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Blinky
17.01.2016, 13:57
Hallo Leute,

wie handhabt ihr das mit Kanalwechsel auf Polizeikanal.

Wir hatten heute Nacht einen Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person gemeldet bekommen.
Auf Melder stand anderer Einsatzort der uns beim ausrücken gemeldet wurde.

Straßen waren glatt und festgefahrene Schneedecke im ländlichen Raum. Es waren vier Ortswehren und zwei Streifenwagen draussen sowie der Rettungsdienst.

Wir hatten keine Unfallstelle gefunden. Hatten die Bundesstraße und einige Nebenstraßen abgefahren. Die Leiststelle forderte uns auf Rücksprache mit der Polizei zu halten.
Der Wehrführer ignorierte es. Langsam stellte sich Ratlosigkeit ein.
Als der Wehrführer ean einer größeren kreuzung ausstieg um sich mit andere Ortswehr zu beraten nahm ich HRT und hab diesen auf die Rufgruppe der Polizei eingestellt und nachgefragt ob Sie weitere Erkenntnisse hatten. Es gab zwei mögliche Einsatzstellen in entgegengesetzter Richtung. Es stellte sich dann aber heraus dass der Unfall 40 km weiter weg war (Luftlinie ein Landkreis über Bundesstr. zwei Landkreise) und somit kein Einsatz für uns.

Als der Wehrführer erfuhr das ich mit HRT bei der Pol (wie von der Fw-Leitstelle gefordert) Rücksprache nahm, war er ausser sich. Wenn dann wird über sein Funkgerät das gemacht. Das wird registriert wenn ein HRT sich woanders einbucht usw.

Das ist mir auch klar. Aber hier musste man von aus gehen das Menschenleben in Gefahr ist und die Leiststelle hatte uns ja aufgefordert mit der Pol Kontakt aufzunehmen.

seppae
17.01.2016, 15:49
In die direkten TMO-Gruppen der Polizei kann man sowieso nicht schalten. Wenn dann hast du in eine Zusammenarbeitsgruppe geschalten, was eigentlich legitim ist. Wie das jetzt dein Wehrführer bewertet ist ihm überlassen. Ohne Auftrag sich in solche Sachen einzumischen ist landauf, landab nicht gerne gesehen.


MfG

Blinky
17.01.2016, 16:00
Grüsse Dich.

In Niedersachsen sind die TMO-Gruppen der Polizei auch für die Feuerwehren freigeschaltet. Lediglich die Sondereinheiten können nicht geschaltet werden.

FF LeipzigM
17.01.2016, 16:11
Grüsse Dich.

In Niedersachsen sind die TMO-Gruppen der Polizei auch für die Feuerwehren freigeschaltet. Lediglich die Sondereinheiten können nicht geschaltet werden.

Jep, in Sachsen und Sachsen-Anhalt z.B. nicht. Da es hier ganz klar um ein dienstliches Interesse IM EINSATZ ging, finde ich das vollkommen legitim!
Leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass mancher Häuptling im Bezug auf den Digitalfunk etwas schreckhaft ist oder gar der Meinung die "Weißheit mit Löffeln gefressen" zu haben. Das Wort eines Kreisausbilder/Multiplikator ist da ganz schnell nichts mehr Wert ;)

Paul

AkkonHaLand
17.01.2016, 16:13
Unanhängig von der Zulässigkeit als Feuerwehr die Polgruppen / -Kanäle zu schalten:

Derjenige, der im Feuerwehreinsatz ohne Befehl des Wehrführers oder dessen Beauftragten (der, der im Fahrzeug vorne rechts sitzt) irgendwas eigenständig macht, wird umgehend vom Einsatz entbunden und nach dem Einsatz zur Dienstbesprechung mit dem kompletten Ortskommando beordert. In der Regel mit anschließender Zeit zum Nachdenken, was man falsch gemacht hat.

Bei der Feuerwehr gibt es nur einen Weg zu arbeiten: Befehl und Gehorsam!

