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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Waffen/Munition/Sprengstoff im FW-Einsatz



bushfire747
26.04.2003, 16:06
Hallo Kameraden !

Hier eine Frage an die FW-Aktiven im Forum..

Hat sich jemand von Euch schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie bei einem Kellerfeuer im Hause eines Jägers bzw. Sport- oder Böllerschützen vorzugehen ist, der unter Umständen "Wiederlader" ist, d.h. seine Munition selbst herstellt - und daher möglicherweise größere Mengen Schießpulver bzw. Munition im Keller hat ?!?

Lt. Waffen bzw. Sprengstoffgesetz ist hier nämlich die Verwahrung nur in einem abgeschlossenen Schrank mit Stangenriegelschloss vorgeschrieben.

Viele Wiederlader halten es für sinnvoller, den Zugriff auf Pulver für Unbefugte durch die Verwahrung in einem Klasse A Tresor (min 3mm Stahlblech und mehrere stabile Zuhaltungen) zu verhindern - und sind sich damit nicht bewußt, im Brandfalle eine potentielle Bombe zu schaffen, da sich das Pulver in einem "quasi" Druckbehälter befindet...

Ein bekannter Büchsenmacher hat mir geraten, in jedem Fall aus solch einem Keller herauszubleiben...

Wie würdet Ihr vorgehen ?!?

Ich würde das Fluten des Kellers mit Mittelschaum erwägen, falls die gerechtfertigte Annahme besteht...

bushfire

Florian Feuerbaer
26.04.2003, 17:03
Mit Schaum fluten würde ich auch!

Ansonsten -- nix wie weg ;-))

Nein aber is ne sehr brisante sache!

Grüße

Florian

Hendrik
26.04.2003, 17:33
Kann ich mich nur anschließen. Du schickst ja auch keine Leute in ein Gebäude das einsturzgefährdet ist.

Und : Es kann auch vorkommen, dass in einem Privathaus so Zeug gelagert ist. Bei uns im Ort ist so eins, das ist irgendson Sportschütze.

Florian Feuerbaer
26.04.2003, 17:35
Is ja schon gut wenn man das vorher weiß!!

Grüße

Florian

PS: In einer größeren Stadt weiß mans net immer :)

Hendrik
26.04.2003, 17:38
Jo..

Aircell
26.04.2003, 18:46
Wenn ein Sportschütze oder Jäger Schwarzpulver besitzt ist er verpflichtet, dies den Einsatzkräften mitzuteilen!

Des weiteren muss der Lagerungsort entsprechend gekennzeichnet sein.

Ausserdem macht man sich Strafbar, wenn man Schwarzpulver im Wohnhaus aufbewahrt!! Es muss in einem anderen Unbewohnten (!) Gebäude mit mindestens einem Fenster aufbewahrt werden. Der Raum muss an der Tür mit einem "Explosionsgefährlich"-Aufkleber versehen werden!

Wenn das einer kontrolliert ist der jenige seinen Schein, der ohnehin mit vielen Auflagen versehen ist sofort los!!!

Florian Feuerbaer
26.04.2003, 18:59
Naja ich kann mich da noch an nen Einsatz erinnern wo jemand nen ganzen Keller voller Sylvesterböller in der Innenstadt hatte, wenns da gebrannt hätte ......

Aircell
26.04.2003, 19:02
Original geschrieben von Florian Feuerbaer
Naja ich kann mich da noch an nen Einsatz erinnern wo jemand nen ganzen Keller voller Sylvesterböller in der Innenstadt hatte, wenns da gebrannt hätte ......

ich hab hier auch noch ne Koffer voll stehen ;-) *lachlach*

Florian Feuerbaer
26.04.2003, 19:04
Nanana das hab ich net gelesen *ggg*

Grüße

Florian


PS: Haste auch den Aufkleber auf dem Koffer und an der Tür? *bg*

Aircell
26.04.2003, 19:10
Na klar! ;-) Der Koffer steht Ordnungsgemäss in der verlassenen / unbewohnten halbruine neben an! Die hab ich extra dafür angemietet. Wenn der Koffer da hoch geht, ist kein grosser Verlust! ;-)



P.S. War alles en Witz ;-) Ned, dass ich hier ins falsche Licht gerate... ;-)

Florian Feuerbaer
26.04.2003, 19:11
Klar Carsten wir glaube Dir alles!

Grüße

Florian


PS: Ist das mit dem falschem Licht net schon zu spät? *fg*

Aircell
26.04.2003, 19:16
Original geschrieben von Florian Feuerbaer

PS: Ist das mit dem falschem Licht net schon zu spät? *fg*

N E I N ! ! ! ! ! ! ! WAS SOLL ICH JETZT MACHEN???? AHHHHHH!



