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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Funkscanner für POCSAG bei HiOrg legal?



MAElektronik
19.08.2015, 18:27
Hallo Zusammen,

allgemein darf man ja Funkscanner nicht einsetzen um BOS Frequenzen abzuhören.
Nun stellt sich die Frage ob es legal ist im Gerätehaus ein Funkscanner auf dem 2m POCSAG Kanal des Landkreises zu betreiben.
Das Signal des Scanners würde mit BOSMON ausgewertet und bei Empfang einer unserer RICs an firEmergency weitergeleitet um zu alarmieren.
Im Prinzip werden ja teilweise Meldungen für uns empfangen (unsere Alarme), aber halt auch Alarme für andere.

Weiß jemand wie die Rechtslage hier ist?
Über Infos wäre ich dankbar.

Gruß Mario

MiThoTyN
20.08.2015, 08:21
Hi Mario,

wenn du sicherstellst, dass du nur die für dich bestimmten Nachrichten empfängst, dekodierst und weiter verarbeitest, bist du rechtlich erstmal "sauber", wobei es kaum möglich sein wird das sicherzustellen. Scanner und solche allgemeinen Dekodierprogramme bieten halt die Möglichkeit alles zu dekodieren, ggf. langt diese Möglichkeit schon aus, um damit (je nach Ansicht der Richter) gegen das TKG zu verstoßen.

Auch die Tatsache, dass du mit dem Scanner in der Lage bist, rund um die Uhr den Funk des Landkreises mitzuhören, obwohl "dienstlich" da keine Veranlassung dazu besteht, könnte man "gegen dich" verwenden. Im Normalfall nutzt du den BOS-Funk ja nur, wenn du im Rahmen deines Aufgabengebietes dienstlich tätig bist und den BOS-Funk dann quasi als "Arbeitsmittel" benötigst. (Deswegen ist auch ständiges Mithören am FME "nicht erlaubt", obwohl der FME zugelassen ist und du Mitglied einer HiOrg/FW bist.)

Zusätzlich dürfen am BOS-Funk nur nach TR-BOS zugelassene Geräte teilnehmen. Du kannst also auch noch erheblichen Ärger mit dem Landkreis als Betreiber des Funknetzes bekommen.

Durch die "schwammige" Rechtslage sind da in den letzten Jahren schon diverse Urteile entstanden, die mal positiv und mal negativ ausgefallen sind. Man kann das leider nicht vorhersagen, wie ein solcher Fall wie eurer bewertet werden würde.

Die sauberste Lösung wäre nach wie vor ein zugelassener DME, der nur auf eure RIC programmiert ist und eine Datenschnittstelle bietet. Alles andere muss man sich gut überlegen.

Gruß Joachim

Alex22
27.08.2015, 12:27
Ich würde sogar soweit gehen, daß die Benutzung von firEmergency illegal ist, sofern eine Alarmweiterleitung benutzt wird.

Dominic
27.08.2015, 13:40
Hallo,

Die sauberste Lösung wäre nach wie vor ein zugelassener DME, der nur auf eure RIC programmiert ist und eine Datenschnittstelle bietet. Alles andere muss man sich gut überlegen.
die sauberste Lösung wäre die Lösung ohne Einbeziehung des Bos-Funk. Also Auswertung von Alarmfax, E-Mail durch die Leitstelle oder vergleichbares. Damit umgeht man auch Vorschriften der TR-BOS und mit Wissen der Leitstelle von der Weiterleitung wäre dies auch kein Problem mit dem TKG.

Bis dann

Dominic

MiThoTyN
27.08.2015, 14:18
@Alex

Sehe ich ähnlich grenzwertig.

@Dominic

Da wäre ich mir nicht sicher. Auch der Inhalt des Fax/der Email sind Informationen, die nur für dienstliche Zwecke zu nutzen sind und ggf. Personen bezogene Daten ("Herr Meyer, Musterstraße 4, Zustand nach Prügelei mit seiner Frau") beinhalten. Auch hier greift sicherlich TKG, Postgeheimnis oder Datenschutzgesetz. Das in Form einer SMS an irgendwen weiterzuleiten klingt auch nicht wirklich "besser".

Und die Leitstelle kann hier auch kein geltendes Recht außer Kraft setzen.

Gruß Joachim

Dominic
27.08.2015, 14:34
Hallo,
wenn ich mit Wissen und Zustimmung des Absenders (Leitstelle) den Inhalt der Kommunikation (Fax, E-Mail etc.) weitergebe, kann ich schonmal nicht gegen das TKG oder Postgeheimnis verstossen.
Bei uns können die Alarmfaxe von allen gelesen werden, damit wäre der Eingriff in den Datenschutz auch nicht schwerwiegender.

Das man diese Nachrichten außerhalb des Dienstgebrauchs nicht weiter gibt oder gar Dritten außerhalb des berechtigten Personenkreises zugänglich macht, sollte selbstverständlich sein und gilt auch nicht explizit für Alarmdepeschen etc.