Der Wehrführer, als verantwortlicher Einsatzleiter und Fahrzeugführer, hat in dem geschilderten Fall den Vorschlag (die Lst ist der Dienstleister der Feuerwehr und nicht weisungsbefugt!) der Leitstelle mit der Polizei den EO abzustimmen - aus welchem Grund auch immer - nicht angenommen. Warum ist dabei völlig egal, es ist seine Entscheidung, die er im Zweifel auch vertreten muss! (Und: er muss sich (leider) auch für alle Handlungen seiner Mannschaft verantworten, die er nicht mitbekommen hat!)
NIEMAND wartet auf eine Gelegenheit (hier das Aussteigen des WF) um hinter seinem Rücken gegen seine Entscheidung und/oder Befehe zu handeln.
Würde bei uns sowas Gravierendes passieren, wären im ersten Fall mindestens 3 Monate, im zweiten 6 Monate Pause fällig. Spätestens dann der Ausschluss aus der Wehr. Die Nachdenkzeit gibt es allerdings nur, wenn beim Kommandogespräch wenigstens eine gewisse Einsicht zu erkennen ist.

Dominic
17.01.2016, 17:49
Hallo,
sorry aber in dem Fall so restriktiv zu handeln wäre schon sehr abwegig. Sofern in dem geschilderten Fall keine besondere Regelung zur Schaltung von Rufgruppen der Polizei vorgeschrieben ist und wie ja schon bemerkt wurde, auch ein dienstlicher Anlass vorlag, wäre ja eher das Verhalten des Einsatzleiters zu beanstanden.

Im Sinne der Befehlskette wäre es natürlich besser, den Einsatzleiter auf den Vorschlag der Leitstelle nochmal im eigenen Funkkreis anzusprechen, bevor man die Abfrage bei der Polizei startet. Sagt er explizit "nein" ist dies auch zu befolgen.
Andererseits diente die Anfrage in der Pol-Gruppe nur der reinen Informationsbeschaffung. Ich verbiete ja meiner Mannschaft an der Einsatzstelle auch nicht Beobachtungen, die evtl. meiner Befehlsgebung widersprechen könnten und zeitkritisch sind, direkt an die übrigen Einsatzkräfte weiterzugeben. Als verantwortlicher Einsatzleiter ist man ja noch nicht heilig, allwissend und bekommt auch nicht immer alles mit. Es ist ein schmaler Grat und verlangt vom Führungspersonal genauso Fingerspitzengefühl, wie von der ausführenden Mannschaft.
Wenn jetzt "die Schaltung wird aufgezeichnet" das einzige Argument des Einsatzleiters ist, ist das schon ziemlich schwach.

Stumpf "Befehl und Gehorsam" ist genauso sinnlos, wie ständige Diskussion mit Arbeitskreis und demokratischer Abstimmung. Es soll aber auch keiner seinen Verstand beim Anlegen der Einsatzkleidung am Spind weghängen. Das ganze hat aber auch mit Miteinander und vor allem gegenseitigen Vertrauen zu tun.

Bis dann

Dominic

AkkonHaLand
17.01.2016, 20:44
Es gibt da so eine "Dauer-Dienstanweisung": Niemand wechselt den Funkverkehrskreis, ausser die weisungsberechtigte Stelle (für die Fahrzeugbesatzung ist das der Fahrzeugführer) ordnet es explizit an! ...

Borsti
18.01.2016, 09:00
Es gibt da so eine "Dauer-Dienstanweisung": Niemand wechselt den Funkverkehrskreis, ausser die weisungsberechtigte Stelle (für die Fahrzeugbesatzung ist das der Fahrzeugführer) ordnet es explizit an! ...

Für den Bereich Funkverkehr obliegt es auch in Zeiten des Digitalfunks der Leitstelle. Damit ist dem hier durchgeführten Rufgruppenwechsel nichts hinzuzufügen.

Und zu dem vom Wehrführer verbockten Einsatz und den surrealen Drohungen der Beurlaubung etc. möchte ich mich nicht weiter auslassen.... ;-P

cockpit
18.01.2016, 13:14
Würde bei uns sowas Gravierendes passieren, wären im ersten Fall mindestens 3 Monate, im zweiten 6 Monate Pause fällig. Spätestens dann der Ausschluss aus der Wehr. Die Nachdenkzeit gibt es allerdings nur, wenn beim Kommandogespräch wenigstens eine gewisse Einsicht zu erkennen ist.