;-) man sind wir doof ;-)

Florian Feuerbaer
26.04.2003, 19:17
*lol*


Grüße

Florian


PS: Ich glaub wir sind ein "bischen" vom Thema abgewichen ;)

SEG-Betreuung
26.04.2003, 22:16
die aussage, dass ich in bewohnten gebäuden kein schwarzpulver lagern darf ist schlichtweg falsch!!!

es kommt hierbei lediglich auf die menge an, die weiss ich aber nicht mehr auswendig, ist zulange her!

schau aber gerne mal nach wenns sein muss.

des weiteren ist auch die menge an nitropulver in bewohnten gebäuden beschränkt. hier ist die menge größer, da nitropulver langsam und kontrolliert abbrennt und nicht explosionsartig wie schwarzpulver.

in garagen darf man das zeug gar ned lagern, in unbewohnten nebengebäuden ist dann die menge höher, aber ein aufkleber an der eingangstür ist definitv nicht vorgeschrieben, nur das behältnis (schrank oder kiste) wo das zeug drinnen ist muss dern explosivaufkleber dran haben.
sonst könnte ich ja gleich eine anzeige in der zeitung aufgeben, wer so zeug haben will, braucht nur da einzubrechen...


und der wiederladerschein ist schwer zu bekommen, das stimmt :-)

Etienne
27.04.2003, 01:39
Hey Leute!

@ Carsten & Florian Feuerbaer


Vielleicht könnt ihr beim nächsten Mal einfach die Beiträge editieren oder mehrere Beiträge mit einem Satz einfach später löschen?

Wäre ganz gut für die Forumkapazität!

Aircell
27.04.2003, 10:09
@Bogg: damit habe ich mich und Florian Feuerbaer gemeint. Wie sagst du immer: tztztz ;-)

@Etienne: ich fass es das nächste mal zusammen und tue das jetzt noch nachträglich, sorry!

@SEG-Betreuung:


Original geschrieben von SEG-Betreuung
ein aufkleber an der eingangstür ist definitv nicht vorgeschrieben, nur das behältnis (schrank oder kiste) wo das zeug drinnen ist muss dern explosivaufkleber dran haben.



Stimmt! Das war mein Fehler! Wegen dem anderen bin ich mir aber nicht sicher! Ich frage nochmal einen, der erst letztes Jahr seinen Schwarzpulverschein gemacht hat! Und meines wissens ist lagern und hantieren in der Wohnung, die auch von anderen Personen bewohnt ist VERBOTEN!

Ich frag da noch mal nach!


====
EDIT
====

@SEG-Betreung:

HA! Ich hab doch recht! siehe: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sprengv_2/anlage_6_zum_anhang_17.html

Man darf in bewohnten Räumen (also einer Wohnung) kein schwarzpulver aufbewahren!!!

SEG-Betreuung
27.04.2003, 15:31
definiere mal bewohnter raum!

ist dein keller bewohnt?

mein ordungsamt hatte mit der lagerung im kellergeschoss keine probleme...

und wie bei allen unseren gesetzen ist das immer ausleguungs sache.

würde man deine strenge auslegung nehmen, dürften 80 % der wiederlader ihre treibladungspulver, ob nun nitro oder sp nicht mehr zuhause lagern...

das dürfen sie aber!

Aircell
27.04.2003, 15:41
also für mich ist wohnung das, wo man sich länger aufhält. also ein bewohnter raum!

Keller ist, nicht bewohnt, weil du dich da nicht ständig aufhältst!

so ist meine Definition. das meinte ich damit von anfang an

Boris F
27.04.2003, 20:31
Original geschrieben von Carsten
Wenn ein Sportschütze oder Jäger Schwarzpulver besitzt ist er verpflichtet, dies den Einsatzkräften mitzuteilen!

Am besten sofort nach der erfolgreichen Wiederbelebung, gelle?

:D

Aircell
27.04.2003, 20:35
besser wäre sofort beim eintreffen ;-)

AkkonHaLand
28.04.2003, 20:17
Original geschrieben von Carsten
Und meines wissens ist lagern und hantieren in der Wohnung, die auch von anderen Personen bewohnt ist VERBOTEN!

Ich frag da noch mal nach!


Das mach mal!
Das Lagern von bis zu 200Kg (in Worten 0,2 Tonnen) Schwarzpulver ist auch direkt im Wohnzimmer erlaubt! Voraussetzung: Abgeschlossener, gesicherter Behälter!
Ein Bekannter aus Hannover hat z. B. sein Schwarzpulver in einer mit Beton ausgegossenen Truhe mit Sicherheits-Tresor-Schloß! Was 200 Kg Schwarzpulver machen kann denke ich braucht nicht erklärt zu werden.