Bis dann

Dominic

MiThoTyN
27.08.2015, 14:52
wenn ich mit Wissen und Zustimmung des Absenders (Leitstelle) den Inhalt der Kommunikation (Fax, E-Mail etc.) weitergebe, kann ich schonmal nicht gegen das TKG oder Postgeheimnis verstossen.


Das steht genau wo? Wenn also die Leitstelle sagt, du darfst das Alarmfax als Flugblatt in der Fußgängerzone verteilen, dann darfst du das? Auch wenn da drauf steht, dass Herr Meyer von seiner Frau verprügelt wird? Das hätte ich gerne schriftlich.



Bei uns können die Alarmfaxe von allen gelesen werden, damit wäre der Eingriff in den Datenschutz auch nicht schwerwiegender.


Wer sind alle? Das Alarmfax steht meist im Feuerwehrhaus, für das nur ein bestimmter Personenkreis eine Zugriffsberechtigung hat. Demnach ist sichergestellt, dass "Dritte" diese Nachricht nicht lesen können. Und wenn du das Alarmfax im Feuerwehrhaus liest, geschieht das im Rahmen des Dienstverhältnisses zwischen dir und der Feuerwehr. Dann gilt entsprechende Verschwiegenheitspflicht.



Das man diese Nachrichten außerhalb des Dienstgebrauchs nicht weiter gibt oder gar Dritten außerhalb des berechtigten Personenkreises zugänglich macht, sollte selbstverständlich sein und gilt auch nicht explizit für Alarmdepeschen.

Nicht explizit? Es gilt prinzipiell für alles, was im Rahmen des Dienstverhältnisses passiert. Damit darfst du nicht einfach hausieren gehen. Das fängt streng genommen schon damit an, wenn du vom letzten Einsatz "harmlose" Infos oder Bilder bei Facebook postest, die du nur wissen kannst, weil du bei der Feuerwehr bist.

Ich bin bei dem Thema einfach aus eigenen Erfahrungen sensibel geworden. Das ist ne riesen Grauzone und wenn irgendeiner mal aus welchem Grund dem Admin einer solchen Auswertung/Weiterleitung an den Karren pissen will, dann verursacht das auf jeden Fall erstmal riesen Stress und man muss aus der Nummer erstmal wieder rauskommen. Es muss nur dumm laufen und auf deinem SMS Verteiler steht noch die Nummer eines Kameraden, der vor nem Monat aus der Feuerwehr ausgetreten ist. Oder du schickst die SMS auch an deine Freundin, damit die weiß, dass du später zum Essen kommst. Es gibt genug Möglichkeiten sich hier selber mit "harmlosen Kleinigkeiten" in die Bredouille zu bringen. Und wie am Ende ein Richter entscheiden wird, kannst du und kann ich nicht vorhersehen.

Gruß Joachim

Dominic
27.08.2015, 17:13
Hallo,
ich frage mich gerade was Du unbedingt in meine Beiträge hinein interpretieren möchtest?
Das personenbezogene Daten und auch übrige Informationen die ausschließlich für den Dienstgebrauch gedacht sind, nicht an Dritte verbreitet werden dürfen, habe ich nie behauptet, sogar das Gegenteil.
Dabei spielt aber weder der "Versandweg" noch die "Formatierung" dieser Informationen eine Rolle. Das gilt für einen Funkspruch, die Durchsage einer ELA, das Alarmfax, den Text auf dem DME usw. gleichermaßen.
Ich gehe im Gegensatz zu Deinem Vorschlag (DME mit Datenschnittstelle) sogar noch weiter und verlange eine Zustimmung der Leitstelle als Absender der Information.

Wenn ich den Inhalt eines Alarmfaxes oder einer Alarm-e-mail mit Zustimmung des Absenders an den berechtigten Personenkreis, also genau an die Personen weiterleite, die auch sonst der Empfänger der selben Informationen wären, verstosse ich nicht gegen das Fernmelde- oder Postgeheimnis.

Natürlich bin ich dann aus Gründen des Datenschutzes auch für den Schutz der Informationen vor Fremden Zugriff im Rahmen meines Wirkbereichs verantwortlich. Aber aus dem selben Grund trägt man seinen DME ja auch befestigt am Gürtel, das Alarmfax hängt nicht Aussen am Gerätehaus und der Funk wird nicht über Lautsprecher an die Umwelt übertragen.

Bis dann

Dominic

AkkonHaLand
28.08.2015, 12:54
Hallo Dominic,
es ist ja schön, dass bei Euch der Datenschutz so lasch gehandhabt wird und jeder die Alarmmeldung lesen kann... Tatsächlich dürften z. B. die Alarmfaxe nur dem Einsatzleiter und evtl. den Fahrzeugführern zu Gesicht kommen, da sie persönliche Daten enthalten, die einem besonderen Schutz unterliegen. Nicht ohne Grund ist in einigen Kreisen auf den DME der Einsatzkräfte nur eine Meldung ala "Alarm! Zum Gerätehaus kommen und Fahrzeug besetzen", ergänzt durch die Alarmart z. B. "Feuer3" oder "Türöffnung" zu lesen und keine Namen oder Adressen.

