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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Springlicht - aber welche Schaltung?



Etienne
31.05.2003, 13:35
Hey Leute!


Wir ihr wisst gibt es ja verschiedene Schaltungen von Springlicht im Umlauf! Welche benutzt ihr oder kennt ihr noch eine andere?


- Standlicht <-> Fahrlicht
- Fahrlicht <-> Fernlicht
- Fahrlicht <-> Nebelscheinwerfer
- Fahrlicht/Nebelscheinwerfer <-> Fernlicht
- Standlicht/Nebelscheinwerfer <-> Fernlicht


Es gibt ja die Möglichkeit (manchmal) das Springlicht über einen extra Schalter einzuschalten! Wir haben das bei uns in den RTW´s so geregelt:

- Blaulicht an + Licht aus -> Springlicht aus
- Blaulicht an + Standlicht -> Springlicht* an
- Blaulicht an + Fahrlicht -> Springlicht aus

*=Fernlicht <-> Standlicht/Nebelscheinwerfer


Wie habt ihr das geregelt? Was ist erlaubt?

PeterOs
31.05.2003, 13:52
Also soweit ich weiß haben wir bei unserem TLF Fahrlicht<-> Nebelscheinwerfer, bei unserem MTW Fahrlicht<->Fernlicht

Alle anderen Fahrzeuge ohne Springlicht....

Beim MTW muss man es zuschalten, beim TLF wird das nur eingeschaltet, wenn das Licht aus ist....

Etienne
31.05.2003, 13:56
Getreu dem Motto -> Siehe Anhang! ;-)


PS: Habe da mal was gebastelt!

FDNY911
01.06.2003, 17:40
Hallo,

wir dürfen bei uns feuerwehrseitig kein Springlicht benutzen. So ist es auch Gesetz - siehe kürzlichen Artikel im FM-Magazin. Ich persönlich halte das für falsch, obwohl ja angeblich die blauen Frontblitzer das Springlicht überflüssig machen sollen.

Die Polizei hat bei uns teilweise per Ausnahmegenehmigung an einigen Fahrzeugen Sringlicht m. Fahrlicht/Fernlicht oder Fahrlicht/Nebelleuchten.

Bei unseren Fahrzeugen kann man bei allen Kfz. bei eingeschaltetem Fahrlicht und eingeschalteten Nebelleuchten aber sehr schön mit der Lichthupe spielen, sodass Fernlicht und Nebelleuchten auf- und abblinken. getreu der alten Schalttung, dass Fernlicht und Nebellicht nicht zusammen leuchten dürfen.

Das wirkt auf die meisten verkehrsteilnehmer recht gut, da wir leider an den Großfahrzeugen keine Blitzer oder Blinker haben.

Gruss, FDNY911

Christian
01.06.2003, 20:23
Hallo,

die RTWs aus dem Nachbarkreis haben blinkende Fernscheinwerfer (quasi so als würde jemand dauernd mit der Lichthupe spielen). Funktioniert nur bei eingeschaltetem Blaulicht und nur wenn das Fahrlicht aus ist.

KatsRR
03.06.2003, 08:28
Die Frage hat sich bei uns erledigt ... da wir grundsätzlich mit Fahrlicht fahren können die Springlichter nicht funktionieren.

Lauschi
03.06.2003, 15:11
Hallo,

ist Springlich überhaupt noch zulässig? Ich kenne nur einen Fall indem das Springlicht aus einem NEF entfernt werden MUSSTE!

Gruß Michael

Christian
03.06.2003, 15:32
@KatsRR

Was habt ihr denn für ein Auto ? Genauer Hersteller, Typ und Baujahr. Dann kann ihr Dir evtl ne Lösung anbieten (in Form eines Schaltplans) Habt ihr Nebelscheinwerfer ?

MiThoTyN
03.06.2003, 17:56
War da nicht letztens erst irgendwo (hier) ein Artikel das die Springlichter irgendwie von irgendwem geprüft wurden und nun überall außer Dienst gestellt werden müssen ???

