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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Telekommunikationsgesetzes (TKG) geändert: Abhör- und Mitteilungsverbot erweitert



jmayer
13.11.2016, 12:46
hallo,

<b>Telekommunikationsgesetzes (TKG) geändert: Abhör- und Mitteilungsverbot erweitert</b>

Das in § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) festgelegte Abhör- und Mitteilungsverbot ist erweitert worden: War bisher nur das unbefugte "Abhören" verboten, so fällt jetzt auch "die in vergleichbarer Weise erfolgende Kenntnisnahme" darunter.

Die Änderung des TKG-"Abhörparagrafen " ist im "Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze" (DigiNetzG) enthalten, das am 10. November 2016 in Kraft trat.


=> weitere Infos ... (http://www.feuerwehr.de/news.php?id=11857)


Da bin ich mal gespannt wie sich die Rechtssprechung entwickeln wird.