Und dann wundern sich manche Wehren über die mangelnde Bereitschaft der Bevölkerung aktiv bei der Feuerwehr dienst zu tun.
Allein schon die Idee würde bei mir alle Sicherungen zum Glühen bringen, wahrscheinlich hätte mein Wehrführer schneller die Einsatzklamotten vor die Füße als er Denken kann.
Das es hinterher ein Gespräch gibt ist Okay.

GVD
18.01.2016, 18:06
Ach,

das ist ja hübsch...

...da diskutiere ich mit der Führngskraft mal etwas herum und baue mir meine Welt, wie sie mir gefällt...

@AkkonHaLand:
Dicker Daumen nach oben!

Tschüß
Michael

Blinky
18.01.2016, 19:01
Wenn ich AkkonHaLand Text so lese, dann setzt Er wohl blinden Gehorsam vorraus.

Es sollte aber auch auf den gesunden Menschenverstand ankommen. Wenn man nur „Dienst nach Vorschrift" macht kann es auch nach hinten los gehen.

Aus Spaß hab ich das mit Sicherheit nicht getan. Dafür bin ich schon zu lange dabei.
Deshalb war meine Frage wie das bei anderen Feuerwehren gehandhabt wird.

Wenn ein Feuerwehrmitglied (SB) jedesmal Angst haben muss beim Zeigen von Eigeninitative und deshalb nur noch „Dienst nach Vorschrift" macht, kann auch gleichgültigkeit und Unsicherheit entstehen. Schon oft erlebt. Gleichgültige Feuerwehrkameraden sind nicht gerade förderlich in Einsatzsituationen.

Ich kenne Feuerwehrmitglieder die wenn bestimmte Personen Einsatzleiter ist alles gleichgültig ist und nicht mal mitdenken. Wenn jemand anderes Einsatzkleiter ist, dann sind diese Kameraden total ausgewechselt. Sie arbeiten vernünftig mit und der Einsatz geht Hand in Hand.

AkkonHaLand
18.01.2016, 19:43
Es wurde geschildert, dass die Lst den Vorschlag machte, die Polizei direkt zu kontaktieren um den EO abzusprechen. Während dieser Mitteilung war der Wehrführer im Fahrzeug auf der Position des Fahrzeugführers.
Wenn der FzgFü nicht auf eine Mitteilung reagiert, dann kann ich ihn gerne darauf hinweisen. Evtl. hat er es ja auch überhört. Aber extra drauf warten, dass der FzgFü aussteigt, damit er nicht mitbekommt, dass ich jetzt einen Kanalwechsel mache und hinter seinem Rücken Maßnahmen treffe ist (mit Verlaub für die Wortwahl) unter aller Sau! Würde das jemand bei mir machen, wäre der Einsatz für diese Person gelaufen! Wenn jemand meint das Fahzeug besser führen zu können, soll er sich am Gerätehaus gefälligst vorne rechts hinsetzen. Aber wie sieht es denn in der Realität aus? Wenn man zum Fzg kommt drängen sich 15 Leute auf den 7 Sitzplätzen hinten und die beiden Sitze vorne sind gähnend leer...

Natürlich soll jeder seine Augen offen und das Gehirn in hocheffizienz haben. Jede Erkenntnis, die nicht die Sicherheit der Einsatzkräfte gefährdet, wird aber ausschließlich an die zuständige Führungskraft gemeldet und NUR von dieser werden die zu erfolgenden Maßnahmen entschieden. Anders sieht es selbstredend aus bei Tatsachen, die die Einsatzkräfte gefährden: ein klassisches Beispiel, warum jeder Trupp im Einsatz eine Signalpfeife mitzuführen hat und auch zumindest das Signal "Alle zurück-Gefahr!" kennen und geben können muss.