Absender der Alarmierung ist übrigens nicht die Leitstelle, die ist nur Übermittler (oder Bote, wenn Du so möchtest) sondern Absender ist derjenige, der in der Notlage ist, die den Einsatz erfordert. Fragst Du also jedesmal, bevor Ihr ausrückt, bei dem bewußtlosen, im Fahrzeug eingeklemmten Unfallopfer nach, ob er Dir eine schriftliche (wegen des späteren Nachweis vor Gericht!!!) Genehmigung zur Veröffentlichung seiner Daten gibt? Selbst der Fahrzeugführer darf strenmg genommen den Einsatzkräften nicht sagen wo die Fahrt hingeht. Alleine dem Fahrer kann er unter vier Augen das Ziel nennen. Ganz streng müsste der Fahrzeugführer das Ziel für sich behalten und an jeder Kreuzung den Fahrer die Richtung sagen "Hier rechts, nächste Ampel links, 3 Straßen geradeaus..."

Ich empfehle dringend mal den Besuch eines Funklehrganges an der jeweiligen Landesfeuerwehrschule sowie das Studium des TKG (besonders §§ 88 und 89), BDSG, StGB (für den Anfang die §§ der Verpflichtungsniederschrift, die jeder der in ein Einsatzfahrzeug der BOS einsteigen will vor seiner ersten Fahrt unterschreiben muss: §§201 Abs.3 , 203 Abs. 2, 331, 332, 353 b , 358 StGB) und der anderen einschlägigen Gesetze, die in dem Fall greifen.

Um das Thema Scanner mit Auswertesoftware auch mal endgültig zu behandeln: Klar kann ich die Auswertesoftware so einstellen, dass sie nur "meine" Alarme anzeigt. Der Empfänger der Alarme ist aber der Scanner und der empfängt dummerweise erstmal alles was an Meldungen reinkommt. Somit greift hier sofort §89TKG.

Maulwurf
28.08.2015, 13:54
Hallo Dominic,
es ist ja schön, dass bei Euch der Datenschutz so lasch gehandhabt wird und jeder die Alarmmeldung lesen kann... Tatsächlich dürften z. B. die Alarmfaxe nur dem Einsatzleiter und evtl. den Fahrzeugführern zu Gesicht kommen, da sie persönliche Daten enthalten, die einem besonderen Schutz unterliegen. Nicht ohne Grund ist in einigen Kreisen auf den DME der Einsatzkräfte nur eine Meldung ala "Alarm! Zum Gerätehaus kommen und Fahrzeug besetzen", ergänzt durch die Alarmart z. B. "Feuer3" oder "Türöffnung" zu lesen und keine Namen oder Adressen.

Absender der Alarmierung ist übrigens nicht die Leitstelle, die ist nur Übermittler (oder Bote, wenn Du so möchtest) sondern Absender ist derjenige, der in der Notlage ist, die den Einsatz erfordert. Fragst Du also jedesmal, bevor Ihr ausrückt, bei dem bewußtlosen, im Fahrzeug eingeklemmten Unfallopfer nach, ob er Dir eine schriftliche (wegen des späteren Nachweis vor Gericht!!!) Genehmigung zur Veröffentlichung seiner Daten gibt? Selbst der Fahrzeugführer darf strenmg genommen den Einsatzkräften nicht sagen wo die Fahrt hingeht. Alleine dem Fahrer kann er unter vier Augen das Ziel nennen. Ganz streng müsste der Fahrzeugführer das Ziel für sich behalten und an jeder Kreuzung den Fahrer die Richtung sagen "Hier rechts, nächste Ampel links, 3 Straßen geradeaus..."

Ich empfehle dringend mal den Besuch eines Funklehrganges an der jeweiligen Landesfeuerwehrschule sowie das Studium des TKG (besonders §§ 88 und 89), BDSG, StGB (für den Anfang die §§ der Verpflichtungsniederschrift, die jeder der in ein Einsatzfahrzeug der BOS einsteigen will vor seiner ersten Fahrt unterschreiben muss: §§201 Abs.3 , 203 Abs. 2, 331, 332, 353 b , 358 StGB) und der anderen einschlägigen Gesetze, die in dem Fall greifen.

Um das Thema Scanner mit Auswertesoftware auch mal endgültig zu behandeln: Klar kann ich die Auswertesoftware so einstellen, dass sie nur "meine" Alarme anzeigt. Der Empfänger der Alarme ist aber der Scanner und der empfängt dummerweise erstmal alles was an Meldungen reinkommt. Somit greift hier sofort §89TKG.

bleiben wir mal bei dem streng ganz streng genommen.
wie prueft den die Uebermitteldne Stelle das die Nachtricht die sie aussendet auch NUR an den richtigen geht?
Dazu sage ich nur als GF gelernt bei Ausruecken den Einsatz Ort erfragen. Wie kann jetzt aber die Uebermittelndestelle sehen das auch am anderen Ende der ist der sich dafuer ausgibt der berechtigte zu sein. Oder ist da die uebermittelnde Stelle fein raus weil sie ja nur vermittler ist?
Hier koennte man ja auch ausfuehren wenn eien Alarm Mail geschickt wird werden die Daten ueber ein unsicheres Netz geschickt. solange keine E-Mail server in einem internen in sich abgeschotten Netzwerk verschickt werden muss ich immer davon ausgehen das das i -Net unsicher ist???
Wer garantiert mir den das das Fax das verschickt wird (heutzutage ja schon via Internet) via Sichere Leitung zu mir gelangt und niemand an dem Verteilerkasten der Telekom sich eingeklinkt hat?