Da war doch was .. Kann mich noch ganz genau dran erinnern ...
Irgend so ein StraßenverkehrsVOLLIDIOT hat das gesagt. Weil das die anderen blenden kann oder so ...

Gruß Joachim

Christian
03.06.2003, 18:15
Hallo,

hab letztens einen Abschlepper gesehen in Neuss der hatte normale weiße Blitzleuchten in seinen Scheinwerfern. Sah echt cool aus und hatte auch eine gute Warnwirkung.

Das waren übrigens nicht die PACECAR-Blitzer wie man sie bei ATU oder D&W kaufen sondern richtig starke Blitzleuchten.

66251
04.06.2003, 20:16
Also, auch wenn Polizei und Co. noch Springlicht benutzen ist es offiziell natürlich nicht erlaubt.

Ich verstehe unter Springlicht eine Blinkschaltung für das Fernlicht, ob nun Nebelscheinwerfer abwechselnd mitblinken ist sicherlich Geschmacksache, aber eine zusätzliche Warnwirkung dürfte das eher nicht haben. Wenn Ferlicht und Abblendlicht abwechselnd blinken dürfte die Warnwirkung mangels Kontrast auch relativ gering sein.

Meiner Meinung nach sollte ein Springlicht so geschaltet sein:

http://drk.wesermarsch.bei.t-online.de/rettungsdienst/images/rtwtohell.gif


Und nun sagt nicht, dass das verboten ist. Das ist es sowieso, egal in welcher Form! Aber auf diese Art und Weise, kann es zumindest nicht mit der normalen Lichthupe verwechselt werden ;-)

KatsRR
05.06.2003, 12:54
@christian

warum ist doch auch so gewollt, laut gesetzt und rundschreiben sind Springlichter (Lichthupe) in NRW VERBOTEN !!!

da brauche ich dan keinen schaltplan um mir was zu basteln ... ich fahre mit dem auto, ich fahre aber nur so mit SoSi wie es erlaubt ist ...

Christian
05.06.2003, 13:05
@ KatSRR


Wollte nur helfen ....

KatsRR
05.06.2003, 13:06
ja weis ich doch ;-)

66251
05.06.2003, 20:07
Es ist aber nur eine Frage der Zeit, bis man das Springlicht wieder legalisiert. Ist es doch das effektivste aller Sondersignalanlagen an unseren Fahrzeugen.
Um die blauen Blitzer/Blinker hat man auch über ein Jahrzehnt in Deutschalnd kämpfen müssen, bis sie schließlich legalisiert wurden.

mikejanke
07.06.2003, 14:11
MOIN !!

Ich habe von einen Kameraden gehört, dass er aus einer Hamburger Freiwillige Wehr einen kennt, der Springlich an seinem privaten PKW für "Alarmfahren" zum Feuerwehrhaus installiert hat. Weiß jemand von euch ob das erlaubt ist ? Ich meine in Hamburg sind soweit ich weiß sowohl Blaulicht als auch Dachaufsätzer für rivate PKWs verboten.

Gruß Mike

MiThoTyN
07.06.2003, 16:22
Sämtliche Eingriffe in die Beleuchtung des Fahrzeuges sind verboten. Ob innen oder außen ...
Selbst so ein popelischer Weihnachtsbaum ist verboten (Mein Wissensstand)....

Somit sind auch Springlichter am PKW mehr als verboten...

Kleine Geschichte am Rande :
Ein Kumpel von mir hat sich mal PaceCar-Lights in die Scheinwerfer eingebaut. Natürlich in blau. In Frankfurt in der Innenstadt hat er die mal getestet. So just for Fun mal angemacht. Aber das Auto vor ihm war irgendwie besser. Der hatte dann nämlich plötzlich so ein kleines Magnetblaulicht auf'm Dach ....

Gruß Joachim

Fürth 49/74/7
09.06.2003, 09:56
Hallo.