Niemand hat das Recht den Einsatzleitungsweg zu unterlaufen. Jeder EL hat seinen eigenen Weg und macht sich seine eigene Gedanken auf Grund seine eigenen Erkenntnisse.

Um das noch deutlicher zu machen ein Beispieleinsatz:
Feuer in einer Tischlerei. Der EL entscheidet, dass der EO von allen auf der Rückseite angefahren wird und es eine Beschränkung auf das Abriegeln des Wohnhauses mit "so viel Wasser, das es aus der Dachrinne schwappt" gibt. Der Angriffstruppführer geht um die nächste Ecke und funkt die nachrückenden Kräfte an, sie sollen direkt zum Haupteingang fahren. Bis hier doch in Ordnung, oder? Nicht ganz, denn als die nachrückenden Fahrzeuge vor dem Haupteingang halten, machen die seit gestern abend im Raum links hinter der Eingangstür gelagerten Lösemittelfässer "dicke Backen" und erzeugen einen Feuerball mit 28 Meter Radius, der Dummerweise den neuen Gastank hinter der Hecke mitnimmt. Fazit: 32 Tote, 17 Verletzte, 4 Einsatzfahrzeuge Schrott. Die Einsatzkräfte hinter dem Gebäude nur erschrocken, Wohnhaus bis auf eine Glasscheibe in der Kellertür unversehrt. Frage: warum hat der EL die Aufstellung hinter dem Gebäude befohlen und darauf vertraut, dass die Einsatzkräfte dieses befolgen?

Blinky
18.01.2016, 21:21
Das ist jetzt ein schlechter Vergleich und nicht mit dem Fall vergleichbar.

Es ist schon ein Unterschied ob man nach dem Einsatzort fragt oder Einsatzkräfte umleitet.

Borsti
18.01.2016, 21:29
...da diskutiere ich mit der Führngskraft mal etwas herum und baue mir meine Welt, wie sie mir gefällt...


Schon mal was von Unterstützung und Remonstration gehört? Beides so Möglichkeiten, den Vorgesetzten auf andere und ggf. bessere Möglichkeiten hinzuweisen...

GVD
18.01.2016, 23:41
Nun nun,

wie AkkonHaLand schon ausführte: Dies tat die Lst ja und der Fahrzeugführer hat die nicht angenommen. Warum auch immer; seine Entscheidung.

Ich habe meinem Kommentar sonst nichts weiter hinzu zu fügen.

Tschüß
Michael

Dominic
19.01.2016, 00:09
Hallo,
ich sehe auch einen ganz klaren Unterschied zwischen "einen gegebenen Befehl zu missachten" oder "in Ermangelung eines Befehls selbstständig zu handeln".
Man muss hier auch mal die Kirche im Dorf lassen, was ist denn die Anfrage bei der Polizei nach dem Einsatzort für eine Maßnahme. Es ist doch ein reiner Informationsgewinn, der auch keine negativen Auswirkungen auf den Einsatzablauf hat.
Daraus muss man nicht gleich Insubordination herleiten. Natürlich kann man nachher vernünftig darüber sprechen und der Einsatzleiter kann auch zukünftig dieses Vorgehen der Einsatzkraft verbieten. Dann aber bitte auch mit einer vernünftigen Begründung und nicht "Kraft seines Willens". Sorry, aber so führt man heute weder Personal noch Einsatzkräfte.

Wenn ich dann noch höre "bei uns wird man dann aber direkt beurlaubt", dann frage ich mich schon auf welcher Grundlage dies passieren soll. Auch in der freiwilligen Feuerwehr ist i.d.R. das Disziplinarrecht des Beamtentums des jeweiligen Bundeslandes in der für die Organisationstruktur angepassten Form anzuwenden. Wenn ich da jmd. gegen seinen Willen suspendieren, beurlauben oder ausschließen etc. und nicht dafür später vor dem Verwaltungsgericht gefressen werden möchte, dann muss ich mich an den richtigen Ablauf des Disziplinarverfahrens richten und sollte schon recht gute Gründe und Argumente haben. Sprich als Einsatzleiter muss ich mich dann auch vernünftig erklären und meine Handlungsweise rechtfertigen können. Ein "Ich will das aber so" reicht da nicht.

