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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 5Ton Folge, verboten diese aufzunehmen?



SauerlandHSK
06.01.2018, 18:26
Hallo zusammen.
Ein Freund fragte mich ob er beim filmen eines Sirenenprobealarms auch die 5 TonFolge neben her dudeln lassen kann weil er das Video gerne hi terher auf Youtube hochladen will...
Nun solange man(n) keine Sprachdurchsage des Leitstellendispo hört ist das doch möglich oder?

Aber die 5 Tonfolge könnte ja auch zu missbräuchlichen Zwecken eingesetzt werden... und dann wäre er dran?

abc-truppe
06.01.2018, 19:48
Hallo SauerlandHSK,
völlig egal, ob jemand spricht und gesprochene Inhalte von sich gibt oder ob "lediglich" die 5-Ton-Folge durchläuft.
§89 TKG gilt für beides:
1) Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört oder in vergleichbarer Weise zur Kenntnis genommen werden.
2) Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden.
Bereits beim "Mitteilen" des Inhalts der Aussendung, die nur für einen begrenzten Personenkreis bestimmt war, "ist er dran".

Keine Rechtsberatung, lediglich eine Interpretation der Gesetzestexte.

AkkonHaLand
07.01.2018, 20:16
... daher sollte man, wenn man so ein Video machen will eine "Dummy-5-Tonfolge" programmieren und auslösen. So muss man auch nicht auf den monatlichen Probealarm warten ;-)