15.02.2002, 17:58
Ist auch so.
Der GF entscheidet ob mit Licht und Sound und der Maschinst hat nun die Aufgabe , die Manschaft und das Gerät sicher zur Einsatzstelle zu bringen.

Gruss

JS

Blinky
17.02.2002, 02:08
Soweit mir bekannt ist (Niedersachsen) ordnet die Feuerwehr-Leitstelle oder der Einsatzleiter vor Ort Alarmfahrten für Fw-Fahrzeuge an.

Blinky

JoergS
17.02.2002, 13:55
Hallo,

die Leitstelle kann Empfehlungen geben ob mit SoSi oder nicht gefahren wird. Die Leitstelle hat ja auch mit dem Anrufer gesprochen und kann daher einschätzen ob mit oder ohne gefahren werde sollte. Die Entscheidung liegt allerdings beim GF da dieser im Endefekt auch die Verantwortung hat.
Genauso liegt es mit dem Einsatzleiter vor Ort (wenn schon einer da ist. Ansonsten ist der GF des ersten eintreffenden Fahrzeugs der EL) Der EL kann empfehlen ob mit SoSi angefahren werden soll, da dieser die Lage schon kennt. Aber auch hier liegt die Entscheidung und die Verantwortung beim GF . (der sich wohl auch etwas vom EL anhören darf wenn er wegen einer Katze auf dem Baum durch die ganze Stadt mit SoSi gefahren ist >>Achtung ! Übertriebenes Beispiel ;-) <<

Gruss

JS

PS komme auch aus NDS

DooleyDoo
05.03.2002, 11:14
Du darfst das nicht so verallgemeinern. Zum einen stand dort das es fraglich sei bei privat alarmierten Einsatzkräften, da sie meistens nicht die ersten Helfer vor Ort seien.
Das kann man so nicht sagen. Bei uns gibt es keine BF. Fährt unsere Feuerwehr also zu einem Feueralarm, sind wir ganz sicher die ersten !!!
Und dieser Einwand mit dem einfachen Helfer und den Führungskräften halte ich auch immer für sehr schwachsinnig. Ohne jemanden angreifen zu wollen. Das ist vergleichbar mit dem Fall vor ein paar Jahren :
Mein Melder geht, es ist 3:48 Uhr Nachts. Alarmstichwort FeuKl, Containerbrand... --> Da wir Textmeldeempfänger haben, wissen wir schon auf der Anfahrt ziemlich genau um was es sich handelt. <-- Da sagt meine Freundin zu mir, mußt Du jetzt wirklich los ? Du bist doch nur ein einfacher Feuerwehrmann...
Hhmm mal überlegen. Wenn das jetzt jeder denkt brennt der Container ja vielleicht noch Morgen Früh und dann können wir ihn ja auch nach dem Frühstück löschen. So kann eine Freiwillige Feuerwehr nicht funktionieren. Denn wenn das alle so handhaben stehen nur der Ortswehrführer und vielleicht noch sein Stellvertreter und der Gemeindewehrführer im Feuerwehrhaus. Die sind doch ihrer Position nach wichtiger als all die anderen. Ich frage mich dann nur immer noch, wer jetzt eigentlich den Container löscht .....

Schöne Grüße, Dooley

Wache Ost
05.03.2002, 21:16
Hallo, meines wissens sind JUH, DRK etc. private Organisationen, die SoSi nur auf Anweisung einsetzen dürfen. Bei der FW sieht das wie schon erwähnt anders aus. Ist aber im Prinzip egal, eine Erlaubnis beötigst du immer von der Leitstelle oder Gruppenführer bzw. Einsatzleiter.

AkkonHaLand
07.03.2002, 00:23
Jetzt muss ich, nach dem ich alles was vorsteht, doch mal meinen Senf dazu geben:

Nach Rücksprache mit unserem Kreisbrandmeister kann JEDEr um Amtshilfe bitten! Egal ob der Bittende oder der Gebetene FF´ler, RS, RA, Arzt oder so ist! Wenn sich (wie in der Eröffnung dieses Themas) eine fest installierte und zugelassene Signalanlage an dem Fahrzeug befindet, dann kann der Fahrer dieses Fzg sehr wohl mit Sondersignal zum Gerätehaus fahren um dort Kamerade abzuliefern!
Wichtig ist dabei, daß der Fahrer diese Fahrt der FEL/RLS mitteilt!!

Zum Thema, wer entscheidet, ob mit oder ohne Signal zum Einsatzort:
Die Entscheidung liegt bei der Feuerwehr immer beim Maschinisten, denn dieser ist dafür verantwortlich, daß Mannschaft und Gerät sicher an der Einsatzstelle ankommen!!
Beim Rettungsdienst gibts die Teilung:
Auf der Anfahrt entscheidet immer die RLS!
Beim Transport des Patienten immer der Arzt, oder wenn der nicht dabei ist, der Transportführer ("Patientenbetreuer")

In beiden Fällen (Feuerwehr und RD-transportiert) ist die Leitstelle garnicht in der Lage die Situation zu beurteilen, da die Disponenten viel zu weit von der Einsatzstelle entfernt sind!!