Ist sehr ueberspitzt keine Frage aber wie hat einer mal zu mir im Arbeitsleben gesagt, wenn ich vorlauter Sicherheit nicht mehr arbeiten kann ist doch auch was nicht richtig!

MiThoTyN
28.08.2015, 14:21
@Maulwurf

Du hast ja recht mit dem was du sagst. Und sowohl meine Wenigkeit, als auch AkkonHaLand haben das natürlich übertrieben formuliert.

Aber die Ausgangsfrage war ja, ob ein Funkscanner bei einer HiOrg legal ist. Und die Antwort ist ganz klar NEIN. Und alle abgewandelten Formen (Alarmfax etc.) funktionieren nur so lange, bis eben genau so ein Korinthenkacker kommt, der es mit der Gesetzeslage und der Sicherheit eben ganz genau nimmt.

Das ist doch wie überall: Jahrzehnte lang wird irgendetwas geduldet oder es hat noch nie jemand hinterfragt ob es da ein Problem gibt und ganz plötzlich kommt irgendein schlauer und sagt, das geht so nicht weil §-hastenichgesehen. Und schon ist man der doofe.

Und genau das kann auch mit solchen Auswertungen/Weiterleitungen passieren. Von daher ist die pauschale Aussage "Klar ist das erlaubt, wir machen das schon immer so, es hat noch nie einer was gesagt." nur eine trügerische Sicherheit, die man hier als Antwort nicht gelten lassen kann.

Wenn man schon so eine Auswertung/Weiterleiung betreibt, dann sollte man wenigstens wissen wo die "Gefahren lauern", dass man nicht aus Versehen in ein dickes Fettnäpfchen tritt.

Beispiel: Wir hatten einige Jahre in der Stadt eine eigene ZVEI-Auswertung per Scanner+FmsCrusader mit SMS Weiterleitung am laufen. Eines Tages kam es zu einer Fehlauswertung. Also SMS obwohl kein Alarm. Es waren trotzdem Leute im Feuerwehrhaus und weil sie es nicht besser wussten, haben sie bei der Leitstelle angerufen und gefragt ob denn alarmiert wurde. Auf die Frage hin, wie die Leute denn darauf kommen dass alarmiert worden sei, haben die natürlich unschlau geantwortet, dass sie eine SMS bekommen hätten. -> Den Ärger danach könnt ihr euch vorstellen.

Zu deinen Ausführungen aber noch ein Kommentar:
Klar, "echte Sicherheit" gibt es nie. Aber zum Glück gibt es da doch Unterschiede im Bezug auf Wahrscheinlichkeit/Verhältnismäßigkeit.

a.) Irgend ein Angreifer gräbt auf der Straße ein Loch, zapft die Telefonleitung an und liest die Alarmfaxe mit -> Sehr unwahrscheinlich und die Leitstelle/Feuerwehr konnte das mit verhältnismäßigen Mitteln nicht verhindern. > Schuld ist der Angreifer
b.) Die Leitstelle stellt die Alarmmeldungen per WebSeite zur Verfügung. Man braucht zwar ein Passwort, aber die Leitung ist unverschlüsselt und wird abgehört. -> Die Leitstelle bekommt Mecker, da sie mit wenig Aufwand und gängigen Mitteln (SSL) die Leitung hätte absichern können.
c.) Du als Feuerwehrmann richtest eine Weiterleitung des Alarmfaxes per SMS an Kamerad Y ein. Kamerad Y postet jede SMS mit Personendaten sofort auf Facebook -> DU bist derjenige, der hier zuerst Mecker bekommt, weil du durch die Weiterleitung an irgendwen erst möglich gemacht hast, dass die Daten an Dritte rausgehen.

Gruß Joachim

Maulwurf
28.08.2015, 14:26
Sehr schoene Erklaerung und das lasse ich bis auf eine Sache auch so stehen.





a.) Irgend ein Angreifer gräbt auf der Straße ein Loch, zapft die Telefonleitung an und liest die Alarmfaxe mit -> Sehr unwahrscheinlich und die Leitstelle/Feuerwehr konnte das mit verhältnismäßigen Mitteln nicht verhindern. > Schuld ist der Angreifer

Gruß Joachim

kann dir aus eigener Erfahrung sagen dazu braucht man kein Loch buddeln. :-)

nederrijner
28.08.2015, 15:42
Hallo Dominic,
es ist ja schön, dass bei Euch der Datenschutz so lasch gehandhabt wird und jeder die Alarmmeldung lesen kann...
Das Folgende ist ja wohl Datenschutz-Fundamentalismus at it's best.