Einsatzablauf:
- Sprengmeister (Kaumpfmittelbeseitigungsdienst) alarmieren lassen
- Absperrung 150 Meter
- Aus Sicherer Deckung mit SCHWERschaum fluten
- Beten, das nichts knallt

Übrigens: kennt irgendein Einsatzleiter nicht die Sprengstoffschein-Inhaber in seinem Gebiet? Dann bitte den Posten sofort abgeben! Solchen EL sind UNTRAGBAR, die ihr Einsatzgabiet nicht kennen!

Aircell
28.04.2003, 21:59
Original geschrieben von AkkonHaLand
Das mach mal!
Das Lagern von bis zu 200Kg (in Worten 0,2 Tonnen) Schwarzpulver ist auch direkt im Wohnzimmer erlaubt! Voraussetzung: Abgeschlossener, gesicherter Behälter!
Ein Bekannter aus Hannover hat z. B. sein Schwarzpulver in einer mit Beton ausgegossenen Truhe mit Sicherheits-Tresor-Schloß! Was 200 Kg Schwarzpulver machen kann denke ich braucht nicht erklärt zu werden.

Einsatzablauf:
- Sprengmeister (Kaumpfmittelbeseitigungsdienst) alarmieren lassen
- Absperrung 150 Meter
- Aus Sicherer Deckung mit SCHWERschaum fluten
- Beten, das nichts knallt

Übrigens: kennt irgendein Einsatzleiter nicht die Sprengstoffschein-Inhaber in seinem Gebiet? Dann bitte den Posten sofort abgeben! Solchen EL sind UNTRAGBAR, die ihr Einsatzgabiet nicht kennen!

Bei 200kg hilft dir auch die komische Truhe nicht mehr! ;-)
Siehe weiter oben, da ist ein link, was erlaubt ist und was nicht!
(http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sprengv_2/anlage_6_zum_anhang_17.html)

Das mit dem Einsatzleiter find ich nen bissel übertrieben! Möchte wetten, dass sowas höchstens jeder 5. Einsatzleiter (bei uns zumindest) weiß !!

xcom
29.04.2003, 20:47
hallo!

wir hatten schonmal nen Sprengstoff-Einsatz. Ist noch gar net so lange her. Gebrannt hat es zwar nicht, war trotzdem nicht ganz ohne.
Kinder hatten beim spielen eine alte Handgranate gefunden und die mit nach Hause genommen und auf der couch deponiert. Wir mussten dann den kompletten Raum mit Holz und Stahl auskleiden und den Brandschutz sicherstellen , bevor der Sprengmittelräumdienst zur Tat schritt.
Uns wurde gesagt, wir müssten ganz vorsichtig sein und dürften keinerlei Erschütterungen verursachen. Der SMR (?) war da allerdings nicht so zimperlich und hat die couch wild durchs zimmer getreten...............*g*
Ist aber alles gut gegangen

MfG
xcom

SEG-Betreuung
29.04.2003, 22:00
wo die menge von 200 kg herkommt ist mit schleierhaft!

das reicht um nen krater von 20 metern durchmesser zu sprengen, wenn entsprechend verdämmt!

wenn ich seit der prüfung nicht alles vergessen habe, sind es in normalen gebäuden 1 kg SW und 5 kg nitropulver, in kombination sind es weniger.

und was auf dem link angegeben ist kann schon stimmen, trotzdem hat das letzte wort immer dein ordnungsamt, denen fällt schon was ein um ihren willen durchzusetzen.
die wollen uns legalen waffenbesitzern an den kragen wo sie nur können!!!

zu der sache mit dem EL der das wissen sollte:

nach anfrage bei meiner PI, nicht mal die wissen, dass ich eine WBK habe und ein paar schiesseisen nebst munition daheim habe! das taucht bei den personenbezogenen daten im PC nicht auf! (wäre aus meiner sicht kein problem, das dürften sie gerne wissen, bin ja friedlich!)

dann stell ich mir die frage, wie der EL an solche daten kommen soll? wenn die Pol das nicht hat, wird das irgendein EL sicher nie haben, schon gar nicht so auf verdacht, eine liste der WBK und SpStSchein- Inhaber, weil da könnte es ja mal brennen...

das fällt wohl klar unter den datenschutz!

und solange verbrecher vom datenschutz profitieren, kann sich ein kleiner sportschütze da drauf sicher auch berufen.

Aircell
29.04.2003, 22:05
Original geschrieben von SEG-Betreuung

die wollen uns legalen waffenbesitzern an den kragen wo sie nur können!!!

Da hast du recht! Ich würde hier nun meinen Senf dazugeben, aber da es kein Sportschützenforum ist verzichte ich darauf ;-)