@Carsten Gösch
Außerdem darf die Polizei als Landesbehörde nicht ohne zwingenden Grund ihr Bundesland verlassen Ein zwingender Grund ist z.B. die Pommesbude im Nachbarort! Scherz beiseite: Der Bereich §§ 34+35 StGB; § 35,2.4;§ 38,1 ist BUNDESRECHT und da fallen die Ländergrenzen schneller als ein Dachziegel vom Baugerüst!

@ Wache Ost:
Die Hilforganisationen sind (bis auf wenige Ausnahmen, wo die BF oder der, historisch beauftragte, Star-Rettungsdienst "etwas" brennt) öffentlich Beauftragte im Sinne ALLER (Lämder-)Rettungsdienstgesetze und somit genauso wie die Pol, Feuerwehr usw zu behandeln! Also auch dort gelten die o.g Regeln!

JoergS
07.03.2002, 14:07
Hallo

@ AkkonHaLand

>>Die Entscheidung liegt bei der Feuerwehr immer beim Maschinisten, denn dieser ist dafür verantwortlich, daß Mannschaft und Gerät sicher an der Einsatzstelle ankommen!!
<<

Also für das Land Nds ist die Antwort falsch (vieleicht ist es ja in anderen Bundesländern anders) . Die Entscheidung ob mit Sosi oder ohne trifft der Gruppenführer. Der Maschinist ist dafür verantwortlich, dass Manschaft und Gerät sicher ankommen unabhängig davon, ob mit Sonder- und Wegerechten oder ohne. Die Entscheidung liegt aber nicht beim Ma , sondern immer noch beim GF.

Gruss

JS

Roman
07.03.2002, 14:41
@JoergS

Genau so ist das bei uns auch.

Der GF entscheidet, ob mit oder ohne Sondersignal.
Wir hatten erst neulich eine Diskussion darüber, weil ein MA behauptet hat, die Entscheidung läge bei Ihm, weil er für die sichere Durchführung der Einsatzfahrt verantwortlich ist.

Gruß

Roman

Etienne
07.03.2002, 15:35
Hey Leute!

In der Landesfeuerwehrschule-Niedersachsen in Loy wird mitgeteilt, dass JEDER Einsatz immer mit Blaulicht und Martinshorn gefahren werden muss!

Unabhängib von der Einsatzart, von der Ölspur bis zum Hochhausbrand!

Außerdem ist es auch nicht zulässig nur mit Blaulicht zufahren, da immer Beides eingeschaltet werden muss!

Außerdem wird dort mitgeteilt, dass der Maschinist für die Führung des Fahrzeug´s zuständig ist! Also er entscheidet in wie weit er Sonderrechte und Wegerecht in Anspruch nehmen kann!

Denn der Maschinist muss sich vorm Gericht verantworten bei einem Unfall und nicht der Gruppenführer!


So ist das in Niedersachsen! Ich weiß ja nicht wo die anderen Meinungen aus Niedersachsen herkommen! Wäre mal interessant zu wissen wo diese Meinungen herkommen!

Meine Info´s kommen jedenfalls dierek von der Landesfeuerwehrschule-Niedersachen!


PS: Es ist mir auch klar, dass man nicht immer mit Martinshorn fährt, da es ein wenig blöd aussieht zu einer Ölspur mit Martinshorn zufahren, aber so ist das nun mal geregelt! Fragt mich nicht warum! ;-))


Gruß

Etienne

JoergS
07.03.2002, 19:34
Hallo Etienne,

dann sag deinem Ausbilder in Loy mal, er soll sich mal schlau lesen und nicht diesen Unsinn erzählen.

1. Es darf nur mit Blaulicht gefahren werden. Z.B. Kolonenfahrt. Auch die Fahrt nur mit Blaulicht ist erlaubt. Nur hat man dann keine Wegerechte.

2. Es steht klar geschrieben , dass Sonder und Wegerechte in anspruch genommen werden können (und sollen) wenn dies zum Schutze von Menschenleben, sowie Tierleben und hohen Sachwerten notwendig ist. (Achtung, frei Zitiert, habe den genauen Gesetzestext nicht zur Hand) Ist dies bei einer Türöffnung oder einer kleinen Ölspur der Fall?? Oder ein Fahrzeug hat sich festgefahren? Wohl nicht immer.