Tatsächlich dürften z. B. die Alarmfaxe nur dem Einsatzleiter und evtl. den Fahrzeugführern zu Gesicht kommen, da sie persönliche Daten enthalten, die einem besonderen Schutz unterliegen.
Janee, ist klar.


Nicht ohne Grund ist in einigen Kreisen auf den DME der Einsatzkräfte nur eine Meldung ala "Alarm! Zum Gerätehaus kommen und Fahrzeug besetzen", ergänzt durch die Alarmart z. B. "Feuer3" oder "Türöffnung" zu lesen und keine Namen oder Adressen.
Na, hoffentlich bleiben diese Einsatzkräfte dann auch vor der brennenden Wohnung stehen.
Privatsphäre, Unverletzlichkeit der Wohnung und so ...


Selbst der Fahrzeugführer darf strenmg genommen den Einsatzkräften nicht sagen wo die Fahrt hingeht. Alleine dem Fahrer kann er unter vier Augen das Ziel nennen. Ganz streng müsste der Fahrzeugführer das Ziel für sich behalten und an jeder Kreuzung den Fahrer die Richtung sagen "Hier rechts, nächste Ampel links, 3 Straßen geradeaus..."
Aber sonst ist noch alles gut, oder?


Ich empfehle dringend mal den Besuch eines Funklehrganges an der jeweiligen Landesfeuerwehrschule sowie das Studium des TKG (besonders §§ 88 und 89), BDSG, StGB (für den Anfang die §§ der Verpflichtungsniederschrift, die jeder der in ein Einsatzfahrzeug der BOS einsteigen will vor seiner ersten Fahrt unterschreiben muss: §§201 Abs.3 , 203 Abs. 2, 331, 332, 353 b , 358 StGB) und der anderen einschlägigen Gesetze, die in dem Fall greifen.
Na, hoffentlich machen Polizei und Rettungsdienst das dann auch für jeden Mitfahrer.

Und hinterher nicht wundern, wenn man nicht mehr ernst genommen wird.

Maulwurf
28.08.2015, 16:20
nederrijner

ich glaube es bringt die Diskussion nicht gerade vorran wenn man die ueberspitzen formulierungen raus nimmmt und auf dieser Grundlage weiter schreibt.

und ich glaube ich weiss auf was MiThoTyN und AkkonHaLand hinweisen wollten wenn auch sehr "krass" formuliert.

Zudem (ob dir das passt oder nicht was dann dabei raus kommt) Frag mal in der BDBOS oder deinem in deinem Landkreis oder Feuerwehr zustaendigen Mann nach, was die BDBOS fuer einen Sicherheitshinweis zu dem Thema Sprach und Datenabgreifen von MRT/FRT/HRT sagt.

Gruesse

nederrijner
28.08.2015, 17:57
Mir geht es nicht um das unzulässige "Abgreifen" von Daten oder die Meinung der BDBOS.

Es bringt die Diskussion auch nicht voran, wenn "überspitzte" Argumente verbreitet werden, die letztlich meines Erachtens aber sachlich falsch und unwahr sind. Die genannten Passagen haben in meinen Augen so keine Rechtsgrundlage, sie widersprechen jeglicher Lebens- und Einsatzerfahrung.

Das Problem an solchen Aussagen ist, dass sie irgendjemand im Internet liest, glaubt und weiterverbreitet. Deswegen sollten sie nicht unwidersprochen bleiben.

Beim Datenschutz ist es wie mit dem Arbeitsschutz: Er darf nicht zum Selbstzweck werden, dem blind gehuldigt wird.

Maulwurf
28.08.2015, 19:50
also zu dem Einstieg mit Gesetzen und so lass ich mich jetzt auch nicht aus aber eins glaube ich persoenlich nicht.

Du wirst dich dran gewoehnen muessen das dir die Meinung der BDBOS nicht egal ist ausser du funks mit deiner Organisation nicht in diesem Netz.

BDBOS ist Netzbetreiber und die machen die Regel (in abstimmung mit den Laendern) und wer sich da nicht dran haelt wird denk ich schon Aerger bekommen.(technisch ist es ja jetzt ohne Probleme moeglich das ganze zu ueberwachen was bei einem normalen Funk ja nur Messungen herraus gefunden werden konnte)

Weiter glaube ich wenn eine solche "Behoerde" das ableiten von Daten in UNSICHERE/DRITT Netze verbietet (mit verweis auf entsprechende Gesetze) wird es nicht lange dauern bis die Betreiber der DME-Netzte auf die gleichen Gesetze hinweisen und dieses direkt untersagen. (klar hier muss natuerlich eine Betreibseitige absicherung durch verschluesselung vorraus gesetzt sein damit nicht jeder die Daten abgreifen kann)

Damit bleiben dann Fax und Mail und da wir ja heute in einer gesellschaft leben in der jeden seinen A.... absichert wird es auch dort nicht lange dauern das die Betreiber der Leitstellen diesen Weitergebrauch untersagen. (wenn nicht sogar schon auf den Ausdrucken das sogar drauf steht)

Bedeutet ok jetzt kannst du dich dem wiedersetzen und das machen aber macht das dein Dienstherr mit (egal ob Beruf oder freiwllig) ich glaube nicht das da jemand sitzt der sagt scheiss auf die gesetzte und den Datenschutz wir ziehen das durch da es uns das arbeiten erleichert.

