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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sepura SRG3900 mit HBC2



Fluke
17.08.2017, 15:29
Guten Tag alle zusammen.
Ich bin recht neu hier zumindest habe ich noch nie irgendeine Frage gestellt in diesen Forum.
Ich hoffe dass ich mein Anliegen hier richtig platziert habe, und bitte um Nachsicht falls ich etwas falsch gemacht habe. Ich habe mal eine Frage bezüglich eines Gerätes was ich (LEGAL) vor einiger Zeit erworben habe, es handelt sich um ein Sepura SRG3900 welches ich gerne in meine Funkgeräte Sammlung aufnehmen wollte. Es verfügt über das HBC2 Farb bedienteil, und ich würde es gerne in meine Glasvitrine als „Funktionstüchtig“ darstellen. Ich habe das Gerät auch schon einmal vernünftig aufgebaut und an geklemmt, nur leider zeigt das Bedienteil nur „Ungültige SIM“ mehr passiert nicht und es lässt sich auch in keine andere Ebene versetzen. Was ich jetzt eigentlich möchte ist, das beim Einschalten der Vitrinen Beleuchtung das Gerät mit angeht und mir auf dem Bildschirm den „Bildschirm Schoner“ der BOS Funk Niedersachsen anzeigt. Mehr braucht und soll auch nicht sein! Bitte zerreißt mich jetzt nicht in der Luft über Sinn und Unsinn dieses Vorhabens, ich denke wenn mir dieses gewöhnliche „JPEG“ angezeigt wird, das ich vermutlich noch unter 20 Jahre Gefängnis bleibe, und das wäre mir die Sache wert.. hat jetzt jemand eine Idee wie ich diesen zustand ändern kann? Ich habe mich selbst ein wenig Schlau gelesen, und ohne Dieses RADIOMANGER2 Programm wird das wohl nix… ich wäre für einen Tipp wirklich Dankbar, oder jemand würde mir das sogar Programmieren können, Natürlich gegen Bezahlung!
Viele Grüße Jürgen

meierzwo
18.08.2017, 17:14
Ohne eine Änderung der Firmware, die nicht mit dem Radiomanager durchgeführt werden kann, wird das nichts. Die BOS Geräte haben eine spezielle Firmware, die zwingend eine gültige BSI Karte voraussetzen.

Fabpicard
19.08.2017, 19:25
was ich (LEGAL) vor einiger Zeit erworben habe


Die BOS Geräte haben eine spezielle Firmware, die zwingend eine gültige BSI Karte voraussetzen.

@Jürgen: Ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen, aber: Sollte es sich hierbei wirklich um ein Gerät handeln, welches von einer BOS in Deutschland erworben wurde, dann Kannst du es Niemals legal Erworben haben. Denn: Alle BOS mussten sich mit dem Kauf der Geräte dazu zu verpflichten, diese Geräte niemals an Nicht-BOS weiter zu veräußern...

Was uns zu der Antwort auf deine Frage bringen würde: Mit legalen Mitteln kannst du an dem Zustand des Gerätes nichts mehr ändern. Ende.

MfG Fabsi

WernerG
19.08.2017, 22:00
Komisch.....ich war / bin in verschiedenen Funktionen an der Beschaffung von HART/MRT für nPol BOS beteiligt.....eine solche "Selbstverpflichtung zum Nichtweiterverkauf" musste ich noch nie unterzeichnen [emoji41][emoji848]

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DO8RK
20.08.2017, 18:13
@fabpicard, größter Schwachsinn den ich je gehört habe.....

meierzwo
21.08.2017, 14:22
Nun, die zivile Variante unterscheidet sich von der BOS Variante nur durch die Firmware. Man kann die Geräte umflashen. Allerdings rückt Sepura die dazu nötige Software und Firmware nicht an den Normalanwender raus. Wenn, dann geht das nur über den Generalvertreter. Unsere allerersten Geräte funktionierten noch ohne BSI Karte. Die gab es da noch nicht und auch der Netzaufbau fing gerade erst an. Später wurden sie umgeflasht. Sollte auch rückwärts funktionieren.

Ob allerdings ein Gerät ohne Programmierung von Netzwerk, Fleetmapping und Frequenzen überhaupt einen Bildschirmschoner/Hintergrundbild anzeigt, ohne über eine nicht vorhandene Programmierung zu meckern, ist mir nicht bekannt. Zivile Tetra Geräte habe ich schon lange nicht mehr in der Hand gehabt.

DB1VT
22.08.2017, 22:27
meine Hytera geräte zeigen beim start auch das RLP logo an, wenn es sich um ein normales betriebsfunkgerät handen sollte, sollte das kein problem sein, ansonsten bezweifle ich auch das du legal ein BOS gerät erworben hast...

Fabpicard
24.08.2017, 21:18
@fabpicard, größter Schwachsinn den ich je gehört habe.....

Danke, vielleicht vorher informieren???

Man schau einfach mal in die passende Richtlinie der "TEA-2 Verwaltenden Instanzen" rein:

TR 101 053-2

Und werde schnell feststellen, das dort die Annex C und D zutreffend sind.

Das diese nicht Jeder unterzeichnen muss, liegt einfach daran das die BDBOS dafür u.a. gegründet wurde und die "Primary Licence" für Deutschland hält.
Alle Landes"behörden" für den Digitalfunk sind dann "Secondary Users" und haben ihre "Untergebenen" auf alles nötige hinzuweisen.
(Hier in RLP war das zu Anfang auch Bestandteil der Beschaffungsinformationen sowie der Multiplikatoren-Lehrgänge)

Und wer mir nicht glaubt, der rufe doch einfach den Herrn Bolle in den Niederlanden an.

MfG Fabsi