3. (Nachzulesen in den Roten Heften Band 10 Kapitel 3.2 : Einsatztaktik für den Grupppenführer ) Alarmfahrt zur Einsatzstelle "Während der Alarmfahrt ist der Maschinist als Fahrer für die Sicherheit der Manschaft verantwortlich. Der Gruppenführer entscheidet allerdings zuvor grundsätzlich, ob Sonderrechte in Anspruch genommen werden"......"Trotz der Verantwortung des Maschinisten während der Alarmfahrt, ist der Gruppenführer verpflichtet, ständig zu kontrollieren, ob der Maschinist die Sonderrechte unter gebührender Rücksichtnahme auf den Verkehr in Anspruch nimmt."

Weiter vorne steht noch, (frei Zitiert) dass nur der GF entscheiden kann ob Sonderrechte ja/nein, da der Maschinist gar nicht alle Informationen über die Schadenslage hat.


Und darüberhinaus hat der Feuerwehrmann nicht die Aufgabe zu tun und lassen was er will, sondern das was er von GF befohlen bekommt. Und das soll er dann ausführen.Sprich: Der GF befiehlt Sonderrechte JA und der Maschinist führt aus.


Übrigens war ich auf der Landesfeuerwehrschule Celle.


Gruss

JS

JoergS
07.03.2002, 21:21
Hallo Etienne,

den Text sollst du natürlich nicht persönlich nehmen. Habe ihn mir noch mal durchgelesen und ich will vermeiden, dass du diesen falsch verstehst.

Gruss

JS

DooleyDoo
08.03.2002, 11:20
Hallo zusammen,

ich habe mir, auch wegen der nie endenden Diskussion ob Sonderrechte auf dem Weg zum Feuerwehrhaus oder nicht, das Heft "Sonderrechte und Wegerecht" bei der Feuerwehr Unfall Kasse Nord bestellt. Als ich mir gestern dieses durchlaß habe ich mich schon gewundert. Ich hatte nämlich immer gedacht das es mit den Sonderechten im privat PKW so wäre, "Was die polizei nicht weiß, macht sie nicht heiß" !! Und wenn sie es dann mal sehen, drücken sie halt beide Augen zu.
ABER es ist eindeutig gesetzlich geregelt, daß wir als Feuerwehrangehörige die Sonderrechte auch mit unserem privatem PKW in Anspruch nehmen dürfen. Die Sonderrechte befreien uns dabei von jeglichen Verkehrsregeln unter der Beachtung der allgemeinen Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, wenn wir Sonderrechte in anspruch nehmen weil wir z. Beispiel zu schnell fahren, müssen wir mit stark erhöhter Aufmerksamkeit die Verkehrssituation um uns herum beobachten. Ein Stückchen unter diesem Absatz folgt dann der entscheidende Satz, den ich auch für überaus sinnvoll halte.
Zitat:
>>"Es wird jedoch davon abgeraten bestimmte Verkehrsregeln außer Acht zu lassen, da es uns nicht möglich ist, anderen Verkehrsteilnehmern eindeutig mitzuteilen, daß dieser PKW die Sonderrechte in Anspruch nimmt."<<
Das bedeutet man sollte nicht über Lichtzeichengeregelte Kreuzungen fahren ohne die Ampel zu beachten. Die Sonderrechte erlauben uns auch zum Beispiel gegen die Fahrtrichtung durch eine Einbahnstrasse zu fahren. Davon wird jedoch speziell in einem privatem PKW abgeraten, da die Gefährdung der Öffentlichkeit viel zu hoch wäre und in keinem Verhälnis stehen würde.

Das bestätigt auch das was AkkonHaLand schon zuvor geschrieben hatte. Da mir die Sonderrechte sowieso zu stehen, darf ich auch an einem damit ausgerüstetem und zugelassenem KFZ das Blaulicht und Martinshorn einschalten, und so den anderen Verkehrsteilnehmern signalisieren das hier Sonderrechte in Anspruch genommen werden. Dieses muß ich aber der Leitstelle mitteilen. Durch die benutzung von Blauem Blinklicht und Einsatzhorn zusammen, erhalte ich dann gleichzeitig das Wegerecht, was bedeutet : "Alle anderen Fahrzeuge haben sofort freie Bahn zu schaffen!"

So das wars erstmal, ich kann jedem nur empfehlen sich solche Schreiben bei event. Unsicherheiten sich zu bestellen. Die kommen innerhalb von 2 Tagen und dann hat man es schwarz auf weiß mit den dazu gehörenden Gesetzesparagraphen.
Dazu der Link: http://www.fuk-nord.de
Unter Infomaterial gibt es viele interessante Sachen.

Schöne Grüße aus dem Norden
Dooley

axeme
08.03.2002, 11:47
Ich denke, dass es zwar wichtig ist, dass man schnell zum Gerätehaus kommt.
Aber wenn man sich mal überlegt, dass plötzlich fast jeder mit SoSi zum örtlichen Gerätehaus fährt, wo kämen wir denn da hin???