Ich stimme dir voll und ganz zu was die Argumente angeht mit dem Lebens und Einsatzerfahrung nur das dumme ist, wir die damit arbeiten machen nicht die Gesetzte.
Und so lange da kein Urteil (das ja von Land zu Land auch unterschiedlich wieder ausgelegt werden kann) ausgesprochen ist, kann man solche Gesetzte entweder sehr lasch wahrnehmen oder sehr streng auslegen. Ich denke in der Mitte liegt dann irgendwo die Wahrheit

nederrijner
28.08.2015, 22:05
ich glaube nicht das da jemand sitzt der sagt scheiss auf die gesetzte und den Datenschutz wir ziehen das durch da es uns das arbeiten erleichert.
Ich hoffe, dass überall in verantwortlicher Position jemand sitzt, der nicht jeden Stuss, der mit Datenschutz begründet wird, unbesehen glaubt, und z.B. seiner Mannschaft weiterhin mitteilt, wohin es geht und was sie erwartet.

Und noch einmal: Ich rede nicht davon, auf unbefugten und unzulässigen Wegen "Daten" abzugreifen oder in andere Systeme überzuleiten. Es geht darum, dass rechtmäßig und ordnungsgemäß empfangene Informationen nicht mehr dienstlich genutzt werden dürfen sollen, weil das ja gegen einen Datenschutzgedanken verstoßen würde ...

Um den Schutz dieser Daten zu gewährleisten, sofern sie überhaupt schutzwürdig sind, gibt es etablierte Maßnahmen: Die bekannten Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten. Aber dass ich angeblich aus Datenschutzgründen meiner Mannschaft nicht mehr sagen darf, dass es in die Marktstraße zu Müllers geht, während Minuten später die gleiche Mannschaft durch die Müller'sche Wohnung spaziert und Frau Müller in einer höchstpersönlichen Notlage vorfindet, ist doch hanebüchen.

Dominic
28.08.2015, 22:46
Hallo,
natürlich ist der Grundgedanke des Datenschutzes und auch der Datensparsamkeit richtig und auch durch die Gesetzgeber geschützt.
Allerdings verhält es sich damit genauso wie mit den übrigen Grundrechten. Sie können immer dann per Gesetz beschränkt werden, wenn dies einem höherem Schutzinteresse dient. Diese Beschränkungen sind oftmals auch sehr weit gegriffen.
Ansonsten müsste mir mal jmd. erklären warum selbst bei TETRA noch der Großteil des Funkverkehrs per Sammelruf abgewickelt werden darf, obwohl technisch auch andere Möglichkeiten bestehen. Müssen jetzt Einsatzzuteilungen bei Hilfsdiensten, Datenabfragen der Polizeibehörden usw. alle in Einzelrufen abgewickelt werden? - Nach Eurer Logik ja schon, da ja keine Veranlassung besteht, diese Daten den übrigen Funkverkehrsteilnehmern zugänglich zu machen.
Oder warum erfolgt jetzt beim Notruf 110 und 112 nicht vor Gesprächsbeginn die Ansage bezüglich Aufzeichnung des Gesprächs, Datenerhebung und Speicherung mit Zustimmung des Anrufers?
Wenn ich jetzt meinen DME aus der Tasche verliere und derjenige der ihn findet jetzt persönliche Daten zu lesen bekommt, werde ich dann wegen Verstoß gegen den Datenschutz belangt, weil ich den DME nicht besonders dagegen gesichert habe?
Warum dürfen Leitstellen überhaupt Daten für den Dienstgebrauch wie z.B. das Alarmfax über öffentliche Telekommunikationsnetze abwickeln? Bei meiner Behörde (beruflich) wird auch das gesamte bundesweite Netzwerk/Intranet nur noch über eigene physikalische Verbindungen abgewickelt.

Natürlich kann ich jetzt viele Thesen aufstellen, was, wie, wo an Daten des Bürgers in welchem Rahmen zu schützen ist und es besteht dort auch immer Gefahr, dass einem die Rechtsprechung oder auch die Aufsichtsbehörden die ein oder andere Geschichte mal vor die Füße schmeißt und Grenzen eindeutiger definiert.

Aber deswegen werde ich jetzt nicht ab morgen das Alarmfax direkt nach dem Lesen aufessen und meine Mannschaft vor, während und nach dem Einsatz aus Gründen des Datenschutzes "Blitzdingsen".

Ich verstehe Eure Einwände, auch wenn mir immer noch nicht erklärt wurde, warum mein Vorschlag mit dem Alarmfax/E-Mail seitens der Leitstelle im Vergleich zum DME mit Datenschnittstelle weniger sauber sein soll.

