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frankynrw
26.06.2003, 07:15
Hallo,

ein Kumpel von mir will sich unbedingt nen Scaner (Albrecht) kaufen und FEUERWEHRFUNK abhören.

Das ist ja soweit ich wiess verboten.
Wird man schnell erwich?

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Wasserwachtler
26.06.2003, 12:53
Hallo,

ist dein Freund bei einer Hilforganisation wie THW oder so?? Wenn ja dann ist es nicht verboten und was ich so weiß, darf man alles abhören bis auf Polizei!!

Quietschphone
26.06.2003, 13:02
@Wasserwachtler:
Da solltest Du Dir die folgenden Paragraphen aus dem TKG (Telekommunikationsgesetz, siehe auch: http://www.bmwi.de/Navigation/Wirtschaft/Telekommunikation_20und_20Post/telekommunikationspolitik/rechtsgrundlagen.html) mal genauer ansehen.


§ 85
Fernmeldegeheimnis
(1) Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere
die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis
erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.
(2) Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses ist verpflichtet, wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste
erbringt oder daran mitwirkt. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die
sie begründet worden ist.
(3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung
der Telekommunikationsdienste erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen
der Telekommunikation zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen,
nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden. Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke,
insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift
dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge bezieht. Die Anzeigepflicht nach
§ 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang.
(4) Befindet sich die Telekommunikationsanlage an Bord eines Fahrzeugs für Seefahrt oder Luftfahrt, so besteht die
Pflicht zur Wahrung des Geheimnisses nicht gegenüber dem Führer des Fahrzeugs oder seinem Stellvertreter.
§ 86
Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der
Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht,
auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen nicht
mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, sowie das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten
auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

crazyossi
26.06.2003, 13:07
Nein, darf er nicht.

Auch wenn er in einer HiOrg ist.


Aber wo kein kläger , da kein richter.

Gleichwellensurfer
26.06.2003, 13:17
Zur Frage ob man damit schnell erwischt wird:

Naja, man sollte es wohl tunlichst vermeiden, mit einem Handscanner der gerade den Polizeifunk oder Feuierwehrfunk trällert durch eine belebte Fußgängerzone zu laufen.
Ebenso sollte man mit einem Scanner im Privat-PKW aufpassen. Man gerät bei einer Verkehrskontrolle leicht in Erklärungsnot, wenn die Beamten einen Empfänger mit BOS-Frequenzen entdecken.

Wenn er den Scanner nur zu hause betreiben will, kann man davon ausgehen, dass er nicht erwischt wird. Zwar ist ein Scanner mit auch mit der ausgereiften Meßtechnik der Post bzw. Telekom aufspürbar, allerdings ist diese Prozedur etwas aufwändig und man muß schon irgendwie als Scannerbesitzer Verdacht erregt haben um angepeilt zu werden.

florian_marktredwitz
26.06.2003, 13:22
Und außerdem hätten die da bei mir auch noch ein paar radios, nen Fernseher und einen FME drauf *gg*

Buffy
26.06.2003, 16:40
Hi

Ich bin in einer Woche 3 mal mit dem PKW angehallten worden ,
Die freundliche stimme sagt "Guten Tag Verkehrskontrolle" :-)

So und nach dem die Papiere erledigt waren Fragte mich der eine Beamte:

"Wat hat Du den da"
"WAS" fragte ich nach
"Ja dat da, dat ding am Amaturenbret" und zeigte auf den Scanner

" och das ist ein Scanner, " antwortete ich
der Beamte lachte und meine " Ja das seh ich schon, was hörste den damit so ?"

Ich lächelte und meinte " Ja so alles mögliche , aba kein Therme und Ruwer und so" und lachte unverschämte. Ruwer und Therme sind die Rufnamen unserer Pol.
Jetzt ist auch noch der 2 hinzu gekommen und grübelten, da meinte der eine aso na dann müssen wir das Gerät einziehen.
Aha meinte ich und fragte nach warum und wieso was den anliegen würde das Sie mir das gerät einziehen wollen ?
Da sagte der Ältere ganz krass verdacht illegal Pol. Funk abzuhören.