JoergS
08.03.2002, 16:02
Hallo,

mitlerweile sind auch die meisten Bundesländer ( Nds glaube ich nicht) auf dem Standpunkt, dass der FA (SB) Sonderrechte auf dem Weg zum Gerätehaus hat.
Solange nichts passiert : schön und gut.
ABER die Sonderrechte dürfen nur und gebührender Rücksichtnahme auf die anderen Verkehrsteilnehmer. (Gilt auch wenn ich mit Horn und Licht unterwegs bin) in anspruch genommen werden. In dem Moment, wo etwas passiert, habe ich nicht genug Rücksicht auf den restlichen Verkehr genommen und habe ein mächtiges Problem. Selbst vor Gericht werde ich nicht mit meinem Anspruch auf SoRe durchkommen. Eben aus dem oben genannten Grund.
Selbst im Einsatzfahrzeug mit Licht und Horn wird die Fw (RettD , Polizei etc.) Schuld bekommen. Vieleicht nicht die volle Schuld, aber auf jden Fall Teilschuld. Hier ist das (finanziell) nicht so schlimm, wenn der Maschinist nicht grob fahrlässig gehandelt hat .Die Kosten werden in diesem Fall von den Trägern der Rettungsdiensten übernommen (Kommune, HillfsOrg, Bund). Wenn das andere Unfallopfer jedoch Schäden (Tod, Behinderung) davonträgt, nützt ihm das wenig.
Passiert das in meinem privat PKW, kann ich nur hoffen, dass das die Haftpflicht übernimmt. Denn wenn nicht.........

Daher würde ich mich nicht auf die Floskel "Ich habe auf dem Weg zum Gerätehaus SoRe" vertrauen. Die gilt höchstens in dem Fall, wenn ich mit 5 km/h zuviel auf der Landstrasse geblitzt werde.


Gruss

JS

LittleGrisu
08.03.2002, 16:31
Hi,
obwohl ich selbst nicht mag, dieses Thema zu diskutieren, muss ich sagen, dass mir der beitrag von DooleyDoo am besten gefällt, weil er eigendlich alles aussagt.

Und zum Beitrag von axeme fällt mir ein: Darum geht es ja auch in diesem Threat überhaupt nicht.
Es ist ja im Augenblick überhaupt nicht das Thema, ob alle Angehörigen mit Blaulicht zum GH fahren, sondern ob dieser im ersten Beitrag geschilderte Fall gerechtfertigt war.
Aus meiner Sicht war er gerechtfertigt, jedoch trägt der Fahrer auch die Verantwortung.

Ich selbst bin tagsüber schon einmal von einem Pol-Fz zum GH gefahren worden und auch da lag die Verantwortung beim Fahrer des Fustw (PKW war kaputt, bin Maschi und tagsüber wenig Kameraden). Ich würde dies aber nicht als die "Regel" ansehen.

Sicher gäbe es ein Chaos, wenn die Angehörigen der FF die Zulassung für Sondersignalanlagen bekämen und innerhalb weniger Minuten 15 Kameraden und mehr mit Tatütata zum GH führen. Deshalb ist die derzeitige Regelung - meiner Ansicht nach - durchaus sinnvoll und sollte auch so bestehen bleiben. Von der gefahr der mißbräuchlichen Nutzung ganz abgesehen, denn ich denke in jeder Wehr gibt es Heißsporne.

Wenn ich mit meinem PKW zum GH fahre, nutze ich Sonderrechte nur, indem ich an übersichtlichen Stellen die Geschwindigkeit erhöhe. Ich bin mit meinem PKW noch NIE bei Rot gefahren und werde es auch nicht tun. Auf die 30 Sek. kommt es auch nicht an.

Ich denke, es ist allein eine Sache des Fingerspitzengefühls jedes Einzelnen und da hat der eine eben etwas mehr und der andere etwas weniger... Wie im täglichen Leben.

Ich denke, auch wenn man dieses Thema noch so viel diskutiert, es wird sich an der momentanen Gesetzgebung nichts ändern...
...und wie heißt es doch so schön? Das ist auch gut so....

Jedenfalls meine Meinung.

Ciao,
mICHael

Firebird
09.03.2002, 15:58
also, nachdem ich diesen Thread ausgelöst hab und mich ausser hier auch sonst noch informiert habe will ich doch mal kurz zusammenfassen was ich gelernt habe:

1. im allgemeinen haben Feuerwehrleute auf der Fahrt zum Gerätehaus Sonderrechte, ABER man darf es nicht übertreiben in BaWü laufen zwei Verfahren gegen Mitglieder einer FF wegen überhöhter Geschwindigkeit (30km innerorts bzw 20km innerorts) auf der Fahrt zum Gerätehaus. Mir ist persönlich ein Mitglied der FF bekannt das seinen Führerschein VERLOREN hat, da er auf der Fahrt zum Gerätehaus innerorts mit >100km geblitzt worden ist!