Bis dann

Dominic

Maulwurf
28.08.2015, 23:15
TETRA noch der Großteil des Funkverkehrs per Sammelruf abgewickelt werden darf, obwohl technisch auch andere Möglichkeiten bestehen. Müssen jetzt Einsatzzuteilungen bei Hilfsdiensten, Datenabfragen der Polizeibehörden usw. alle in Einzelrufen abgewickelt werden? - Nach Eurer Logik ja schon, da ja keine Veranlassung besteht, diese Daten den übrigen Funkverkehrsteilnehmern zugänglich zu machen.

Dominic

also aus Gespraechen mit RD Mitarbeitern, auf dem Piepser bei denen steht kein Patienname mehr sondern nur noch Adresse und Stichwort, Patiendaten kommen via SDS von der Leitstelle auf das Digital Funkgeraet und falls der Leitstelle keine Patiendaten bekannt, werden diese im Nachgang via Einzelruf der Leitstelle mitgeteilt. so viel mal dazu :)

AkkonHaLand
29.08.2015, 08:05
...Ich verstehe Eure Einwände, auch wenn mir immer noch nicht erklärt wurde, warum mein Vorschlag mit dem Alarmfax/E-Mail seitens der Leitstelle im Vergleich zum DME mit Datenschnittstelle weniger sauber sein soll....Ganz einfach, weil auch der DME mit Datenschnittstelle, keine SMS/E-Mail senden darf.


...Na, hoffentlich machen Polizei und Rettungsdienst das dann auch für jeden Mitfahrer.... Ja, jeder Rettungsdienst macht das mit seinem Personal. Jeder muss in seiner Ausbildung den Funklehrgang besuchen und die Verpflichtungserklärung unterschreiben. Polizei in der Ausbildung selbstverständlich ebenfalls.
Falls die Frage auf die zitternde Ehefrau auf dem Beifahrersitz zielt (mal wieder rein rechtlich, nicht "ich habe da aber andere Lebens- und Einsatzerfahrungen"): Das Funkgerät müsste eigentlich ausgeschaltet werden bzw. die technische Möglichkeit genutzt werden, dass das Funkgerät nur die Meldungen durchgibt, die für dieses Fahrzeug bestimmt sind. --> Einige Leitstellen nutzen z. B. eine Technik, die das Funkgerät stumm schaltet, bis der Tonruf I auf dem Kanal ertönt, ebenso ist es möglich einige Funkgeräte so zu konfigurieren, dass sie nur den Funkverkehr durchlassen, wenn vorher die ZVEI-Codierung z. B. 12345 gesendet wird.

Nochmal zu dem Thema "das machen wir seit Jahren, also muss es richtig sein". Seit Jahren sehe ich Fahrzeuge, die im Alarmfall nur mit blitzender Kennleuchte und ohne Horn fahren. Seit Jahren bei mind. 90% geübte Praxis, aber trotzdem nicht zulässig, denn was sagt der Kommentar zum §38 StVO dazu? "Das Horn muss von der Abfahrt an der Fahrzeughalle bis zum Abstellort des Fahrzeuges an der Einsatzstelle durchlaufen!"

Dominic
29.08.2015, 11:25
Hallo,

Ganz einfach, weil auch der DME mit Datenschnittstelle, keine SMS/E-Mail senden darf.
der Vorschlag kam jetzt aber nicht von mir.

Die unterschiedliche Ausprägung der Anwenung des Datenschutzes bei den BOS und auch den übrigen Bundes- Landes- und Kommunalbehörden zeigt aber doch deutlich, dass es hier nicht nur schwarz und weiß gibt und das man hier auch unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten darf.

Dein Beispiel zur Anwendung 35,38 StVO ist genauso ein Thema über dass man hervorragend streiten kann. Ich mache jedes Jahr zur Fahrerbelehrung eine neue Recherche bei Juris nach aktuellen Urteilen, weil es hier auch nicht den einzig waren Weg gibt, sondern auch nur eine Orientierungslinie, die man aus dem Gesetzestext und den Einzelfallentscheidungen der Gerichte dazu versucht zu erstellen.

Aber stumpf zu behaupten "ist alles verboten" ist genauso zu kurz gedacht, wie zu behaupten "ist alles erlaubt".

Bis dann

Dominic

nederrijner
29.08.2015, 18:19
Nochmal zu dem Thema "das machen wir seit Jahren, also muss es richtig sein". Seit Jahren sehe ich Fahrzeuge, die im Alarmfall nur mit blitzender Kennleuchte und ohne Horn fahren. Seit Jahren bei mind. 90% geübte Praxis, aber trotzdem nicht zulässig, denn was sagt der Kommentar zum §38 StVO dazu? "Das Horn muss von der Abfahrt an der Fahrzeughalle bis zum Abstellort des Fahrzeuges an der Einsatzstelle durchlaufen!"
Wann und wo hast Du eigentlich Jura studiert? Welcher Kommentar genau, Hentschel/König/Dauer oder Schurig? Welche Fundstelle? Oder ist das ebenfalls ausgedacht?