Ich pflege auch einen gewissen Führungsstil und je nach Situation ist meine Befehlsgebung eindeutig ohne Interpretationsspielraum und manchmal auch recht offen. Immer pragmatisch orientiert am Einsatzziel, der Gefährdung und auch auf die jeweilig unterstellte Einsatzkraft abgestimmt. Es läuft natürlich nicht immer alles rund, dann wird ggf. direkt eingegriffen und auch anschl. in der Einsatznachbesprechung darüber gesprochen. Hin und wieder kriegt auch mal einer im Einzelgespräch was "auf die Ohren". Dann aber vernünftig begründet und auch so, dass derjenige nicht nur anschl. auf mich sauer ist oder die Brocken hinschmeißt, sondern seinen Fehler auch einsehen kann. Was soll ich sagen, es funktioniert.
Was macht mich denn zur Führungskraft; ich habe ein paar Wochen die Schulbank gedrückt und einige Prüfungen bestanden. Einige Jahre Einsatzerfahrung kommen noch hinzu, die haben auch Andere. Aber entgegen der weitläufigen Meinung kann ich z.B. immer noch nicht im Brandrauch ohne PA dank Kordelatmung überleben oder dank Funktionsweste übers Wassers laufen. Deswegen hoffe ich, dass mir meine Mannschaft nicht nur wegen meiner schicken Accessoires an der Einsatzkleidung oder der Angst vor Repressalien im Einsatz folgt sondern aus Respekt und Vertrauen zur mir. Umgekehrt kann sich die Mannschaft auch meines Vertrauens und Respekts sicher sein.

Bis dann

Dominic

Borsti
19.01.2016, 19:05
Sehr gut gesprochen, Dominic!

Und wenn der Einsatzleiter schon nicht in der Lage ist, eine einfache Anweisung der Leitstelle zu befolgen, was soll man dann noch machen? Er wird sicherlich nicht der einzige sein, der eine Führungsausbildung hat. Daher musste man ihm quasi aus kameradschaftlichen Gründen helfen.... :-P

Andi-Hamburg
19.01.2016, 19:17
Leider sind einige Leitstellen nur Dienstleister und nicht Weisungsbefugt. Viele Handeln leider dann auch so und lassen sich von dort eben nix sagen. Kannte ich von vorher auch nicht.

Borsti
19.01.2016, 19:22
Ja, das ist bei der Mehrzahl der Rettungsleitstellen der Fall. Allerdings sind sie in Fragen der Funkabwicklung etc. allen Einsatzkräften gegenüber weisungsbefugt, ein Rufgruppenwechsel sollte durch diese Befugnis abgedeckt sein.

AkkonHaLand
20.01.2016, 16:18
Eigentlich ist es doch ganz einfach:
An den Funk kommen nur der Einsatzleiter, Fahrzeugführer und die von diesen direkt beauftragten Personen. In dem o. g. Fall war vom Fahrzeugführer keine Person benannt und er hatte sein eigenes Funkgerät beim Aussteigen dabei, war also erreichbar und stets informiert über alles was über den Funk kommt. Also hat niemand was am Funk rumzufummeln und schon garnicht den Kanal / die Gruppe zu verstellen/wechseln.

Als nächstes steigt der Fahrer aus um zu sehen, ob das Einsatzfahrzeug zwischen den parkenden Autos hindurch passt und wenn er sich umdreht ist "sein" LF weg, weil jemand von den hinteren Sitzen meinte, er müsse es woanders hinfahren....
Wenn jemand meint, er könne die Einsätze besser leiten, dann soll er die nötigen Lehrgänge machen die dazu berechtigen und sich vom Ortsbrandmeister als Einsatzleiter einsetzen oder gleich als als Ortsbrandmeister oder höheres wählen lassen.

DG7GJ
20.01.2016, 16:33
Hallo!


Leider sind einige Leitstellen nur Dienstleister und nicht Weisungsbefugt.