2. wer mit Sonderrechten fährt sollte tunlichst aufpassen, den wenn er in einen Unfall verwickelt ist bekommt er meist einen großen Teil der Schuld wenn nicht sogar Vollschuld.
Bei einem Privat-PKW höchstwahrscheinlich Vollschuld (immer davon ausgegangen der andere hat einem nicht die Vorfahrt genommen oder andere Verkehrsregeln gebrochen), da der andere ja nicht sehen kann das man Sonderrechte hat. Ein Schild 'Feuerwehr im Einsatz' wenn es den vom zuständigen Ordnungsamt gebilligt wird (eigentlich nicht Erlaubt) ist nur ein Hinweis für andere Verkehrsteilnehmer keine Verpflichtung den Weg frei zumachen (bei uns hier kommt es aber doch schon vor das die Polizei einem dann mit SoSi den Weg frei fährt oder Platz macht und so anderen als gutes Beispiel voran geht).

Wenn ich den eine SoSi-Anlage habe und Licht UND Horn an waren, muss ich dem anderen nachweisen das er Sosi gesehen UND gehört hat und sich um die Wegerechte nicht gekümmert hat um von meiner Schuld befreit zu sein. Und das soll mal einer schaffen.

P.S. (nachträgliche Änderung) nachdem ich KugelFishs Beitrag gelesen habe: mit dem Schild war ein beleuchtetes, blinkendes Schild gemeint, da hier wo ich wohne die FFW damit ausgestattet ist mit Erlaubnis des Ordnungsamtes

KugelFish
09.03.2002, 20:56
Also ich hab sowohl die Beiträge hier als auch den angegebenen Link ausführlich gelesen und ich muss sagen an meinen Ansichten hat sich nichts geändert. Ich will mal auf den ein oder anderen Beitrag eingehen.


Sonderechte mit dem Privat-KFZ (als ob das nicht schon oft genug ausdiskutiert wurde):

THEORIE:
Grundsätzlich in Hessen --> JA!
Das habe ich sogar in Kopie schriftlich. Wurde bei uns während der Maschinistenausbildung ausgeteilt.
Ist ein Schreiben vom Hess. Innenminister der eindeutig feststellt, dass FW-Angehörige ganz klar im §35 Abs.1 unter den Begriff "Die Feuerwehr" fallen und dass die Herstellung der Einsatzbereitschaft bereits schon als "hoheitliche Aufgabe" aufgefasst wird. Somit stehen ihm lt. dem Schreiben und lt. geltendem BUNDESRECHT Sonderrechte gem. §35 Abs. 1 StVO zu, Sorgfaltpflicht vorrausgesetzt. Punkt. Kein wenn und kein aber!
Ich denke mal, dass es sich in sämtlichen anderen Bundesländern ähnlich verhält, wenngleich ich hierzu keine genaueren Informationen zur Hand habe (ich wohne ja auch in Hessen...).

*ironiean*
Ich könnte also beim Alarm theoretisch rückwärts mit 220km/h in einer geschlossenen Ortschaft über ne Rote Ampel zum Einsatz fahren, wenn "höchste Eile" geboten ist und keiner könnte mir was anhaben, wenn ich meiner Sorgfaltpflicht nachkomme... ;-)
*ironieaus*

PRAXIS:
Lässt sich Mangels Kenntlichmachung am Privat-KFZ wohl kaum umsetzen. Ein Dachaufsetzer ersetzt kein blaues Blinklicht und Einsatzhorn. Dachaufsetzer sind übrigens, sofern nicht beleuchtet, NICHT verboten. Man benötigt also KEINE Genehmigung irgendwelcher Behörden.
Beleuchtete Dachaufsetzter hingegen gelten als nicht zugelassene Veränderung an der beleuchtungstechnischen Einrichtung eines KFZ! Somit erlischt die Betriebserlaubnis für das KFZ und man ist nicht mehr vesichert!!! Dies gilt übrigens auch für reflektierende Schriften/Dachaufsetzer/Schilder etc.

Jeder muss selbst wissen inwieweit er seine Sonderrecht "ausreizen" will. Sollte aber im Hinterkopf behalten, dass es bei einem Unfall (gleichzeitig Verletzung der Sorgfaltspflicht) zu erheblichen Strafrechtlichen/Vesicherungsrechtlichen problemen kommen für den Fahrer kommen kann.
Auf deutsch (entschuldigt den Ausdruck): Ihr seid im Arsch, wenn was passiert!

Ich selbst bin früher eher unbedacht zum Einsatz gerast und habe auch zwei Unfälle mit dem Privat-KFZ auf der Fahrt zum GH hinter mir. Einen hatte ich selbst zu verschulden und hatte Schweineglück, dass ich meinen FS nicht abgeben musste und dass die Versicherung den (zum Glück nur) Blechschaden des Unfallgegners bezahlt hat. Wohl musste ich aber den Schaden an meinem PKW tragen und das war auf Grund eines Totalschadens ein nicht unerheblicher Betrag. Daher hat sich meine Einstellung zur Thematik auch etwas geändert und ich bin auf der Einsatzfahrt um einiges "sensibler" geworden.
Lieber eine Minute später ankommen, ABER ankommen...