Diese und andere Aussagen, was man angeblich muss oder nicht darf, tragen jedenfalls nicht dazu bei, Dich fachlich sonderlich Ernst zu nehmen.

AkkonHaLand
30.08.2015, 10:38
VwV zu § 35 Nr. I (zum Nachlesen: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm)

nederrijner
30.08.2015, 10:48
Aus dem Kommentar ist jetzt also eine Verwaltungsvorschrift geworden, die Aussage darin ist auch eine ganz andere ...

"Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können,sollte wenn möglich und zulässig"
Ich habe die wesentlichen Einschränkungen mal markiert.

Reissdorf
30.08.2015, 13:47
Ganz einfach, weil auch der DME mit Datenschnittstelle, keine SMS/E-Mail senden darf.


(...)
Nochmal zu dem Thema "das machen wir seit Jahren, also muss es richtig sein". Seit Jahren sehe ich Fahrzeuge, die im Alarmfall nur mit blitzender Kennleuchte und ohne Horn fahren. Seit Jahren bei mind. 90% geübte Praxis, aber trotzdem nicht zulässig, denn was sagt der Kommentar zum §38 StVO dazu? "Das Horn muss von der Abfahrt an der Fahrzeughalle bis zum Abstellort des Fahrzeuges an der Einsatzstelle durchlaufen!"

Zum Thema: Da der Scanner kein zugelassener Empfänger ist ist dieser Meinung auch nicht ein zu setzen. Gegen eine Weiterleitung einer Nachricht an einen berechtigten Personenkreis mittels eines zugelassenen Empfängers spricht meiner Meinung nach nichts. Wie bereits geschrieben wurde ist es ja gängige Praxis das durch Leitstellen selber Nachrichten über unsichere Netze(SMS/Email) versendet werden. Das nur der Gruppenführer einer FF die Einsatzstelle kennt ist doch völlig realitätsfremd, GF ist ja nun immer der Dienstgradhöchste, bzw. der von der der Kommune bestimmte der zum Einsatz erscheint.

Zum zweiten und etwas OT: §38 STVO sagt dazu "2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, <b>bei Einsatzfahrten</b> oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden."
Damit sollte alles gesagt sein.
Gruß
Reissdorf

Alex22
30.08.2015, 20:03
Jeder muss in seiner Ausbildung den Funklehrgang besuchen und die Verpflichtungserklärung unterschreiben. Polizei in der Ausbildung selbstverständlich ebenfalls.
Einspruch ...
Das stimmt nicht.

sschaebe
31.08.2015, 08:45
VwV zu § 35 Nr. I (zum Nachlesen: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm)

In der zitierten Verwaltungsvorschrift kann ich den von Dir angeführten Satz ("Das Horn muss von der Abfahrt an der Fahrzeughalle bis zum Abstellort des Fahrzeuges an der Einsatzstelle durchlaufen!") nicht finden. Laut einem mir bekannten Juristen und Rettungsassistenten ist Deine Aussage auch falsch. Auf einer Hauptstraße mit durchgehender Vorfahrtsberechtigung nehme ich nämlich nur Sonderrechte in Anspruch (ich fahre schneller als erlaubt) und keine Wegerechte (Ich fordere Dich auf mir Platz zu machen) in Anspruch. Warum soll ich dann das Horn laufen haben?

Gruß
Simon

Dominic
31.08.2015, 11:14
Hallo,
vielleicht sollte man die Diskussion mal trennen, zu POCSAG steht mit nichts in der StVO. ;-)

Ich meine die Aussage, "Horn muss laufen" bezieht sich aus einer Urteilsbegründung nach einem Unfall eines Einsatzfahrzeugs. Hier wurde bei der Schuldzumessung den Fahrer des Einsatzfahrzeugs vorgeworfen, das akustische Warnsignal nicht rechtzeitig eingeschaltet zu haben. Ich könnte jetzt aber noch nicht einmal sagen, ob dieser zum Unfallzeitpunkt Wegerecht nach §38 beansprucht oder es nur um die erhöhte Betriebsgefahr bei der Einsatzfahrt ging.
Im Einzelfall besteht halt immer die Gefahr, dass ein Gericht zumindest eine Teilschuld beim Fahrer des Einsatzfahrzeugs sieht, wenn er die Grenzen der StVO überschritten hat, selbst wenn der Unfallgegner auch nicht im Sinne der Verordnung gehandelt hat. Als Beispiel: Der Unfallgegner hätte dem Fahrzeug im Kreuzungsbereich auch ohne Sondersignal die Vorfahrt gewähren müssen, aber dass Einsatzfahrzeug war erheblich zu schnell. Aber die Problematik der Einzelfallentscheidung hab ich ja bereits angeführt, so dass Pauschalaussagen da schwierig sind.

Das BOS mit Sonderrechten auch ohne SoSi unterwegs sein können (wäre z.B. bei ProVida-Fahrzeugen der POL auch ziemlich sinnfrei), sollte ja hinreichend bekannt sein.

Bis dann

Dominic

etueu35u35
14.09.2015, 23:05
Aja nicht zu vergessen die DVB-T Sticks die ein grossen Spektrum haben.