Aha...das könnte erklären warum ich keinen Sinn in den hier dargelegten Sachverhalt erkennen kann.

Denn die Anweisung einer Leitstelle zu einem Fahrzeug, es möge doch bitte auf dem POL-Kanal schalten und sich dort erkunden, habe ich bisher noch nie gehört.
Eher umgekehrt:
Wird eine Einsatzstelle nicht gefunden, oder muss irgendwas anderen abgeklärt werden zwischen irgendeine nPOL und der POL, dann lief das bisher immer über die LST. Hieß: Der Disponent hat dann telefonisch mit der POL gesprochen.

Zumindest war das bsher gängige Praxis über Jahrzehnte.
Und warum das jetzt bei Tetra-Gesprächsgruppen anders sein sollte, als bisher mit analogen Funkgeräten, erschloss sich mir nicht.

Um aber doch was generell zur Thematik bei zu tragen:

Organisationen die effizient was erreichen wollen, also neben Feuerwehr eigentlich alle BOS sowie Millitär, können nur nach einer fest vorgegebenen und streng eingehaltenen Hirachie funktionieren. Wenn in solchen Organisationen eine übergeordnete Führungskraft sich für einen Weg entscheidet, dann darf sich von den untergliederten Kräften niemand dagegen entscheiden.
Beim Bund wurde man für sowas in die Kombüse strafversetzt...Kartofeln schälen, Gemüse putzen...über Monate.

Warum sollte das bei Feuerwehren lockerer gesehen werden?

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser

Borsti
21.01.2016, 11:55
Eigentlich ist es doch ganz einfach:
An den Funk kommen nur der Einsatzleiter, Fahrzeugführer und die von diesen direkt beauftragten Personen. In dem o. g. Fall war vom Fahrzeugführer keine Person benannt und er hatte sein eigenes Funkgerät beim Aussteigen dabei, war also erreichbar und stets informiert über alles was über den Funk kommt.

Sauber. Jetzt weiß ich endlich warum die ganzen Daorf-Feuerwehr-Autos auf Funk nicht auf Ansprache reagieren. Nicht, weil es niemand hört, sondern weil da nur der König himself sprechen darf.

Tolle Einstellung. Gute Nacht...

Blinky
21.01.2016, 14:47
Da liegst Du falsch. Er hatte kein Funkgerät beim aussteigen dabei und war somit nicht erreichbar.
Hier interpretierst Du wieder Sachen rein, die so nicht gegeben war. Setzen sechs.


Eigentlich ist es doch ganz einfach:
An den Funk kommen nur der Einsatzleiter, Fahrzeugführer und die von diesen direkt beauftragten Personen. In dem o. g. Fall war vom Fahrzeugführer keine Person benannt und er hatte sein eigenes Funkgerät beim Aussteigen dabei, war also erreichbar und stets informiert über alles was über den Funk kommt. Also hat niemand was am Funk rumzufummeln und schon garnicht den Kanal / die Gruppe zu verstellen/wechseln.

Als nächstes steigt der Fahrer aus um zu sehen, ob das Einsatzfahrzeug zwischen den parkenden Autos hindurch passt und wenn er sich umdreht ist "sein" LF weg, weil jemand von den hinteren Sitzen meinte, er müsse es woanders hinfahren....
Wenn jemand meint, er könne die Einsätze besser leiten, dann soll er die nötigen Lehrgänge machen die dazu berechtigen und sich vom Ortsbrandmeister als Einsatzleiter einsetzen oder gleich als als Ortsbrandmeister oder höheres wählen lassen.

Ghost~Talker
21.01.2016, 16:43
Wenn dann wird über sein Funkgerät das gemacht. Das wird registriert wenn ein HRT sich woanders einbucht usw.


Da liegst Du falsch. Er hatte kein Funkgerät beim aussteigen dabei und war somit nicht erreichbar.
Hier interpretierst Du wieder Sachen rein, die so nicht gegeben war. Setzen sechs.


Ich habe das aber ebenso interpretiert.
Was ist denn "sein" Funkgerät? Wo war es denn zu dieser Zeit??