Na gut da stand ich nun, was machen guter rat war teuer :-(
Dann Meinte ich das ich nichts Verbotenes machen würde und nur das Gerät zum Hören von Radio und Amateurfunk nutze. Da lachten die 2 und meinten das kann ja jeder sagen.
Jo sagte ich und meinte zu dem Beamten dann machen Sie doch mal bitte das Gerät an und schauen Sie sich die Frequenzen an...

Aha nun meinte der eine auch das das ne gute Sache sein könnte und denen viel Ärger ersparen könnte. Ich grinste über beide Ohren und die beamten meinten ich könnte ja mit zum Revier kommen ein Sachverständiger der sich damit auskennt würde sich drum kümmern.
Gesagt getan ab zum Revier, so nun dachte ich jetzt bin ich dran, weil ja doch etliche schöne Frequenzen drin waren und ich nicht mehr an das ding rankomme. :-(((
So sitz ich nun auf dem Revier und warte auf den Sachverständigten, da fängt der eine an mit meinem Scanner zu spielen.
Auf einmal fragte er wie den das gerät eingeschaltet wird.
Ich sagte zu ihm "gib her dat ding ich zeig es dir" und was machte der nette Beamte.... er gibt mir brav den Scanner in die hand.

So schwups Power und Scan zusammen Gedrückt 3 mal piepst es und alle Speicher sind weg und ich hab laut angefangen zu lachen.
Der Beamte schaut dumm rein und nimmt mir den Scanner wieder aus der Hand. Ich schaute ihn an und legte mich sanft in den Stuhl und lachte Ihn aus, al Plötzlich der Sachverständigter rein kam und fragte was los sei.
Der Beamte sagte er hätte mir das Gerät gegeben um es an zu machen da hätte es 3 mal Gepiepst und seit dem würde ich so lachen.
Da Dreht sich der Sachverständigter um und sagt geben Sie ihm den Scanner zurück da können wir nun nichts mehr machen, und wollte zur Tür hinaus gehen, der Beamte sprang auf und fragte laut " Ja wollen Sie sich den nicht das gerät ansehen ob da Polizei Funk drauf ist " Der Sachverständigter drehte sich rum und Lachte und sagt nei der hat alles gelöscht beim anmachen die neuen gerät haben eine schnell lösch Funktion deswegen das 2-3 mal piepsen und das lachen von mir.
Fazit: Frech gewesen und sau viel Glück gehabt. Das nächste mal in einer Kontrolle drück ich auf verdacht direkt die Notfalltaste = Löschen aller Speicher den sicher ist sicher

MFG Buffy

TilleE30
26.06.2003, 17:01
:-)

Ist eine witzige Geschichte!!

florian_marktredwitz
26.06.2003, 18:03
*g*

Ofra
27.06.2003, 09:59
Glücklich sind die, die nen Autoradio mit CD-Wechsler haben: Scanner im Kofferraum "vergraben", NF über Kopfhörerausgang vom Scanner an die Chinchstecker vom Wechsler rangeführt, fertsch!
So tönt der Scanner über die Autolautsprecher, und bei Kontrolle? Schalten wir auf Bayern 3 um ;o)

Rettungs-Zivi
27.06.2003, 14:57
Bei welchen Scannern gibt's denn diese Reset-Funktion??

Buffy
28.06.2003, 07:47
Hi

Die Reset- funktion gibt es bei fast allen scannern man muss die nur rusfinden wen die nicht in der Anleitung steht
Meist mus man 1-2 tasten drücken und das Gerät einschallten, und dan wird der Scanner auf werkseinstellug zurückgestellt


MFG Buffy

PS: Die sache ist Leider doch nicht so Klimpflich abgegangen ':-( hatte gestern ne anzeige im Briefkasten jetzt muss ich mal weiter sehen ...