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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sonderrechte beim MTD?



4/80/2
05.05.2003, 10:49
Hallo,

ich habe gehört das Deutschland das einzige Land ist das noch
Blutkonserven mit Wegerechten transportiert. Wie sieht es da mit
der Rechtslage aus? Gelte ich bei so einem Transport als RD Fahrzeug?

AkkonHaLand
05.05.2003, 12:24
Ein Bluttransporter hat nach §§ 35 und 38 StVO Sonder- und Wegerechte und die müssen nunmal mit einem blauen Blinklicht gekennzeichnet werden!

Wie heißt es da so schön:

§35, Satz 5a:
"Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, höchste Eile geboten ist, um Menscheleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

§38, Satz 1 StVO:
"Blaues Blinklicht... mit dem Martinshorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menscheleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden,eine Gefahr... ."

76440
06.05.2003, 21:21
jaja, schön und gut, aber ist ein blutkonservenauto denn automatisch ein KFZ des rettungsdienstes ?!?

CJCS
09.05.2003, 07:50
Hy,

nein die Fahrzeuge gehören dem Blutspendedienst und sind auch auf diesen Zugelassen. Sie gehören nicht dem Rettungsdienst an. Leider habe ich nur für das Land NRW einen entsprechenden Erlass gefunden (RdErl. des Ministers für Wirtschaft, Mittelstadt und Verkehr - IV/A 2-21-31/20-22-38-28/84, des Innenministers - V/B 4.422 - 01 - und des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales -VC1-0713-39 - vom 9.7.1984, zuletzt geändert am 11.02.1987) in dem etwas entsprechendes steht.

Mfg
CJ

brause
09.05.2003, 09:49
Die Fzg. für den Konserventransport gehören oftmals nicht dem Rettungsdienst und auch nicht dem BSD. Es handelt sich dabei zumeist HiOrg-Fzg., die als Führungsfzg. des KatS. angemeldet sind.

MfG

brause