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Alex22
18.06.2003, 21:18
hab mal ne frage zu ebay
und zwar hab ich mal gelesen das wenn man einen artikel kauft/ersteigert auch ein 14 tägiges uneingeschränktes rückgaberecht nach dem fernabsatzgesetz hat.
nun würde mich mal interessieren ob das stimmt.

Aircell
18.06.2003, 21:37
wenn der verkäufer das nicht explizit dazu schreibt, dass du es nicht hast ist es glaube ich so! aber ich bin mir nicht sicher!

florian_marktredwitz
18.06.2003, 23:03
Dazu habe ich letztens was gelesen, ich schau mal ob ich s noch finde und wenn ja post ichs hier.

crazyossi
19.06.2003, 06:54
Hallo


Da bei Ebay keine versteigerungen nach §156 BGB stattfinden, kaufst du dort waren mit einem Normalen Kauffertrag.


Das Fernabsatzgesetz gilt für Verträge über Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen, die insbesondere im E-Commerce zwischen Unternehmern und Verbrauchern geschlossen werden (Fernabsatzverträge), jedoch nicht für Verträge, die zwischen einzelnen Verbrauchern geschlossen werden.


Die Verjährungsfristen beim Verbrauchsgüterkauf sind unabdingbar gemäß §475 BGB. Bei Gebrauchten Sachen kann die Verjährungsfrist auf 1 Jahr verkürzt werden.

Sonst gelten für Sachmängel (§434 BGB) auch immer die Verjährungsfristen nach § 438 BGB. Allerdings können diese auch anders vereinbart werden.


Hier der link zum Bundesgesetzblatt (wer es denn versteht):
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/b101061f.pdf