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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sind Feuerwehrdienstvorschriften FwDV Ländersache?



Etienne
17.08.2015, 20:38
Hallo zusammen,

ich habe mal eine rechtliche Frage zum Theme Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV) in Deutschland.
Ich habe die Aussage bekommen, dass gewisse FwDV im Bundesland X nicht eingeführt sind und somit auch keine binden Gültigkeit haben.

Ich war bis dato immer der Meinung, dass FwDV bundesweit Gültigkeit haben.

Wie sieht es also mit einer Einführung in einem Bundesland aus?

AkkonHaLand
17.08.2015, 20:57
Die FwDV werden von einem Bundesausschuss der Feuerwehren geschrieben und der Innenministerkonferenz vorgeschlagen. Der jeweilige Landesinnenminister trägt die neue FwDV vor und es gibt einen Erlass zur Umsetzung. Dann ist die FwDV für die Feuerwehren des Landes verbindlich. Wenn es keinen Erlass gibt, gilt die FwDV in dem Bundesland nicht.
Bestes Beispiel in Niedersachsen die FwDV4 (abgelöst durch FwDV3) und FwDV5.

nederrijner
17.08.2015, 20:58
FwDV werden auf "Bundesebene" durch eine Projektgruppe im AFKzV der Innenministerkonferenz erarbeitet und den Bundesländern zur Einführung empfohlen.

Ob und mit welchen Änderungen die Länder die jeweilige FwDV anschließend verbindlich einführen, so dass sie im eigentlichen Sinne Dienstvorschrift werden, obliegt den einzelnen Bundesländern. Der Bund selbst hat keine Gesetzgebungskompetenz für die Feuerwehren.

Tus-bw
21.08.2015, 16:45
Vielleicht noch ein kleiner Hinweis:

Feuerwehrdienstvorschriften (sofern in Kraft gesetzt) ersetzen die obligatorische Gefährdungsbeurteilung für die darin genannten Tätigkeiten, es reicht die Kenntnis der FwDV als Nachweis der (gleichwertigen) Dokumentation aus.

Gibt es keine Feuerwehrdientvorschrift, muss eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dokumentiert werden!

Etienne
21.08.2015, 21:11
Hey zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten, die Licht ins Dunkle gebracht haben.

Gibt es eine Aufstellung welches Bundesland welche FwDV eingeführt hat? Mich interessiert das insbesondere für Norddeutschland (Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen).