jmayer
13.11.2016, 12:46
hallo,
<b>Telekommunikationsgesetzes (TKG) geändert: Abhör- und Mitteilungsverbot erweitert</b>
Das in § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) festgelegte Abhör- und Mitteilungsverbot ist erweitert worden: War bisher nur das unbefugte "Abhören" verboten, so fällt jetzt auch "die in vergleichbarer Weise erfolgende Kenntnisnahme" darunter.
Die Änderung des TKG-"Abhörparagrafen " ist im "Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze" (DigiNetzG) enthalten, das am 10. November 2016 in Kraft trat.
=> weitere Infos ... (http://www.feuerwehr.de/news.php?id=11857)
Da bin ich mal gespannt wie sich die Rechtssprechung entwickeln wird.
<b>Telekommunikationsgesetzes (TKG) geändert: Abhör- und Mitteilungsverbot erweitert</b>
Das in § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) festgelegte Abhör- und Mitteilungsverbot ist erweitert worden: War bisher nur das unbefugte "Abhören" verboten, so fällt jetzt auch "die in vergleichbarer Weise erfolgende Kenntnisnahme" darunter.
Die Änderung des TKG-"Abhörparagrafen " ist im "Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze" (DigiNetzG) enthalten, das am 10. November 2016 in Kraft trat.
=> weitere Infos ... (http://www.feuerwehr.de/news.php?id=11857)
Da bin ich mal gespannt wie sich die Rechtssprechung entwickeln wird.