Wer entscheidet über den Einsatz von blauem Blinklicht und Einsatzhorn (Fahrt zur E-Stelle mit FW/RD-Fahrzeug):

THEORIE
Für Feuerwehrfahrzeuge in Hessen:
Laut dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, den Katastrophenschutz und die allgemeine Hilfeleistung (HBKG) und Lehraussage der Hess. Landesfeuerwehrschule Kassel ganz klar und eindeutig der FAHRZEUGFÜHRER (also TF/GF/ZF/WehrF...etc)!!! Und nicht der Maschinist.
Die Rettungsleitstelle ist der Feuerwehr NICHT Weisungsbefugt!
Ausnahmen können hier die Berufsfeuerwehren sein, da es sich dort ja in der RLS ebenfalls um Feuerwehrbeamte handelt.
Richtig ist die Aussage, dass der Maschinist für die Sicherheit von Manschaft und Gerät während der Fahrt ist. Deshalb liegt es am Maschinisten wie er das Wegerecht ausnutzt. Der Fahrzeugführer darf niemals anordnen er solle schneller fahren, wenngleich er aus Grund der Beobachtungen während der Alarmfahrt dem Maschinisten anordnen kann langsamer und umsichtiger zu fahren.
Die Aussage:


Denn der Maschinist muss sich vorm Gericht verantworten bei einem Unfall und nicht der Gruppenführer!
ist nicht korrekt! Auch der GF muss sich vor Gericht verantworten, denn er hat schliesslich den Einsatz des SoSi angeordnet.

Rettungsdienst:
Die Situation ist hier etwas anders. Die Rettungsleitstelle ist den RD-Fahrzeugen weisungbefugt.
Also entscheidet sie alleine über den Einsatz von blauem Blinklicht und Einsatzhorn auf der Anfahrt zur E-Stelle.

Hat der RD jetzt aber den Patienten aufgenommen entscheidet der Transportführer (RA/NA), unter Begutachtung der med. Situation des Patienten, ob mit oder ohne SoSi gefahren wird.
Wird mit SoSi gefahren, kann die RLS nicht anordnen "normal" zu fahren.


So und jetzt mal zum ursprünglichen Thema des Threads.

THEORIE:
Selbstverständlich darf er rein rechtlich gesehen mit dem EvD-Fzg unter inanspruchnahme von Sonderrechten UND mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn zum GH fahren. Denn Sonderrechte nach §35 Abs. 1 hat er ja sowieso schon und die Vorraussetzungen gem. §38 sind ebenfalls erfüllt!
Sonderrechte sind nicht Fahrzeug gebunden. Ob diese Fahrt nun bei der Leitstelle angemeldet wird ist unerheblich.

Eine andere Frage ist die Versicherungsrechtliche Seite. Wie will man denn dem Chef der HiOrg erklären, dass man das Dienstfzg. auf dem Weg zum FW-Einsatz geplättet hat. Das kann unter umständen den Fahrer teuer zu stehen kommen.

PRAXIS:
Da es ja erlaubt ist kann man es durchaus machen. Man sollte aber stehts beachten, dass es neben der strafrechtlichen Konsequenzen auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann und ganz schon teuer werden kann.
Abhilfe kann hier eine Anfrage beim Verantwortlichen der HiOrg schaffen. Wenn er die Erlaubnis gibt, dann kannst Du es durchaus machen.

Ich selbst bin auch schon mit unseren ÄND-Fzg (PKW des ärztl. Notdienst mit eingetragener Sondersignalanlage, da es bei Engpässen auch als NEF eingesetzt wird) mit SoSi zum GH gefahren als ich es nach dem Nachtdienst mal mit nach Hause nehmen durfte. Habe mich auch nicht bei der RLS gemeldet, da es zum einen ja nicht erforderlich ist und zum anderen hätte ich dann während der Fahrt den Kanal umstellen müssen (FuG ist im Handschuhfach untergebracht) und das war mir zu gefährlich.



Gemeiner Helfer vs. Gruppen-/Zug-/Wehrführer

Nach HBKG kann jeder FW Angehörige um Amtshilfe bitten (nicht festnageln, bin mir aber ziemlich sicher).
Denn wie schon gesagt wurde, bringt es ja nichts, wenn zwar einen GF und die Wehrleitung beim Alarm im GH hat, aber keinen Angriffstrupp. Von daher sind die o.g. Aussagen diesbezüglich für mich nicht ganz nachvollziehbar.
Feuerwehr ist trotz der Hierarchie TEAMWORK. Ohne Mannschaft kann ich kein Haus löschen oder PKW aufschneiden.
In jedem Fall ist aber der Grundsatz der Verhältnissmäßigkeit der Mittel zu wahren. Ich kann schlecht beim Alarm die 110 anrufen und verlagen das ein Streifenwagen micht zu GH fährt, weil mein PKW in der Werkstatt steht.
Sollte aber zufällig gerade einer vorbeifahren sollte man durchaus mal fragen.