Ich habe euch mal auf unsere Seiten ein Rundschreiben des Präsidiums des BRK's gelegt. Da steht klipp und klar drinnen, dass Intermitierte Scheinwerfer nach § 52 StVZo VERBOTEN sind.

Hier die URL für das pdf:

www.brk-oberasbach.de/images/89_01.pdf


Gruß
Thomas
-------------------
www.brk-oberasbach.de
www.seg-oberasbach.de

FDNY911
09.06.2003, 12:41
Hi,

zu der Aussage für HH kann ich beitragen:

In HH sind für private PKW von FF-Angehörigen selbstverständlich jegliche An- oder Aufbauten VERBOTEN, insbes. Dachaufsetzer.
Alles was gegen die StVO ist ja sowieso !!!

Schon vor vielen Jahren wurde dies durch die Landesbereichsführung so geregelt, da bei Schadenarten mit Menschenleben in Gefahr etc. sowieso immer die BF mit ausrückt,
also eine schnellere FF-Einbindung bzw. schneller am Gerätehaus sein, nicht erforderlich ist. Das ist ja anders als auf dem flachen Land, wo bei Alarm kein anderer (BF) mehr kommt.
Und bei sonstigen nicht eiligen Allein-Einsätzen der FF ist der vermeintliche Zeitvorteil schneller voranzukommen zu vernachlässigen.

Gruss FDNY911

P.S.: Der erfahrene Alarmfahrer spielt aber trotzdem gern mit der Lichthupe ;-))) - und wirken tut es auch... (aber nie beim Privat-Pkw).

Andreas 53/01
09.06.2003, 13:43
Hallo!

Wobei div. Fahrzeuge des Ermittlungsdienstes der Polizei Frankfurt, wenn auch halb erlaubt ( vorläufige Ausnahmegnehmigung ) mit Xenonblitzröhren in den Nebelscheinwerfern ausgestattet sind!

Hier geht man aber davon aus, das eine wirkungsvolle aber zugleich getarnte optische Warneinrichtung erfoderlich zu scheinen mag...

Testreihen mit verdeckt eingebauten Frontblitzern führten nicht zu dem gewünschten Erfolg, Blitzer oder LED - Leuchten hinter der Frontscheibe sind zwar eine nützliche Zusatzbeleuchtung, dürfen aber nicht als alleiniges Licht verwendet werden, sondern nur in Verbindung mit herkömmlichen Rundumleuchten. Könnte man zwar sagen, man lässt das Blaulicht im Fußraum stehen und Fährt nur mit dem sichtbaren Frontblaulicht : Kommt es bei einem Schadensfall zu Rechtstreitigkeiten, weil die StVO und STVZO ja etwas anderes vorgeben!

Hierzu möchte ich allerdings folgendes Anmerken :

Das ausrüsten herkömmlicher Scheinwerfer mit Blitzröhren, macht nur dann Sinn, wenn diese auch Symethrisch in den Scheinwerfern angeordnet sind, dadurch ist aber die eigentliche Verwendung des Scheinwerfers nicht mehr möglich! Da aber in den meisten Fällen Blitzröhren nachträglich und somit zusätzlich in den Scheinwerfern eingebaut werden, kommt es zu einer nicht gewünschten Asymethrischen Streuung des Lichtes und somit zum Negativeffekt, nämlich das die Leuchten u.u. realtiv schlecht zu erkennen sind, insbesondere bei Sonneneinstrahlung!

Der Finanzielle Mehraufwand steht in keinem Verhältniss zum Vorhaben, abgesehen von der Unzulässigkeit ( Ausnahmen möglich )!

MfG

FDNY911
09.06.2003, 14:30
Hi,

die Autobahnpolizei in Neumünster/Raum Neumünster BAB A 7 fährt u.a. in einem Opel Omega Kombi (Radarfahrzeug) anstatt der serienmässigen Nebelleuchten blaue Blitzröhren in den serienmässigen Leuchtenkörpern-sieht äusserlich völlig normal aus. War mal in einer RTL-Reportage zu sehen.
Wer das genehmigt haben mag ???

Gruss, FDNY911