Ansonsten stehe ich eher auf der Seite von AkkonHaLand.
Davon ab, dass der EL / GF selbst einmal überlegen sollte, warum er nicht einfach nachgefragt hat ("Schaffen wir doch auch ohne die Idioten in Grün/Blau"), sollte man solche Sachen einfach bleiben lassen.
Dann ihn persönlich noch einmal darauf aufmerksam machen, dass er doch einfach noch einmal selbst mit der POL in Kontakt tritt.

GVD
21.01.2016, 17:01
Moin,

ich bin immer wieder verwundert, was für ein Ton hier herrscht. Ist schon Wahnsinn.

Nun weiß ich wieder, warum ich vor zwei oder drei Jahren - nach vielen Jahren Mitgliedschaft hier als LittleGrisu - das Handtuch warf und austrat. Wieder eingetreten bin ich nur, wegen dem Tetra-Thema.

Man sollte denken, dass - vorsichtig geschätzt - 90% der User hier irgendeiner BOS angehören. Und gerade BOS-Angehörige beschweren sich die letzten Jahre darüber, dass ihnen von den Bürgern kein Respekt mehr entgegen gebracht wird. Wenn man aber so schon miteinander umgeht, wie soll man denn das von den Bürgern erwarten?

Wenn Ihr während Eures Dienstes/Einsatzes auch so auftretet, wundert mich nichts mehr.

Leute, es ist doch ganz einfach. Die Feuerwehr ist kein Verein. Ihr handelt, und das vergessen leider viele, nicht eigenständig sondern fremdbestimmt. Ihr handelt im Auftrag Eurer Kommune im Namen Eures/Eurer Bürgermeister. Leute, Leute, Leute...

Die Feuerwehr ist an Dienstvorschriften gebunden, die ich hier ja wohl nicht extra aufzählen muss. Und da erübrigen sich solche Diskussionen doch eigentlich, denn es ist doch ganz klar geregelt, wer welche Funktionen in einer Einheit hat. Da gibt es doch garnichts zu diskutieren...

Tschüß
Michael

Blinky
21.01.2016, 19:07
In der Ladeerhaltung im Fahrzeug.


Ich habe das aber ebenso interpretiert.
Was ist denn "sein" Funkgerät? Wo war es denn zu dieser Zeit??


Ansonsten stehe ich eher auf der Seite von AkkonHaLand.
Davon ab, dass der EL / GF selbst einmal überlegen sollte, warum er nicht einfach nachgefragt hat ("Schaffen wir doch auch ohne die Idioten in Grün/Blau"), sollte man solche Sachen einfach bleiben lassen.
Dann ihn persönlich noch einmal darauf aufmerksam machen, dass er doch einfach noch einmal selbst mit der POL in Kontakt tritt.

DaRake
28.01.2016, 16:49
Hallo!



Der Wehrführer, als verantwortlicher Einsatzleiter und Fahrzeugführer, hat in dem geschilderten Fall den Vorschlag (die Lst ist der Dienstleister der Feuerwehr und nicht weisungsbefugt!) der Leitstelle mit der Polizei den EO abzustimmen - aus welchem Grund auch immer - nicht angenommen.

Bitte nicht einfach so schreiben, dass die LtS nicht weisungsbefugt ist, sondern darauf hinweisen, dass das bei euch so ist, da es durchaus andere Konstellationen in der Fw-Welt gibt...

Gruß
DaRake

Blinky
06.02.2016, 17:26
So heute bei der Digitalfunk-Umschulung für Endanwender auf Kreisebende gab es auch die Nutzungsbestimmungen des Landkreises.

Ein Rufgruppenwechsel findet nur auf Weisung oder Duldung durcz die Leiststelle statt.

GVD
06.02.2016, 17:50
So. Nun hast Du es uns aber gegeben. ;-)

Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken, ob Du in Deinem Startbeitrag vielleicht Ruf- und Einsatzgruppen verwechselst...

Tschüß
mICHael

Baasi
19.02.2016, 07:37
...und was hat das ganze Kompetenzgerangel jetzt noch mit Tetra zu tun?