Nur so am Rande:Bei einem Großbrand in einem Industriepark in Wiesbaden wurde der Amtsleiter der Berufsfeuerwehr aus dem Urlaub geholt und von der Polizei von NRW (oder NS, weiss nicht mehr genau) nach Wiesbaden gefahren. In seiner Position kann man sich das natürlich erlauben... Will nicht wissen, was das die Stadt Wiesbaden gekostet hat *g*

So jetzt habe ich auch mal meinen Senf dazugegeben. Bin mal gespannt wie die Reaktionen so sind ;-)

mkg
KugelFish

LittleGrisu
09.03.2002, 21:27
Hi,
mir hat der Beitrag von KugelFish bisher am besten gefallen.

Warum ich nochmal schreibe:
Ich habe natürlich NICHT die 110 gewählt und mich kutschieren lassen.
Da aber das Stichwort FGebäude lautete, hatte ich mich schon auf einen 15 Min.-Fußweg eingestellt, um wenigstens als Nachrücker / Reserve zur Verfügung zu stehen.

Naja und da kamen sie dann des Weges, ich habe sie angewinkt und sie haben mich dann gefahren.

Schönes Wochenende,
mICHael

Carsten Gösch
10.03.2002, 00:58
Es ist immer wieder schön zu beobachen, wie dieses Thema kurz nach diskussionsbeginn zu eskalieren beginnt, da jeder "weiß", daß er Recht hat. ;-)


An dieser Stelle werde ich mich aus diesem Thema zurückziehen, da erfahrungsgemäß keine Einigung erreicht wird.

Carsten Gösch

KugelFish
10.03.2002, 04:29
@Little Grisu:
das bezog sich auch nicht auf dich persönlich ;-)

JoergS
10.03.2002, 18:05
Hallo

@Carsten Gösch

>>An dieser Stelle werde ich mich aus diesem Thema zurückziehen, da erfahrungsgemäß keine Einigung erreicht wird.
<<

Wieso? So wie es aussieht, sind sich mittlerweile alle mehr oder weniger einig. Und wenn ein Thema vom Ursprung in eine andere Richtung abweicht, sehe ich das nicht so schlimm, wenn weiterhin vernünftig und sachlich diskutiert wird.

Gruss

JS

PeleMC
17.03.2002, 14:00
Hallo ,

Das ist wirklich ein interessantes thema!
ist es denn wirklich soooooooooo wichtig das wenn ihr unterwegs seit und es läuft ein alarm auf und ihr selber habt kein auto das ihr nu mit aller macht versucht dahin zukommen!?
ich meine , ist wenn der alarm auffläuft, nicht ein "stamm" personal in unmittelbarer nähe die das 1. Fahrzeug besetzen!?

Wenn ihr nicht gerade führungskräfte seit , und ihr seit etwas weiter weg oder ihr selber seit nicht mobil , dann bringt es doch auch nichts wenn ihr jetzt alles übers knie brecht und mit allen mitteln dahin fahrt! ich dürfte es mir in meiner Feuerwehr einmal erlauben mit Sonderrechten zum Gerätehaus zu fahren, ein zweitesmal würden die mich beurlauben!

ich weiss, man ist heiss wenn es alarm gibt , aber man sollte NIEMALS den überblick über die Situation verlieren und mit 70 durch ne 30 zone fahren, versteht ihr ?! Ihr seit für euer handeln verantwortlich und wenn ihr nen fussgänger anfahrt steht ihr dafür gerade, nicht die Gemeinde,stadt oder Ortsbrandmeister!

Ich will niemanden angreifen, aber denkt doch erstmal nach bevor ihr entscheidet!

Wenn was grösseres ist und andere wehren noch alarmiert werden dann kann man sagen das man nun hinfährt, aber das ist auch on einsatz zu einsatz anders! es kann was grosses gemeldet werden was sich hinterher als "ente" rausstellt!

Wichtig ist erstmal das wir ankommen um auch helfen zu können, und das bedeutet Kopf einschalten und nachdenken !

vielleicht ist es jetzt ein bisschen am thema vorbei , aber das sind so meine gedanken zu diesem thema!

DooleyDoo
19.03.2002, 11:29
Hallo zusammen,

ich finde es schon ganz richtig was Du geschrieben hast. Bis auf den Anfang deines Beitrages.

Zitat :
ist es denn wirklich soooooooooo wichtig das wenn ihr unterwegs seit und es läuft ein alarm auf und ihr selber habt kein auto das ihr nu mit aller macht versucht dahin zukommen!?
ich meine , ist wenn der alarm auffläuft, nicht ein "stamm" personal in unmittelbarer nähe die das 1. Fahrzeug besetzen!?
Zitatende...

Dazu muß ich sagen, daß es bei uns in der Wehr kein Stammpersonal gibt. Es gibt auch keinen Personenkreis, der so nahe am GH wohnt, daß diese Personen immer das erste Fahrzeug besetzen. Durch Arbeit und sonstige Abwesenheit sitzen immer andere auf dem ersten Fahrzeug.
Weiterhin muß ich leider sagen, daß durch die derzeitige Alarmierungstaktik die Leute dazu angespornt werden schnell zum Gerätehaus zu fahren. Das soll nicht heißen das unser wehrführer jetzt Schuld ist, es ist immer noch jeder alleine Verantwortlich auf dem Weg zum GH. Aber leider ist es momentan so, daß 70 Mann bei JEDEM Alarm alarmiert werden. Auch bei kleinen Sachen. Dadurch will natürlich jeder so schnell wie möglich zum GH kommen, da er sonst event. nicht mehr mit kommt. Wenn ich weiß, daß ich auf einem Fahrzeug fetseingeteilt bin, da kann ich mir auch etwas mehr Zeit lassen.
Aber das soll sich ja bald auch mal bei uns ändern...

Schöne Grüße
Dooley

PeleMC
19.03.2002, 13:57
Hallo DooleyDoo ,

Klar ist es von Wehr zu Wehr verschieden, und ich kann ja nun mal nur von der Wehr sprechen wo ich mitglied bin!
Bei uns werden nicht ganz 70 Leute alarmiert, sondern 45 , aber der "konkurenzkampf" ist da auch schon groß :-)
ich arbeite hier im dorf also nicht ganz 40m vom GH weg, da bin ich eigentlich immer auf dem ersten Fahrzeug, und wenn ich zuhause bin dann muss ich 100m laufen, also ist nicht soviel das ich eigentlich immer auf dem 1. Fahrzeug sitze!
Sicher heitzen die ganz schön durchs dorf wenn es alarm gibt , aber man muss doch erstmal sehn das man heile ankommt, bei 70 leuten stell ich mir das noch schlimmer vor! wieviele Fahrzeuge habt ihr denn ? ... also warten die auf dich wenn du auf dem fahrzeug eingeteilt bist , oder wie ? weil es kann doch auch ma sein das du nicht gerade in der nähe bist und es länger dauert!
Bei uns läuft das so das, wenn das fahrzeug voll ist wird gefahren, egal wer nun drauf ist oder nicht, hauptsache voll!und dann die anderen fahrzeuge genauso!

So, hab ich noch was vergessen? bin etwas in eile !

DooleyDoo
19.03.2002, 17:14
Das hast Du etwas falsch gelesen. Es gibt bei uns keine feste Einteilung für die Fahrzeuge. Wir haben in der Wache 13 Autos stehen. Allerdings sind die aufgeteilt auf 2 Ortsfeuerwehren. Das bedeutet unsere Gemeindewehr hat 13 Autos. Bei einem kompletten Gemeindewehr Alarm kommen dann auch gleich 130 Personen zur Wache. Das ist ein kleines Chaos, ist aber meistens auch schnell wieder entwirrt. :-)
Wenn nur eine Ortswehr, wie zum Beispiel unsere mit 70 Mann alarmiert wird, werden nur die Ortswehrfahrzeuge besetzt, und die entsprechenden Sonderfahrzeuge wie RW2 und DLK. Dabei gibt es keine Einteilung, wenn das Fahrzeug voll ist fährt es raus. Das wollte ich ja eben damit ausdrücken. Es wird sich selbstverständlich noch mehr beeilt, wenn man Angst hat, daß man vielleicht nicht mehr mitkommt !!

Dooley

DLK 12/9 SE
28.12.2008, 14:12
bist du dir da sicher??? ich bin der meinung das hat die Leitelle zu entscheiden wann mit Sonderrechten gefahren wird und wan nicht...

Alex22
28.12.2008, 14:17
Nix für Ungut DLK 12/9...
aber wenn du auf nen Thread anwortest, schau doch bitte erstmal aufs Datum des letzten Posts.

Backdraft007
28.12.2008, 14:43
Nix für Ungut DLK 12/9...
aber wenn du auf nen Thread anwortest, schau doch bitte erstmal aufs Datum des letzten Posts.
Erstens das und...

bist du dir da sicher??? ich bin der meinung das hat die Leitelle zu entscheiden wann mit Sonderrechten gefahren wird und wan nicht...
...zweitens hat die Leitstelle keine Weisungsbefugnis gegenüber der Feuerwehr. Kann man hier nach suchen, gibt reichlich Themen und Beiträge dazu.